Adoptivkinder-Vermittlungsstelle "RomAdopt"

ShortId
04.3527
Id
20043527
Updated
28.07.2023 07:38
Language
de
Title
Adoptivkinder-Vermittlungsstelle "RomAdopt"
AdditionalIndexing
28;12;Rumänien;Bewilligung;Kostenrechnung;adoptiertes Kind;Vereinigung;Legitimität;Adoption
1
  • L04K01030102, Adoption
  • L05K0103030101, adoptiertes Kind
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L04K03010207, Rumänien
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K08020503, Legitimität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Tätigkeit der unter der Aufsicht des Bundes stehenden Vermittlungsstelle "RomAdopt" wirft zunehmend Fragen auf. 60 bis 70 adoptionswillige Elternpaare haben hohe Geldbeträge bezahlt, um ein Kind zu erhalten. Seit 2001 besteht in Rumänien ein Moratorium. Den Eltern wurde versprochen, dass "RomAdopt" über Sonderbewilligungen verfüge und dass das Verfahren nach der Besichtigung des Kindes vier bis sechs Monate dauern würde. Der Bund bestätigte auf Anfrage von Eltern die Rechtsmässigkeit dieser Sonderbewilligungen. In mindestens fünfzig Fällen wurden Paare trotz Moratorium eingeladen, das Kind, das sie adoptieren sollten, zu besuchen und eine erste Tranche von 6000 US-Dollar zu bezahlen. Später wurden sie erneut eingeladen, Zahlungen zu leisten. Im März 2004 forderte "RomAdopt" alle Eltern nochmals auf, 1500 Dollar zu bezahlen, damit die Dossiers weiterbehandelt werden könnten. Zu diesem Zeitpunkt wurde in Rumänien ein restriktives Gesetz für ausländische Adoptionen verabschiedet, welches wenig Hoffnung zulässt, dass die Kinder ausreisen können. Seither warten die Eltern vergeblich auf ihre Kinder.</p><p>Der Vermittlungspartner von "RomAdopt" in Rumänien hat erklärt, dass er nur noch diejenigen Dossiers weiterbehandeln werde, für welche die zusätzlichen 1500 Dollar bezahlt würden; alle anderen Dossiers würden nicht mehr weiterverfolgt. Viele Eltern warten seit mindestens drei Jahren vergeblich auf ihr Kind. Falls sie ihren Kinderwunsch trotzdem noch erfüllen möchten, beginnt für sie das ganze administrative Verfahren in der Schweiz nochmals neu; für viele Länder sind einige Eltern jedoch bereits zu alt.</p><p>Als sich so betrogene adoptionswillige Paare erkundigten, ob man sich auf die auf der Liste figurierenden Vermittlungsstellen verlassen könne, wurde ihnen dies bestätigt.</p>
  • <p>Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) sieht als Leitgedanken für internationale Adoptionen in seiner Präambel vor, ".... einem Kind, für das in seinem Heimatstaat keine geeignete Familie gefunden werden kann, eine dauerhafte Familie zu geben ...." Ferner hält die Präambel fest, dass internationale Adoptionen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner Grundrechte stattzufinden haben und die Entführung und der Verkauf von Kindern sowie der Handel mit Kindern zu verhindern sind.</p><p>Auf Druck der EU hat Rumänien mit Blick auf die Beitrittsverhandlungen im Oktober 2001 ein Moratorium für internationale Adoptionen verhängt, welches Ausnahmen zuliess. Bedingung für die Freigabe der Kinder war nebst den ordentlichen administrativen und gerichtlichen Verfahren eine Genehmigung des Premierministers. Seit 5. Februar 2004 sind keine Ausnahmen vom Moratorium mehr möglich. Das neue rumänische Adoptionsgesetz, welches am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird, erlaubt internationale Adoptionen nur noch durch im Ausland lebende Grosseltern der betreffenden Kinder. Rumänien hat damit faktisch ein Verbot von internationalen Adoptionen ausgesprochen. Dieses Verbot dürfte als massive Reaktion des rumänischen Parlamentes auf den (bis heute anhaltenden) ausländischen Druck zur Freigabe von rumänischen Kindern zwecks Adoption zu werten sein.</p><p>Die bei der rumänischen Adoptionsbehörde registrierten Gesuche aus der Schweiz sind blockiert. Der Bundesrat hat dem rumänischen Staatspräsidenten Iliescu im Dezember 2003 anlässlich seines Staatsbesuches in der Schweiz eine Liste mit sämtlichen hängigen Fällen unterbreitet.