Nachhaltige Bauzonen

ShortId
04.3593
Id
20043593
Updated
28.07.2023 11:03
Language
de
Title
Nachhaltige Bauzonen
AdditionalIndexing
2846;nachhaltige Nutzung;Bauzone;Zonenplan;Landschaftsschutz;Bebauungsplan
1
  • L05K0102040101, Bauzone
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L04K01020402, Bebauungsplan
  • L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
  • L04K01020401, Zonenplan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Raumplanungsgesetz des Bundes schreibt einen haushälterischen Umgang mit dem Boden vor. Dessen ungeachtet ist der Bodenverbrauch in der Schweiz unverändert hoch und liegt aktuell bei rund 11 Hektaren pro Tag, Tendenz zunehmend, und geht praktisch ausschliesslich auf Kosten von Landwirtschaftsland.</p><p>Die Fläche der Schweiz ist begrenzt, der Trend zu immer mehr Bodenverbrauch muss dringend gebremst werden.</p><p>In einzelnen Gemeinden und Regionen können zusätzliche Einzonungen durchaus sinnvoll sein, während in anderen, insbesondere schlecht erschlossenen Gebieten zu grosse Baulandreserven vorhanden sind, deren Überbauung problematisch erscheint, weil z. B. die übergeordnete Infrastruktur fehlt und weil die Erschliessung durch die öffentliche Hand kaum noch finanziert werden kann. Gemeinden bzw. Kantone, die ihr Siedlungsgebiet vergrössern wollen, müssen diese zusätzlichen Bauzonen durch Baulandverzicht in gleichem Umfang und in der gleichen Region kompensieren. Solche "Baulandkontingente" können gehandelt werden, indem das einzonungswillige Gemeinwesen aus dem erzielten Mehrwert die verzichtende Gemeinde entschädigt.</p><p>Dadurch ist in der Bewirtschaftung, insbesondere der Überbauung des Bodens, eine Nachhaltigkeit garantiert, wie sie beispielsweise das Waldgesetz seit hundert Jahren kennt.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der von der Motionärin angesprochenen Problematik bewusst. Die flächenhafte Siedlungsentwicklung, wie sie heute leider immer noch Realität ist, steht in klarem Widerspruch zu wichtigen Grundanliegen der Raumplanung. Sowohl das Gebot der haushälterischen Bodennutzung als auch die Forderung nach einer geordneten Siedlungsentwicklung verlangen einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Boden. Die Siedlungsentwicklung in die Fläche beansprucht häufig bestes landwirtschaftliches Kulturland und führt zu hohen Belastungen der öffentlichen Hand für den Bau, den Betrieb und den Werterhalt der Infrastruktur (Verkehrserschliessung, Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasserentsorgung). Ein effizienter und kostengünstiger öffentlicher Verkehr ist in einer dispersen Besiedlung nicht möglich. Mit der Zersiedelung und den damit verbundenen Umweltbelastungen lässt sich zudem schwerlich urbane Qualität schaffen. Eine kostengünstige und qualitativ hochwertige Siedlungsstruktur ist ein wichtiger Vorteil im Standortwettbewerb.</p><p>Die Stossrichtung der Motion ist daher zu begrüssen und steht grundsätzlich in Übereinstimmung mit den Grundzügen der Raumordnung Schweiz von 1996 und der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 des Bundesrates (vgl. Massnahmenprogramm Nachhaltige Raumplanung, Massnahme 13). Sie knüpft an frühere parlamentarische Vorstösse (z. B. Motion Nabholz 00.3510) an, die verstärkte Massnahmen für eine Einschränkung der hohen Bodenbeanspruchung durch die disperse Siedlungsentwicklung fordern.</p><p>Der Bundesrat wird die überarbeiteten Grundzüge der Raumordnung Schweiz noch im Laufe dieser Legislatur zuhanden des Parlamentes verabschieden. In diesem Kontext sowie im Rahmen der Überlegungen zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes wird auch die durch die Motion aufgeworfene Thematik ausführlich behandelt werden. Letztere soll dem Parlament ebenfalls noch im Laufe dieser Legislatur zugeleitet werden.</p><p>Ob der von der Motionärin vorgegebene spezifische Lösungsansatz zum Ziel führt, kann im gegebenen Zeitpunkt noch nicht zuverlässig beurteilt werden. Der Bundesrat erachtet es daher als nicht sachgerecht, sich bereits heute auf den von der Motion verbindlich vorgegebenen Lösungsansatz festzulegen. Er erachtet es vielmehr als zweckmässig, bei den anstehenden umfassenden Abklärungen verschiedene Ansätze zur Reduktion des hohen Bodenverbrauches zu prüfen, und lehnt deshalb - ohne dadurch die Wichtigkeit des Anliegens infrage zu stellen - die von der Motion verbindlich vorgegebene Konzeption der Problemlösung ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Ausscheidung von zusätzlichem Siedlungsgebiet mit entsprechender Reduktion des Siedlungsgebietes in der gleichen Region kompensiert werden muss. Die Qualität der Landschaft soll dabei insgesamt erhalten oder gefördert werden.</p>
