Unüberwachte Bahnübergänge. Mehr Sicherheit

ShortId
04.3525
Id
20043525
Updated
28.07.2023 09:28
Language
de
Title
Unüberwachte Bahnübergänge. Mehr Sicherheit
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Verkehrssicherheit;Verkehrsinfrastruktur;Subvention;Schienenverkehr;Schienennetz;Verkehrsunfall
1
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Unfall von Werthenstein, bei dem zwei Menschen auf einem unbewachten Bahnübergang ums Leben kamen, hat in grässlicher Art und Weise aufgezeigt, dass viele unbewachte Bahnübergänge nicht nur theoretisch eine Gefahr darstellen. Ihre Sanierung in sicherheitstechnischer Hinsicht muss deshalb beschleunigt werden. Sosehr die Gesundung der Bundesfinanzen ein wichtiges politisches Ziel ist, so ist es doch unverantwortlich, hier zulasten unserer Sicherheit zu sparen und die Mittel für die Sanierungen zu kürzen. Die verantwortlichen Bahnen, Kantone, Gemeinden und Privatpersonen müssen ermuntert werden, die Sache an die Hand zu nehmen.</p>
  • <p>Im Rahmen des Massnahmenpaketes zum Stabilisierungsprogramm 1998 einigten sich der Bund und die Kantone am sogenannten "runden Tisch" darauf, dass sich der Bund nach einer Übergangszeit aus der finanziellen Unterstützung der Sanierung von Niveauübergängen zurückzieht. Zuständig sind die Bahnunternehmungen, die gemäss Eisenbahngesetz die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben. Die Finanzierung ist Sache der Bahnen und der Strasseneigentümer (je nach Strasse Kantone, Gemeinden oder Private). Bis Ende 2006 kann sich der Bund an der Sanierung (d. h. an der technischen Anpassung oder an der Aufhebung) der 190 sehr gefährlichen Niveauübergänge mit bis zu zwei Dritteln der Kosten, höchstens aber 100 000 Franken pro Projekt, beteiligen. Damit ein Projekt vom Bund unterstützt werden kann, muss es bis Ende 2004 genehmigt sein.</p><p>Aufgrund diverser Verzögerungen sind viele Plangenehmigungsgesuche noch nicht eingereicht. Da Plangenehmigungsverfahren in der Regel zwischen vier und zwölf Monate dauern, ist es nicht möglich, für diese Projekte noch bis Ende Jahr Beitragszusicherungen abzugeben. Der Bundesrat hat daher am 3. November 2004 beschlossen, die Aufhebung der Subventionen für die Sanierung der Bahnübergänge zu verschieben. Konkret heisst dies, dass die Plangenehmigungsgesuche für die Sanierung der gefährlichsten Niveauübergänge bis Ende 2006 eingereicht werden können, damit der Bund die obenerwähnten Subventionen auszahlen kann. Das Gesamtvolumen von 15 Millionen Franken, die der Bund an die Sanierung beisteuert, soll nicht verändert, aber in andere Jahrestranchen aufgeteilt werden.</p><p>Dank dieser Fristverlängerung wird es möglich sein, bis im Jahre 2007 möglichst viele - wenn nicht alle - Übergänge der gefährlichsten Kategorie zu sanieren.</p><p>Im Weiteren wird eine Task Force mit Vertretern von Kantonen, Bahnunternehmen und Bund gebildet, die das Verfahren zur Sanierung gefährlicher Bahnübergänge vereinfachen und beschleunigen soll. Das wichtigste Ziel ist daher die möglichst rasche Entschärfung der gefährlichsten Niveauübergänge.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass genügend Mittel für die sicherheitstechnische Sanierung aller als gefährlich eingestuften Bahnübergänge vorhanden sind und dass diese Gelder nicht mangels rechtzeitig eingereichter Projekte verfallen. Zu diesem Zweck muss der Bund die Frist zur Einreichung von Projekten grosszügig verlängern und sich selber aktiv darum bemühen, dass die Sanierung dieser Übergänge vorwärts getrieben wird.</p>
