Zweifelhafte Postkarten für Armeeangehörige
- ShortId
-
04.3538
- Id
-
20043538
- Updated
-
28.07.2023 10:16
- Language
-
de
- Title
-
Zweifelhafte Postkarten für Armeeangehörige
- AdditionalIndexing
-
09;Gleichstellung von Mann und Frau;sexuelle Diskriminierung;Public Relations;Rekrutenschule;Werbung;Stellung der Frau
- 1
-
- L05K0402030703, Rekrutenschule
- L03K010104, Stellung der Frau
- L04K05020408, sexuelle Diskriminierung
- L05K0701010302, Werbung
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L04K12010203, Public Relations
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Sowohl der Bundesrat als auch die Armee nehmen die Gleichstellung der Geschlechter und den Respekt vor beiden Geschlechtern ernst.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen zusammenfassend wie folgt:</p><p>Ende 2002 hat eine Kosmetikfirma spontan die verantwortlichen Instanzen im VBS angefragt, ob sie den Stellungspflichtigen gratis ein Reisenecessaire mit sieben Pflegeprodukten (Deodorant, Rasierschaum, Haargel, Duschgel usw.) abgeben darf. Dieses Pflegeset ist einer von vielen Werbeartikeln dieser Firma. Im Jahre 2003 wurden davon etwa 24 000 verteilt, und im Jahre 2004 werden voraussichtlich 27 000 davon übergeben. Dieses Geschenk wird von jungen Stellungspflichtigen sehr geschätzt.</p><p>Ausser den obenerwähnten Artikeln befinden sich im Necessaire eine Informationsbroschüre über die beiliegenden Markenartikel sowie ein Set von fünf Postkarten.</p><p>Eine dieser Postkarten ist Gegenstand der Interpellation. Sie zeigt drei junge Damen in Badekleidern, die ein Surfbrett tragen. Die Postkarte trägt zudem die Aufschrift in der jeweiligen Sprache des Rekrutierungszentrums: Drei Tage blau. Tre giorni nel blu. Se faire la belle.</p><p>Die genaue Beschreibung dieses Wortlautes ist in den entsprechenden Wörterbüchern als gängige Umgangssprache zu finden. Es geht darum, in Gedanken dem Alltag zu entfliehen und sich dabei z. B. vorzustellen, am Strand zu liegen. Die französische Version ist jedoch wegen der allfälligen Zweideutigkeit der Aufschrift unglücklich ausgefallen.</p><p>Die Werbeaktion wurde aufgrund der "Weisungen über Sponsoring und die Werbung in der Armee und in der Verwaltung" vom 20. August 1998 bewilligt. Die beanstandete Sponsoring- und Werbeaktion beeinträchtigt weder das positive Erscheinungsbild der Armee noch den geordneten Dienstbetrieb.</p><p>Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Handlungsbedarf; er wird die Kosmetikfirma jedoch auf die zwiespältigen Reaktionen aufmerksam machen und erhofft sich dadurch Anpassungen in der Gestaltung der entsprechenden Werbeartikel.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mein Erstaunen war gross, als ich sah, welche Postkarten den zukünftigen Schweizer Soldaten an den Rekrutierungstagen abgegeben werden. Lassen wir einmal meine Bedenken darüber, dass den zukünftigen Rekruten Werbepostkarten verteilt werden, beiseite und konzentrieren wir uns auf eines der Bilder, das mich doch sehr überrascht hat: eine Postkarte, auf der hübsche Blondinen im Badeanzug zu sehen sind, darüber folgender Kommentar: "se faire la belle". Zwei mögliche Interpretationen sind mir in den Sinn gekommen und ich möchte den Bundesrat fragen, welche der beiden die richtige ist:</p><p>1. Soll ich den Satz als eine Aufforderung verstehen, dass das weibliche Geschlecht lediglich als Freiwild angesehen werden kann, das man während des Militärdienstes "flachlegen" kann ("que l'on peut se faire")? Soll damit die Armee auf äusserst zweifelhafte Art und Weise etwas attraktiver - um nicht zu sagen: sexy - gemacht werden?</p><p>2. Nach längeren Überlegungen habe ich mich dann gefragt, ob das VBS vielleicht endlich aufgewacht ist und eingesehen hat, dass der Kalte Krieg vorbei und die Schweizer Armee mehr als überholt ist. Könnte es sein, dass es seine eigenen Rekruten dazu auffordert, zu türmen ("à se faire la belle") und sich lieber an einem Strand in die Sonne zu legen anstatt für das Vaterland zu schwitzen?</p><p>Spass beiseite: Ich möchte vom Bundesrat wissen, welche Antwort er auf mein Anliegen hat, dass die Gleichstellung der Geschlechter in unserem Land eines Tages Wirklichkeit werden möge, was auch voraussetzt, dass der Respekt vor dem anderen Geschlecht gelernt wird. Wird der Bundesrat die Verteilung dieser Postkarten stoppen? Schliesslich frage ich mich, ob die Tatsache, dass diese Postkarten verteilt werden, nicht dem Gleichstellungsgesetz zuwiderläuft, mit dem die Gleichstellung von Frau und Mann sowohl rechtlich als auch faktisch gefördert werden soll.</p>
