Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz

ShortId
04.3570
Id
20043570
Updated
28.07.2023 10:14
Language
de
Title
Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz
AdditionalIndexing
24;Steuersenkung;Trust;Finanzplatz Schweiz;Ankurbelung der Wirtschaft;Wettbewerbsfähigkeit
1
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L06K070301020106, Trust
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzindustrie ist eine wertschöpfungsintensive Wachstumsbranche, die wesentlich zu unserem Wohlstand beiträgt. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete der Bankensektor 10,1 Prozent des BIP und steuerte 10,5 Prozent zu den Steuereinnahmen der öffentlichen Hand bei. Zwar konnte die reale Wertschöpfung in der Zeit von 1995 bis 2003 um 30 Prozent zulegen, andere wichtige Finanzzentren konnten aber das Wachstumspotenzial besser ausschöpfen. So legte die reale Wertschöpfung der Finanzindustrie von Singapur trotz Asienkrise im gleichen Zeitraum um 42 Prozent zu. Als Konsequenz verdoppelte sich die Beschäftigtenzahl in der Vermögensverwaltung in Singapur in den vergangenen drei Jahren, während in der Schweiz Stellen verloren gingen.</p><p>Das Hinterherhinken unseres Finanzplatzes wurzelt in einer schleichenden Verschlechterung der Rahmenbedingungen in der Schweiz und in Verbesserungen des regulatorischen und steuerlichen Umfeldes anderenorts.</p><p>Für die internationale Kundschaft verschlechtern verschiedenste Massnahmen die relative Attraktivität der Schweiz. Wir haben es versäumt, den Spielraum für eine Verbesserung des regulatorischen Umfeldes auszunutzen. Das inländische Marktpotenzial wird durch die Stempelsteuer, die Quellensteuer und die Vermögenssteuer eingeschränkt.</p><p>Im Bereich der Unternehmensbesteuerung ist die Schweiz noch relativ attraktiv. Mit sinkenden Unternehmenssteuersätzen weltweit hat die Schweiz jedoch ihren Vorsprung eingebüsst. Hinzu kommen gemachte Konzessionen im Rahmen der OECD-Initiative zum Steuerwettbewerb.</p><p>Der wachsende internationale Konkurrenzkampf erfordert einen effizienten Gesetzgebungsprozess, sodass das regulatorische und steuerliche Umfeld rasch an neue Erfordernisse angepasst werden kann. Unter diesem Aspekt erweist sich das Schweizer Politsystem als Achillesferse. Kleinere Länder können viel rascher reagieren. Selbst die nicht für ihre Entscheidungsfreude bekannte EU hat mit dem Lamfalussy-Prozess diesem Erfordernis Rechnung getragen.</p>
  • <p>1. Die Frage, ob und inwieweit der Finanzplatz Schweiz in den letzten Jahren sein Wachstumspotenzial nicht voll ausschöpfen konnte, kann nicht schlüssig beantwortet werden. Naturgemäss hängt die Entwicklung nationaler Finanzsektoren von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Wettbewerbsfähigkeit, die Anpassungsfähigkeit und die Eigendynamik der betroffenen Finanzbranche, die Wachstumsdynamik der vom nationalen Finanzsektor angebotenen Finanzdienstleistungen sowie die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Dass die Beschäftigtenzahl vor allem im Vermögensverwaltungsgeschäft, welches zu den Kernkompetenzen des schweizerischen Finanzplatzes gehört, in den letzten Jahren nicht mehr gehalten werden konnte, hat verschiedene Ursachen. Die Baisse an den Aktienbörsen erhöhte den Kosten- und damit den Konsolidierungsdruck, welche zu Personalabbau führten. Andererseits unterliegt die Geschäftssparte des "Private Banking" in Europa einem zunehmenden Strukturwandel mit einer allmählichen Gewichtsverschiebung vom sogenannten "Offshore-" zum "Onshore-Geschäft". Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren verschiedene Staaten dazu übergegangen sind, ihre Finanzsektoren zu international und global ausgerichteten Finanzzentren zu entwickeln. Der internationale Wettbewerbsdruck auf den Schweizer Finanzplatz hat sich deshalb intensiviert, was die Bedeutung von international wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Schweiz zusätzlich unterstreicht.