</p><p>Mit Inkraftsetzung des HAÜ per 1. Januar 2003 wurde im Bundesamt für Justiz eine Zentrale Behörde zur Behandlung internationaler Adoptionen eingerichtet (Dienst für internationalen Kindesschutz), welche auch als Aufsichts- und Bewilligungsbehörde für die Adoptionsvermittlungsstellen amtet. Bis zum 31. Dezember 2002 waren hierfür noch die Kantone zuständig. Gemäss Artikel 12cbis der Schlusstitel des ZGB bleiben die von den kantonalen Aufsichtsbehörden ausgestellten Bewilligungen bis zu deren Ablauf gültig. Die von der Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau für "RomAdopt" am 12. September 2001 ausgestellte Bewilligung war bis am 31. Dezember 2003 gültig. Das Erneuerungsgesuch von "RomAdopt" vom 2. April 2004 wurde von der Aufsichtsbehörde des Bundes aufgrund des rumänischen Adoptionsmoratoriums bis mindestens Anfang 2005 sistiert.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1./2. Die zwei ersten Fragen sind damit beantwortet.</p><p>3. Die Akkreditierungsverfügung des Kantons Aargau vom 12. September 2001 erfolgte noch vor Verhängung des Adoptionsmoratoriums. Das Moratorium hatte darum keinen Einfluss auf die Bewilligung.</p><p>4. Die Einreise von rumänischen Kindern in die Schweiz im Hinblick auf eine Adoption ist visumspflichtig. Die Schweizer Botschaft in Bukarest erlaubte die Einreise der Kinder in die Schweiz nur, wenn die entsprechende Einwilligung des Premierministers vorlag. Konkret reisten mit Hilfe von "RomAdopt" von Oktober 2001 bis heute 13 Kinder ein. Die letzten Kinder sind Anfang September 2003 in die Schweiz eingereist.</p><p>5. Es gab nach den Erkenntnissen der Schweizer Botschaft in Bukarest zu keinem Zeitpunkt Sonderbewilligungen für Adoptionsagenturen. Das beschränkte Moratorium erwähnte lediglich Sonderfälle, welche im Einzelfall, im Interesse des Kindes, von der rumänischen Regierung bewilligt werden können (rumänisches Gesetz Nr. 347/2002).</p><p>6. Die Schweizer Botschaft in Bukarest und die Zentrale Behörde des Bundes haben sich wiederholt direkt bei der Zentralen Behörde Rumäniens um Informationen bemüht. Zuletzt übermittelte die Zentrale Behörde Rumäniens der Zentralen Behörde des Bundes auf deren Ersuchen im Juli 2004 eine Liste mit den betroffenen Fällen.</p><p>7. Nach Kenntnis des Bundesrates wurden seit Mitte 2003 von "RomAdopt" keine Kinder mehr vermittelt. Den betroffenen Ehepaaren ist bereits am 22. März 2004 empfohlen worden, keine weiteren Geldzahlungen an "RomAdopt" zwecks Erneuerung von Dokumenten in Rumänien zu leisten. Das Bundesamt für Justiz als Aufsichtsbehörde für die Adoptionsvermittlungsstellen hat "RomAdopt" im 18. April 2004 verboten, weitere Geldzahlungen an ihren Partner in Rumänien zu leisten. Mit Schreiben vom 18. Mai 2004 untersagte sie "RomAdopt" unter Strafandrohung jede weitere Tätigkeit im Zusammenhang mit der Weiterbearbeitung der hängigen Dossiers.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Hat der Bund die Bewilligung von "RomAdopt" bei der Übergabe vom Kanton Aargau an den Bund bezüglich der Einhaltung des rumänischen Moratoriums speziell überprüft?</p><p>2. Wurde abgeklärt, mit welcher Partnerorganisation "RomAdopt" in Rumänien zusammenarbeitet?</p><p>3. Hatte das Moratorium in Rumänien einen Einfluss auf die Bewilligung von "RomAdopt"?</p><p>4. Wie wurde kontrolliert, ob "RomAdopt" das rumänische Moratorium einhält? Wie viele rumänische Kinder sind seit dem Moratorium in die Schweiz eingereist? Wurden die Vorgaben des Moratoriums bei diesen Kindern eingehalten?</p><p>5. Wie wurden die sogenannten Sonderbewilligungen für "RomAdopt" kontrolliert, und wie wurden die Eltern diesbezüglich informiert?</p><p>6. Inwiefern arbeitet die Zentralstelle der Schweiz mit der zuständigen Zentralbehörde von Rumänien zusammen, und hat sie Informationen bezüglich der Dossiers von "RomAdopt" eingeholt?</p><p>7. Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen, dass "RomAdopt" von adoptionswilligen Eltern immer wieder Geldzahlungen verlangt und bis heute Kinder vermittelt - dass von diesen Kindern aber nachher oft jede Nachricht fehlt, kein offizieller Eintrag bei der Zentralbehörde von Rumänien vorliegt und Dossiers von Eltern, welche nicht weiter bereit sind zu zahlen, nicht mehr weiterbearbeitet werden?</p>
