Einbürgerungsverfahren. Zugriff auf Vostra (automatisiertes Strafregister)

ShortId
04.3551
Id
20043551
Updated
28.07.2023 03:46
Language
de
Title
Einbürgerungsverfahren. Zugriff auf Vostra (automatisiertes Strafregister)
AdditionalIndexing
2811;Strafverfahren;Einbürgerung;Strafregister;Datenbasis
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L04K05010113, Strafregister
  • L04K05040402, Strafverfahren
  • L06K120301010301, Datenbasis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die kantonalen Einbürgerungsbehörden haben Zugriff auf Vostra und können überprüfen, ob über eine einbürgerungswillige Person ein Strafregistereintrag existiert.</p><p>Sie können dadurch in Erfahrung bringen, ob die einbürgerungswillige Person verurteilt worden ist. Sie bekommen hingegen keine Auskunft:</p><p>- über die Begründung der Verurteilung;</p><p>- über gelöschte Eintragungen von Verurteilungen;</p><p>- über laufende Strafuntersuchungen.</p><p>Die Einbürgerungsbehörden erfahren lediglich, ob es Einträge im Strafregister gibt, und sie können dann gegebenenfalls die betreffende Person auffordern, dass diese ihnen ihren Strafregisterauszug eröffnet. Dieser Auszug enthält allerdings keine gelöschten Einträge und keine Informationen über laufende Strafuntersuchungen.</p><p>Dies gilt gleicherweise für das Imes und seinen Zugriff auf Vostra; dieses konsultiert die Datenbank, bevor es die eidgenössische Zustimmung zum Einbürgerungsverfahren gibt oder über die erleichterte Einbürgerung der Ehegattin oder des Ehegatten eines oder einer Schweizer Staatsangehörigen entscheidet.</p><p>In denjenigen Kantonen, in denen die Einbürgerungen Sache eines "Amtes für Zivilstandswesen und Fremdenkontrolle" sind, wie z. B. im Kanton Wallis, können diese Ämter schon jetzt die Dossiers daraufhin überprüfen, ob eine Verurteilung vorliegt oder eine Untersuchung im Gang ist. In anderen Kantonen, wo die beiden Aufgabenbereiche auf zwei Ämter verteilt sind, ist dies nicht möglich.</p><p>Auf alle Fälle haben die kantonalen Einbürgerungsbehörden keinen Zugang zu Informationen über laufende Untersuchungen in anderen Kantonen.</p><p>Im Anschluss an seine Prüfung übergibt das Imes sämtliche Dossiers dem Bundesamt für Polizei (fedpol) für eine Überprüfung der inneren Sicherheit; hingegen fehlen diese Informationen in den voraufgehenden Verfahrensstadien.</p>
  • <p>Die Zugriffsberechtigung hängt im Strafregisterrecht u. a. von der jeweiligen Datenkategorie ab. Man unterscheidet zwischen den "strafrechtlichen Verurteilungen" und den "Daten über hängige Strafverfahren". Bei den Verurteilungen ist zwischen den "offenen" und den "gelöschten" Einträgen zu differenzieren. Die Löschung eines Eintrages im Strafregister ist - je nach Schwere des Deliktes - an bestimmte Fristen gebunden und bewirkt, dass diese Information (obschon physisch noch vorhanden) nicht mehr allen abfrageberechtigten Behörden mitgeteilt werden darf.</p><p>Gemäss langjähriger Strafregisterpraxis verfügt die Einbürgerungsbehörde des Bundes (das Bundesamt für Migration, BFM; früher Imes) über einen Online-Zugriff auf alle "offenen" Eintragungen sowie auf alle Daten über hängige Strafverfahren. Die kantonalen Einbürgerungsbehörden erhalten demgegenüber die offenen Urteile nur auf schriftliches Gesuch; auf Informationen über hängige Strafverfahren haben sie gar keinen Zugriff.</p><p>Die heutige Strafregisterregelung trägt der Forderung der Motion, dass für die Einbürgerungsbehörden der Grund für die Verurteilung oder das Strafverfahren ersichtlich sein sollte, bereits Rechnung. Denn für die Behörde, die Zugriff auf bestimmte Vostra-Daten hat, ist immer klar erkennbar, welche Delikte dem Betroffenen zur Last gelegt werden.</p><p>Die Motion verlangt ferner, dass alle Einbürgerungsbehörden auch Zugriff auf "gelöschte" Eintragungen haben sollten. Diese Forderung wird mit dem Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches hinfällig, da es künftig keine Löschung von Eintragungen mehr geben wird. Allen abfrageberechtigten Behörden werden künftig sämtliche eingetragenen Urteile zugänglich sein.