  • Nachhaltige Bauzonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Raumplanungsgesetz des Bundes schreibt einen haushälterischen Umgang mit dem Boden vor. Dessen ungeachtet ist der Bodenverbrauch in der Schweiz unverändert hoch und liegt aktuell bei rund 11 Hektaren pro Tag, Tendenz zunehmend, und geht praktisch ausschliesslich auf Kosten von Landwirtschaftsland.</p><p>Die Fläche der Schweiz ist begrenzt, der Trend zu immer mehr Bodenverbrauch muss dringend gebremst werden.</p><p>In einzelnen Gemeinden und Regionen können zusätzliche Einzonungen durchaus sinnvoll sein, während in anderen, insbesondere schlecht erschlossenen Gebieten zu grosse Baulandreserven vorhanden sind, deren Überbauung problematisch erscheint, weil z. B. die übergeordnete Infrastruktur fehlt und weil die Erschliessung durch die öffentliche Hand kaum noch finanziert werden kann. Gemeinden bzw. Kantone, die ihr Siedlungsgebiet vergrössern wollen, müssen diese zusätzlichen Bauzonen durch Baulandverzicht in gleichem Umfang und in der gleichen Region kompensieren. Solche "Baulandkontingente" können gehandelt werden, indem das einzonungswillige Gemeinwesen aus dem erzielten Mehrwert die verzichtende Gemeinde entschädigt.</p><p>Dadurch ist in der Bewirtschaftung, insbesondere der Überbauung des Bodens, eine Nachhaltigkeit garantiert, wie sie beispielsweise das Waldgesetz seit hundert Jahren kennt.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der von der Motionärin angesprochenen Problematik bewusst. Die flächenhafte Siedlungsentwicklung, wie sie heute leider immer noch Realität ist, steht in klarem Widerspruch zu wichtigen Grundanliegen der Raumplanung. Sowohl das Gebot der haushälterischen Bodennutzung als auch die Forderung nach einer geordneten Siedlungsentwicklung verlangen einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Boden. Die Siedlungsentwicklung in die Fläche beansprucht häufig bestes landwirtschaftliches Kulturland und führt zu hohen Belastungen der öffentlichen Hand für den Bau, den Betrieb und den Werterhalt der Infrastruktur (Verkehrserschliessung, Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasserentsorgung). Ein effizienter und kostengünstiger öffentlicher Verkehr ist in einer dispersen Besiedlung nicht möglich. Mit der Zersiedelung und den damit verbundenen Umweltbelastungen lässt sich zudem schwerlich urbane Qualität schaffen. Eine kostengünstige und qualitativ hochwertige Siedlungsstruktur ist ein wichtiger Vorteil im Standortwettbewerb.</p><p>Die Stossrichtung der Motion ist daher zu begrüssen und steht grundsätzlich in Übereinstimmung mit den Grundzügen der Raumordnung Schweiz von 1996 und der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 des Bundesrates (vgl. Massnahmenprogramm Nachhaltige Raumplanung, Massnahme 13). Sie knüpft an frühere parlamentarische Vorstösse (z. B. Motion Nabholz 00.3510) an, die verstärkte Massnahmen für eine Einschränkung der hohen Bodenbeanspruchung durch die disperse Siedlungsentwicklung fordern.</p><p>Der Bundesrat wird die überarbeiteten Grundzüge der Raumordnung Schweiz noch im Laufe dieser Legislatur zuhanden des Parlamentes verabschieden. In diesem Kontext sowie im Rahmen der Überlegungen zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes wird auch die durch die Motion aufgeworfene Thematik ausführlich behandelt werden. Letztere soll dem Parlament ebenfalls noch im Laufe dieser Legislatur zugeleitet werden.</p><p>Ob der von der Motionärin vorgegebene spezifische Lösungsansatz zum Ziel führt, kann im gegebenen Zeitpunkt noch nicht zuverlässig beurteilt werden. Der Bundesrat erachtet es daher als nicht sachgerecht, sich bereits heute auf den von der Motion verbindlich vorgegebenen Lösungsansatz festzulegen. Er erachtet es vielmehr als zweckmässig, bei den anstehenden umfassenden Abklärungen verschiedene Ansätze zur Reduktion des hohen Bodenverbrauches zu prüfen, und lehnt deshalb - ohne dadurch die Wichtigkeit des Anliegens infrage zu stellen - die von der Motion verbindlich vorgegebene Konzeption der Problemlösung ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Ausscheidung von zusätzlichem Siedlungsgebiet mit entsprechender Reduktion des Siedlungsgebietes in der gleichen Region kompensiert werden muss. Die Qualität der Landschaft soll dabei insgesamt erhalten oder gefördert werden.</p>
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