WTO-Verhandlungsergebnisse in Genf. Wertung

ShortId
04.3561
Id
20043561
Updated
14.11.2025 08:15
Language
de
Title
WTO-Verhandlungsergebnisse in Genf. Wertung
AdditionalIndexing
55;15;Entwicklungsland;Ausfuhrpolitik;Handel mit Agrarerzeugnissen;WTO;Liberalisierung des Handels;wirtschaftliche Disparität;internationale Verhandlungen;Nord-Süd-Handel;Agrarpolitik (speziell);Wettbewerbsfähigkeit
1
  • L05K0701020401, WTO
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
  • L05K0701020405, Nord-Süd-Handel
  • L05K0701020404, Liberalisierung des Handels
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L04K07010301, Ausfuhrpolitik
  • L05K0704020103, Entwicklungsland
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
  • L05K0704020112, wirtschaftliche Disparität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie in der Antwort auf die Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 22. September 2004 ausgeführt, einigten sich die 147 Mitglieder der WTO am 1. August 2004 in Genf über eine Anzahl von Verhandlungsrahmen und Beschlüssen, die es erlaubten, die Doha-Verhandlungsrunde neu zu lancieren.</p><p>Im Einzelnen können die Fragen des Interpellanten folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1. Wenn auch grosse Handelsnationen eine wichtige Rolle bei der Verhandlung des Entscheids vom 1. August 2004 gespielt haben, konnten die Entwicklungsländer im Rahmen der G20 (Gruppe von Entwicklungsländern, die zusammen mehr als 50 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen) sowie der G90 (Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks) das Resultat entscheidend mitprägen. Zahlreiche Bestimmungen zugunsten von Entwicklungsländern wurden in den letzten Stunden in den Beschluss eingebracht. Ob die ärmsten Entwicklungsländer, die ebenfalls an einer Marktöffnung in der Landwirtschaft interessiert sind, wirklich von einer Liberalisierung profitieren werden, wird von den Konzessionen abhängen, welche die entwickelten, aber auch die grossen Schwellenländer in den nächsten Verhandlungsetappen zu geben bereit sind.</p><p>2. Auch die Agrarexporteure mussten massgebliche Konzessionen eingehen. Es kann deshalb nicht von einem Diktat gesprochen werden. So soll die Nahrungsmittelhilfe diszipliniert werden, Exportkredite sollen keine Exportsubventionselemente enthalten und exportierende Staatshandelsunternehmen - eine besonders in diesen Ländern stark verbreitete Institution - sehen strengeren Bestimmungen entgegen. Schliesslich sollen Exporttaxen ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen sein.</p><p>3. Werden Exportsubventionen aufgelöst und die Agrarmärkte in den Industrieländern weiter geöffnet, könnten gerade Agrarhandelsfirmen eine wichtige Rolle in der Verstärkung der Exporte von Entwicklungsländern spielen. Dies kann auch Kleinbauern über Produktionsverträge betreffen. Unabhängig von der Präsenz von Handelsfirmen werden sich auch Kleinbauern in Entwicklungsländern tendenziell vermehrt auf arbeitsintensive Kulturen spezialisieren. Wie stark diese in weiter liberalisierten Märkten wettbewerbsfähig sein können, wird aber stark davon abhängen, wie die Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern gestaltet werden. Armutsbekämpfung wird nur dann erfolgreich sein, wenn die Handelsliberalisierung von internen Reformen begleitet wird, welche den Kleinbauern helfen, ihre Produktivität zu steigern. Dabei stehen eine verbesserte ländliche Infrastruktur, Landreform, das Kreditwesen und Ausbildung im Vordergrund.</p><p>4. Die Resultate im Agrarbereich und bei den Industrieprodukten sind in der Tat konkreter formuliert als in anderen Bereichen, inklusive bei den Dienstleistungen. Dies ist eine Folge der unterschiedlichen Verhandlungsstruktur: im Agrar- und Industriebereich sind Modalitäten zu erarbeiten, wogegen die Dienstleistungsverhandlungen bilateral erfolgen, aufgrund von Begehren und Offerten, die schon seit geraumer Zeit, wenn auch noch nicht von allen Mitgliedern, eingereicht wurden. Was die beiden Rahmenabkommen anbelangt, ist dasjenige im Agrarbereich detaillierter als dasjenige für Industrieprodukte, weil im Agrarbereich auch die Pfeiler interne Stützung und Exportsubventionen behandelt werden, wogegen bei den Industrieprodukten nur noch der Marktzugang geregelt wird.