Regierungsbunker. Zivile Umnutzung
- ShortId
-
04.3581
- Id
-
20043581
- Updated
-
28.07.2023 08:05
- Language
-
de
- Title
-
Regierungsbunker. Zivile Umnutzung
- AdditionalIndexing
-
09;Regierung;militärische Anlage;Kostenrechnung;Kanton;Rüstungskonversion;Zivilschutz
- 1
-
- L04K04020105, militärische Anlage
- L04K04020204, Rüstungskonversion
- L04K08060203, Regierung
- L06K080701020108, Kanton
- L04K04030201, Zivilschutz
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz bestehen mehrere Führungsanlagen des Bundes und der Kantone, sogenannte Regierungsbunker. Deren Standorte und Ausrüstungen sind geheim; sie sind dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen unterstellt. Die genauen Nutzungskonzepte der Führungsbunker sind nicht bekannt.</p><p>Die Anlagekosten werden vom Bundesrat in einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss (04.1062) auf 259 Millionen Franken für den Bund und rund 80 Millionen für die Kantone veranschlagt. Die Betriebskosten für die 18 Anlagen belaufen sich gemäss den Angaben des Bundesrates auf 400 000 bis 650 000 Franken, wobei es sich bei diesen Angaben wohl kaum um eine Vollkostenrechnung handelt. Unbekannt ist der künftige Investitionsbedarf, um die Anlagen auch für den derzeitigen Verwendungszweck à jour zu halten.</p><p>Die Anlagen sollen bei kriegerischen Ereignissen, existenziellen Bedrohungen oder Terroranschlägen Schutz und Sicherheit bieten - das allerdings nicht der Bevölkerung, sondern nur den Regierungen. Ein solches enges Schutzkonzept ist aus heutiger Sicht überholt. Es passt nicht zu den aktuellen und künftigen Konfliktszenarien. Es ist auch nicht vermittelbar, dass sich die politische Führung in einem Kriegs- oder Krisenfall in einem Bunker in Sicherheit verschanzt und von der übrigen Bevölkerung abschottet. Richtigerweise ist deshalb ein Nutzungskonzept aus ziviler Optik zu erstellen, da der Bundesrat erklärtermassen auf eine Stilllegung der Anlagen verzichten will.</p>
- <p>Bei den Führungsanlagen der Landesregierung bzw. der Kantonsregierungen handelt es sich um geschützte Anlagen für zivile Entscheidungsinstanzen. Sie sollen die bestmögliche Weiterführung der Regierungstätigkeit in besonderen und ausserordentlichen Lagen ermöglichen. Es gibt auch moderne Bedrohungen, die das Regierungszentrum (Bundeshäuser) ausser Betrieb setzen können, wie z. B. ein terroristischer Anschlag oder auch nur eine entsprechende Drohung, ein Naturereignis, ein Informatik-GAU. Die geschützten Anlagen sind so eingerichtet, dass eine Regierungstätigkeit auch unter solchen Umständen sichergestellt werden kann. Eine Umnutzung der wichtigsten Führungsanlagen des Bundes oder gar ein Verzicht darauf kommen deshalb nicht infrage.</p><p>Der Bundesrat weist im Übrigen die Behauptung zurück, wonach sich die Regierungen in einem Krisenfall verschanzen und von der übrigen Bevölkerung abschotten würden. Der Bezug einer geschützten Anlage durch die politische Führung ist nur im äussersten Notfall vorgesehen. Dementsprechend findet auch die Strategische Führungsübung 2005 an den zivilen, nicht geschützten Standorten der Departemente statt.</p><p>Auch für die Zivilbevölkerung sind in solchen Notfällen weitreichende Schutzmassnahmen vorgesehen. Die Verantwortung dafür liegt bei den kommunalen und kantonalen Zivilschutzorganisationen.</p><p>Gerade um die Kommunikation zwischen der Regierung und dem Volk auch im Krisen- und Kriegsfall nicht abbrechen zu lassen, sind Führungsanlagen notwendig. In diesen Anlagen laufen - teilweise redundant - zivile und militärische Telekommunikationsnetze zusammen und schaffen günstige Voraussetzungen für die nationalen und kantonalen Verantwortungsträger, damit diese rasch einen Überblick erhalten, Entscheide fällen, gegebenenfalls Einsätze effizient einleiten und führen sowie die Bevölkerung informieren.</p><p>Der Bundesrat bemüht sich, die gut eingerichteten Anlagen auch in normalen Lagen sinnvoll zu nutzen. So werden die Anlagen heute schon für besonders schützenswerte Tätigkeiten des Staates, z. B. im Bereich der Informatik (Sicherungssysteme), genutzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Konzept zur künftigen Nutzung der Regierungsbunker, der Führungsanlage K 20 des Bundes, auch Bundesratsbunker genannt, und der Führungsanlagen der Kantone, einschliesslich Kostenfolge (Vollkostenrechnung) vorzulegen. Das Konzept soll insbesondere aufzeigen, welchen zivilen Nutzungen die Bunker zugeführt werden können, sofern sie nicht geschlossen werden, und was für Kosten (Investitionen, Betrieb) dafür anfallen werden.</p>
