NFA. Auswirkungen auf die Prämienverbilligung KVG

ShortId
04.3549
Id
20043549
Updated
28.07.2023 09:20
Language
de
Title
NFA. Auswirkungen auf die Prämienverbilligung KVG
AdditionalIndexing
24;2841;Kompetenzregelung;Krankenkassenprämie;Beziehung Bund-Kanton;Finanzausgleich;wirtschaftliche Auswirkung;Aufgabenteilung;reduzierter Preis
1
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K11050412, reduzierter Preis
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bereich der Prämienverbilligung KVG ist nicht Gegenstand der Abstimmung vom 28. November 2004, da keine Verfassungsänderung notwendig ist. Die erste NFA-Botschaft vom 14. November 2001 enthält für den Aufgabenbereich der Prämienverbilligung KVG einen Ausblick auf die Ausführungsgesetzgebung. Mit dem NFA müssen Änderungen am KVG, insbesondere an Artikel 66 KVG, vorgenommen werden. Die Aufteilung der Bundesbeiträge auf die Kantone soll neu ausschliesslich in Abhängigkeit der kantonalen Wohnbevölkerung erfolgen, die Finanzkraft spielt dabei keine Rolle mehr.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 zur KVG-Revision (Prämienverbilligung) den Vorschlag eines abgestuften Sozialzieles aus der gescheiterten 2. KVG-Revision wiederaufgenommen. Zum heutigen Zeitpunkt sind neben dem Bundesratsvorschlag weitere Vorschläge, namentlich zu den Kinderprämien, in die parlamentarischen Beratungen eingebracht worden, womit die definitive Lösung zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist.</p><p>Im Hinblick auf die zweite NFA-Botschaft hat der Bundesrat am 24. September 2004 den Vernehmlassungsbericht über die NFA-Ausführungsgesetzgebung verabschiedet. In diesem Bericht werden für die Finanzierungsaufteilung betreffend Prämienverbilligung zwischen dem Bund und den Kantonen die Kostenauswirkungen des abgestuften Sozialzieles gemäss dem Vorschlag des Bundesrates berücksichtigt. Gleichzeitig wird ein alternativer Finanzierungsvorschlag erläutert, für den Fall, dass sich aus der aktuellen KVG-Revision keine materiellen Änderungen ergeben würden. Wird im Rahmen der laufenden KVG-Revision ein neuer Vorschlag realisiert, muss geprüft werden, ob Anpassungen an den Finanzierungsregelungen im Rahmen des NFA notwendig sind.</p><p>2. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur NFA-Ausführungsgesetzgebung am 24. September 2004 eröffnet. Der Vernehmlassungsbericht umfasst neben den Änderungen in den einzelnen Aufgabenbereichen auch Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen sowie eine aktualisierte Globalbilanz. Für den Aufgabenbereich Prämienverbilligung KVG werden die Kantone im Durchschnitt der Jahre 2001/02 mit rund 626 Millionen Franken mehr belastet. Die aktualisierte Globalbilanz wird im Hinblick auf die Einführung des NFA definitiv zu berechnen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Auswirkungen des NFA auf die Prämienverbilligung KVG werden in der bundesrätlichen Botschaft vom 14. November 2001 auf einer halben Seite (S. 2453) behandelt. Im Schlussbericht zur Ausführungsgesetzgebung vom 24. September 2004 werden Änderungen des KVG (Art. 66) vorgeschlagen, welche das von den Räten abgelehnte abgestufte Sozialziel als Grundlage haben. Die neuen Modelle der Prämienbefreiung für Kinder (SDK und Ständerat Schwaller) bleiben unberücksichtigt. Angesichts dieser Unsicherheit frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Welches sind die finanzpolitischen Auswirkungen des NFA im Bereich der Prämienverbilligung KVG auf Bund und Kantone bei den verschiedenen Modellen der Prämienbefreiung für Kinder, insbesondere beim Modell der Kantone, bei dem die Entlastungen weitgehend auf die Erwachsenenprämien überwälzt werden?</p><p>2. Ist es staatspolitisch vertretbar, dass das Schweizervolk am 28. November 2004 über eine Vorlage abstimmt, bei der die Auswirkungen pro Jahr in der Grössenordnung von etwa einer halben Milliarde Franken auf den Bund und die Kantone ungewiss sind?</p>
