Gesundheitsförderung Schweiz. Änderung der Praxis

ShortId
04.3559
Id
20043559
Updated
28.07.2023 11:44
Language
de
Title
Gesundheitsförderung Schweiz. Änderung der Praxis
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsförderung;Projektanalyse;Durchführung eines Projektes;Prävention;Krankenversicherung;Stiftung
1
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
  • L05K0105050702, Prävention
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L06K070305010103, Projektanalyse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die gesetzliche Grundlage von Gesundheitsförderung Schweiz (vormals Stiftung 19) ist das Krankenversicherungsgesetz (Art. 19). Die Stiftung hat zum Ziel, Massnahmen zur Förderung der Gesundheit in der Schweiz anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Dabei unterstützt sie regionale und nationale Projekte auf diesem Gebiet, insbesondere durch finanzielle Beiträge. Bei den Präventions- und Gesundheitsförderungsaktionen wird Wert auf Nachhaltigkeit und Zusatzgewinn gelegt. Die verschiedenen Projekte der Stiftung werden durch eine Abgabe der Krankenversicherten finanziert.</p><p>Im Leitbild ist festgelegt, dass die Stiftung "zeitlich begrenzte finanzielle Beiträge und Projektberatung" leistet. Diese Situation erweist sich in der Praxis als problematisch, da im Prinzip nur kurzfristige oder punktuelle Präventionsaktionen durchgeführt werden können. So gewährt die Stiftung Starthilfen für die Lancierung eines Programms, gleichzeitig müssen die Programmverantwortlichen andere Organisationen oder Behörden (Kantone, Gemeinden) suchen, die das Projekt später weiterfinanzieren. Es besteht daher ein konkretes Risiko, dass wirksame Projekte, die den Bedürfnissen entsprechen, eingeschränkt oder gar aufgegeben werden müssen, da die Beiträge zeitlich begrenzt sind. Nun ist jedoch jegliche Prävention im Gesundheitswesen nur sinnvoll, wenn die Aktionen über einen längeren Zeitraum oder wiederholt durchgeführt werden. Auf diese Weise können verschiedene Bevölkerungsgruppen erfasst werden, namentlich verschiedene Altersgruppen, sodass jemand von einer Kategorie, die eine gewisse Art von Prävention verlangt, in die nächste wechseln kann, die eine andere Form von Prävention erfordert. Die Kontinuität muss also auch berücksichtigt werden.</p><p>Aus diesen Gründen soll der Bund verlangen, dass die Präventionsaktionen - sofern sie gemäss den Kriterien der Stiftung als positiv bewertet worden sind - auch mittel- oder gar langfristig unterstützt werden können, damit sie nachhaltig und wirksam sein können.</p>
  • <p>Die Idee des Gesetzgebers bei der Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) war, nicht nur die individuelle medizinische Prävention aus den Mitteln des KVG zu finanzieren, sondern auch die Bedeutung der allgemeinen Gesundheitsförderung zu verstärken. Diese Aufgabe wurde der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (nachfolgend: Stiftung) übertragen, welcher ein Stiftungsrat mit Vertretern der Versicherer, der Kantone, der Suva, des Bundes, der Ärzteschaft, der Wissenschaft und der Fachverbände vorsteht. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages realisiert die Stiftung keine eigenen Projekte, sondern bietet fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Lancierung von Aktivitäten an, d. h., sie leistet eine Hilfe für den Aufbau von Projekten. Diese Hilfe ist gemäss den Leitlinien der Stiftung üblicherweise zeitlich auf maximal drei Jahre und finanziell auf höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten begrenzt. Verlängerungen sind möglich, benötigen aber eine Bestandesaufnahme und eine längerfristige Finanzplanung.