Schutz vor den Folgen des Passivrauchens im Parlamentsgebäude
- ShortId
-
04.3580
- Id
-
20043580
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Schutz vor den Folgen des Passivrauchens im Parlamentsgebäude
- AdditionalIndexing
-
2841;0421
- 1
-
- L06K140202010401, Tabakkonsum
- L07K07050303030101, Bundeshaus
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Passivrauch besteht aus einer Mischung von über 4000 Substanzen. Darunter befinden sich mindestens 50 Karzinogene und zahlreiche andere toxische Komponenten, die das Tumorwachstum anregen. Bei der Konsumation einer Zigarette wird mehrheitlich Nebenstromrauch emittiert, welcher in etwa die gleichen Inhaltsstoffe enthält wie diejenigen, welche durch den Aktivraucher inhaliert werden. Da der Nebenstromrauch eine geringere Verbrennungstemperatur aufweist, emittieren einige der toxischen Komponenten vermehrt. Passivrauch enthält mehr als doppelt so viel Nikotin und Teer wie der von den Rauchenden inhalierte Rauch. Zudem weist er eine fünfmal höhere Konzentration von Kohlenmonoxid auf, welches den Sauerstoffgehalt im Blut vermindert. Für die Nichtrauchenden stellt das Mitrauchen ein beträchtliches Gesundheitsrisiko dar.</p><p>Ein Viertel aller Schweizer Nichtrauchenden inhaliert täglich mindestens eine Stunde lang unfreiwillig Rauch, wie eine 2003 veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Gesundheit ergab.</p><p>Mit der Annahme des Postulates WAK-N 02.3379, "Schutz vor dem Passivrauchen", sowie der Einführung der "Rauchfreien Wandelhalle" wurden erste Zeichen gesetzt, dass der Schutz vor den Folgen des Passivrauchens verbessert werden soll. Mit der Unterzeichnung der WHO-Rahmenkonvention im Juni 2004 hat der Bundesrat seinen politischen Willen ausgedrückt, das Vorhaben der WHO auch in der Schweiz zu unterstützen. Eine der Forderungen der WHO-Rahmenkonvention ist der Schutz vor den Folgen des Passivrauchens (Art. 8: "Protection from exposure to tobacco smoke").</p><p>Im Bundeshaus ist der Schutz vor den Folgen des Passivrauchens trotz rauchfreier Wandelhalle noch kaum umgesetzt. In den Vorzimmern der Ratssäle, in den Kommissions-Sitzungszimmern oder im Bundeshauscafe wird weiterhin geraucht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in der Schweiz ein durchsetzbares Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dies gilt auch für das Bundespersonal - und in gewissem Ausmass wohl auch für die Mitglieder der eidgenössischen Räte. Der Schutz vor den Folgen des Passivrauchens ist in der Verordnung 3 Artikel 19 des Arbeitsgesetzes festgeschrieben: "Der Arbeitgeber hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden."</p><p>Das Eidgenössische Parlament sollte sich dem Arbeitsgesetz in besonderem Masse verpflichtet wissen und mit gutem Beispiel vorangehen. Dies umso mehr, als der Bund im Rahmen des nationalen Programms zur Tabakprävention 2001-2005 die jüngste Kampagne "Rauchen schadet ...." unterstützt, die im Jahr 2004 den Fokus auf die Problematik des Passivrauchens richtet.</p><p>Ein grundsätzlich rauchfreies Bundeshaus schliesst die Möglichkeit keineswegs aus, den Rauchenden räumlich abgetrennte Raucherzonen bzw. Raucherbereiche zur Verfügung zu stellen.</p><p>Ähnliche Schritte sind an folgenden Orten bereits gemacht worden:</p><p>Der Kanton Graubünden führte am 1. Juli 2004 in kantonalen Verwaltungsgebäuden ein Rauchverbot ein.</p><p>Das Inselspital Bern ist zur "rauchfreien Zone" erklärt worden.</p><p>Die Universität Genf sowie die ETH Lausanne haben ein umfassendes Rauchverbot eingeführt.</p>
- <p>Das Hausrecht im Parlamentsgebäude ist in Artikel 69 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung geregelt. Demnach wird es in den Ratssälen durch die Ratspräsidenten, in den übrigen Räumen durch die Verwaltungsdelegation ausgeübt. Das Hausrecht umfasst auch die Kompetenz zum Erlass einer Hausordnung und damit einer Regelung des Rauchens.</p><p>Die Verwaltungsdelegation hat sich aufgrund parlamentarischer Vorstösse mit der Frage des Rauchens im Parlamentsgebäude befasst. Sie ist der Auffassung, dass dem Schutz der Nichtrauchenden vor den Folgen des Passivrauchens im Parlamentsgebäude mehr Beachtung geschenkt werden sollte. Sie hat deshalb das Rauchen in einer differenzierten Lösung mit Beschluss vom 3. März 2005 geregelt.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
- <p>Das Büro des Ständerates wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen für einen echten Schutz vor dem Passivrauchen im Parlamentsgebäude zu treffen.</p>