- Zweifelhafte Postkarten für Armeeangehörige
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Sowohl der Bundesrat als auch die Armee nehmen die Gleichstellung der Geschlechter und den Respekt vor beiden Geschlechtern ernst.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen zusammenfassend wie folgt:</p><p>Ende 2002 hat eine Kosmetikfirma spontan die verantwortlichen Instanzen im VBS angefragt, ob sie den Stellungspflichtigen gratis ein Reisenecessaire mit sieben Pflegeprodukten (Deodorant, Rasierschaum, Haargel, Duschgel usw.) abgeben darf. Dieses Pflegeset ist einer von vielen Werbeartikeln dieser Firma. Im Jahre 2003 wurden davon etwa 24 000 verteilt, und im Jahre 2004 werden voraussichtlich 27 000 davon übergeben. Dieses Geschenk wird von jungen Stellungspflichtigen sehr geschätzt.</p><p>Ausser den obenerwähnten Artikeln befinden sich im Necessaire eine Informationsbroschüre über die beiliegenden Markenartikel sowie ein Set von fünf Postkarten.</p><p>Eine dieser Postkarten ist Gegenstand der Interpellation. Sie zeigt drei junge Damen in Badekleidern, die ein Surfbrett tragen. Die Postkarte trägt zudem die Aufschrift in der jeweiligen Sprache des Rekrutierungszentrums: Drei Tage blau. Tre giorni nel blu. Se faire la belle.</p><p>Die genaue Beschreibung dieses Wortlautes ist in den entsprechenden Wörterbüchern als gängige Umgangssprache zu finden. Es geht darum, in Gedanken dem Alltag zu entfliehen und sich dabei z. B. vorzustellen, am Strand zu liegen. Die französische Version ist jedoch wegen der allfälligen Zweideutigkeit der Aufschrift unglücklich ausgefallen.</p><p>Die Werbeaktion wurde aufgrund der "Weisungen über Sponsoring und die Werbung in der Armee und in der Verwaltung" vom 20. August 1998 bewilligt. Die beanstandete Sponsoring- und Werbeaktion beeinträchtigt weder das positive Erscheinungsbild der Armee noch den geordneten Dienstbetrieb.</p><p>Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Handlungsbedarf; er wird die Kosmetikfirma jedoch auf die zwiespältigen Reaktionen aufmerksam machen und erhofft sich dadurch Anpassungen in der Gestaltung der entsprechenden Werbeartikel.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mein Erstaunen war gross, als ich sah, welche Postkarten den zukünftigen Schweizer Soldaten an den Rekrutierungstagen abgegeben werden. Lassen wir einmal meine Bedenken darüber, dass den zukünftigen Rekruten Werbepostkarten verteilt werden, beiseite und konzentrieren wir uns auf eines der Bilder, das mich doch sehr überrascht hat: eine Postkarte, auf der hübsche Blondinen im Badeanzug zu sehen sind, darüber folgender Kommentar: "se faire la belle". Zwei mögliche Interpretationen sind mir in den Sinn gekommen und ich möchte den Bundesrat fragen, welche der beiden die richtige ist:</p><p>1. Soll ich den Satz als eine Aufforderung verstehen, dass das weibliche Geschlecht lediglich als Freiwild angesehen werden kann, das man während des Militärdienstes "flachlegen" kann ("que l'on peut se faire")? Soll damit die Armee auf äusserst zweifelhafte Art und Weise etwas attraktiver - um nicht zu sagen: sexy - gemacht werden?</p><p>2. Nach längeren Überlegungen habe ich mich dann gefragt, ob das VBS vielleicht endlich aufgewacht ist und eingesehen hat, dass der Kalte Krieg vorbei und die Schweizer Armee mehr als überholt ist. Könnte es sein, dass es seine eigenen Rekruten dazu auffordert, zu türmen ("à se faire la belle") und sich lieber an einem Strand in die Sonne zu legen anstatt für das Vaterland zu schwitzen?</p><p>Spass beiseite: Ich möchte vom Bundesrat wissen, welche Antwort er auf mein Anliegen hat, dass die Gleichstellung der Geschlechter in unserem Land eines Tages Wirklichkeit werden möge, was auch voraussetzt, dass der Respekt vor dem anderen Geschlecht gelernt wird. Wird der Bundesrat die Verteilung dieser Postkarten stoppen? Schliesslich frage ich mich, ob die Tatsache, dass diese Postkarten verteilt werden, nicht dem Gleichstellungsgesetz zuwiderläuft, mit dem die Gleichstellung von Frau und Mann sowohl rechtlich als auch faktisch gefördert werden soll.</p>
- Zweifelhafte Postkarten für Armeeangehörige
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