Abgrenzungsprobleme bei der Osec

ShortId
04.3591
Id
20043591
Updated
28.07.2023 13:02
Language
de
Title
Abgrenzungsprobleme bei der Osec
AdditionalIndexing
15;Leistungsauftrag;Wettbewerb;privates Unternehmen;Subsidiarität;Schweizerische Zentrale für Handelsförderung
1
  • L06K070103030501, Schweizerische Zentrale für Handelsförderung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L04K08070106, Subsidiarität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt:</p><p>1./2. Gegenstand der Exportförderung ist gemäss Artikel 2 des Exportförderungsgesetzes vom 6. Oktober 2000 auch die Beteiligung an internationalen Messen als Teil des Auslandmarketings.</p><p>Gemäss Leistungsauftrag des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) an die Osec Business Network Switzerland (Osec) vom 16. Dezember 2003 arbeitet die Messeabteilung der Osec bei der Umsetzung ihres Messeprogramms als eigenständige und selbsttragende Geschäftseinheit auf Vollkostenbasis und ohne den Einsatz von Bundesmitteln. Die Teilnahme an von der Osec organisierten Messeständen wird den KMU daher immer zu Vollkosten verrechnet.</p><p>Diese bereits seit dem letzten Jahr geltenden Vorgaben wurden von der Osec in keinem Fall verletzt. Sie handelt folglich innerhalb der im Exportförderungsgesetz und im geltenden Leistungsauftrag vorgegebenen Rahmenbedingungen.</p><p>Um den Messebereich im Sinne einer Betonung des Subsidiaritätsprinzips künftig noch stärker für private Dritte zu öffnen, hat der Aufsichtsrat der Osec am 16. September 2004 die Neuausrichtung des Messebereiches der Osec beschlossen. Ziel dieser Neuausrichtung ist die öffentliche Ausschreibung aller Messen. Pilotprojekte werden dabei bereits in der zweiten Hälfte 2005 realisiert. Private Bewerber, wie auch die Firma Expo Gate, können sich so künftig mit gleichen Chancen für alle Bewerber um die Durchführung der Messen bewerben.</p><p>3. Die Osec erfüllt momentan keine weiteren Bundesmandate und erhält folglich ausserhalb des Leistungsauftrages des Seco keine Bundesgelder.</p><p>Die Osec kann aber gemäss einer Vorgabe im Leistungsauftrag zusätzliche, nicht im Leistungsauftrag umschriebene Dienstleistungen erbringen und Mandate, auch vom Bund, annehmen, solange diese mit dem Leistungsauftrag in sachlichem Zusammenhang stehen. Solche Dienstleistungen und Mandate dürfen nicht über den Bundesbeitrag finanziert oder teilweise finanziert werden und müssen gemäss Leistungsauftrag vorgängig vom Seco bewilligt werden. Zur Sicherstellung der Transparenz werden zusätzlich für jedes weitere Mandat getrennte Kosten- und Ertragsrechnungen geführt.</p><p>In diesem Rahmen bietet die Osec derzeit Musterverträge an und führt die Sekretariate einiger weniger Aussenhandelskammern der Schweiz. Im Verhältnis zum Gesamtumsatz der Osec sind die dadurch generierten Einnahmen mit einem Anteil von weniger als 1 Prozent jedoch marginal.</p><p>4. Bereits mit dem aktuellen, seit 1. Januar 2004 geltenden Leistungsauftrag wurden wesentliche Fortschritte bezüglich der strikten Einhaltung des Exportförderungsgesetzes erreicht. Schwerpunkte sind die Bereiche Kundenorientierung, Subsidiarität, Netzwerkkoordination bei der Mandatsausübung der Osec sowie die Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten des Seco gegenüber der Osec.</p><p>Die damit eingeschlagene Stossrichtung zur strategischen Neuausrichtung der Osec wird von der neuen Führung der Osec konsequent weiterverfolgt.</p><p>Die Osec bewegt sich demnach schon heute innerhalb des im Exportförderungsgesetz und im Leistungsauftrag vorgegebenen Rahmens. Das Seco setzt sich dafür ein, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss einem Brief der Firma Expo Gate an den Bundesrat, die Parteipräsidenten usw. hält sich die Osec nicht an die im Leistungsauftrag formulierten Rahmenbedingungen. Sie konkurrenziert mit ihrem Verhalten die privatwirtschaftlichen Anbieter und verletzt damit das Subsidiaritätsprinzip.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass die Osec ausserhalb ihres Leistungsauftrages arbeitet und damit die privatwirtschaftlichen Anbieter konkurrenziert?</p><p>2. Warum hält sich die Osec nicht an die vorgegebenen Rahmenbedingungen?</p><p>3. Wie viele Bundesgelder erhält die Osec für ihre Aktivitäten ausserhalb ihres Leistungsauftrages?</p><p>4. Wird das Seco dafür besorgt sein, dass die Osec in Zukunft innerhalb ihrer Leitplanken tätig ist?</p>
