Bessere Nutzung der Restarbeitsfähigkeit

ShortId
04.3589
Id
20043589
Updated
28.07.2023 13:31
Language
de
Title
Bessere Nutzung der Restarbeitsfähigkeit
AdditionalIndexing
28;15;IV-Rente;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Behinderte/r;geschützter Arbeitsplatz;berufliche Wiedereingliederung
1
  • L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702030310, geschützter Arbeitsplatz
  • L05K0104010303, IV-Rente
  • L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
  • L04K01040201, Behinderte/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist das Land mit den grössten Wachstumsraten im Bereich der Invalidisierung. Die Zahl der IV-Rentner stieg von 1992 bis ins Jahr 2003 von rund 175 000 auf rund 271 000. Damit ist der Anteil der IV-Rentner in der Schweiz auf 5 Prozent gestiegen (im Jahre 1992 noch 3,2 Prozent, im Jahre 2000 noch 4,3 Prozent). Dies bedeutet, dass in der Schweiz 1 von 20 Personen im erwerbsfähigen Alter ein IV-Rentner ist. Es ist offensichtlich, dass ein substanzieller Anteil dieser IV-Fälle Missbräuche sind. Diese Fälle von Scheininvalidität müssen mit drastischen Massnahmen bekämpft werden.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen tragen zur Wiedereingliederung von IV-Fällen bei, die unnötigerweise unter Umständen das ganze Leben lang eine Rente beziehen, obwohl sie, wenn auch nur minimal, arbeitsfähig wären.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 24. September 2004 drei Vorlagen zur Sanierung und Konsolidierung der Invalidenversicherung in die Vernehmlassung geschickt: 5. IV-Revision, IV-Zusatzfinanzierung sowie Verfahrensstraffung in der IV. Damit trägt er der prekären finanziellen Situation der IV Rechnung. Ziel der 5. IV-Revision ist es, die Zahl der Neurenten um 10 Prozent zu reduzieren, die Praxis zu harmonisieren und mittels Sparmassnahmen einen substanziellen Beitrag zur finanziellen Gesundung des Systems zu leisten, indem die jährlichen Defizite der IV reduziert werden.</p><p>In seiner Vernehmlassungsvorlage zur 5. IV-Revision hat der Bundesrat auch Vorschläge zu den in der Motion aufgeführten Themen, so z. B. zur Verbesserung der Beurteilung der Restarbeitsfähigkeit (medizinische Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nur noch durch die Ärztinnen und Ärzte der regionalen ärztlichen Dienste der IV), zu Anreizen für Unternehmer (z. B. Einarbeitungszuschüsse, Übernahme von krankheits- oder invaliditätsbedingten Beitragserhöhungen der beruflichen Vorsorge und der Taggeldversicherung) oder im Bereich der Mitwirkungspflichten der Versicherten beim Vollzug (z. B. generelle Bevollmächtigung zur Auskunftserteilung), gemacht. Mit diesen Vorschlägen hat es nach Ansicht des Bundesrates aus heutiger Sicht sein Bewenden. Die Abklärungen der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit - und damit auch der Restarbeitsfähigkeit - stellen bereits heute massgebende Grundlagen für eine Zusprache oder Ablehnung einer Leistung der IV dar. Sie müssen daher nicht mehr eingeführt, aber mit den vorgeschlagenen Massnahmen verbessert werden. Hinsichtlich der Anreize für Unternehmer, invalide Personen einzustellen, erscheint es dem Bundesrat sachgerechter, konkrete, über die IV finanzierte und durch die IV-Stellen begleitete Massnahmen zur Verfügung zu stellen, als steuerliche Anreize vorzusehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Anreize zur Nutzung der Restarbeitsfähigkeit von IV-Rentnern zu schaffen:</p><p>- Es ist eine Beurteilung der Restarbeitsfähigkeit aller IV-Rentner vorzunehmen. Nur absolut unbestrittene Fälle sind davon auszunehmen.</p><p>- Es sind steuerliche Anreize für Unternehmen zu schaffen, welche Stellen für die Nutzung der Restarbeitsfähigkeit zur Verfügung stellen.</p><p>- Der Datenschutz ist in diesem Bereich auf das Minimum zu reduzieren. Er fördert den Missbrauch, die Isolation von IV-Fällen und erschwert die Vermittelbarkeit.</p>