- Schutz vor den Folgen des Passivrauchens im Parlamentsgebäude
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Passivrauch besteht aus einer Mischung von über 4000 Substanzen. Darunter befinden sich mindestens 50 Karzinogene und zahlreiche andere toxische Komponenten, die das Tumorwachstum anregen. Bei der Konsumation einer Zigarette wird mehrheitlich Nebenstromrauch emittiert, welcher in etwa die gleichen Inhaltsstoffe enthält wie diejenigen, welche durch den Aktivraucher inhaliert werden. Da der Nebenstromrauch eine geringere Verbrennungstemperatur aufweist, emittieren einige der toxischen Komponenten vermehrt. Passivrauch enthält mehr als doppelt so viel Nikotin und Teer wie der von den Rauchenden inhalierte Rauch. Zudem weist er eine fünfmal höhere Konzentration von Kohlenmonoxid auf, welches den Sauerstoffgehalt im Blut vermindert. Für die Nichtrauchenden stellt das Mitrauchen ein beträchtliches Gesundheitsrisiko dar.</p><p>Ein Viertel aller Schweizer Nichtrauchenden inhaliert täglich mindestens eine Stunde lang unfreiwillig Rauch, wie eine 2003 veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Gesundheit ergab.</p><p>Mit der Annahme des Postulates WAK-N 02.3379, "Schutz vor dem Passivrauchen", sowie der Einführung der "Rauchfreien Wandelhalle" wurden erste Zeichen gesetzt, dass der Schutz vor den Folgen des Passivrauchens verbessert werden soll. Mit der Unterzeichnung der WHO-Rahmenkonvention im Juni 2004 hat der Bundesrat seinen politischen Willen ausgedrückt, das Vorhaben der WHO auch in der Schweiz zu unterstützen. Eine der Forderungen der WHO-Rahmenkonvention ist der Schutz vor den Folgen des Passivrauchens (Art. 8: "Protection from exposure to tobacco smoke").</p><p>Im Bundeshaus ist der Schutz vor den Folgen des Passivrauchens trotz rauchfreier Wandelhalle noch kaum umgesetzt. In den Vorzimmern der Ratssäle, in den Kommissions-Sitzungszimmern oder im Bundeshauscafe wird weiterhin geraucht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in der Schweiz ein durchsetzbares Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dies gilt auch für das Bundespersonal - und in gewissem Ausmass wohl auch für die Mitglieder der eidgenössischen Räte. Der Schutz vor den Folgen des Passivrauchens ist in der Verordnung 3 Artikel 19 des Arbeitsgesetzes festgeschrieben: "Der Arbeitgeber hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden."</p><p>Das Eidgenössische Parlament sollte sich dem Arbeitsgesetz in besonderem Masse verpflichtet wissen und mit gutem Beispiel vorangehen. Dies umso mehr, als der Bund im Rahmen des nationalen Programms zur Tabakprävention 2001-2005 die jüngste Kampagne "Rauchen schadet ...." unterstützt, die im Jahr 2004 den Fokus auf die Problematik des Passivrauchens richtet.</p><p>Ein grundsätzlich rauchfreies Bundeshaus schliesst die Möglichkeit keineswegs aus, den Rauchenden räumlich abgetrennte Raucherzonen bzw. Raucherbereiche zur Verfügung zu stellen.</p><p>Ähnliche Schritte sind an folgenden Orten bereits gemacht worden:</p><p>Der Kanton Graubünden führte am 1. Juli 2004 in kantonalen Verwaltungsgebäuden ein Rauchverbot ein.</p><p>Das Inselspital Bern ist zur "rauchfreien Zone" erklärt worden.</p><p>Die Universität Genf sowie die ETH Lausanne haben ein umfassendes Rauchverbot eingeführt.</p>
- <p>Das Hausrecht im Parlamentsgebäude ist in Artikel 69 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung geregelt. Demnach wird es in den Ratssälen durch die Ratspräsidenten, in den übrigen Räumen durch die Verwaltungsdelegation ausgeübt. Das Hausrecht umfasst auch die Kompetenz zum Erlass einer Hausordnung und damit einer Regelung des Rauchens.</p><p>Die Verwaltungsdelegation hat sich aufgrund parlamentarischer Vorstösse mit der Frage des Rauchens im Parlamentsgebäude befasst. Sie ist der Auffassung, dass dem Schutz der Nichtrauchenden vor den Folgen des Passivrauchens im Parlamentsgebäude mehr Beachtung geschenkt werden sollte. Sie hat deshalb das Rauchen in einer differenzierten Lösung mit Beschluss vom 3. März 2005 geregelt.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
- <p>Das Büro des Ständerates wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen für einen echten Schutz vor dem Passivrauchen im Parlamentsgebäude zu treffen.</p>
- Schutz vor den Folgen des Passivrauchens im Parlamentsgebäude
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