Prepaid-SIM-Karten. Unrealistische Anmeldefristen
- ShortId
-
04.3597
- Id
-
20043597
- Updated
-
14.11.2025 06:46
- Language
-
de
- Title
-
Prepaid-SIM-Karten. Unrealistische Anmeldefristen
- AdditionalIndexing
-
34;Telekommunikationsindustrie;Durchführung eines Projektes;Vollzug von Beschlüssen;Mobiltelefon;Verzeichnis;Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis;Telefonüberwachung
- 1
-
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L04K02020702, Verzeichnis
- L05K0403030304, Telefonüberwachung
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0502050101, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die vom Bundesrat verabschiedete Änderung der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sollte den Kampf gegen den Terrorismus vereinfachen. Der späteste Termin für eine Nachregistrierung ist der 31. Oktober 2004. Die Frist wurde auf drei Monate festgesetzt. Da ungefähr eine Million Menschen betroffen sind, stellt sich die Frage der Realisierbarkeit bei der konkreten Umsetzung der Verordnung. Es ist richtig, dass konsequent gegen Dealer und Terrorismus vorgegangen wird. Es kann jedoch nicht das Ziel sein, grosse Teile der Bevölkerung zu schikanieren. </p><p>Der Entscheid des UVEK ist ein Fehlschuss, der die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger verärgert. Es scheint, dass die dreimonatige Anmeldefrist von Personen festgesetzt wurde, die der Realität des Telekommunikationsmarktes fremd gegenüberstehen.</p><p>Aus der Konsumentenperspektive ist dieser bürokratische Entscheid inakzeptabel. Viele Leute haben dieses System gewählt, weil sie ihr Mobiltelefon nur selten oder nur als Empfangsgerät (Geschäftsleute, Touristen) benötigen. Daher werden viele Kunden die Frist verpassen. Dieser Kommunikationsunterbruch kann schwierige volkswirtschaftliche als auch persönliche Folgen haben.</p><p>Für die Anbieter von Fernmeldediensten ist diese bürokratische Massnahme ebenfalls problematisch. In den nächsten Wochen wird diese ein administratives Chaos verursachen. Die meisten Kunden haben sich noch nicht angemeldet bzw. konnten sich noch nicht anmelden. Es werden in den letzten Wochen Tausende von Anmeldungen kommen, was riesige Kosten verursachen wird.</p>
- <p>Es liegt auf der Hand, dass die Registrierung von Prepaid-Kunden zu einem Interessenkonflikt führt: Dem Anliegen der Strafverfolgungsbehörden nach einer raschen und umfassenden Registrierung aller Kunden stehen die Interessen der Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) nach einem möglichst effizienten und kostengünstigen Verfahren für die Registrierung, das auch den Anliegen ihrer Kunden Rechnung trägt, gegenüber. Der Bundesrat hatte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen der betroffenen Kreise den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1. August 2004 festgesetzt.</p><p>1. Bereits bei der Diskussion im Sommer 2003 über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung von Artikel 15 Absatz 5bis des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, dem sogenannten "Prepaid-Artikel", hat sich das mit der Umsetzung beauftragte UVEK für eine Verschiebung des Inkrafttretens vom 1. Januar 2004 auf einen späteren Zeitpunkt eingesetzt. Das federführende Departement hat demnach schon damals erkannt, dass die Umsetzung der Bestimmung innert kurzer Frist mit beträchtlichen Schwierigkeiten verbunden sein wird.</p><p>2. Bei der Festsetzung der Frist für die Nachregistrierung durch den Bundesrat waren die Interessen der Strafverfolgungsbehörden, der FDA und der Kunden zu berücksichtigen.</p><p>Bereits im Vernehmlassungsverfahren hat sich gezeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden aus naheliegenden Gründen kein Interesse an einer langen Frist für die Nachregistrierung haben: Während des Fristenlaufes konnten Prepaid-Kartenbesitzer, die ihre Karten vor dem 1. August 2004 gekauft haben, nicht anhand der Telefonnummer identifiziert werden. Da das Gesetz eine Datenaufbewahrungsfrist von mindestens zwei Jahren vorsieht und für einen längeren Zeitraum eine Pflicht nicht statuiert ist, ist die nachträgliche Erfassung der Kunden umso unwirksamer, je länger die Frist für die Nachregistrierung angesetzt wird.</p><p>Ein gewisses Interesse an einer möglichst raschen Nachregistrierung lag aber auch bei den FDA: Der Aufwand für die Nachregistrierung ist, unabhängig von der Dauer der Frist, gross. Die FDA waren daher daran interessiert, die mit der Nachregistrierung gebundenen Ressourcen möglichst rasch wieder für andere Aufgaben freistellen zu können, anstatt sie über Monate hinweg gebunden zu haben. Erfahrungsgemäss werden Fristen von den Kunden und Kundinnen erst gegen Ablaufende ausgenützt, unabhängig davon, wie lange sie dauern.