</p><p>5. Das Verhandlungsergebnis liegt gesamthaft gesehen im Interesse der Schweiz, wenn auch drei der vier Singapur-Themen nicht im Rahmen dieser Verhandlungen behandelt werden können. Immerhin gelang es, Verhandlungen über eines der Singapur-Themen, nämlich die Handelserleichterungen, zu lancieren. Die Aufnahme dieser Verhandlungen ist zu begrüssen, wenn man bedenkt, dass die Kosten für Handelstransaktionen heute zwischen 7 und 10 Prozent des Warenwertes betragen. Eine Senkung dieser Kosten wird insbesondere kleineren und mittleren Betrieben zugute kommen.</p><p>6. In der Tat werden Anstrengungen in allen Bereichen notwendig sein. Indessen ist die Liberalisierung des Marktzuganges für Industrieprodukte im Rahmen der verschiedenen Gatt- und WTO-Runden schon weit fortgeschritten (im Durchschnitt beträgt der Zoll in der Schweiz 2 bis 3 Prozent), was keine bedeutenden Konzessionen mehr erlaubt. Es ist deshalb umso wichtiger, in allen Bereichen ein für alle Mitglieder ausgewogenes Ergebnis zu erreichen.</p><p>7. Die Tendenz der Verhandlungen in den letzten Jahren zeigt, dass Gruppen von WTO-Mitgliedern als Verhandlungspartner immer mehr Bedeutung erhalten. Dies ist weiter nicht erstaunlich, wenn man bedenkt, dass es schwierig ist, unter mittlerweile 148 Mitgliedern mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen eine Einigung zu finden. Trotzdem darf man nicht vergessen, dass in der WTO die kleinen und mittleren Länder die grosse Mehrheit darstellen und dass ein Entscheid dank dem Konsensprinzip auch von einem kleinen Mitglied aufgehalten werden kann. Die Tatsache, dass neben Russland, der Ukraine und Saudi-Arabien viele kleinere Länder im Beitrittsprozess sind, bildet schliesslich ein Indiz dafür, dass das Interesse an der WTO auch für kleine Länder ungebrochen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Einigung der 147 Mitglieder der WTO vom 1. August 2004 über das weitere Vorgehen in der Doha-Runde wurde oft so kommentiert, dass mit der Liberalisierung der Landwirtschaft der reichen Länder die Probleme der Entwicklungsländer zumindest teilweise gelöst würden. Zudem wurde immer wieder betont, dass die Beschlüsse vom 1. August 2004 im Gesamten und somit auch die darin vorgesehene massive weitere Liberalisierung der schweizerischen Landwirtschaft als ein wichtiger Schritt für die gedeihliche Entwicklung der schweizerischen Wirtschaft zu würdigen seien.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Tatsache, dass die wichtigsten Handelsnationen bzw. Gruppen die Genfer Verhandlungen auch im Agrarteil massgeblich geprägt haben, gegen die These spricht, dass insbesondere die ärmsten Entwicklungsländer von der Liberalisierung profitieren?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass das Diktat der Agrarexporteure sich durchzusetzen scheint?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass bei liberalisierten Märkten die kleinbäuerlichen Strukturen der armen Länder gegen die mit sehr viel Technologie ausgestattete Landwirtschaft der reichen Länder und insbesondere gegen die grossen Agrarhandelsfirmen nicht zu bestehen vermögen?</p><p>4. Stimmt der Eindruck, dass die Genfer Verhandlungsresultate im Agrarbereich relativ konkret sind, derweil sie im Industriebereich sehr vage Vorgaben und bei den Dienstleistungen blosse Absichtserklärungen enthalten?</p><p>5. Muss das Verhandlungsergebnis für die Schweiz somit nicht als unausgewogen bezeichnet werden, dies umso mehr, als die von der Schweiz beim Start der Verhandlungen als für die Schweizer Wirtschaft wichtig bezeichneten "Singapur-Themen" in den Verhandlungen fallen gelassen wurden?</p><p>6. Ist er nicht auch der Auffassung, dass für die Zukunft der schweizerischen Wirtschaft Anstrengungen auf allen Gebieten nötig sind und dass die Landwirtschaft dazu wohl ihren Beitrag zu leisten hat, dieser aber letztlich relativ klein bleibt?</p><p>7. Teilt er den Eindruck, dass die WTO-Verhandlungen im Verhältnis zwischen grossen und kleinen Nationen unausgewogen und undemokratisch verliefen?</p>
