Aufstockung des Grenzwachtkorps
- ShortId
-
04.3555
- Id
-
20043555
- Updated
-
28.07.2023 03:08
- Language
-
de
- Title
-
Aufstockung des Grenzwachtkorps
- AdditionalIndexing
-
04;09;12;Schaffung neuer Bundesstellen;Grenzwachtkorps;Eindämmung der Kriminalität;illegale Zuwanderung
- 1
-
- L06K070104040201, Grenzwachtkorps
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Grenzwachtkorps, obwohl vom Bundesrat seit Jahren vernachlässigt, erweist sich Jahr für Jahr als ein Sicherheitsinstrument von herausragender Effizienz. Auch 2003 vermochte es wiederum über 100 000 Personen mit unlauteren Absichten vom Eintritt in die Schweiz abzuhalten. Mehr als 30 000 festgehaltene Personen konnten der Polizei überstellt werden. Entsprechend hohes kriminelles Potenzial konnte damit von unserem Land und seiner Bevölkerung abgehalten werden. Würde dem GWK endlich sein seit Jahren als auftragsgerecht festgestellter Sollbestand zugestanden, dürfte es seinen Sicherheitsauftrag zugunsten von Land und Volk noch effizienter erfüllen können.</p><p>Es darf - mit oder ohne Schengen - nicht zum Dauerzustand werden, Lücken im Bestand des GWK jahrelang einfach hinzunehmen und diese durch Festungswächter mit eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten notdürftig zu stopfen. Das Grenzwachtkorps hat einen durch die Verfassung und das Gesetz abgesicherten Auftrag. Die Bevölkerung hat uneingeschränkt Anspruch darauf, dass das GWK diesen Auftrag auch erfüllen kann. Es ist Aufgabe der Behörden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.</p><p>Für dauernde Sicherheitsaufgaben, für deren Bewältigung - man denke konkret an die Begleitung von Verkehrsflugzeugen - nur Berufssicherheitsleute infrage kommen, sind künftig sorgfältig auszubildende Grenzwächter einzusetzen. Flugbegleiter kann auf Dauer nicht ein subsidiär zu leistender Auftrag der Armee mit ihrem Milizcharakter sein. Es ist dafür vielmehr beim Grenzwachtkorps die erforderliche Anzahl von Dauerstellen zu schaffen.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass das Grenzwachtkorps (GWK) ein effizientes Sicherheitsorgan ist, welches einen beachtlichen Beitrag zur inneren Sicherheit leistet.</p><p>Der vom GWK geltend gemachte Personalmehrbedarf wurde im Bericht III der Usis-Projektgruppe (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) vom 24. September 2002 aufgezeigt. Da es aus finanzpolitischen Gründen nicht möglich ist, das GWK aufzustocken, hat der Bundesrat am 6. November 2002 entschieden, dass das GWK dauerhaft und verstärkt mit Mitteln des VBS unterstützt wird, sodass es den Personalunterbestand ausgleichen und die Personenkontrolle in den internationalen Zügen übernehmen kann.</p><p>Mit dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über das Entlastungsprogramm 2003 verpflichtet das Parlament den Bundesrat zu Einsparungen beim Personal gegenüber dem Finanzplan vom 30. September 2002 im Umfang von 132,5 Millionen Franken im Jahre 2004, von 186,5 Millionen Franken im Jahre 2005 und von 382,1 Millionen Franken im Jahre 2006.</p><p>Zusätzlich bereitet der Bundesrat eine umfangreiche Aufgabenverzichtsplanung im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 vor, das nochmals zu substanziellen Reduktionen der Personal-, Sach- und Investitionsausgaben führen wird. Zusammen mit den Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2003 und der Reform des VBS bedeutet dies, dass in der Bundesverwaltung in den nächsten Jahren etwa 10 Prozent der Stellen abgebaut werden. Der Bundesrat hat das GWK von den Abbauvorgaben nicht ausgenommen. Die Umsetzung von Schengen/Dublin könnte allenfalls zu einer anderen Lagebeurteilung führen.</p><p>Aufgrund dieser vom Parlament beschlossenen Vorgaben ist es deshalb im heutigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Erhöhung des Bestandes des Grenzwachtkorps in Betracht zu ziehen. Die Sanierung der Bundesfinanzen ist ein prioritäres Ziel von Bundesrat und Parlament.</p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) erwartet vom GWK, dass es die Organisation und die Kontrolldichte auf die verfügbaren Mittel ausrichtet. Diese Erwartung steht nicht im Gegensatz zur Zielsetzung des EFD, welches dem Thema "Sicherheit an der Grenze" hohe Priorität beimisst.