</p><p>Der Zugriff der kantonalen Einbürgerungsbehörden auf Daten über hängige Strafverfahren ist hingegen ein berechtigtes Anliegen der Motion und sollte durch eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches ermöglicht werden: Weiss die Einbürgerungsbehörde, dass ein einschlägiges Strafverfahren hängig ist, so kann sie sich unnötigen Arbeitsaufwand ersparen, indem sie vom Betroffenen das Einverständnis einholt, das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren. In der Regel zieht der Betroffene sein Gesuch in einem solchen Fall ohnehin freiwillig zurück. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verstossen die Einbürgerungsbehörden nicht gegen die Unschuldsvermutung, wenn sie bei Vorliegen eines hängigen Strafverfahrens aufgrund der vorhandenen Zweifel am Legalverhalten des Gesuchstellers gar eine Einbürgerung ablehnen, zumal der Betroffene jederzeit ein neues Einbürgerungsgesuch stellen kann. Die Sistierung (oder gar die vorläufige Verweigerung) der Einbürgerung durch die kantonalen Behörden hätte auch eine entsprechende Entlastung der Bundesbehörden zur Folge, da problematische Fälle gar nicht erst beim BFM anhängig gemacht würden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass zwischen der Einbürgerungsbewilligung des Bundes und dem kantonalen Einbürgerungsentscheid oft mehrere Monate liegen. Wird über eine Person erst nach der Überprüfung durch das BFM ein Strafverfahren eröffnet, besteht heute die Gefahr, dass diese ungeachtet des Ausgangs dieses Strafverfahrens eingebürgert wird.</p><p>Aus diesen Gründen sollte allen Einbürgerungsbehörden in Zukunft ein umfassendes Online-Zugriffsrecht auf Vostra zugestanden werden. Mit einer entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches könnte auch für das Zugriffsrecht des BFM bezüglich Daten über hängige Strafverfahren die formell-gesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Schritte zu unternehmen, dass die kantonalen Einbürgerungsbehörden für Einbürgerungsverfahren zusätzlich zu den Informationen, die sie heute schon aus Vostra (dem automatisierten Strafregister) beziehen können, Zugriff erhalten auf folgende Informationen:</p><p>a. die Begründung für eine allfällige Verurteilung;</p><p>b. die gelöschten Einträge über Verurteilungen;</p><p>c. laufende Strafuntersuchungen.</p>
  • Einbürgerungsverfahren. Zugriff auf Vostra (automatisiertes Strafregister)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die kantonalen Einbürgerungsbehörden haben Zugriff auf Vostra und können überprüfen, ob über eine einbürgerungswillige Person ein Strafregistereintrag existiert.</p><p>Sie können dadurch in Erfahrung bringen, ob die einbürgerungswillige Person verurteilt worden ist. Sie bekommen hingegen keine Auskunft:</p><p>- über die Begründung der Verurteilung;</p><p>- über gelöschte Eintragungen von Verurteilungen;</p><p>- über laufende Strafuntersuchungen.</p><p>Die Einbürgerungsbehörden erfahren lediglich, ob es Einträge im Strafregister gibt, und sie können dann gegebenenfalls die betreffende Person auffordern, dass diese ihnen ihren Strafregisterauszug eröffnet. Dieser Auszug enthält allerdings keine gelöschten Einträge und keine Informationen über laufende Strafuntersuchungen.</p><p>Dies gilt gleicherweise für das Imes und seinen Zugriff auf Vostra; dieses konsultiert die Datenbank, bevor es die eidgenössische Zustimmung zum Einbürgerungsverfahren gibt oder über die erleichterte Einbürgerung der Ehegattin oder des Ehegatten eines oder einer Schweizer Staatsangehörigen entscheidet.</p><p>In denjenigen Kantonen, in denen die Einbürgerungen Sache eines "Amtes für Zivilstandswesen und Fremdenkontrolle" sind, wie z. B. im Kanton Wallis, können diese Ämter schon jetzt die Dossiers daraufhin überprüfen, ob eine Verurteilung vorliegt oder eine Untersuchung im Gang ist. In anderen Kantonen, wo die beiden Aufgabenbereiche auf zwei Ämter verteilt sind, ist dies nicht möglich.</p><p>Auf alle Fälle haben die kantonalen Einbürgerungsbehörden keinen Zugang zu Informationen über laufende Untersuchungen in anderen Kantonen.</p><p>Im Anschluss an seine Prüfung übergibt das Imes sämtliche Dossiers dem Bundesamt für Polizei (fedpol) für eine Überprüfung der inneren Sicherheit; hingegen fehlen diese Informationen in den voraufgehenden Verfahrensstadien.</p>
