Kritische Überprüfung der Viersäulenpolitik des Bundes
- ShortId
-
04.3582
- Id
-
20043582
- Updated
-
27.07.2023 20:44
- Language
-
de
- Title
-
Kritische Überprüfung der Viersäulenpolitik des Bundes
- AdditionalIndexing
-
2841;Suchtprävention;Bericht;Betäubungsmittel;Drogenpolitik;Drogenhandel;Evaluation;Drogenabhängigkeit;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K01050504, Drogenpolitik
- L05K0101020102, Drogenabhängigkeit
- L04K01010205, Drogenhandel
- L06K010505070201, Suchtprävention
- L04K08020302, Evaluation
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L03K020206, Bericht
- L06K010102010201, Betäubungsmittel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es genügt nicht, wenn die schweizerische Viersäulenpolitik als Erfolg bezeichnet wird, weil es im Moment keine offenen Szenen wie den Platzspitz oder Letten in Zürich gibt. Die Reduktion der direkt auf den Drogenkonsum zurückzuführenden Todesfälle mag zusammen mit den rückläufigen Neuinfektionen mit dem HIV-Virus als Erfolg angesehen werden. Möglicherweise sieht die Bilanz auch nicht mehr so gut aus, wenn die indirekten Todesfälle aufgrund des Drogenkonsums einbezogen werden, wie dies beim Alkoholmissbrauch ja üblicherweise gemacht wird. Zudem ist der Erfolg an den vom Bundesrat formulierten Zielen zu messen und nicht allein an den vordergründig sichtbaren Effekten. Nach wie vor fehlt dieser Nachweis über die Wirkung und Effektivität der Politik, wie sie in den letzten rund zehn Jahren zur Anwendung gelangt. Und es fehlt insbesondere die Legitimation für den schleichenden Wechsel in der Zielsetzung: weg von der Abstinenz hin zur Gesellschaftsverträglichkeit des Drogenkonsums.</p>
- <p>Die Drogenpolitik des Bundes gründet auf politisch und gesellschaftlich breit abgestützten Grundsätzen und gehört zu den am umfassendsten evaluierten Politikbereichen. Die einzelnen Aspekte der Viersäulenpolitik des Bundes werden in zahlreichen Berichten umfassend behandelt. Speziell zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang folgende Evaluationsberichte (die Berichte sind entweder unter http://www.bag.admin.ch/cce/studien/sucht/d/index.htm oder http://www.fedpol.ch/d/aktuell/index.htm im Internet einsehbar oder als Papierversion auf Bestellung beim BAG bzw. BAP erhältlich), die auf die fünf zu beurteilenden Elemente eingehen:</p><p>1. Entwicklung des Konsums von Betäubungsmitteln in der Schweiz: </p><p>"Eine neue Suchtpolitik für die Schweiz? Grundlagen und Materialien für eine verstärkte Integration der suchtpolitischen Aktivitäten des Bundes", BAG (2004).</p><p>2. Entwicklung des Handels und der Produktion von Betäubungsmitteln: "Schweizerische Betäubungsmittelstatistik", BAP (2003).</p><p>3. Wirkung der Prävention, vor allem bei Jugendlichen unter 18 Jahren: "Globalevaluation des Massnahmenpaketes des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme II", BAG (2003); "Schweizerische Gesundheitsbefragung" (BFS 1992, 1997 und 2002); "supra-f: Frühintervention bei gefährdeten Jugendlichen (2004)".</p><p>4. Wirkung des Schadenminderungskonzeptes mit dem Ziel der Wiedereingliederung: "Kurzgutachten zu Rolle und Nutzen von Anlaufstellen mit Konsumraum (ASTK) in Bezug auf die Verminderung der Drogenprobleme in der Schweiz", BAG (2004).</p><p>5. Finanzielle Auswirkungen für die IV und die Sozialhilfe: Nach dem Übergang zur individuellen Anerkennungspraxis im Zusammenhang mit Betriebsbeiträgen für stationäre Suchteinrichtungen ist die Belastung der IV erheblich zurückgegangen. Die Aufwendungen für die Drogenhilfe werden von den Kantonen und Gemeinden sehr uneinheitlich erfasst und sind deshalb nicht bezifferbar.