Technische Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 130 Stundenkilometer
- ShortId
-
04.3530
- Id
-
20043530
- Updated
-
27.07.2023 21:04
- Language
-
de
- Title
-
Technische Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 130 Stundenkilometer
- AdditionalIndexing
-
48;Auto;Bericht;Fahrzeugausrüstung;Kostenwahrheit;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall;Geschwindigkeitsregelung
- 1
-
- L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
- L05K1802020302, Verkehrsunfall
- L05K1803010101, Auto
- L03K020206, Bericht
- L06K070302020109, Kostenwahrheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die tödlichen Verkehrsunfälle und die Verkehrsopfer sind zu einem regelrechten "Wirtschaftszweig" geworden, einem Gesellschaftsphänomen, das seinen Preis hat.</p><p>Dieses Phänomen, das mit dem Überschreiten der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeit zusammenhängt, führt zu gewaltigen Kosten: Rettungsdienst, Aufstockung der Polizei, Koordination des Sanitätsdienstes, Versicherungen, Invaliditätskosten, Renten, Medikamentenkonsum, Zunahme der Umweltverschmutzung, Krankheit und Fehlen am Arbeitsplatz. </p><p>Es stellt sich daher die Frage nach einem allgemeinen Entscheid, die Fahrzeuge bei der Herstellung technisch auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu begrenzen.</p><p>Die individuelle Freiheit auf diesem Gebiet ist eine Art von staatlicher Heuchelei.</p>
- <p>Geschwindigkeitsexzesse, bei denen die auf Autobahnen zugelassene allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern teilweise massiv überschritten wird, können zu schweren Verkehrsunfällen mit Toten und Verletzten führen. Die genannte Geschwindigkeit wird nicht nur auf der Autobahn, sondern teilweise auch auf dem übrigen Strassennetz überschritten, was noch weitaus gefährlicher ist.</p><p>Allerdings ist die Schweiz durch das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) verpflichtet, Motorfahrzeuge, welche die Anforderungen des harmonisierten EG-Rechtes erfüllen, auch in der Schweiz zuzulassen. Der Erlass von entsprechenden technischen Anforderungen im schweizerischen Alleingang wäre damit praktisch wirkungslos.</p><p>Diese Erwägungen wären Gegenstand des verlangten Berichtes. Da sie hiermit bereits bekannt gegeben sind, erübrigt sich ein separater Bericht im Sinne von Artikel 124 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10), weswegen das Postulat abzulehnen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über eine allgemeine technische Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 130 Stundenkilometer vorzulegen, d. h. auf die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Bericht soll die Vor- und Nachteile dieser Massnahme für die Umwelt, die Gesellschaft, die Sicherheit und die Wirtschaft enthalten.</p>
- Technische Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 130 Stundenkilometer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die tödlichen Verkehrsunfälle und die Verkehrsopfer sind zu einem regelrechten "Wirtschaftszweig" geworden, einem Gesellschaftsphänomen, das seinen Preis hat.</p><p>Dieses Phänomen, das mit dem Überschreiten der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeit zusammenhängt, führt zu gewaltigen Kosten: Rettungsdienst, Aufstockung der Polizei, Koordination des Sanitätsdienstes, Versicherungen, Invaliditätskosten, Renten, Medikamentenkonsum, Zunahme der Umweltverschmutzung, Krankheit und Fehlen am Arbeitsplatz. </p><p>Es stellt sich daher die Frage nach einem allgemeinen Entscheid, die Fahrzeuge bei der Herstellung technisch auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu begrenzen.</p><p>Die individuelle Freiheit auf diesem Gebiet ist eine Art von staatlicher Heuchelei.</p>
- <p>Geschwindigkeitsexzesse, bei denen die auf Autobahnen zugelassene allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern teilweise massiv überschritten wird, können zu schweren Verkehrsunfällen mit Toten und Verletzten führen. Die genannte Geschwindigkeit wird nicht nur auf der Autobahn, sondern teilweise auch auf dem übrigen Strassennetz überschritten, was noch weitaus gefährlicher ist.</p><p>Allerdings ist die Schweiz durch das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) verpflichtet, Motorfahrzeuge, welche die Anforderungen des harmonisierten EG-Rechtes erfüllen, auch in der Schweiz zuzulassen. Der Erlass von entsprechenden technischen Anforderungen im schweizerischen Alleingang wäre damit praktisch wirkungslos.</p><p>Diese Erwägungen wären Gegenstand des verlangten Berichtes. Da sie hiermit bereits bekannt gegeben sind, erübrigt sich ein separater Bericht im Sinne von Artikel 124 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10), weswegen das Postulat abzulehnen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über eine allgemeine technische Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 130 Stundenkilometer vorzulegen, d. h. auf die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Bericht soll die Vor- und Nachteile dieser Massnahme für die Umwelt, die Gesellschaft, die Sicherheit und die Wirtschaft enthalten.</p>
- Technische Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 130 Stundenkilometer
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