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass die Kontinuität für die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsförderung einen wichtigen Stellenwert hat. Auch die Stiftung trägt diesem Aspekt gemäss ihren eigenen Angaben auf verschiedene Weise Rechnung, etwa durch die verstärkte Förderung grösserer und gut vernetzter Projekte und die Beurteilung der Projektgesuche auf ihre Nachhaltigkeit hin. Seit 1999 hat sie sich strategisch auf drei Schwerpunktprogramme ausgerichtet, welche die Themenkreise "Bewegung, Ernährung, Entspannung", "Gesundheit und Arbeit" und "Jugendliche und junge Erwachsene" beinhalten. Der Bundesrat bezweifelt hingegen, ob es sachlich geboten ist, die bisherige Praxis zu ändern, indem die Stiftung zu einem dauerhaften Finanzierungsträger einzelner Aktivitäten wird.</p><p>Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die allgemeine Gesundheitsförderung primär eine kantonale und kommunale Aufgabe ist und der Bund die finanzielle Unterstützung durch KVG-Beiträge vorsieht. Es sollen aber auch überregionale oder nationale Vorhaben mit Pilotcharakter gefördert werden. Die Stiftung hat deshalb für eine in geografischer, gesellschaftlicher und demografischer Hinsicht ausgewogene Verteilung der finanziellen Mittel zu sorgen, welche der gesamten Bevölkerung in der Schweiz zugute kommt. Das Anliegen des Motionärs läuft dem insofern zuwider, als eine längerfristige Einbindung zu einer unerwünschten Konzentration der beschränkten Mittel auf einzelne Projekte führen würde.</p><p>Im Übrigen wird die Tätigkeit der Stiftung auf Anregung des Eidgenössischen Departementes des Innern zurzeit einer externen Evaluation unterzogen, aufgrund deren Ergebnisse allfällige notwendige Massnahmen getroffen werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat - als Vertretung des Bundes, der im Stiftungsrat von Gesundheitsförderung Schweiz vertreten ist - wird beauftragt, eine Änderung der Grundsätze (Leitbild der Stiftung) und des Reglementes für Projektberatung und des Projektfinanzierungsreglementes zu fordern, dies in Bezug auf eine Unterstützung, die momentan zeitlich begrenzt ist. Der Bund soll verlangen, dass die Präventionsaktionen auch mittel- oder gar langfristig unterstützt werden können, damit diese nachhaltig und wirksam sein können.</p>
  • Gesundheitsförderung Schweiz. Änderung der Praxis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die gesetzliche Grundlage von Gesundheitsförderung Schweiz (vormals Stiftung 19) ist das Krankenversicherungsgesetz (Art. 19). Die Stiftung hat zum Ziel, Massnahmen zur Förderung der Gesundheit in der Schweiz anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Dabei unterstützt sie regionale und nationale Projekte auf diesem Gebiet, insbesondere durch finanzielle Beiträge. Bei den Präventions- und Gesundheitsförderungsaktionen wird Wert auf Nachhaltigkeit und Zusatzgewinn gelegt. Die verschiedenen Projekte der Stiftung werden durch eine Abgabe der Krankenversicherten finanziert.</p><p>Im Leitbild ist festgelegt, dass die Stiftung "zeitlich begrenzte finanzielle Beiträge und Projektberatung" leistet. Diese Situation erweist sich in der Praxis als problematisch, da im Prinzip nur kurzfristige oder punktuelle Präventionsaktionen durchgeführt werden können. So gewährt die Stiftung Starthilfen für die Lancierung eines Programms, gleichzeitig müssen die Programmverantwortlichen andere Organisationen oder Behörden (Kantone, Gemeinden) suchen, die das Projekt später weiterfinanzieren. Es besteht daher ein konkretes Risiko, dass wirksame Projekte, die den Bedürfnissen entsprechen, eingeschränkt oder gar aufgegeben werden müssen, da die Beiträge zeitlich begrenzt sind. Nun ist jedoch jegliche Prävention im Gesundheitswesen nur sinnvoll, wenn die Aktionen über einen längeren Zeitraum oder wiederholt durchgeführt werden. Auf diese Weise können verschiedene Bevölkerungsgruppen erfasst werden, namentlich verschiedene Altersgruppen, sodass jemand von einer Kategorie, die eine gewisse Art von Prävention verlangt, in die nächste wechseln kann, die eine andere Form von Prävention erfordert. Die Kontinuität muss also auch berücksichtigt werden.</p><p>Aus diesen Gründen soll der Bund verlangen, dass die Präventionsaktionen - sofern sie gemäss den Kriterien der Stiftung als positiv bewertet worden sind - auch mittel- oder gar langfristig unterstützt werden können, damit sie nachhaltig und wirksam sein können.</p>
