Wettbewerb im öffentlichen Regionalverkehr

ShortId
04.3554
Id
20043554
Updated
28.07.2023 13:29
Language
de
Title
Wettbewerb im öffentlichen Regionalverkehr
AdditionalIndexing
48;Ausschreibung;öffentlicher Verkehr;Wettbewerb;Bahnreform;regionaler Verkehr;Angebotseinreichung;Gesetzesevaluation
1
  • L04K18010107, regionaler Verkehr
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L05K0701030502, Ausschreibung
  • L05K0701030501, Angebotseinreichung
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L04K18030203, Bahnreform
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bahnreform 2 sieht vor, das Ausschreibungsverfahren im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr beizubehalten. Nun antwortete der Bundesrat auf die Interpellation Giezendanner vom 17. März 2004 jedoch, dass die Abwicklung der Ausschreibungen seit deren Einführung 1996 "nicht ohne Fehler" verlief und dass bisher "die Einsparungen und Kosten von Ausschreibungen nicht systematisch erfasst" werden. Weil das Konkurrenzsystem für die Qualität des Regionalverkehrs von Bedeutung ist, wäre es angebracht, die seit 1996 gemachten Erfahrungen zu kennen und die Lehren daraus zu ziehen, bevor neue Entscheidungen getroffen werden.</p>
  • <p>Seit der Einführung des Bestellverfahrens 1996 haben der Bund und die Kantone gemeinsam über dreissig Ausschreibungen im Regionalverkehr mit Erfolg durchgeführt. Die dabei gemachten Erfahrungen wurden analysiert, entsprechende Massnahmen zur Verbesserung des Verfahrens getroffen und in einem Leitfaden für die Besteller zusammengestellt (auf der Homepage des BAV einsehbar).</p><p>Bei einigen wenigen Ausschreibungen wurde von nicht berücksichtigten Transportunternehmen der Rechtsweg beschritten. Dies führte zwar zu Verzögerungen bei der Bestellung, doch konnte aufgrund der gefällten Entscheide auch an Rechtssicherheit in grundlegenden Fragen der Ausschreibung gewonnen werden. Das Ausschreibungsverfahren von Transportdienstleistungen im Regionalverkehr wird weiterhin laufend optimiert. Neue Erkenntnisse fliessen in den entsprechenden Leitfaden ein. Ausserdem werden im Rahmen von Bahnreform 2 rechtliche Anpassungen vorgeschlagen, um das Verfahren schlanker zu gestalten und zu beschleunigen.</p><p>Das BAV hat eine Evaluation der Revision des Eisenbahngesetzes 1996 in Auftrag gegeben. Dabei werden die seitdem gemachten Erfahrungen umfassend erhoben und ausgewertet. Dies betrifft auch das Bestell- und Ausschreibungsverfahren. Ergebnisse werden im Verlaufe des nächsten Jahres vorliegen. In diesem Rahmen werden auch die im Postulat angeregten Sachverhalte beleuchtet. Auf einen weiteren Bericht zu diesem Thema kann daher verzichtet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Seit der Revision von 1996 des Eisenbahngesetzes (EBG) können die Kantone Aufträge für Transportleistungen im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr ausschreiben. Die Einzelheiten sind in der sogenannten Abgeltungsverordnung (ADFV) geregelt.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über das Ausschreibungsverfahren nach EBG und ADFV zu erstellen, in dem namentlich die Ausschreibungskosten, die Probleme seit der Einführung, die Spareffekte auf die Bundessubventionen sowie die Quantität und die Qualität der regionalen Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr ausgewertet werden. Der Bericht soll in Empfehlungen für die Zukunft münden.</p>
  • Wettbewerb im öffentlichen Regionalverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bahnreform 2 sieht vor, das Ausschreibungsverfahren im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr beizubehalten. Nun antwortete der Bundesrat auf die Interpellation Giezendanner vom 17. März 2004 jedoch, dass die Abwicklung der Ausschreibungen seit deren Einführung 1996 "nicht ohne Fehler" verlief und dass bisher "die Einsparungen und Kosten von Ausschreibungen nicht systematisch erfasst" werden. Weil das Konkurrenzsystem für die Qualität des Regionalverkehrs von Bedeutung ist, wäre es angebracht, die seit 1996 gemachten Erfahrungen zu kennen und die Lehren daraus zu ziehen, bevor neue Entscheidungen getroffen werden.</p>
    • <p>Seit der Einführung des Bestellverfahrens 1996 haben der Bund und die Kantone gemeinsam über dreissig Ausschreibungen im Regionalverkehr mit Erfolg durchgeführt. Die dabei gemachten Erfahrungen wurden analysiert, entsprechende Massnahmen zur Verbesserung des Verfahrens getroffen und in einem Leitfaden für die Besteller zusammengestellt (auf der Homepage des BAV einsehbar).</p><p>Bei einigen wenigen Ausschreibungen wurde von nicht berücksichtigten Transportunternehmen der Rechtsweg beschritten. Dies führte zwar zu Verzögerungen bei der Bestellung, doch konnte aufgrund der gefällten Entscheide auch an Rechtssicherheit in grundlegenden Fragen der Ausschreibung gewonnen werden. Das Ausschreibungsverfahren von Transportdienstleistungen im Regionalverkehr wird weiterhin laufend optimiert. Neue Erkenntnisse fliessen in den entsprechenden Leitfaden ein. Ausserdem werden im Rahmen von Bahnreform 2 rechtliche Anpassungen vorgeschlagen, um das Verfahren schlanker zu gestalten und zu beschleunigen.</p><p>Das BAV hat eine Evaluation der Revision des Eisenbahngesetzes 1996 in Auftrag gegeben. Dabei werden die seitdem gemachten Erfahrungen umfassend erhoben und ausgewertet. Dies betrifft auch das Bestell- und Ausschreibungsverfahren. Ergebnisse werden im Verlaufe des nächsten Jahres vorliegen. In diesem Rahmen werden auch die im Postulat angeregten Sachverhalte beleuchtet. Auf einen weiteren Bericht zu diesem Thema kann daher verzichtet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Seit der Revision von 1996 des Eisenbahngesetzes (EBG) können die Kantone Aufträge für Transportleistungen im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr ausschreiben. Die Einzelheiten sind in der sogenannten Abgeltungsverordnung (ADFV) geregelt.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über das Ausschreibungsverfahren nach EBG und ADFV zu erstellen, in dem namentlich die Ausschreibungskosten, die Probleme seit der Einführung, die Spareffekte auf die Bundessubventionen sowie die Quantität und die Qualität der regionalen Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr ausgewertet werden. Der Bericht soll in Empfehlungen für die Zukunft münden.</p>
    • Wettbewerb im öffentlichen Regionalverkehr

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