</p><p>2.-4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die dynamische Entwicklung der Finanzmärkte und der zunehmende Standortwettbewerb eine permanente Überprüfung und Optimierung der regulatorischen Rahmenbedingungen des Finanzplatzes erfordern. Die Vielzahl der laufenden Reformvorhaben (auf dem Internet abrufbar unter www.finweb.admin.ch) dokumentiert den Willen des Bundesrates, kontinuierlich auf einen modernen, wettbewerbsfähigen Regulierungsrahmen hinzuarbeiten. Sollten darüber hinaus zusätzliche Reformen erforderlich werden, wird der Bundesrat entsprechende Schritte einleiten. Soweit in der Interpellation auf die Anerkennung von Trusts sowie auf Steuererleichterungen als Mittel zur Stärkung des schweizerischen Finanzplatzes hingewiesen wird, ist Folgendes anzumerken: Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 20. Oktober 2004 eine Vorlage über die Genehmigung des Haager Trust-Übereinkommens und über Anpassungen im schweizerischen Recht in die Vernehmlassung geschickt. Die Schaffung besserer Voraussetzungen für die Errichtung und Verwaltung von Trusts soll für das Trust-Geschäft zum Vorteil des Finanzplatzes mehr Rechtssicherheit schaffen. Was den Steuerbereich anbelangt, hat der Bundesrat am 18. August 2004 eine gegenüber dem abgelehnten Steuerpaket inhaltlich unveränderte Revisionsvorlage zu den eidgenössischen Stempelabgaben verabschiedet, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stärken und einer weiteren Abwanderung des Wertpapiergeschäftes ins Ausland entgegenwirken soll.</p><p>5. Das angesprochene Lamfalussy-Verfahren, das seit März 2002 in der EU im Wertpapierbereich Anwendung findet und neu auch auf den Banken- und Versicherungsbereich ausgedehnt werden soll, ist dadurch gekennzeichnet, dass Gesetzesvorhaben zunächst in Form von Rahmengesetzen konzipiert werden, die anschliessend auf einer tieferen Ebene durch Umsetzungsvorschriften konkretisiert werden. Die Herauslösung der technischen Details aus dem regulären Gesetzgebungsverfahren soll zu einer Effizienzsteigerung führen, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU rascher an aktuelle Entwicklungen auf den Finanzmärkten angepasst werden können.</p><p>Der Sache nach ist dieser Mechanismus auch im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren verankert. Die in der Bundesverfassung festgelegten Grundsätze über die Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen erlauben es dem Gesetzgeber, sich beim Erlass einer neuen Regelung auf die wesentlichen Grundzüge und Leitlinien zu beschränken und die übrigen Regelungsbereiche an den Bundesrat zu delegieren. Ein vermehrter Rückgriff auf die Rahmengesetzgebung im Interesse der Flexibilisierung und Beschleunigung der Rechtsanpassung setzt die Bereitschaft der Legislative voraus, von ihren Delegationsbefugnissen intensiv Gebrauch zu machen. Die Normadressaten ihrerseits müssen bereit sein, gewisse Abstriche an der durch die Detailvorschriften vermittelten Rechtssicherheit in Kauf zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass der Finanzplatz Schweiz aufgrund internationaler und nationaler Entwicklungen in den letzten Jahren das Wachstumspotenzial nicht voll ausschöpfen konnte?</p><p>2. Sieht er ebenfalls einen Handlungsbedarf, den Finanzplatz durch ein entsprechendes Paket von Massnahmen zu stärken (z. B. Anerkennung von Trusts und Steuererleichterungen)?</p><p>3. Ist er bereit, ein solches Massnahmenbündel zur Finanzplatzförderung rasch einzuleiten?</p><p>4. Ist er gewillt, bei anstehenden Reformen im Bereich der Finanzmarktregulierungen dem internationalen Konkurrenzumfeld die notwendige Beachtung zu schenken, sodass die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gewährt bleibt?</p><p>5. Sieht er Möglichkeiten, ein effizienteres Regulierungsverfahren für den Finanzplatz Schweiz im Geiste des EU-Lamfalussy-Prozesses zu verwirklichen?</p>
  • Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzindustrie ist eine wertschöpfungsintensive Wachstumsbranche, die wesentlich zu unserem Wohlstand beiträgt. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete der Bankensektor 10,1 Prozent des BIP und steuerte 10,5 Prozent zu den Steuereinnahmen der öffentlichen Hand bei. Zwar konnte die reale Wertschöpfung in der Zeit von 1995 bis 2003 um 30 Prozent zulegen, andere wichtige Finanzzentren konnten aber das Wachstumspotenzial besser ausschöpfen. So legte die reale Wertschöpfung der Finanzindustrie von Singapur trotz Asienkrise im gleichen Zeitraum um 42 Prozent zu. Als Konsequenz verdoppelte sich die Beschäftigtenzahl in der Vermögensverwaltung in Singapur in den vergangenen drei Jahren, während in der Schweiz Stellen verloren gingen.</p><p>Das Hinterherhinken unseres Finanzplatzes wurzelt in einer schleichenden Verschlechterung der Rahmenbedingungen in der Schweiz und in Verbesserungen des regulatorischen und steuerlichen Umfeldes anderenorts.</p><p>Für die internationale Kundschaft verschlechtern verschiedenste Massnahmen die relative Attraktivität der Schweiz. Wir haben es versäumt, den Spielraum für eine Verbesserung des regulatorischen Umfeldes auszunutzen. Das inländische Marktpotenzial wird durch die Stempelsteuer, die Quellensteuer und die Vermögenssteuer eingeschränkt.</p><p>Im Bereich der Unternehmensbesteuerung ist die Schweiz noch relativ attraktiv. Mit sinkenden Unternehmenssteuersätzen weltweit hat die Schweiz jedoch ihren Vorsprung eingebüsst. Hinzu kommen gemachte Konzessionen im Rahmen der OECD-Initiative zum Steuerwettbewerb.</p><p>Der wachsende internationale Konkurrenzkampf erfordert einen effizienten Gesetzgebungsprozess, sodass das regulatorische und steuerliche Umfeld rasch an neue Erfordernisse angepasst werden kann. Unter diesem Aspekt erweist sich das Schweizer Politsystem als Achillesferse. Kleinere Länder können viel rascher reagieren. Selbst die nicht für ihre Entscheidungsfreude bekannte EU hat mit dem Lamfalussy-Prozess diesem Erfordernis Rechnung getragen.</p>
    • <p>1. Die Frage, ob und inwieweit der Finanzplatz Schweiz in den letzten Jahren sein Wachstumspotenzial nicht voll ausschöpfen konnte, kann nicht schlüssig beantwortet werden. Naturgemäss hängt die Entwicklung nationaler Finanzsektoren von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Wettbewerbsfähigkeit, die Anpassungsfähigkeit und die Eigendynamik der betroffenen Finanzbranche, die Wachstumsdynamik der vom nationalen Finanzsektor angebotenen Finanzdienstleistungen sowie die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Dass die Beschäftigtenzahl vor allem im Vermögensverwaltungsgeschäft, welches zu den Kernkompetenzen des schweizerischen Finanzplatzes gehört, in den letzten Jahren nicht mehr gehalten werden konnte, hat verschiedene Ursachen. Die Baisse an den Aktienbörsen erhöhte den Kosten- und damit den Konsolidierungsdruck, welche zu Personalabbau führten. Andererseits unterliegt die Geschäftssparte des "Private Banking" in Europa einem zunehmenden Strukturwandel mit einer allmählichen Gewichtsverschiebung vom sogenannten "Offshore-" zum "Onshore-Geschäft". Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren verschiedene Staaten dazu übergegangen sind, ihre Finanzsektoren zu international und global ausgerichteten Finanzzentren zu entwickeln. Der internationale Wettbewerbsdruck auf den Schweizer Finanzplatz hat sich deshalb intensiviert, was die Bedeutung von international wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Schweiz zusätzlich unterstreicht.</p><p>2.