  • NFA. Auswirkungen auf die Prämienverbilligung KVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bereich der Prämienverbilligung KVG ist nicht Gegenstand der Abstimmung vom 28. November 2004, da keine Verfassungsänderung notwendig ist. Die erste NFA-Botschaft vom 14. November 2001 enthält für den Aufgabenbereich der Prämienverbilligung KVG einen Ausblick auf die Ausführungsgesetzgebung. Mit dem NFA müssen Änderungen am KVG, insbesondere an Artikel 66 KVG, vorgenommen werden. Die Aufteilung der Bundesbeiträge auf die Kantone soll neu ausschliesslich in Abhängigkeit der kantonalen Wohnbevölkerung erfolgen, die Finanzkraft spielt dabei keine Rolle mehr.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 zur KVG-Revision (Prämienverbilligung) den Vorschlag eines abgestuften Sozialzieles aus der gescheiterten 2. KVG-Revision wiederaufgenommen. Zum heutigen Zeitpunkt sind neben dem Bundesratsvorschlag weitere Vorschläge, namentlich zu den Kinderprämien, in die parlamentarischen Beratungen eingebracht worden, womit die definitive Lösung zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist.</p><p>Im Hinblick auf die zweite NFA-Botschaft hat der Bundesrat am 24. September 2004 den Vernehmlassungsbericht über die NFA-Ausführungsgesetzgebung verabschiedet. In diesem Bericht werden für die Finanzierungsaufteilung betreffend Prämienverbilligung zwischen dem Bund und den Kantonen die Kostenauswirkungen des abgestuften Sozialzieles gemäss dem Vorschlag des Bundesrates berücksichtigt. Gleichzeitig wird ein alternativer Finanzierungsvorschlag erläutert, für den Fall, dass sich aus der aktuellen KVG-Revision keine materiellen Änderungen ergeben würden. Wird im Rahmen der laufenden KVG-Revision ein neuer Vorschlag realisiert, muss geprüft werden, ob Anpassungen an den Finanzierungsregelungen im Rahmen des NFA notwendig sind.</p><p>2. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur NFA-Ausführungsgesetzgebung am 24. September 2004 eröffnet. Der Vernehmlassungsbericht umfasst neben den Änderungen in den einzelnen Aufgabenbereichen auch Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen sowie eine aktualisierte Globalbilanz. Für den Aufgabenbereich Prämienverbilligung KVG werden die Kantone im Durchschnitt der Jahre 2001/02 mit rund 626 Millionen Franken mehr belastet. Die aktualisierte Globalbilanz wird im Hinblick auf die Einführung des NFA definitiv zu berechnen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Auswirkungen des NFA auf die Prämienverbilligung KVG werden in der bundesrätlichen Botschaft vom 14. November 2001 auf einer halben Seite (S. 2453) behandelt. Im Schlussbericht zur Ausführungsgesetzgebung vom 24. September 2004 werden Änderungen des KVG (Art. 66) vorgeschlagen, welche das von den Räten abgelehnte abgestufte Sozialziel als Grundlage haben. Die neuen Modelle der Prämienbefreiung für Kinder (SDK und Ständerat Schwaller) bleiben unberücksichtigt. Angesichts dieser Unsicherheit frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Welches sind die finanzpolitischen Auswirkungen des NFA im Bereich der Prämienverbilligung KVG auf Bund und Kantone bei den verschiedenen Modellen der Prämienbefreiung für Kinder, insbesondere beim Modell der Kantone, bei dem die Entlastungen weitgehend auf die Erwachsenenprämien überwälzt werden?</p><p>2. Ist es staatspolitisch vertretbar, dass das Schweizervolk am 28. November 2004 über eine Vorlage abstimmt, bei der die Auswirkungen pro Jahr in der Grössenordnung von etwa einer halben Milliarde Franken auf den Bund und die Kantone ungewiss sind?</p>
    • NFA. Auswirkungen auf die Prämienverbilligung KVG

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