    • <p>Die Idee des Gesetzgebers bei der Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) war, nicht nur die individuelle medizinische Prävention aus den Mitteln des KVG zu finanzieren, sondern auch die Bedeutung der allgemeinen Gesundheitsförderung zu verstärken. Diese Aufgabe wurde der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (nachfolgend: Stiftung) übertragen, welcher ein Stiftungsrat mit Vertretern der Versicherer, der Kantone, der Suva, des Bundes, der Ärzteschaft, der Wissenschaft und der Fachverbände vorsteht. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages realisiert die Stiftung keine eigenen Projekte, sondern bietet fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Lancierung von Aktivitäten an, d. h., sie leistet eine Hilfe für den Aufbau von Projekten. Diese Hilfe ist gemäss den Leitlinien der Stiftung üblicherweise zeitlich auf maximal drei Jahre und finanziell auf höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten begrenzt. Verlängerungen sind möglich, benötigen aber eine Bestandesaufnahme und eine längerfristige Finanzplanung.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass die Kontinuität für die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsförderung einen wichtigen Stellenwert hat. Auch die Stiftung trägt diesem Aspekt gemäss ihren eigenen Angaben auf verschiedene Weise Rechnung, etwa durch die verstärkte Förderung grösserer und gut vernetzter Projekte und die Beurteilung der Projektgesuche auf ihre Nachhaltigkeit hin. Seit 1999 hat sie sich strategisch auf drei Schwerpunktprogramme ausgerichtet, welche die Themenkreise "Bewegung, Ernährung, Entspannung", "Gesundheit und Arbeit" und "Jugendliche und junge Erwachsene" beinhalten. Der Bundesrat bezweifelt hingegen, ob es sachlich geboten ist, die bisherige Praxis zu ändern, indem die Stiftung zu einem dauerhaften Finanzierungsträger einzelner Aktivitäten wird.</p><p>Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die allgemeine Gesundheitsförderung primär eine kantonale und kommunale Aufgabe ist und der Bund die finanzielle Unterstützung durch KVG-Beiträge vorsieht. Es sollen aber auch überregionale oder nationale Vorhaben mit Pilotcharakter gefördert werden. Die Stiftung hat deshalb für eine in geografischer, gesellschaftlicher und demografischer Hinsicht ausgewogene Verteilung der finanziellen Mittel zu sorgen, welche der gesamten Bevölkerung in der Schweiz zugute kommt. Das Anliegen des Motionärs läuft dem insofern zuwider, als eine längerfristige Einbindung zu einer unerwünschten Konzentration der beschränkten Mittel auf einzelne Projekte führen würde.</p><p>Im Übrigen wird die Tätigkeit der Stiftung auf Anregung des Eidgenössischen Departementes des Innern zurzeit einer externen Evaluation unterzogen, aufgrund deren Ergebnisse allfällige notwendige Massnahmen getroffen werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat - als Vertretung des Bundes, der im Stiftungsrat von Gesundheitsförderung Schweiz vertreten ist - wird beauftragt, eine Änderung der Grundsätze (Leitbild der Stiftung) und des Reglementes für Projektberatung und des Projektfinanzierungsreglementes zu fordern, dies in Bezug auf eine Unterstützung, die momentan zeitlich begrenzt ist. Der Bund soll verlangen, dass die Präventionsaktionen auch mittel- oder gar langfristig unterstützt werden können, damit diese nachhaltig und wirksam sein können.</p>
    • Gesundheitsförderung Schweiz. Änderung der Praxis

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