  • Abgrenzungsprobleme bei der Osec
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt:</p><p>1./2. Gegenstand der Exportförderung ist gemäss Artikel 2 des Exportförderungsgesetzes vom 6. Oktober 2000 auch die Beteiligung an internationalen Messen als Teil des Auslandmarketings.</p><p>Gemäss Leistungsauftrag des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) an die Osec Business Network Switzerland (Osec) vom 16. Dezember 2003 arbeitet die Messeabteilung der Osec bei der Umsetzung ihres Messeprogramms als eigenständige und selbsttragende Geschäftseinheit auf Vollkostenbasis und ohne den Einsatz von Bundesmitteln. Die Teilnahme an von der Osec organisierten Messeständen wird den KMU daher immer zu Vollkosten verrechnet.</p><p>Diese bereits seit dem letzten Jahr geltenden Vorgaben wurden von der Osec in keinem Fall verletzt. Sie handelt folglich innerhalb der im Exportförderungsgesetz und im geltenden Leistungsauftrag vorgegebenen Rahmenbedingungen.</p><p>Um den Messebereich im Sinne einer Betonung des Subsidiaritätsprinzips künftig noch stärker für private Dritte zu öffnen, hat der Aufsichtsrat der Osec am 16. September 2004 die Neuausrichtung des Messebereiches der Osec beschlossen. Ziel dieser Neuausrichtung ist die öffentliche Ausschreibung aller Messen. Pilotprojekte werden dabei bereits in der zweiten Hälfte 2005 realisiert. Private Bewerber, wie auch die Firma Expo Gate, können sich so künftig mit gleichen Chancen für alle Bewerber um die Durchführung der Messen bewerben.</p><p>3. Die Osec erfüllt momentan keine weiteren Bundesmandate und erhält folglich ausserhalb des Leistungsauftrages des Seco keine Bundesgelder.</p><p>Die Osec kann aber gemäss einer Vorgabe im Leistungsauftrag zusätzliche, nicht im Leistungsauftrag umschriebene Dienstleistungen erbringen und Mandate, auch vom Bund, annehmen, solange diese mit dem Leistungsauftrag in sachlichem Zusammenhang stehen. Solche Dienstleistungen und Mandate dürfen nicht über den Bundesbeitrag finanziert oder teilweise finanziert werden und müssen gemäss Leistungsauftrag vorgängig vom Seco bewilligt werden. Zur Sicherstellung der Transparenz werden zusätzlich für jedes weitere Mandat getrennte Kosten- und Ertragsrechnungen geführt.</p><p>In diesem Rahmen bietet die Osec derzeit Musterverträge an und führt die Sekretariate einiger weniger Aussenhandelskammern der Schweiz. Im Verhältnis zum Gesamtumsatz der Osec sind die dadurch generierten Einnahmen mit einem Anteil von weniger als 1 Prozent jedoch marginal.</p><p>4. Bereits mit dem aktuellen, seit 1. Januar 2004 geltenden Leistungsauftrag wurden wesentliche Fortschritte bezüglich der strikten Einhaltung des Exportförderungsgesetzes erreicht. Schwerpunkte sind die Bereiche Kundenorientierung, Subsidiarität, Netzwerkkoordination bei der Mandatsausübung der Osec sowie die Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten des Seco gegenüber der Osec.</p><p>Die damit eingeschlagene Stossrichtung zur strategischen Neuausrichtung der Osec wird von der neuen Führung der Osec konsequent weiterverfolgt.</p><p>Die Osec bewegt sich demnach schon heute innerhalb des im Exportförderungsgesetz und im Leistungsauftrag vorgegebenen Rahmens. Das Seco setzt sich dafür ein, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss einem Brief der Firma Expo Gate an den Bundesrat, die Parteipräsidenten usw. hält sich die Osec nicht an die im Leistungsauftrag formulierten Rahmenbedingungen. Sie konkurrenziert mit ihrem Verhalten die privatwirtschaftlichen Anbieter und verletzt damit das Subsidiaritätsprinzip.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass die Osec ausserhalb ihres Leistungsauftrages arbeitet und damit die privatwirtschaftlichen Anbieter konkurrenziert?</p><p>2. Warum hält sich die Osec nicht an die vorgegebenen Rahmenbedingungen?</p><p>3. Wie viele Bundesgelder erhält die Osec für ihre Aktivitäten ausserhalb ihres Leistungsauftrages?</p><p>4. Wird das Seco dafür besorgt sein, dass die Osec in Zukunft innerhalb ihrer Leitplanken tätig ist?</p>
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