Wachstumspolitisch sinnvolle Mehrausgaben

ShortId
04.3563
Id
20043563
Updated
14.11.2025 07:22
Language
de
Title
Wachstumspolitisch sinnvolle Mehrausgaben
AdditionalIndexing
24;Haushaltsvolumen;Sparmassnahme;Haushaltspolitik;Haushaltsausgabe;Wirtschaftswachstum
1
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L03K110801, Haushaltspolitik
  • L04K11080107, Haushaltsvolumen
  • L05K0704020113, Wirtschaftswachstum
  • L04K11080108, Sparmassnahme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die in der Herbstsession 2002 in beiden Räten eingereichte und angenommene Motion "Finanzpolitischer Spielraum für ein nachhaltiges Ausgabenwachstum" (Motion Merz 02.3573 und Motion Walker 02.3579) verlangt vom Bundesrat aufzuzeigen, welche ausgabenseitigen Massnahmen in allen Aufgabengebieten getroffen werden können, um das Wachstum der Gesamtausgaben auf die Teuerung zu beschränken. Ziel der Motion ist die Korrektur des bereits jetzt voraussehbaren, überproportionalen Ausgabenwachstums.</p><p>Unter der Voraussetzung der Einhaltung der bundesrätlichen Vorgaben zum Entlastungsprogramm 04 (Stand: EFD-Medienmitteilung vom 19. August 2004) fallen die Mehrausgaben für die Planjahre 2004-2006 entsprechend der Teuerung massvoll aus; dieser Umstand wird mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Ab Planjahr 2007 drohen jedoch die Mehrausgaben wieder aus dem Ruder zu laufen. Um das bundesrätliche Ziel des Haushaltgleichgewichtes nicht nochmals zu gefährden, ist eine Konzentration der Mehrausgaben notwendig und wachstumspolitisch geboten. Diese Mehrausgaben sollen richtige Investitionen darstellen und so weit wie möglich für wachstumspolitisch sinnvolle Aufgaben eingesetzt werden. Der Konjunktur ist dabei im Rahmen des Instrumentes der Schuldenbremse angemessen Rechnung zu tragen.</p>
  • <p>Wichtigste Grundlage zur nachhaltigen Finanzpolitik bildet seit dem Jahre 2003 die Schuldenbremse, welche über einen Konjunkturzyklus hinweg einen ausgeglichenen Haushalt verlangt. Daraus abgeleitet ergeben sich bei Annahmen über die Konjunktur und die Einnahmenentwicklung die höchstzulässigen Wachstumsraten für die Ausgaben. Das Budget 2005 und der Finanzplan 2006-2008 sind schuldenbremsenkonform. Weiter gehende Kürzungen hätten angesichts des demografisch bedingten Ausgabenwachstums bei den Sozialwerken einen gesellschafts- und auch wirtschaftspolitisch unerwünschten Verdrängungseffekt zur Folge, der andere prioritäre Aufgabengebiete treffen würde. Mit den in Rekordzeit ausgearbeiteten Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 sowie der Aufgabenverzichtplanung im Funktionsbereich der Verwaltung kann die eingeleitete Trendwende zu einem ausgeglichenen Haushalt vollendet werden, sofern das Parlament sich den Beschlüssen des Bundesrates anschliesst und keine Abstriche vornimmt.</p><p>Sparprogramme bewirken an und für sich spürbare Entlastungen in allen Aufgabengebieten, vermögen aber das System kaum zu verändern, das der strukturellen Überlastung des Bundeshaushaltes permanent zugrunde liegt. Hierfür bedarf es tiefgreifender Reformvorhaben, welche eine ausreichende Vorbereitungszeit und eine in die Tiefe gehende politische Diskussion erfordern. Gemäss Legislaturplanung räumt der Bundesrat diesen Reformvorhaben, welche sich teilweise erst in der nächsten Legislatur finanziell auswirken, hohe Priorität ein. So muss der Bundeshaushalt auf dem Wege von tiefgreifenden Systemreformen in einzelnen Aufgabengebieten weiter