</p><p>Seit rund 35 Jahren werden zur Verhinderung von strafbaren Handlungen an Bord schweizerischer Luftfahrzeuge Sicherheitsbeauftragte eingesetzt. Zum Einsatz gelangen Angehörige von kantonalen und städtischen Polizeikorps, Grenzwächter sowie Angehörige der militärischen Sicherheit (VBS). Aufgrund der personellen Unterbestände in den kantonalen Polizeikorps stellen die kantonalen Polizeikorps in letzter Zeit immer weniger Polizeikräfte für den Einsatz als Tiger oder Fox zur Verfügung. Verschiedene, aber nicht alle kantonalen Polizeikorps wollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr bisheriges Engagement zugunsten von Tiger/Fox jedoch weiterführen. Durch den Rückzug einiger Polizeikorps aus dem Tiger/Fox-Programm ist allerdings eine spürbare personelle Lücke entstanden. In dieser Situation hat sich das GWK bereit erklärt, seinen Einsatz zugunsten von Flugsicherheitsmassnahmen auf sechzig Einsätze zu zwei Monaten jährlich zu erhöhen, insbesondere für Bodenaufgaben (Fox), da dies stärker den Kernkompetenzen des GWK entspricht.</p><p>Eine umfangreiche Erhöhung des Einsatzes von Grenzwächtern ist jedoch nach Massgabe der bestehenden Personalressourcen nicht möglich.</p><p>Im Rahmen des Usis-Berichtes IV vom 30. November 2003 hat der Bundesrat am 24. März 2004 u. a. beschlossen, dass die Armee weiterhin mit professionellen Kräften subsidiär für die Sicherheit im Luftverkehr eingesetzt wird.</p><p>Ausserdem hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 (BBl 2004 2871) dem Parlament beantragt, den Einsatz der Armee im Assistenzdienst bis maximal am 31. Dezember 2007 zu genehmigen. Der Nationalrat hat diese Genehmigung am 22. September 2004 und der Ständerat am 5. Oktober 2004 erteilt. Damit erhält der Chef der Armee die Kompetenz, zugunsten der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (Tiger/Fox) höchstens neunzig Angehörige der Armee zur Verfügung zu stellen.</p><p>Zurzeit läuft auch ein vom Bundesamt für Zivilluftfahrt finanziertes Projekt mit dem Ziel, die Zuständigkeiten und Aufgaben des schweizerischen Systems der Luftsicherheitsbeauftragten (Tiger/Fox) zu analysieren und Massnahmen zur Verbesserung der Strukturen und Abläufe dieses Systems vorzuschlagen. Ein zentrales Thema ist dabei die Überprüfung des bisherigen Einsatzkonzeptes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die beim Grenzwachtkorps (GWK) seit Jahren bestehende, allseits zugegebene Bestandeslücke von rund 200 Mann zügig, d. h. bis längstens 31. Dezember 2005, zu schliessen;</p><p>2. für neue Sicherheitsaufgaben des Grenzwachtkorps (Begleitung von Verkehrsflugzeugen) die erforderlichen Stellen zusätzlich zu schaffen, sodass das GWK diese Aufgabe spätestens auf den 1. Januar 2008 vollumfänglich übernehmen kann.</p>
- Aufstockung des Grenzwachtkorps
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Grenzwachtkorps, obwohl vom Bundesrat seit Jahren vernachlässigt, erweist sich Jahr für Jahr als ein Sicherheitsinstrument von herausragender Effizienz. Auch 2003 vermochte es wiederum über 100 000 Personen mit unlauteren Absichten vom Eintritt in die Schweiz abzuhalten. Mehr als 30 000 festgehaltene Personen konnten der Polizei überstellt werden. Entsprechend hohes kriminelles Potenzial konnte damit von unserem Land und seiner Bevölkerung abgehalten werden. Würde dem GWK endlich sein seit Jahren als auftragsgerecht festgestellter Sollbestand zugestanden, dürfte es seinen Sicherheitsauftrag zugunsten von Land und Volk noch effizienter erfüllen können.</p><p>Es darf - mit oder ohne Schengen - nicht zum Dauerzustand werden, Lücken im Bestand des GWK jahrelang einfach hinzunehmen und diese durch Festungswächter mit eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten notdürftig zu stopfen. Das Grenzwachtkorps hat einen durch die Verfassung und das Gesetz abgesicherten Auftrag. Die Bevölkerung hat uneingeschränkt Anspruch darauf, dass das GWK diesen Auftrag auch erfüllen kann. Es ist Aufgabe der Behörden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.</p><p>Für dauernde Sicherheitsaufgaben, für deren Bewältigung - man denke konkret an die Begleitung von Verkehrsflugzeugen - nur Berufssicherheitsleute infrage kommen, sind künftig sorgfältig auszubildende Grenzwächter einzusetzen. Flugbegleiter kann auf Dauer nicht ein subsidiär zu leistender Auftrag der Armee mit ihrem Milizcharakter sein. Es ist dafür vielmehr beim Grenzwachtkorps die erforderliche Anzahl von Dauerstellen zu schaffen.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass das Grenzwachtkorps (GWK) ein effizientes Sicherheitsorgan ist, welches einen beachtlichen Beitrag zur inneren Sicherheit leistet.</p><p>Der vom GWK geltend gemachte Personalmehrbedarf wurde im Bericht III der Usis-Projektgruppe (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) vom 24. September 2002 aufgezeigt. Da es aus finanzpolitischen Gründen nicht möglich ist, das GWK aufzustocken, hat der Bundesrat am 6. November 2002 entschieden, dass das GWK dauerhaft und verstärkt mit Mitteln des VBS unterstützt wird, sodass es den Personalunterbestand ausgleichen und die Personenkontrolle in den internationalen Zügen übernehmen kann.