  • Adoptivkinder-Vermittlungsstelle "RomAdopt"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Tätigkeit der unter der Aufsicht des Bundes stehenden Vermittlungsstelle "RomAdopt" wirft zunehmend Fragen auf. 60 bis 70 adoptionswillige Elternpaare haben hohe Geldbeträge bezahlt, um ein Kind zu erhalten. Seit 2001 besteht in Rumänien ein Moratorium. Den Eltern wurde versprochen, dass "RomAdopt" über Sonderbewilligungen verfüge und dass das Verfahren nach der Besichtigung des Kindes vier bis sechs Monate dauern würde. Der Bund bestätigte auf Anfrage von Eltern die Rechtsmässigkeit dieser Sonderbewilligungen. In mindestens fünfzig Fällen wurden Paare trotz Moratorium eingeladen, das Kind, das sie adoptieren sollten, zu besuchen und eine erste Tranche von 6000 US-Dollar zu bezahlen. Später wurden sie erneut eingeladen, Zahlungen zu leisten. Im März 2004 forderte "RomAdopt" alle Eltern nochmals auf, 1500 Dollar zu bezahlen, damit die Dossiers weiterbehandelt werden könnten. Zu diesem Zeitpunkt wurde in Rumänien ein restriktives Gesetz für ausländische Adoptionen verabschiedet, welches wenig Hoffnung zulässt, dass die Kinder ausreisen können. Seither warten die Eltern vergeblich auf ihre Kinder.</p><p>Der Vermittlungspartner von "RomAdopt" in Rumänien hat erklärt, dass er nur noch diejenigen Dossiers weiterbehandeln werde, für welche die zusätzlichen 1500 Dollar bezahlt würden; alle anderen Dossiers würden nicht mehr weiterverfolgt. Viele Eltern warten seit mindestens drei Jahren vergeblich auf ihr Kind. Falls sie ihren Kinderwunsch trotzdem noch erfüllen möchten, beginnt für sie das ganze administrative Verfahren in der Schweiz nochmals neu; für viele Länder sind einige Eltern jedoch bereits zu alt.</p><p>Als sich so betrogene adoptionswillige Paare erkundigten, ob man sich auf die auf der Liste figurierenden Vermittlungsstellen verlassen könne, wurde ihnen dies bestätigt.</p>
    • <p>Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) sieht als Leitgedanken für internationale Adoptionen in seiner Präambel vor, ".... einem Kind, für das in seinem Heimatstaat keine geeignete Familie gefunden werden kann, eine dauerhafte Familie zu geben ...." Ferner hält die Präambel fest, dass internationale Adoptionen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner Grundrechte stattzufinden haben und die Entführung und der Verkauf von Kindern sowie der Handel mit Kindern zu verhindern sind.</p><p>Auf Druck der EU hat Rumänien mit Blick auf die Beitrittsverhandlungen im Oktober 2001 ein Moratorium für internationale Adoptionen verhängt, welches Ausnahmen zuliess. Bedingung für die Freigabe der Kinder war nebst den ordentlichen administrativen und gerichtlichen Verfahren eine Genehmigung des Premierministers. Seit 5. Februar 2004 sind keine Ausnahmen vom Moratorium mehr möglich. Das neue rumänische Adoptionsgesetz, welches am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird, erlaubt internationale Adoptionen nur noch durch im Ausland lebende Grosseltern der betreffenden Kinder. Rumänien hat damit faktisch ein Verbot von internationalen Adoptionen ausgesprochen. Dieses Verbot dürfte als massive Reaktion des rumänischen Parlamentes auf den (bis heute anhaltenden) ausländischen Druck zur Freigabe von rumänischen Kindern zwecks Adoption zu werten sein.</p><p>Die bei der rumänischen Adoptionsbehörde registrierten Gesuche aus der Schweiz sind blockiert. Der Bundesrat hat dem rumänischen Staatspräsidenten Iliescu im Dezember 2003 anlässlich seines Staatsbesuches in der Schweiz eine Liste mit sämtlichen hängigen Fällen unterbreitet.