-4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die dynamische Entwicklung der Finanzmärkte und der zunehmende Standortwettbewerb eine permanente Überprüfung und Optimierung der regulatorischen Rahmenbedingungen des Finanzplatzes erfordern. Die Vielzahl der laufenden Reformvorhaben (auf dem Internet abrufbar unter www.finweb.admin.ch) dokumentiert den Willen des Bundesrates, kontinuierlich auf einen modernen, wettbewerbsfähigen Regulierungsrahmen hinzuarbeiten. Sollten darüber hinaus zusätzliche Reformen erforderlich werden, wird der Bundesrat entsprechende Schritte einleiten. Soweit in der Interpellation auf die Anerkennung von Trusts sowie auf Steuererleichterungen als Mittel zur Stärkung des schweizerischen Finanzplatzes hingewiesen wird, ist Folgendes anzumerken: Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 20. Oktober 2004 eine Vorlage über die Genehmigung des Haager Trust-Übereinkommens und über Anpassungen im schweizerischen Recht in die Vernehmlassung geschickt. Die Schaffung besserer Voraussetzungen für die Errichtung und Verwaltung von Trusts soll für das Trust-Geschäft zum Vorteil des Finanzplatzes mehr Rechtssicherheit schaffen. Was den Steuerbereich anbelangt, hat der Bundesrat am 18. August 2004 eine gegenüber dem abgelehnten Steuerpaket inhaltlich unveränderte Revisionsvorlage zu den eidgenössischen Stempelabgaben verabschiedet, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stärken und einer weiteren Abwanderung des Wertpapiergeschäftes ins Ausland entgegenwirken soll.</p><p>5. Das angesprochene Lamfalussy-Verfahren, das seit März 2002 in der EU im Wertpapierbereich Anwendung findet und neu auch auf den Banken- und Versicherungsbereich ausgedehnt werden soll, ist dadurch gekennzeichnet, dass Gesetzesvorhaben zunächst in Form von Rahmengesetzen konzipiert werden, die anschliessend auf einer tieferen Ebene durch Umsetzungsvorschriften konkretisiert werden. Die Herauslösung der technischen Details aus dem regulären Gesetzgebungsverfahren soll zu einer Effizienzsteigerung führen, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU rascher an aktuelle Entwicklungen auf den Finanzmärkten angepasst werden können.</p><p>Der Sache nach ist dieser Mechanismus auch im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren verankert. Die in der Bundesverfassung festgelegten Grundsätze über die Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen erlauben es dem Gesetzgeber, sich beim Erlass einer neuen Regelung auf die wesentlichen Grundzüge und Leitlinien zu beschränken und die übrigen Regelungsbereiche an den Bundesrat zu delegieren. Ein vermehrter Rückgriff auf die Rahmengesetzgebung im Interesse der Flexibilisierung und Beschleunigung der Rechtsanpassung setzt die Bereitschaft der Legislative voraus, von ihren Delegationsbefugnissen intensiv Gebrauch zu machen. Die Normadressaten ihrerseits müssen bereit sein, gewisse Abstriche an der durch die Detailvorschriften vermittelten Rechtssicherheit in Kauf zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass der Finanzplatz Schweiz aufgrund internationaler und nationaler Entwicklungen in den letzten Jahren das Wachstumspotenzial nicht voll ausschöpfen konnte?</p><p>2. Sieht er ebenfalls einen Handlungsbedarf, den Finanzplatz durch ein entsprechendes Paket von Massnahmen zu stärken (z. B. Anerkennung von Trusts und Steuererleichterungen)?</p><p>3. Ist er bereit, ein solches Massnahmenbündel zur Finanzplatzförderung rasch einzuleiten?</p><p>4. Ist er gewillt, bei anstehenden Reformen im Bereich der Finanzmarktregulierungen dem internationalen Konkurrenzumfeld die notwendige Beachtung zu schenken, sodass die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gewährt bleibt?</p><p>5. Sieht er Möglichkeiten, ein effizienteres Regulierungsverfahren für den Finanzplatz Schweiz im Geiste des EU-Lamfalussy-Prozesses zu verwirklichen?</p>
    • Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz

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