- Regierungsbunker. Zivile Umnutzung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz bestehen mehrere Führungsanlagen des Bundes und der Kantone, sogenannte Regierungsbunker. Deren Standorte und Ausrüstungen sind geheim; sie sind dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen unterstellt. Die genauen Nutzungskonzepte der Führungsbunker sind nicht bekannt.</p><p>Die Anlagekosten werden vom Bundesrat in einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss (04.1062) auf 259 Millionen Franken für den Bund und rund 80 Millionen für die Kantone veranschlagt. Die Betriebskosten für die 18 Anlagen belaufen sich gemäss den Angaben des Bundesrates auf 400 000 bis 650 000 Franken, wobei es sich bei diesen Angaben wohl kaum um eine Vollkostenrechnung handelt. Unbekannt ist der künftige Investitionsbedarf, um die Anlagen auch für den derzeitigen Verwendungszweck à jour zu halten.</p><p>Die Anlagen sollen bei kriegerischen Ereignissen, existenziellen Bedrohungen oder Terroranschlägen Schutz und Sicherheit bieten - das allerdings nicht der Bevölkerung, sondern nur den Regierungen. Ein solches enges Schutzkonzept ist aus heutiger Sicht überholt. Es passt nicht zu den aktuellen und künftigen Konfliktszenarien. Es ist auch nicht vermittelbar, dass sich die politische Führung in einem Kriegs- oder Krisenfall in einem Bunker in Sicherheit verschanzt und von der übrigen Bevölkerung abschottet. Richtigerweise ist deshalb ein Nutzungskonzept aus ziviler Optik zu erstellen, da der Bundesrat erklärtermassen auf eine Stilllegung der Anlagen verzichten will.</p>
- <p>Bei den Führungsanlagen der Landesregierung bzw. der Kantonsregierungen handelt es sich um geschützte Anlagen für zivile Entscheidungsinstanzen. Sie sollen die bestmögliche Weiterführung der Regierungstätigkeit in besonderen und ausserordentlichen Lagen ermöglichen. Es gibt auch moderne Bedrohungen, die das Regierungszentrum (Bundeshäuser) ausser Betrieb setzen können, wie z. B. ein terroristischer Anschlag oder auch nur eine entsprechende Drohung, ein Naturereignis, ein Informatik-GAU. Die geschützten Anlagen sind so eingerichtet, dass eine Regierungstätigkeit auch unter solchen Umständen sichergestellt werden kann. Eine Umnutzung der wichtigsten Führungsanlagen des Bundes oder gar ein Verzicht darauf kommen deshalb nicht infrage.</p><p>Der Bundesrat weist im Übrigen die Behauptung zurück, wonach sich die Regierungen in einem Krisenfall verschanzen und von der übrigen Bevölkerung abschotten würden. Der Bezug einer geschützten Anlage durch die politische Führung ist nur im äussersten Notfall vorgesehen. Dementsprechend findet auch die Strategische Führungsübung 2005 an den zivilen, nicht geschützten Standorten der Departemente statt.</p><p>Auch für die Zivilbevölkerung sind in solchen Notfällen weitreichende Schutzmassnahmen vorgesehen. Die Verantwortung dafür liegt bei den kommunalen und kantonalen Zivilschutzorganisationen.</p><p>Gerade um die Kommunikation zwischen der Regierung und dem Volk auch im Krisen- und Kriegsfall nicht abbrechen zu lassen, sind Führungsanlagen notwendig. In diesen Anlagen laufen - teilweise redundant - zivile und militärische Telekommunikationsnetze zusammen und schaffen günstige Voraussetzungen für die nationalen und kantonalen Verantwortungsträger, damit diese rasch einen Überblick erhalten, Entscheide fällen, gegebenenfalls Einsätze effizient einleiten und führen sowie die Bevölkerung informieren.</p><p>Der Bundesrat bemüht sich, die gut eingerichteten Anlagen auch in normalen Lagen sinnvoll zu nutzen. So werden die Anlagen heute schon für besonders schützenswerte Tätigkeiten des Staates, z. B. im Bereich der Informatik (Sicherungssysteme), genutzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Konzept zur künftigen Nutzung der Regierungsbunker, der Führungsanlage K 20 des Bundes, auch Bundesratsbunker genannt, und der Führungsanlagen der Kantone, einschliesslich Kostenfolge (Vollkostenrechnung) vorzulegen. Das Konzept soll insbesondere aufzeigen, welchen zivilen Nutzungen die Bunker zugeführt werden können, sofern sie nicht geschlossen werden, und was für Kosten (Investitionen, Betrieb) dafür anfallen werden.</p>
- Regierungsbunker. Zivile Umnutzung
Back to List