</p><p>Mit Inkraftsetzung des HAÜ per 1. Januar 2003 wurde im Bundesamt für Justiz eine Zentrale Behörde zur Behandlung internationaler Adoptionen eingerichtet (Dienst für internationalen Kindesschutz), welche auch als Aufsichts- und Bewilligungsbehörde für die Adoptionsvermittlungsstellen amtet. Bis zum 31. Dezember 2002 waren hierfür noch die Kantone zuständig. Gemäss Artikel 12cbis der Schlusstitel des ZGB bleiben die von den kantonalen Aufsichtsbehörden ausgestellten Bewilligungen bis zu deren Ablauf gültig. Die von der Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau für "RomAdopt" am 12. September 2001 ausgestellte Bewilligung war bis am 31. Dezember 2003 gültig. Das Erneuerungsgesuch von "RomAdopt" vom 2. April 2004 wurde von der Aufsichtsbehörde des Bundes aufgrund des rumänischen Adoptionsmoratoriums bis mindestens Anfang 2005 sistiert.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1./2. Die zwei ersten Fragen sind damit beantwortet.</p><p>3. Die Akkreditierungsverfügung des Kantons Aargau vom 12. September 2001 erfolgte noch vor Verhängung des Adoptionsmoratoriums. Das Moratorium hatte darum keinen Einfluss auf die Bewilligung.</p><p>4. Die Einreise von rumänischen Kindern in die Schweiz im Hinblick auf eine Adoption ist visumspflichtig. Die Schweizer Botschaft in Bukarest erlaubte die Einreise der Kinder in die Schweiz nur, wenn die entsprechende Einwilligung des Premierministers vorlag. Konkret reisten mit Hilfe von "RomAdopt" von Oktober 2001 bis heute 13 Kinder ein. Die letzten Kinder sind Anfang September 2003 in die Schweiz eingereist.</p><p>5. Es gab nach den Erkenntnissen der Schweizer Botschaft in Bukarest zu keinem Zeitpunkt Sonderbewilligungen für Adoptionsagenturen. Das beschränkte Moratorium erwähnte lediglich Sonderfälle, welche im Einzelfall, im Interesse des Kindes, von der rumänischen Regierung bewilligt werden können (rumänisches Gesetz Nr. 347/2002).</p><p>6. Die Schweizer Botschaft in Bukarest und die Zentrale Behörde des Bundes haben sich wiederholt direkt bei der Zentralen Behörde Rumäniens um Informationen bemüht. Zuletzt übermittelte die Zentrale Behörde Rumäniens der Zentralen Behörde des Bundes auf deren Ersuchen im Juli 2004 eine Liste mit den betroffenen Fällen.</p><p>7. Nach Kenntnis des Bundesrates wurden seit Mitte 2003 von "RomAdopt" keine Kinder mehr vermittelt. Den betroffenen Ehepaaren ist bereits am 22. März 2004 empfohlen worden, keine weiteren Geldzahlungen an "RomAdopt" zwecks Erneuerung von Dokumenten in Rumänien zu leisten. Das Bundesamt für Justiz als Aufsichtsbehörde für die Adoptionsvermittlungsstellen hat "RomAdopt" im 18. April 2004 verboten, weitere Geldzahlungen an ihren Partner in Rumänien zu leisten. Mit Schreiben vom 18. Mai 2004 untersagte sie "RomAdopt" unter Strafandrohung jede weitere Tätigkeit im Zusammenhang mit der Weiterbearbeitung der hängigen Dossiers.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Hat der Bund die Bewilligung von "RomAdopt" bei der Übergabe vom Kanton Aargau an den Bund bezüglich der Einhaltung des rumänischen Moratoriums speziell überprüft?</p><p>2. Wurde abgeklärt, mit welcher Partnerorganisation "RomAdopt" in Rumänien zusammenarbeitet?</p><p>3. Hatte das Moratorium in Rumänien einen Einfluss auf die Bewilligung von "RomAdopt"?</p><p>4. Wie wurde kontrolliert, ob "RomAdopt" das rumänische Moratorium einhält? Wie viele rumänische Kinder sind seit dem Moratorium in die Schweiz eingereist? Wurden die Vorgaben des Moratoriums bei diesen Kindern eingehalten?</p><p>5. Wie wurden die sogenannten Sonderbewilligungen für "RomAdopt" kontrolliert, und wie wurden die Eltern diesbezüglich informiert?</p><p>6. Inwiefern arbeitet die Zentralstelle der Schweiz mit der zuständigen Zentralbehörde von Rumänien zusammen, und hat sie Informationen bezüglich der Dossiers von "RomAdopt" eingeholt?</p><p>7. Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen, dass "RomAdopt" von adoptionswilligen Eltern immer wieder Geldzahlungen verlangt und bis heute Kinder vermittelt - dass von diesen Kindern aber nachher oft jede Nachricht fehlt, kein offizieller Eintrag bei der Zentralbehörde von Rumänien vorliegt und Dossiers von Eltern, welche nicht weiter bereit sind zu zahlen, nicht mehr weiterbearbeitet werden?</p>
    • Adoptivkinder-Vermittlungsstelle "RomAdopt"

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