Nationalstrassennetz. Aufnahme des Teilstückes H18 Basel-Delsberg

ShortId
04.3566
Id
20043566
Updated
28.07.2023 12:08
Language
de
Title
Nationalstrassennetz. Aufnahme des Teilstückes H18 Basel-Delsberg
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Autobahn;Basel (Kanton);Sachplan;Hauptstrasse;Jura (Kanton);Verkehrslinie
1
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L05K1803010203, Hauptstrasse
  • L05K1801021801, Verkehrslinie
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K0301010109, Jura (Kanton)
  • L05K0301010103, Basel (Kanton)
  • L04K01020412, Sachplan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 28. Mai 2000 haben die Kantone Jura, Basel-Landschaft und Solothurn einen gemeinsamen Antrag an den Bundesrat gestellt, die Hauptstrasse H18 ins schweizerische Nationalstrassennetz aufzunehmen. Der Bundesrat hat mit Schreiben an die Kantone für dieses Anliegen Verständnis gezeigt und zugesichert, im Rahmen der Überprüfung des Gesamtnetzes dies zu behandeln.</p><p>Die H18 bildet mit der Transjurane A16 eine dritte Nord-Süd-Verbindung, welcher im Vergleich mit der A2 Richtung Luzern/Zentralschweiz und der A3 Richtung Zürich-Ostschweiz eine ähnliche Bedeutung für die Nordwestschweiz zukommt.</p><p>Der Abschnitt Basel-Delsberg ist gemäss dem Entwurf des Sachplanes Strasse das letzte fehlende Teilstück im Grundnetz zwischen Basel und der Westschweiz (Jura/Neuenburg/Genf).</p><p>Mit der Inbetriebnahme der Nordtangente in Basel und der Transjurane in Delsberg wird der Verkehrsdruck auf die Verbindung Basel-Delsberg weiter zunehmen. Die Anbindung des Kantons Jura, des Berner und des Neuenburger Jura an die Region Basel ist für beide Landesteile unerlässlich. Aus dieser Sicht ist deshalb diese Strassenverbindung zu stärken, insbesondere da ein Ausbau des öffentlichen Verkehrsangebotes auf dieser Strecke in weiter Ferne ist.</p><p>Folgende Kriterien werden für eine Aufnahme ins Grundnetz erfüllt:</p><p>- Verbindung der Schweiz mit dem Ausland: Die Strecke Basel-Delsberg ist Teil der schweizerischen Nord-West-Achse und somit eine wichtige Ergänzung des Europastrassennetzes.</p><p>- Verbindung von Haupt- und Grosszentren bzw. Mittelzentren: Basel-Delsberg ist Teil der Verbindung des Hauptzentrums Basel mit dem Mittelzentrum Biel in Analogie zu Sitten-Chur und Locarno-Sitten.</p>
  • <p>In letzter Zeit wurden mehrere Begehren gestellt, welche eine Erweiterung oder den Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes beinhalten. Die Begehren werden durchwegs mit finanziellen und verkehrstechnischen Argumenten begründet.</p><p>Der Bundesrat wird diese Begehren im Rahmen des Sachplanes Verkehr prüfen. Er lehnt aber Vorstösse ab, die einzelfallweise und im Sinne einer Sofortmassnahme Umklassierungen oder Erweiterungen verlangen. In diesem Sinn ist der Bundesrat im vorliegenden Fall zwar grundsätzlich bereit, im Rahmen des Sachplanes Verkehr zu prüfen, ob die Hauptstrasse H18 Basel-Delsberg in den neuen Netzbeschluss aufgenommen werden kann. Er kann sich aber heute hinsichtlich dieser Strecke nicht binden lassen, zumal der Netzbeschluss in die Kompetenz des Parlamentes fällt.</p><p>Da nach dem Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz; SR 171.10) eine Motion nicht mehr in ein Postulat umgewandelt werden kann, ist der vorliegende Vorstoss abzulehnen.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion würde im Zweitrat der Antrag gestellt, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Hauptstrasse H18 Basel-Delsberg ins Nationalstrassennetz aufzunehmen.</p>