  • WTO-Verhandlungsergebnisse in Genf. Wertung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie in der Antwort auf die Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 22. September 2004 ausgeführt, einigten sich die 147 Mitglieder der WTO am 1. August 2004 in Genf über eine Anzahl von Verhandlungsrahmen und Beschlüssen, die es erlaubten, die Doha-Verhandlungsrunde neu zu lancieren.</p><p>Im Einzelnen können die Fragen des Interpellanten folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1. Wenn auch grosse Handelsnationen eine wichtige Rolle bei der Verhandlung des Entscheids vom 1. August 2004 gespielt haben, konnten die Entwicklungsländer im Rahmen der G20 (Gruppe von Entwicklungsländern, die zusammen mehr als 50 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen) sowie der G90 (Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks) das Resultat entscheidend mitprägen. Zahlreiche Bestimmungen zugunsten von Entwicklungsländern wurden in den letzten Stunden in den Beschluss eingebracht. Ob die ärmsten Entwicklungsländer, die ebenfalls an einer Marktöffnung in der Landwirtschaft interessiert sind, wirklich von einer Liberalisierung profitieren werden, wird von den Konzessionen abhängen, welche die entwickelten, aber auch die grossen Schwellenländer in den nächsten Verhandlungsetappen zu geben bereit sind.</p><p>2. Auch die Agrarexporteure mussten massgebliche Konzessionen eingehen. Es kann deshalb nicht von einem Diktat gesprochen werden. So soll die Nahrungsmittelhilfe diszipliniert werden, Exportkredite sollen keine Exportsubventionselemente enthalten und exportierende Staatshandelsunternehmen - eine besonders in diesen Ländern stark verbreitete Institution - sehen strengeren Bestimmungen entgegen. Schliesslich sollen Exporttaxen ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen sein.</p><p>3. Werden Exportsubventionen aufgelöst und die Agrarmärkte in den Industrieländern weiter geöffnet, könnten gerade Agrarhandelsfirmen eine wichtige Rolle in der Verstärkung der Exporte von Entwicklungsländern spielen. Dies kann auch Kleinbauern über Produktionsverträge betreffen. Unabhängig von der Präsenz von Handelsfirmen werden sich auch Kleinbauern in Entwicklungsländern tendenziell vermehrt auf arbeitsintensive Kulturen spezialisieren. Wie stark diese in weiter liberalisierten Märkten wettbewerbsfähig sein können, wird aber stark davon abhängen, wie die Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern gestaltet werden. Armutsbekämpfung wird nur dann erfolgreich sein, wenn die Handelsliberalisierung von internen Reformen begleitet wird, welche den Kleinbauern helfen, ihre Produktivität zu steigern. Dabei stehen eine verbesserte ländliche Infrastruktur, Landreform, das Kreditwesen und Ausbildung im Vordergrund.</p><p>4. Die Resultate im Agrarbereich und bei den Industrieprodukten sind in der Tat konkreter formuliert als in anderen Bereichen, inklusive bei den Dienstleistungen. Dies ist eine Folge der unterschiedlichen Verhandlungsstruktur: im Agrar- und Industriebereich sind Modalitäten zu erarbeiten, wogegen die Dienstleistungsverhandlungen bilateral erfolgen, aufgrund von Begehren und Offerten, die schon seit geraumer Zeit, wenn auch noch nicht von allen Mitgliedern, eingereicht wurden. Was die beiden Rahmenabkommen anbelangt, ist dasjenige im Agrarbereich detaillierter als dasjenige für Industrieprodukte, weil im Agrarbereich auch die Pfeiler interne Stützung und Exportsubventionen behandelt werden, wogegen bei den Industrieprodukten nur noch der Marktzugang geregelt wird.