    • <p>Die Zugriffsberechtigung hängt im Strafregisterrecht u. a. von der jeweiligen Datenkategorie ab. Man unterscheidet zwischen den "strafrechtlichen Verurteilungen" und den "Daten über hängige Strafverfahren". Bei den Verurteilungen ist zwischen den "offenen" und den "gelöschten" Einträgen zu differenzieren. Die Löschung eines Eintrages im Strafregister ist - je nach Schwere des Deliktes - an bestimmte Fristen gebunden und bewirkt, dass diese Information (obschon physisch noch vorhanden) nicht mehr allen abfrageberechtigten Behörden mitgeteilt werden darf.</p><p>Gemäss langjähriger Strafregisterpraxis verfügt die Einbürgerungsbehörde des Bundes (das Bundesamt für Migration, BFM; früher Imes) über einen Online-Zugriff auf alle "offenen" Eintragungen sowie auf alle Daten über hängige Strafverfahren. Die kantonalen Einbürgerungsbehörden erhalten demgegenüber die offenen Urteile nur auf schriftliches Gesuch; auf Informationen über hängige Strafverfahren haben sie gar keinen Zugriff.</p><p>Die heutige Strafregisterregelung trägt der Forderung der Motion, dass für die Einbürgerungsbehörden der Grund für die Verurteilung oder das Strafverfahren ersichtlich sein sollte, bereits Rechnung. Denn für die Behörde, die Zugriff auf bestimmte Vostra-Daten hat, ist immer klar erkennbar, welche Delikte dem Betroffenen zur Last gelegt werden.</p><p>Die Motion verlangt ferner, dass alle Einbürgerungsbehörden auch Zugriff auf "gelöschte" Eintragungen haben sollten. Diese Forderung wird mit dem Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches hinfällig, da es künftig keine Löschung von Eintragungen mehr geben wird. Allen abfrageberechtigten Behörden werden künftig sämtliche eingetragenen Urteile zugänglich sein.</p><p>Der Zugriff der kantonalen Einbürgerungsbehörden auf Daten über hängige Strafverfahren ist hingegen ein berechtigtes Anliegen der Motion und sollte durch eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches ermöglicht werden: Weiss die Einbürgerungsbehörde, dass ein einschlägiges Strafverfahren hängig ist, so kann sie sich unnötigen Arbeitsaufwand ersparen, indem sie vom Betroffenen das Einverständnis einholt, das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren. In der Regel zieht der Betroffene sein Gesuch in einem solchen Fall ohnehin freiwillig zurück. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verstossen die Einbürgerungsbehörden nicht gegen die Unschuldsvermutung, wenn sie bei Vorliegen eines hängigen Strafverfahrens aufgrund der vorhandenen Zweifel am Legalverhalten des Gesuchstellers gar eine Einbürgerung ablehnen, zumal der Betroffene jederzeit ein neues Einbürgerungsgesuch stellen kann. Die Sistierung (oder gar die vorläufige Verweigerung) der Einbürgerung durch die kantonalen Behörden hätte auch eine entsprechende Entlastung der Bundesbehörden zur Folge, da problematische Fälle gar nicht erst beim BFM anhängig gemacht würden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass zwischen der Einbürgerungsbewilligung des Bundes und dem kantonalen Einbürgerungsentscheid oft mehrere Monate liegen. Wird über eine Person erst nach der Überprüfung durch das BFM ein Strafverfahren eröffnet, besteht heute die Gefahr, dass diese ungeachtet des Ausgangs dieses Strafverfahrens eingebürgert wird.</p><p>Aus diesen Gründen sollte allen Einbürgerungsbehörden in Zukunft ein umfassendes Online-Zugriffsrecht auf Vostra zugestanden werden. Mit einer entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches könnte auch für das Zugriffsrecht des BFM bezüglich Daten über hängige Strafverfahren die formell-gesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Schritte zu unternehmen, dass die kantonalen Einbürgerungsbehörden für Einbürgerungsverfahren zusätzlich zu den Informationen, die sie heute schon aus Vostra (dem automatisierten Strafregister) beziehen können, Zugriff erhalten auf folgende Informationen:</p><p>a. die Begründung für eine allfällige Verurteilung;</p><p>b. die gelöschten Einträge über Verurteilungen;</p><p>c. laufende Strafuntersuchungen.</p>
    • Einbürgerungsverfahren. Zugriff auf Vostra (automatisiertes Strafregister)

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