</p><p>Diese Studien ermöglichen eine kritische Auseinandersetzung mit der Viersäulenpolitik des Bundes. Sie erbringen den grundsätzlichen Nachweis, dass die im Rahmen der Massnahmenpakete Drogen I und II ergriffenen Massnahmen zielorientiert und wirksam sind. Einen weiteren Bericht hält der Bundesrat deshalb nicht für opportun.</p><p>Die Abstinenz als Ziel hat für den Bundesrat nach wie vor prioritäre Bedeutung. Da die drogenfreie Gesellschaft jedoch anerkanntermassen eine Utopie darstellt, gehört es zu den Aufgaben des Staates, nicht nur die Abstinenz zu fördern, sondern die Schäden des unter keinen Umständen vollständig vermeidbaren Drogenkonsums für die Betroffenen und das Gemeinwesen möglichst gering zu halten.</p><p>Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Stellungnahme vom 22. Dezember 2004 zur Motion Wasserfallen (04.3376, Revision des Betäubungsmittelgesetzes). Angesichts der laufenden politischen Anträge und parlamentarischen Vorstösse und der eingangs erwähnten umfassenden Grundlagen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass eine Überprüfung der Viersäulenpolitik des Bundes im Drogenbereich derzeit nicht angezeigt ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bisherige liberale Drogenpolitik unter dem Titel der Viersäulenpolitik des Bundes einer kritischen Prüfung - im Sinne einer Erfolgskontrolle in Bezug auf die ursprünglichen Ziele dieser Politik - zu unterziehen. Es ist ein Bericht vorzulegen, in dem insbesondere folgende Elemente beurteilt werden:</p><p>1. Entwicklung des Konsums von Betäubungsmitteln in der Schweiz;</p><p>2. Entwicklung des Handels und der Produktion von Betäubungsmitteln;</p><p>3. Wirkung der Prävention, vor allem bei Jugendlichen unter 18 Jahren; </p><p>4. Wirkung der Schadensverminderungskonzepte mit dem Ziel der Wiedereingliederung;</p><p>5. Finanzielle Auswirkungen auf die IV und die Sozialhilfe.</p>
- Kritische Überprüfung der Viersäulenpolitik des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es genügt nicht, wenn die schweizerische Viersäulenpolitik als Erfolg bezeichnet wird, weil es im Moment keine offenen Szenen wie den Platzspitz oder Letten in Zürich gibt. Die Reduktion der direkt auf den Drogenkonsum zurückzuführenden Todesfälle mag zusammen mit den rückläufigen Neuinfektionen mit dem HIV-Virus als Erfolg angesehen werden. Möglicherweise sieht die Bilanz auch nicht mehr so gut aus, wenn die indirekten Todesfälle aufgrund des Drogenkonsums einbezogen werden, wie dies beim Alkoholmissbrauch ja üblicherweise gemacht wird. Zudem ist der Erfolg an den vom Bundesrat formulierten Zielen zu messen und nicht allein an den vordergründig sichtbaren Effekten. Nach wie vor fehlt dieser Nachweis über die Wirkung und Effektivität der Politik, wie sie in den letzten rund zehn Jahren zur Anwendung gelangt. Und es fehlt insbesondere die Legitimation für den schleichenden Wechsel in der Zielsetzung: weg von der Abstinenz hin zur Gesellschaftsverträglichkeit des Drogenkonsums.</p>
