Anpassung des Bundespersonalrechtes an das Obligationenrecht
- ShortId
-
04.3543
- Id
-
20043543
- Updated
-
28.07.2023 08:45
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung des Bundespersonalrechtes an das Obligationenrecht
- AdditionalIndexing
-
04;Beamtenrecht;Arbeitsbedingungen;Arbeitsvertrag;Personalabbau beim Bund;Deregulierung;Bundespersonal
- 1
-
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L07K08060103010101, Beamtenrecht
- L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
- L05K0702010201, Arbeitsvertrag
- L05K0704010205, Deregulierung
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Überreglementierung macht das heute geltende Bundespersonalrecht so schwerfällig, dass die Bundesbetriebe und die Verwaltung im personellen Bereich kaum nach modernen arbeitsrechtlichen Kriterien geführt werden können. Insbesondere ist es kaum möglich, innert vertretbarer Frist nötige Umstrukturierungen durchzuführen.</p><p>Zudem werden dem Bundespersonal Vergünstigungen gewährt, welche in Kreisen der Privatwirtschaft oft als ungerechte Pfründe empfunden werden. In der heutigen Zeit, in der die Arbeitsplätze und die grosszügigen Abgangsregelungen in der Privatwirtschaft mehr und mehr als ungerecht und "übertrieben geschützt" empfunden werden, ist dies stossender denn je.</p><p>Die Departemente müssen im Personalwesen auf der Grundlage von allgemeingültigen Vorgaben wieder vermehrt eigenverantwortlich und in eigener Kompetenz entscheiden können. Damit kann innerhalb der Departemente einfache und effiziente Personalbewirtschaftung erfolgen. Gleichzeitig kann das Bundespersonalamt reduziert und sein Arbeitsfeld auf Koordinationsaufgaben beschränkt werden.</p>
- <p>1. Flexibilität bei Umstrukturierungen: Das Bundespersonalgesetz BPG setzt den Rahmen für die Auflösung und Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses beim Bund; insbesondere zählt es die Kündigungsgründe auf und regelt das Verfahren. Für die Lockerung dieses Rahmens drängt es sich nicht auf, das Arbeitsverhältnis beim Bund dem OR zu unterstellen. Änderungen des BPG genügen, um die Auflösung flexibler zu gestalten. Der Bundesrat hat daher das EFD im Rahmen der Verwaltungsreform 2005-2007 beauftragt, eine entsprechende Revision des BPG vorzubereiten und ihm nach Konsultation der Sozialpartner eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.</p><p>2. Vergünstigungen/Abgangsentschädigungen: Ein Beratungsunternehmen hat im Auftrag des EFD untersucht, wie sich die Gesamtvergütung und die weiteren Anstellungsbedingungen des Bundespersonals im Vergleich zu Unternehmen der Privatwirtschaft und anderer öffentlicher Arbeitgeber verhalten. Die Resultate der Untersuchung geben keine Hinweise darauf, dass das Bundespersonal vergleichsweise zu grosszügige Vergünstigungen oder Abgangsentschädigungen erhalten würde.</p><p>3. Eigenverantwortung der Departemente/einfache und effiziente Personalbewirtschaftung: Im Rahmen der Verwaltungsreform 2005-2007 werden Möglichkeiten zur Steigerung von Effizienz, Effektivität und Professionalität im Personalwesen ausgelotet. Dazu gehört auch eine Überprüfung und Zuordnung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen auf Ebene Bund, Departemente und Ämter.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament noch in dieser Amtsperiode eine Botschaft zu unterbreiten, welche eine Anpassung des Bundespersonalrechtes an das Obligationenrecht, insbesondere Artikel 319ff. vorsieht und die Verantwortung über das Bundespersonal neu regelt.</p>
- Anpassung des Bundespersonalrechtes an das Obligationenrecht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Überreglementierung macht das heute geltende Bundespersonalrecht so schwerfällig, dass die Bundesbetriebe und die Verwaltung im personellen Bereich kaum nach modernen arbeitsrechtlichen Kriterien geführt werden können. Insbesondere ist es kaum möglich, innert vertretbarer Frist nötige Umstrukturierungen durchzuführen.</p><p>Zudem werden dem Bundespersonal Vergünstigungen gewährt, welche in Kreisen der Privatwirtschaft oft als ungerechte Pfründe empfunden werden. In der heutigen Zeit, in der die Arbeitsplätze und die grosszügigen Abgangsregelungen in der Privatwirtschaft mehr und mehr als ungerecht und "übertrieben geschützt" empfunden werden, ist dies stossender denn je.</p><p>Die Departemente müssen im Personalwesen auf der Grundlage von allgemeingültigen Vorgaben wieder vermehrt eigenverantwortlich und in eigener Kompetenz entscheiden können. Damit kann innerhalb der Departemente einfache und effiziente Personalbewirtschaftung erfolgen. Gleichzeitig kann das Bundespersonalamt reduziert und sein Arbeitsfeld auf Koordinationsaufgaben beschränkt werden.</p>
- <p>1. Flexibilität bei Umstrukturierungen: Das Bundespersonalgesetz BPG setzt den Rahmen für die Auflösung und Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses beim Bund; insbesondere zählt es die Kündigungsgründe auf und regelt das Verfahren. Für die Lockerung dieses Rahmens drängt es sich nicht auf, das Arbeitsverhältnis beim Bund dem OR zu unterstellen. Änderungen des BPG genügen, um die Auflösung flexibler zu gestalten. Der Bundesrat hat daher das EFD im Rahmen der Verwaltungsreform 2005-2007 beauftragt, eine entsprechende Revision des BPG vorzubereiten und ihm nach Konsultation der Sozialpartner eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.</p><p>2. Vergünstigungen/Abgangsentschädigungen: Ein Beratungsunternehmen hat im Auftrag des EFD untersucht, wie sich die Gesamtvergütung und die weiteren Anstellungsbedingungen des Bundespersonals im Vergleich zu Unternehmen der Privatwirtschaft und anderer öffentlicher Arbeitgeber verhalten. Die Resultate der Untersuchung geben keine Hinweise darauf, dass das Bundespersonal vergleichsweise zu grosszügige Vergünstigungen oder Abgangsentschädigungen erhalten würde.</p><p>3. Eigenverantwortung der Departemente/einfache und effiziente Personalbewirtschaftung: Im Rahmen der Verwaltungsreform 2005-2007 werden Möglichkeiten zur Steigerung von Effizienz, Effektivität und Professionalität im Personalwesen ausgelotet. Dazu gehört auch eine Überprüfung und Zuordnung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen auf Ebene Bund, Departemente und Ämter.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament noch in dieser Amtsperiode eine Botschaft zu unterbreiten, welche eine Anpassung des Bundespersonalrechtes an das Obligationenrecht, insbesondere Artikel 319ff. vorsieht und die Verantwortung über das Bundespersonal neu regelt.</p>
- Anpassung des Bundespersonalrechtes an das Obligationenrecht
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