</p><p>Mit dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über das Entlastungsprogramm 2003 verpflichtet das Parlament den Bundesrat zu Einsparungen beim Personal gegenüber dem Finanzplan vom 30. September 2002 im Umfang von 132,5 Millionen Franken im Jahre 2004, von 186,5 Millionen Franken im Jahre 2005 und von 382,1 Millionen Franken im Jahre 2006.</p><p>Zusätzlich bereitet der Bundesrat eine umfangreiche Aufgabenverzichtsplanung im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 vor, das nochmals zu substanziellen Reduktionen der Personal-, Sach- und Investitionsausgaben führen wird. Zusammen mit den Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2003 und der Reform des VBS bedeutet dies, dass in der Bundesverwaltung in den nächsten Jahren etwa 10 Prozent der Stellen abgebaut werden. Der Bundesrat hat das GWK von den Abbauvorgaben nicht ausgenommen. Die Umsetzung von Schengen/Dublin könnte allenfalls zu einer anderen Lagebeurteilung führen.</p><p>Aufgrund dieser vom Parlament beschlossenen Vorgaben ist es deshalb im heutigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Erhöhung des Bestandes des Grenzwachtkorps in Betracht zu ziehen. Die Sanierung der Bundesfinanzen ist ein prioritäres Ziel von Bundesrat und Parlament.</p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) erwartet vom GWK, dass es die Organisation und die Kontrolldichte auf die verfügbaren Mittel ausrichtet. Diese Erwartung steht nicht im Gegensatz zur Zielsetzung des EFD, welches dem Thema "Sicherheit an der Grenze" hohe Priorität beimisst.</p><p>Seit rund 35 Jahren werden zur Verhinderung von strafbaren Handlungen an Bord schweizerischer Luftfahrzeuge Sicherheitsbeauftragte eingesetzt. Zum Einsatz gelangen Angehörige von kantonalen und städtischen Polizeikorps, Grenzwächter sowie Angehörige der militärischen Sicherheit (VBS). Aufgrund der personellen Unterbestände in den kantonalen Polizeikorps stellen die kantonalen Polizeikorps in letzter Zeit immer weniger Polizeikräfte für den Einsatz als Tiger oder Fox zur Verfügung. Verschiedene, aber nicht alle kantonalen Polizeikorps wollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr bisheriges Engagement zugunsten von Tiger/Fox jedoch weiterführen. Durch den Rückzug einiger Polizeikorps aus dem Tiger/Fox-Programm ist allerdings eine spürbare personelle Lücke entstanden. In dieser Situation hat sich das GWK bereit erklärt, seinen Einsatz zugunsten von Flugsicherheitsmassnahmen auf sechzig Einsätze zu zwei Monaten jährlich zu erhöhen, insbesondere für Bodenaufgaben (Fox), da dies stärker den Kernkompetenzen des GWK entspricht.</p><p>Eine umfangreiche Erhöhung des Einsatzes von Grenzwächtern ist jedoch nach Massgabe der bestehenden Personalressourcen nicht möglich.</p><p>Im Rahmen des Usis-Berichtes IV vom 30. November 2003 hat der Bundesrat am 24. März 2004 u. a. beschlossen, dass die Armee weiterhin mit professionellen Kräften subsidiär für die Sicherheit im Luftverkehr eingesetzt wird.</p><p>Ausserdem hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 (BBl 2004 2871) dem Parlament beantragt, den Einsatz der Armee im Assistenzdienst bis maximal am 31. Dezember 2007 zu genehmigen. Der Nationalrat hat diese Genehmigung am 22. September 2004 und der Ständerat am 5. Oktober 2004 erteilt. Damit erhält der Chef der Armee die Kompetenz, zugunsten der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (Tiger/Fox) höchstens neunzig Angehörige der Armee zur Verfügung zu stellen.</p><p>Zurzeit läuft auch ein vom Bundesamt für Zivilluftfahrt finanziertes Projekt mit dem Ziel, die Zuständigkeiten und Aufgaben des schweizerischen Systems der Luftsicherheitsbeauftragten (Tiger/Fox) zu analysieren und Massnahmen zur Verbesserung der Strukturen und Abläufe dieses Systems vorzuschlagen. Ein zentrales Thema ist dabei die Überprüfung des bisherigen Einsatzkonzeptes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die beim Grenzwachtkorps (GWK) seit Jahren bestehende, allseits zugegebene Bestandeslücke von rund 200 Mann zügig, d. h. bis längstens 31. Dezember 2005, zu schliessen;</p><p>2. für neue Sicherheitsaufgaben des Grenzwachtkorps (Begleitung von Verkehrsflugzeugen) die erforderlichen Stellen zusätzlich zu schaffen, sodass das GWK diese Aufgabe spätestens auf den 1. Januar 2008 vollumfänglich übernehmen kann.</p>
- Aufstockung des Grenzwachtkorps
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