  • Bessere Nutzung der Restarbeitsfähigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist das Land mit den grössten Wachstumsraten im Bereich der Invalidisierung. Die Zahl der IV-Rentner stieg von 1992 bis ins Jahr 2003 von rund 175 000 auf rund 271 000. Damit ist der Anteil der IV-Rentner in der Schweiz auf 5 Prozent gestiegen (im Jahre 1992 noch 3,2 Prozent, im Jahre 2000 noch 4,3 Prozent). Dies bedeutet, dass in der Schweiz 1 von 20 Personen im erwerbsfähigen Alter ein IV-Rentner ist. Es ist offensichtlich, dass ein substanzieller Anteil dieser IV-Fälle Missbräuche sind. Diese Fälle von Scheininvalidität müssen mit drastischen Massnahmen bekämpft werden.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen tragen zur Wiedereingliederung von IV-Fällen bei, die unnötigerweise unter Umständen das ganze Leben lang eine Rente beziehen, obwohl sie, wenn auch nur minimal, arbeitsfähig wären.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 24. September 2004 drei Vorlagen zur Sanierung und Konsolidierung der Invalidenversicherung in die Vernehmlassung geschickt: 5. IV-Revision, IV-Zusatzfinanzierung sowie Verfahrensstraffung in der IV. Damit trägt er der prekären finanziellen Situation der IV Rechnung. Ziel der 5. IV-Revision ist es, die Zahl der Neurenten um 10 Prozent zu reduzieren, die Praxis zu harmonisieren und mittels Sparmassnahmen einen substanziellen Beitrag zur finanziellen Gesundung des Systems zu leisten, indem die jährlichen Defizite der IV reduziert werden.</p><p>In seiner Vernehmlassungsvorlage zur 5. IV-Revision hat der Bundesrat auch Vorschläge zu den in der Motion aufgeführten Themen, so z. B. zur Verbesserung der Beurteilung der Restarbeitsfähigkeit (medizinische Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nur noch durch die Ärztinnen und Ärzte der regionalen ärztlichen Dienste der IV), zu Anreizen für Unternehmer (z. B. Einarbeitungszuschüsse, Übernahme von krankheits- oder invaliditätsbedingten Beitragserhöhungen der beruflichen Vorsorge und der Taggeldversicherung) oder im Bereich der Mitwirkungspflichten der Versicherten beim Vollzug (z. B. generelle Bevollmächtigung zur Auskunftserteilung), gemacht. Mit diesen Vorschlägen hat es nach Ansicht des Bundesrates aus heutiger Sicht sein Bewenden. Die Abklärungen der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit - und damit auch der Restarbeitsfähigkeit - stellen bereits heute massgebende Grundlagen für eine Zusprache oder Ablehnung einer Leistung der IV dar. Sie müssen daher nicht mehr eingeführt, aber mit den vorgeschlagenen Massnahmen verbessert werden. Hinsichtlich der Anreize für Unternehmer, invalide Personen einzustellen, erscheint es dem Bundesrat sachgerechter, konkrete, über die IV finanzierte und durch die IV-Stellen begleitete Massnahmen zur Verfügung zu stellen, als steuerliche Anreize vorzusehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Anreize zur Nutzung der Restarbeitsfähigkeit von IV-Rentnern zu schaffen:</p><p>- Es ist eine Beurteilung der Restarbeitsfähigkeit aller IV-Rentner vorzunehmen. Nur absolut unbestrittene Fälle sind davon auszunehmen.</p><p>- Es sind steuerliche Anreize für Unternehmen zu schaffen, welche Stellen für die Nutzung der Restarbeitsfähigkeit zur Verfügung stellen.</p><p>- Der Datenschutz ist in diesem Bereich auf das Minimum zu reduzieren. Er fördert den Missbrauch, die Isolation von IV-Fällen und erschwert die Vermittelbarkeit.</p>
    • Bessere Nutzung der Restarbeitsfähigkeit

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