entlastet und die Effizienz mit einer umfassenden Verwaltungsreform gesteigert werden. Eine Aufgabenüberprüfung und -reduktion bei allen Aktivitäten des Bundes, die Erstellung eines Aufgabenportfolios sowie eine Verwaltungsreform sind angelaufen. Neben diesen Vorhaben steht eine erneute Subventionsüberprüfung an, welche unter Umständen auch Anpassungen der Verwaltung bewirken kann. Zusammen mit dem Reformprozess Flag soll sodann auch die Frage der Auslagerungsmöglichkeiten in die dezentrale Verwaltung und von allfälligen Privatisierungsmöglichkeiten erneut geprüft werden. In diesen Konnex gehört auch das Projekt "Neues Rechnungsmodell", das die finanzielle Führung und die Effizienz verbessert; Rückwirkungen auf die Organisation sind denkbar. Schliesslich hat der Bundesrat das EFD beauftragt, Vorschläge für eine Reform des Personalrechtes zu unterbreiten, mit der eine möglichst weitgehende Annäherung an die Verhältnisse in der Privatwirtschaft angestrebt wird.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist darauf zu achten, dass die zahlreichen Reformvorhaben, die mittel- bis langfristig zu einer spürbaren Entlastung des Bundeshaushaltes führen, nicht von weiteren, im bisherigen Stil durchgeführten Sparübungen überlagert werden. Von den akuten Ressourcenproblemen abgesehen, dürfte dies eine Übersteuerung bewirken und die schon heute feststellbaren Ermüdungserscheinungen bezüglich weiterer Reformvorhaben akzentuieren. Konventionelle Sparübungen wie die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 betreffen die grossen Aufgabengebiete. Dies hat weniger mit einem politischen Positionsbezug zu tun, sondern schlicht mit der Tatsache, dass Milliardenbeträge nur dort eingespart werden können, wo sie heute ausgegeben werden. Gemäss gültigem Finanzplan beträgt der Ausgabenzuwachs 2004-2008 4,7 Milliarden Franken; davon entfallen 2,1 Milliarden auf den Aufgabenbereich Finanzen und Steuern und 1,8 Milliarden auf die soziale Wohlfahrt. 3,9 Milliarden Franken oder rund 85 Prozent des Ausgabenanstieges sind damit erklärt. Beide Aufgabengebiete wird man nicht den wachstumsrelevanten Bereichen zuordnen können, und beide Aufgabengebiete entziehen sich zumindest kürzerfristig einer Steuerung, weil die Ausgaben auf Stufe Verfassung, Gesetz oder Vertrag gebunden sind. Abgesehen von den beiden genannten Aufgabengebieten verzeichnen nur noch die wachstumsrelevanten Bereiche Verkehr sowie Bildung und Forschung spürbare Zuwächse. Die übrigen Aufgabengebiete wachsen geringfügig; einzelne Bereiche stagnieren oder sind nominell rückläufig. Die vom Motionär geforderte zusätzliche Einsparung von 1,7 Milliarden Franken ist für den Bundesrat nicht umsetzbar und politisch nicht mehrheitsfähig. Einer Konzentration der Mehrausgaben auf wachstumspolitisch sinnvolle Aufgaben sind angesichts der konzeptionellen und methodischen Schwierigkeiten und ohne tiefgreifende Reformen Grenzen gesetzt. Zur Überwindung der Wachstumsschwäche steht für den Bundesrat die Umsetzung des gesamten 17 Punkte umfassenden Paketes zur Wachstumspolitik im Vordergrund, welches auch die nachhaltige Sanierung der Bundesfinanzen beinhaltet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorgaben zum Budget 2006 und Finanzplan 2007-2009 so zu gestalten, dass bis 2008 gegenüber dem Voranschlag 2004 Mehrausgaben von maximal 3 Milliarden Franken geplant werden. Zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Vorgabe hat er allfällige Massnahmen frühzeitig in die Wege zu leiten. Die Mehrausgaben sind dabei möglichst auf wachstumsrelevante Bereiche zu fokussieren.</p>