</p><p>5. Das Verhandlungsergebnis liegt gesamthaft gesehen im Interesse der Schweiz, wenn auch drei der vier Singapur-Themen nicht im Rahmen dieser Verhandlungen behandelt werden können. Immerhin gelang es, Verhandlungen über eines der Singapur-Themen, nämlich die Handelserleichterungen, zu lancieren. Die Aufnahme dieser Verhandlungen ist zu begrüssen, wenn man bedenkt, dass die Kosten für Handelstransaktionen heute zwischen 7 und 10 Prozent des Warenwertes betragen. Eine Senkung dieser Kosten wird insbesondere kleineren und mittleren Betrieben zugute kommen.</p><p>6. In der Tat werden Anstrengungen in allen Bereichen notwendig sein. Indessen ist die Liberalisierung des Marktzuganges für Industrieprodukte im Rahmen der verschiedenen Gatt- und WTO-Runden schon weit fortgeschritten (im Durchschnitt beträgt der Zoll in der Schweiz 2 bis 3 Prozent), was keine bedeutenden Konzessionen mehr erlaubt. Es ist deshalb umso wichtiger, in allen Bereichen ein für alle Mitglieder ausgewogenes Ergebnis zu erreichen.</p><p>7. Die Tendenz der Verhandlungen in den letzten Jahren zeigt, dass Gruppen von WTO-Mitgliedern als Verhandlungspartner immer mehr Bedeutung erhalten. Dies ist weiter nicht erstaunlich, wenn man bedenkt, dass es schwierig ist, unter mittlerweile 148 Mitgliedern mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen eine Einigung zu finden. Trotzdem darf man nicht vergessen, dass in der WTO die kleinen und mittleren Länder die grosse Mehrheit darstellen und dass ein Entscheid dank dem Konsensprinzip auch von einem kleinen Mitglied aufgehalten werden kann. Die Tatsache, dass neben Russland, der Ukraine und Saudi-Arabien viele kleinere Länder im Beitrittsprozess sind, bildet schliesslich ein Indiz dafür, dass das Interesse an der WTO auch für kleine Länder ungebrochen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Einigung der 147 Mitglieder der WTO vom 1. August 2004 über das weitere Vorgehen in der Doha-Runde wurde oft so kommentiert, dass mit der Liberalisierung der Landwirtschaft der reichen Länder die Probleme der Entwicklungsländer zumindest teilweise gelöst würden. Zudem wurde immer wieder betont, dass die Beschlüsse vom 1. August 2004 im Gesamten und somit auch die darin vorgesehene massive weitere Liberalisierung der schweizerischen Landwirtschaft als ein wichtiger Schritt für die gedeihliche Entwicklung der schweizerischen Wirtschaft zu würdigen seien.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Tatsache, dass die wichtigsten Handelsnationen bzw. Gruppen die Genfer Verhandlungen auch im Agrarteil massgeblich geprägt haben, gegen die These spricht, dass insbesondere die ärmsten Entwicklungsländer von der Liberalisierung profitieren?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass das Diktat der Agrarexporteure sich durchzusetzen scheint?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass bei liberalisierten Märkten die kleinbäuerlichen Strukturen der armen Länder gegen die mit sehr viel Technologie ausgestattete Landwirtschaft der reichen Länder und insbesondere gegen die grossen Agrarhandelsfirmen nicht zu bestehen vermögen?</p><p>4. Stimmt der Eindruck, dass die Genfer Verhandlungsresultate im Agrarbereich relativ konkret sind, derweil sie im Industriebereich sehr vage Vorgaben und bei den Dienstleistungen blosse Absichtserklärungen enthalten?</p><p>5. Muss das Verhandlungsergebnis für die Schweiz somit nicht als unausgewogen bezeichnet werden, dies umso mehr, als die von der Schweiz beim Start der Verhandlungen als für die Schweizer Wirtschaft wichtig bezeichneten "Singapur-Themen" in den Verhandlungen fallen gelassen wurden?</p><p>6. Ist er nicht auch der Auffassung, dass für die Zukunft der schweizerischen Wirtschaft Anstrengungen auf allen Gebieten nötig sind und dass die Landwirtschaft dazu wohl ihren Beitrag zu leisten hat, dieser aber letztlich relativ klein bleibt?</p><p>7. Teilt er den Eindruck, dass die WTO-Verhandlungen im Verhältnis zwischen grossen und kleinen Nationen unausgewogen und undemokratisch verliefen?</p>
    • WTO-Verhandlungsergebnisse in Genf. Wertung

Back to List