  • Nationalstrassennetz. Aufnahme des Teilstückes H18 Basel-Delsberg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 28. Mai 2000 haben die Kantone Jura, Basel-Landschaft und Solothurn einen gemeinsamen Antrag an den Bundesrat gestellt, die Hauptstrasse H18 ins schweizerische Nationalstrassennetz aufzunehmen. Der Bundesrat hat mit Schreiben an die Kantone für dieses Anliegen Verständnis gezeigt und zugesichert, im Rahmen der Überprüfung des Gesamtnetzes dies zu behandeln.</p><p>Die H18 bildet mit der Transjurane A16 eine dritte Nord-Süd-Verbindung, welcher im Vergleich mit der A2 Richtung Luzern/Zentralschweiz und der A3 Richtung Zürich-Ostschweiz eine ähnliche Bedeutung für die Nordwestschweiz zukommt.</p><p>Der Abschnitt Basel-Delsberg ist gemäss dem Entwurf des Sachplanes Strasse das letzte fehlende Teilstück im Grundnetz zwischen Basel und der Westschweiz (Jura/Neuenburg/Genf).</p><p>Mit der Inbetriebnahme der Nordtangente in Basel und der Transjurane in Delsberg wird der Verkehrsdruck auf die Verbindung Basel-Delsberg weiter zunehmen. Die Anbindung des Kantons Jura, des Berner und des Neuenburger Jura an die Region Basel ist für beide Landesteile unerlässlich. Aus dieser Sicht ist deshalb diese Strassenverbindung zu stärken, insbesondere da ein Ausbau des öffentlichen Verkehrsangebotes auf dieser Strecke in weiter Ferne ist.</p><p>Folgende Kriterien werden für eine Aufnahme ins Grundnetz erfüllt:</p><p>- Verbindung der Schweiz mit dem Ausland: Die Strecke Basel-Delsberg ist Teil der schweizerischen Nord-West-Achse und somit eine wichtige Ergänzung des Europastrassennetzes.</p><p>- Verbindung von Haupt- und Grosszentren bzw. Mittelzentren: Basel-Delsberg ist Teil der Verbindung des Hauptzentrums Basel mit dem Mittelzentrum Biel in Analogie zu Sitten-Chur und Locarno-Sitten.</p>
    • <p>In letzter Zeit wurden mehrere Begehren gestellt, welche eine Erweiterung oder den Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes beinhalten. Die Begehren werden durchwegs mit finanziellen und verkehrstechnischen Argumenten begründet.</p><p>Der Bundesrat wird diese Begehren im Rahmen des Sachplanes Verkehr prüfen. Er lehnt aber Vorstösse ab, die einzelfallweise und im Sinne einer Sofortmassnahme Umklassierungen oder Erweiterungen verlangen. In diesem Sinn ist der Bundesrat im vorliegenden Fall zwar grundsätzlich bereit, im Rahmen des Sachplanes Verkehr zu prüfen, ob die Hauptstrasse H18 Basel-Delsberg in den neuen Netzbeschluss aufgenommen werden kann. Er kann sich aber heute hinsichtlich dieser Strecke nicht binden lassen, zumal der Netzbeschluss in die Kompetenz des Parlamentes fällt.</p><p>Da nach dem Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz; SR 171.10) eine Motion nicht mehr in ein Postulat umgewandelt werden kann, ist der vorliegende Vorstoss abzulehnen.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion würde im Zweitrat der Antrag gestellt, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Hauptstrasse H18 Basel-Delsberg ins Nationalstrassennetz aufzunehmen.</p>
    • Nationalstrassennetz. Aufnahme des Teilstückes H18 Basel-Delsberg

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