  • Wachstumspolitisch sinnvolle Mehrausgaben
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20043518
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die in der Herbstsession 2002 in beiden Räten eingereichte und angenommene Motion "Finanzpolitischer Spielraum für ein nachhaltiges Ausgabenwachstum" (Motion Merz 02.3573 und Motion Walker 02.3579) verlangt vom Bundesrat aufzuzeigen, welche ausgabenseitigen Massnahmen in allen Aufgabengebieten getroffen werden können, um das Wachstum der Gesamtausgaben auf die Teuerung zu beschränken. Ziel der Motion ist die Korrektur des bereits jetzt voraussehbaren, überproportionalen Ausgabenwachstums.</p><p>Unter der Voraussetzung der Einhaltung der bundesrätlichen Vorgaben zum Entlastungsprogramm 04 (Stand: EFD-Medienmitteilung vom 19. August 2004) fallen die Mehrausgaben für die Planjahre 2004-2006 entsprechend der Teuerung massvoll aus; dieser Umstand wird mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Ab Planjahr 2007 drohen jedoch die Mehrausgaben wieder aus dem Ruder zu laufen. Um das bundesrätliche Ziel des Haushaltgleichgewichtes nicht nochmals zu gefährden, ist eine Konzentration der Mehrausgaben notwendig und wachstumspolitisch geboten. Diese Mehrausgaben sollen richtige Investitionen darstellen und so weit wie möglich für wachstumspolitisch sinnvolle Aufgaben eingesetzt werden. Der Konjunktur ist dabei im Rahmen des Instrumentes der Schuldenbremse angemessen Rechnung zu tragen.</p>
    • <p>Wichtigste Grundlage zur nachhaltigen Finanzpolitik bildet seit dem Jahre 2003 die Schuldenbremse, welche über einen Konjunkturzyklus hinweg einen ausgeglichenen Haushalt verlangt. Daraus abgeleitet ergeben sich bei Annahmen über die Konjunktur und die Einnahmenentwicklung die höchstzulässigen Wachstumsraten für die Ausgaben. Das Budget 2005 und der Finanzplan 2006-2008 sind schuldenbremsenkonform. Weiter gehende Kürzungen hätten angesichts des demografisch bedingten Ausgabenwachstums bei den Sozialwerken einen gesellschafts- und auch wirtschaftspolitisch unerwünschten Verdrängungseffekt zur Folge, der andere prioritäre Aufgabengebiete treffen würde. Mit den in Rekordzeit ausgearbeiteten Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 sowie der Aufgabenverzichtplanung im Funktionsbereich der Verwaltung kann die eingeleitete Trendwende zu einem ausgeglichenen Haushalt vollendet werden, sofern das Parlament sich den Beschlüssen des Bundesrates anschliesst und keine Abstriche vornimmt.</p><p>Sparprogramme bewirken an und für sich spürbare Entlastungen in allen Aufgabengebieten, vermögen aber das System kaum zu verändern, das der strukturellen Überlastung des Bundeshaushaltes permanent zugrunde liegt. Hierfür bedarf es tiefgreifender Reformvorhaben, welche eine ausreichende Vorbereitungszeit und eine in die Tiefe gehende politische Diskussion erfordern. Gemäss Legislaturplanung räumt der Bundesrat diesen Reformvorhaben, welche sich teilweise erst in der nächsten Legislatur finanziell auswirken, hohe Priorität ein. So muss der Bundeshaushalt auf dem Wege von tiefgreifenden Systemreformen in einzelnen Aufgabengebieten weiter entlastet und die Effizienz mit einer umfassenden Verwaltungsreform gesteigert werden. Eine Aufgabenüberprüfung und -reduktion bei allen Aktivitäten des Bundes, die Erstellung eines Aufgabenportfolios sowie eine