IV. Erhöhung der Mindestbeitragsdauer
- ShortId
-
04.3587
- Id
-
20043587
- Updated
-
27.07.2023 22:03
- Language
-
de
- Title
-
IV. Erhöhung der Mindestbeitragsdauer
- AdditionalIndexing
-
28;IV-Rente;Ausländer/in;Versicherungsleistung;Sozialabgabe;Invalidenversicherung
- 1
-
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K0104010303, IV-Rente
- L04K01040117, Sozialabgabe
- L04K05060102, Ausländer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist das Land mit den grössten Wachstumsraten im Bereich der Invalidisierung. Die Zahl der IV-Rentner stieg gemäss IV-Statistik 2003 des Bundesamtes für Sozialversicherung von 1992 bis ins Jahr 2003 von rund 175 000 auf rund 271 000. Damit ist der Anteil der IV-Rentner in der Schweiz auf 5 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung gestiegen (im Jahr 1992 noch 3,2 Prozent, im Jahr 2000 noch 4,3 Prozent). Dies bedeutet, dass in der Schweiz eine von zwanzig Personen im erwerbsfähigen Alter ein IV-Rentner ist. Es ist offensichtlich, dass ein substanzieller Anteil dieser IV-Fälle Missbräuche sind.</p><p>Gemäss IV-Statistik 2003 beziehen ausserdem 60 583 in der Schweiz lebende Ausländer eine IV-Rente, was 26,1 Prozent des Totals entspricht, obwohl in der Schweiz nur rund 20 Prozent Ausländer leben. In Franken ausgedrückt sind dies 75,573 Millionen Franken, was einem Anteil von 23,4 Prozent des Gesamtbetrages entspricht.</p><p>Invalidenrenten werden aber auch ins Ausland bezahlt. Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von über 35 Millionen Franken, wobei über 29 Millionen Franken davon an Ausländer fliessen.</p><p>Mit der Erhöhung der Mindestbeitragsdauer kann die Schweiz den Sozialtourismus im Bereich der Invalidenversicherung abbauen und dem Ziel, die Finanzierung durch Abbau der Anzahl Rentner - d. h. durch die Bekämpfung von Missbrauch und Scheininvalidität - längerfristig sicherzustellen, einen grossen Schritt näher kommen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 24. September 2004 drei Vorlagen zur Sanierung und Konsolidierung der Invalidenversicherung in die Vernehmlassung geschickt: 5. IV-Revision, IV-Zusatzfinanzierung sowie Verfahrensstraffung in der IV. Damit trägt er der prekären finanziellen Situation der IV Rechnung. Ziel der 5. IV-Revision ist es, die Zahl der Neurenten um 10 Prozent zu reduzieren, die Praxis zu harmonisieren und mittels Sparmassnahmen einen substanziellen Beitrag zur finanziellen Gesundung des Systems zu leisten, indem die jährlichen Defizite der IV reduziert werden.</p><p>In seiner Vernehmlassungsvorlage zur 5. IV-Revision hat der Bundesrat auch die Erhöhung der Mindestbeitragsdauer von heute einem Jahr auf neu drei Jahre vorgeschlagen. Anlässlich der Vorbereitungsarbeiten wurde auch die Einführung einer fünfjährigen Mindestbeitragsdauer geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass eine solche Ausdehnung gegen internationale Übereinkünfte verstossen würde, welche die Schweiz ratifiziert hat (Art. 57 Abs. 1 Bst. b der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit des Europarates; SR 0.831.104; und Art. 11 Abs. 1 Bst. b des Übereinkommens Nr. 128 über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation; SR 0.831.105). Nach Ansicht des Bundesrates muss es deshalb mit der vorgeschlagenen dreijährigen Mindestbeitragsdauer sein Bewenden haben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Änderung von Artikel 36 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vorzulegen, sodass Anspruch auf eine ordentliche Rente lediglich rentenberechtigte Versicherte haben, die bei Eintritt der Invalidität während mindestens fünf Jahren Beiträge geleistet haben. Es ist in Anwendung von Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes ein Vorbehalt für Geburtsgebrechen in der Schweiz geborener Personen und in der Schweiz invalid geborener Kinder vorzusehen.</p>