- <p>Die Drogenpolitik des Bundes gründet auf politisch und gesellschaftlich breit abgestützten Grundsätzen und gehört zu den am umfassendsten evaluierten Politikbereichen. Die einzelnen Aspekte der Viersäulenpolitik des Bundes werden in zahlreichen Berichten umfassend behandelt. Speziell zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang folgende Evaluationsberichte (die Berichte sind entweder unter http://www.bag.admin.ch/cce/studien/sucht/d/index.htm oder http://www.fedpol.ch/d/aktuell/index.htm im Internet einsehbar oder als Papierversion auf Bestellung beim BAG bzw. BAP erhältlich), die auf die fünf zu beurteilenden Elemente eingehen:</p><p>1. Entwicklung des Konsums von Betäubungsmitteln in der Schweiz: </p><p>"Eine neue Suchtpolitik für die Schweiz? Grundlagen und Materialien für eine verstärkte Integration der suchtpolitischen Aktivitäten des Bundes", BAG (2004).</p><p>2. Entwicklung des Handels und der Produktion von Betäubungsmitteln: "Schweizerische Betäubungsmittelstatistik", BAP (2003).</p><p>3. Wirkung der Prävention, vor allem bei Jugendlichen unter 18 Jahren: "Globalevaluation des Massnahmenpaketes des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme II", BAG (2003); "Schweizerische Gesundheitsbefragung" (BFS 1992, 1997 und 2002); "supra-f: Frühintervention bei gefährdeten Jugendlichen (2004)".</p><p>4. Wirkung des Schadenminderungskonzeptes mit dem Ziel der Wiedereingliederung: "Kurzgutachten zu Rolle und Nutzen von Anlaufstellen mit Konsumraum (ASTK) in Bezug auf die Verminderung der Drogenprobleme in der Schweiz", BAG (2004).</p><p>5. Finanzielle Auswirkungen für die IV und die Sozialhilfe: Nach dem Übergang zur individuellen Anerkennungspraxis im Zusammenhang mit Betriebsbeiträgen für stationäre Suchteinrichtungen ist die Belastung der IV erheblich zurückgegangen. Die Aufwendungen für die Drogenhilfe werden von den Kantonen und Gemeinden sehr uneinheitlich erfasst und sind deshalb nicht bezifferbar.</p><p>Diese Studien ermöglichen eine kritische Auseinandersetzung mit der Viersäulenpolitik des Bundes. Sie erbringen den grundsätzlichen Nachweis, dass die im Rahmen der Massnahmenpakete Drogen I und II ergriffenen Massnahmen zielorientiert und wirksam sind. Einen weiteren Bericht hält der Bundesrat deshalb nicht für opportun.</p><p>Die Abstinenz als Ziel hat für den Bundesrat nach wie vor prioritäre Bedeutung. Da die drogenfreie Gesellschaft jedoch anerkanntermassen eine Utopie darstellt, gehört es zu den Aufgaben des Staates, nicht nur die Abstinenz zu fördern, sondern die Schäden des unter keinen Umständen vollständig vermeidbaren Drogenkonsums für die Betroffenen und das Gemeinwesen möglichst gering zu halten.</p><p>Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Stellungnahme vom 22. Dezember 2004 zur Motion Wasserfallen (04.3376, Revision des Betäubungsmittelgesetzes). Angesichts der laufenden politischen Anträge und parlamentarischen Vorstösse und der eingangs erwähnten umfassenden Grundlagen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass eine Überprüfung der Viersäulenpolitik des Bundes im Drogenbereich derzeit nicht angezeigt ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bisherige liberale Drogenpolitik unter dem Titel der Viersäulenpolitik des Bundes einer kritischen Prüfung - im Sinne einer Erfolgskontrolle in Bezug auf die ursprünglichen Ziele dieser Politik - zu unterziehen. Es ist ein Bericht vorzulegen, in dem insbesondere folgende Elemente beurteilt werden:</p><p>1. Entwicklung des Konsums von Betäubungsmitteln in der Schweiz;</p><p>2. Entwicklung des Handels und der Produktion von Betäubungsmitteln;</p><p>3. Wirkung der Prävention, vor allem bei Jugendlichen unter 18 Jahren; </p><p>4. Wirkung der Schadensverminderungskonzepte mit dem Ziel der Wiedereingliederung;</p><p>5. Finanzielle Auswirkungen auf die IV und die Sozialhilfe.</p>
- Kritische Überprüfung der Viersäulenpolitik des Bundes
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