Verwaltungsreform sind angelaufen. Neben diesen Vorhaben steht eine erneute Subventionsüberprüfung an, welche unter Umständen auch Anpassungen der Verwaltung bewirken kann. Zusammen mit dem Reformprozess Flag soll sodann auch die Frage der Auslagerungsmöglichkeiten in die dezentrale Verwaltung und von allfälligen Privatisierungsmöglichkeiten erneut geprüft werden. In diesen Konnex gehört auch das Projekt "Neues Rechnungsmodell", das die finanzielle Führung und die Effizienz verbessert; Rückwirkungen auf die Organisation sind denkbar. Schliesslich hat der Bundesrat das EFD beauftragt, Vorschläge für eine Reform des Personalrechtes zu unterbreiten, mit der eine möglichst weitgehende Annäherung an die Verhältnisse in der Privatwirtschaft angestrebt wird.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist darauf zu achten, dass die zahlreichen Reformvorhaben, die mittel- bis langfristig zu einer spürbaren Entlastung des Bundeshaushaltes führen, nicht von weiteren, im bisherigen Stil durchgeführten Sparübungen überlagert werden. Von den akuten Ressourcenproblemen abgesehen, dürfte dies eine Übersteuerung bewirken und die schon heute feststellbaren Ermüdungserscheinungen bezüglich weiterer Reformvorhaben akzentuieren. Konventionelle Sparübungen wie die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 betreffen die grossen Aufgabengebiete. Dies hat weniger mit einem politischen Positionsbezug zu tun, sondern schlicht mit der Tatsache, dass Milliardenbeträge nur dort eingespart werden können, wo sie heute ausgegeben werden. Gemäss gültigem Finanzplan beträgt der Ausgabenzuwachs 2004-2008 4,7 Milliarden Franken; davon entfallen 2,1 Milliarden auf den Aufgabenbereich Finanzen und Steuern und 1,8 Milliarden auf die soziale Wohlfahrt. 3,9 Milliarden Franken oder rund 85 Prozent des Ausgabenanstieges sind damit erklärt. Beide Aufgabengebiete wird man nicht den wachstumsrelevanten Bereichen zuordnen können, und beide Aufgabengebiete entziehen sich zumindest kürzerfristig einer Steuerung, weil die Ausgaben auf Stufe Verfassung, Gesetz oder Vertrag gebunden sind. Abgesehen von den beiden genannten Aufgabengebieten verzeichnen nur noch die wachstumsrelevanten Bereiche Verkehr sowie Bildung und Forschung spürbare Zuwächse. Die übrigen Aufgabengebiete wachsen geringfügig; einzelne Bereiche stagnieren oder sind nominell rückläufig. Die vom Motionär geforderte zusätzliche Einsparung von 1,7 Milliarden Franken ist für den Bundesrat nicht umsetzbar und politisch nicht mehrheitsfähig. Einer Konzentration der Mehrausgaben auf wachstumspolitisch sinnvolle Aufgaben sind angesichts der konzeptionellen und methodischen Schwierigkeiten und ohne tiefgreifende Reformen Grenzen gesetzt. Zur Überwindung der Wachstumsschwäche steht für den Bundesrat die Umsetzung des gesamten 17 Punkte umfassenden Paketes zur Wachstumspolitik im Vordergrund, welches auch die nachhaltige Sanierung der Bundesfinanzen beinhaltet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorgaben zum Budget 2006 und Finanzplan 2007-2009 so zu gestalten, dass bis 2008 gegenüber dem Voranschlag 2004 Mehrausgaben von maximal 3 Milliarden Franken geplant werden. Zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Vorgabe hat er allfällige Massnahmen frühzeitig in die Wege zu leiten. Die Mehrausgaben sind dabei möglichst auf wachstumsrelevante Bereiche zu fokussieren.</p>
    • Wachstumspolitisch sinnvolle Mehrausgaben

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