- IV. Erhöhung der Mindestbeitragsdauer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist das Land mit den grössten Wachstumsraten im Bereich der Invalidisierung. Die Zahl der IV-Rentner stieg gemäss IV-Statistik 2003 des Bundesamtes für Sozialversicherung von 1992 bis ins Jahr 2003 von rund 175 000 auf rund 271 000. Damit ist der Anteil der IV-Rentner in der Schweiz auf 5 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung gestiegen (im Jahr 1992 noch 3,2 Prozent, im Jahr 2000 noch 4,3 Prozent). Dies bedeutet, dass in der Schweiz eine von zwanzig Personen im erwerbsfähigen Alter ein IV-Rentner ist. Es ist offensichtlich, dass ein substanzieller Anteil dieser IV-Fälle Missbräuche sind.</p><p>Gemäss IV-Statistik 2003 beziehen ausserdem 60 583 in der Schweiz lebende Ausländer eine IV-Rente, was 26,1 Prozent des Totals entspricht, obwohl in der Schweiz nur rund 20 Prozent Ausländer leben. In Franken ausgedrückt sind dies 75,573 Millionen Franken, was einem Anteil von 23,4 Prozent des Gesamtbetrages entspricht.</p><p>Invalidenrenten werden aber auch ins Ausland bezahlt. Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von über 35 Millionen Franken, wobei über 29 Millionen Franken davon an Ausländer fliessen.</p><p>Mit der Erhöhung der Mindestbeitragsdauer kann die Schweiz den Sozialtourismus im Bereich der Invalidenversicherung abbauen und dem Ziel, die Finanzierung durch Abbau der Anzahl Rentner - d. h. durch die Bekämpfung von Missbrauch und Scheininvalidität - längerfristig sicherzustellen, einen grossen Schritt näher kommen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 24. September 2004 drei Vorlagen zur Sanierung und Konsolidierung der Invalidenversicherung in die Vernehmlassung geschickt: 5. IV-Revision, IV-Zusatzfinanzierung sowie Verfahrensstraffung in der IV. Damit trägt er der prekären finanziellen Situation der IV Rechnung. Ziel der 5. IV-Revision ist es, die Zahl der Neurenten um 10 Prozent zu reduzieren, die Praxis zu harmonisieren und mittels Sparmassnahmen einen substanziellen Beitrag zur finanziellen Gesundung des Systems zu leisten, indem die jährlichen Defizite der IV reduziert werden.</p><p>In seiner Vernehmlassungsvorlage zur 5. IV-Revision hat der Bundesrat auch die Erhöhung der Mindestbeitragsdauer von heute einem Jahr auf neu drei Jahre vorgeschlagen. Anlässlich der Vorbereitungsarbeiten wurde auch die Einführung einer fünfjährigen Mindestbeitragsdauer geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass eine solche Ausdehnung gegen internationale Übereinkünfte verstossen würde, welche die Schweiz ratifiziert hat (Art. 57 Abs. 1 Bst. b der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit des Europarates; SR 0.831.104; und Art. 11 Abs. 1 Bst. b des Übereinkommens Nr. 128 über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation; SR 0.831.105). Nach Ansicht des Bundesrates muss es deshalb mit der vorgeschlagenen dreijährigen Mindestbeitragsdauer sein Bewenden haben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Änderung von Artikel 36 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vorzulegen, sodass Anspruch auf eine ordentliche Rente lediglich rentenberechtigte Versicherte haben, die bei Eintritt der Invalidität während mindestens fünf Jahren Beiträge geleistet haben. Es ist in Anwendung von Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes ein Vorbehalt für Geburtsgebrechen in der Schweiz geborener Personen und in der Schweiz invalid geborener Kinder vorzusehen.</p>
- IV. Erhöhung der Mindestbeitragsdauer
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