  • Unüberwachte Bahnübergänge. Mehr Sicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Unfall von Werthenstein, bei dem zwei Menschen auf einem unbewachten Bahnübergang ums Leben kamen, hat in grässlicher Art und Weise aufgezeigt, dass viele unbewachte Bahnübergänge nicht nur theoretisch eine Gefahr darstellen. Ihre Sanierung in sicherheitstechnischer Hinsicht muss deshalb beschleunigt werden. Sosehr die Gesundung der Bundesfinanzen ein wichtiges politisches Ziel ist, so ist es doch unverantwortlich, hier zulasten unserer Sicherheit zu sparen und die Mittel für die Sanierungen zu kürzen. Die verantwortlichen Bahnen, Kantone, Gemeinden und Privatpersonen müssen ermuntert werden, die Sache an die Hand zu nehmen.</p>
    • <p>Im Rahmen des Massnahmenpaketes zum Stabilisierungsprogramm 1998 einigten sich der Bund und die Kantone am sogenannten "runden Tisch" darauf, dass sich der Bund nach einer Übergangszeit aus der finanziellen Unterstützung der Sanierung von Niveauübergängen zurückzieht. Zuständig sind die Bahnunternehmungen, die gemäss Eisenbahngesetz die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben. Die Finanzierung ist Sache der Bahnen und der Strasseneigentümer (je nach Strasse Kantone, Gemeinden oder Private). Bis Ende 2006 kann sich der Bund an der Sanierung (d. h. an der technischen Anpassung oder an der Aufhebung) der 190 sehr gefährlichen Niveauübergänge mit bis zu zwei Dritteln der Kosten, höchstens aber 100 000 Franken pro Projekt, beteiligen. Damit ein Projekt vom Bund unterstützt werden kann, muss es bis Ende 2004 genehmigt sein.</p><p>Aufgrund diverser Verzögerungen sind viele Plangenehmigungsgesuche noch nicht eingereicht. Da Plangenehmigungsverfahren in der Regel zwischen vier und zwölf Monate dauern, ist es nicht möglich, für diese Projekte noch bis Ende Jahr Beitragszusicherungen abzugeben. Der Bundesrat hat daher am 3. November 2004 beschlossen, die Aufhebung der Subventionen für die Sanierung der Bahnübergänge zu verschieben. Konkret heisst dies, dass die Plangenehmigungsgesuche für die Sanierung der gefährlichsten Niveauübergänge bis Ende 2006 eingereicht werden können, damit der Bund die obenerwähnten Subventionen auszahlen kann. Das Gesamtvolumen von 15 Millionen Franken, die der Bund an die Sanierung beisteuert, soll nicht verändert, aber in andere Jahrestranchen aufgeteilt werden.</p><p>Dank dieser Fristverlängerung wird es möglich sein, bis im Jahre 2007 möglichst viele - wenn nicht alle - Übergänge der gefährlichsten Kategorie zu sanieren.</p><p>Im Weiteren wird eine Task Force mit Vertretern von Kantonen, Bahnunternehmen und Bund gebildet, die das Verfahren zur Sanierung gefährlicher Bahnübergänge vereinfachen und beschleunigen soll. Das wichtigste Ziel ist daher die möglichst rasche Entschärfung der gefährlichsten Niveauübergänge.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass genügend Mittel für die sicherheitstechnische Sanierung aller als gefährlich eingestuften Bahnübergänge vorhanden sind und dass diese Gelder nicht mangels rechtzeitig eingereichter Projekte verfallen. Zu diesem Zweck muss der Bund die Frist zur Einreichung von Projekten grosszügig verlängern und sich selber aktiv darum bemühen, dass die Sanierung dieser Übergänge vorwärts getrieben wird.</p>
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