</p><p>Hinzu kommt, dass es die konzentrierte Aktion erlaubte, in den Medien präsent zu sein und damit die Registrierungspflicht im Bewusstsein der Kunden zu behalten. Bei langen Fristen ist eine derartige Präsenz nicht möglich. Für einen einzelnen Kunden ist es auch durchaus zumutbar, innert dreier Monate eine Verkaufsstelle für Handys bzw. eine Poststelle aufzusuchen.</p><p>Unter Berücksichtigung dieser Interessen wurden bei den FDA die zu erfassenden Prepaid-Kundenzahlen erhoben (geschätzt) und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Verkaufsstellen ermittelt. Dies ergab, gerechnet auf eine Ladenöffnungszeit von sechs Tagen pro Woche, eine Zahl von durchschnittlich vier Kunden pro Verkaufsstelle und Tag, die zu registrieren waren.</p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass nach Ablauf der dreimonatigen Frist die nicht registrierten Karten nicht wertlos werden: Auch nach dem 1. November 2004 werden Kunden nachregistriert, wenn sie sich bei ihrer FDA melden. Der Gebrauch der nicht registrierten Handys wird demnach nur unterbrochen und nicht definitiv verunmöglicht.</p><p>3./4. Das zuständige Departement hat in enger Zusammenarbeit mit den FDA eine Lösung ausgearbeitet, die zielgerichtet ist und mit der sowohl den Anliegen der Strafverfolgungsbehörden wie auch denjenigen der FDA Rechnung getragen werden konnte. Die Lösung berücksichtigt den Umstand, dass die FDA aus technischen und organisatorischen Gründen täglich nur eine bestimmte Zahl von nicht registrierten Prepaid-Karten ausser Betrieb nehmen können. Die Zahl ist je nach FDA verschieden und hängt von den technischen und personellen Kapazitäten ab. Allen FDA ist es jedoch möglich, die Arbeiten innert Monatsfrist abzuschliessen.</p><p>Mit der vereinbarten Lösung werden von Anfang bis längstens Ende November 2004 die noch nicht registrierten Prepaid-Karten gestaffelt suspendiert. Eine Verlängerung der bundesrätlichen Frist ist deshalb nicht nötig.</p><p>5. Bei Erlass der Ausführungsbestimmungen waren alle betroffenen Kreise (Strafverfolgungsbehörden und FDA) einbezogen, und das federführende Departement hat die Umsetzung der Norm in enger Zusammenarbeit mit den FDA vorgenommen. Mit diesem Vorgehen wurde eine Lösung gefunden, die von den FDA und den Strafverfolgungsbehörden akzeptiert werden konnte. Es besteht deshalb kein Anlass, in zukünftigen Fällen an der Vorgehensweise etwas zu ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass das verantwortliche Amt die Schwierigkeiten der Umsetzung der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs unterschätzt hat?</p><p>2. Welche Behörde übernimmt die Verantwortung für diese bürokratische und wenig realistische Lösung?</p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Übergangsfristen so angepasst werden, dass eine Registrierung wirklich möglich ist?</p><p>4. Ist für ihn eine Verlängerung der Frist um ein Jahr vorstellbar?</p><p>5. Wie kann sichergestellt werden, dass so etwas nicht mehr vorkommt?</p>
- Prepaid-SIM-Karten. Unrealistische Anmeldefristen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die vom Bundesrat verabschiedete Änderung der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sollte den Kampf gegen den Terrorismus vereinfachen. Der späteste Termin für eine Nachregistrierung ist der 31. Oktober 2004. Die Frist wurde auf drei Monate festgesetzt. Da ungefähr eine Million Menschen betroffen sind, stellt sich die Frage der Realisierbarkeit bei der konkreten Umsetzung der Verordnung. Es ist richtig, dass konsequent gegen Dealer und Terrorismus vorgegangen wird. Es kann jedoch nicht das Ziel sein, grosse Teile der Bevölkerung zu schikanieren. </p><p>Der Entscheid des UVEK ist ein Fehlschuss, der die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger verärgert. Es scheint, dass die dreimonatige Anmeldefrist von Personen festgesetzt wurde, die der Realität des Telekommunikationsmarktes fremd gegenüberstehen.</p><p>Aus der Konsumentenperspektive ist dieser bürokratische Entscheid inakzeptabel. Viele Leute haben dieses System gewählt, weil sie ihr Mobiltelefon nur selten oder nur als Empfangsgerät (Geschäftsleute, Touristen) benötigen. Daher werden viele Kunden die Frist verpassen. Dieser Kommunikationsunterbruch kann schwierige volkswirtschaftliche als auch persönliche Folgen haben.</p><p>Für die Anbieter von Fernmeldediensten ist diese bürokratische Massnahme ebenfalls problematisch. In den nächsten Wochen wird diese ein administratives Chaos verursachen. Die meisten Kunden haben sich noch nicht angemeldet bzw. konnten sich noch nicht anmelden. Es werden in den letzten Wochen Tausende von Anmeldungen kommen, was riesige Kosten verursachen wird.</p>
- <p>Es liegt auf der Hand, dass die Registrierung von Prepaid-Kunden zu einem Interessenkonflikt führt: Dem Anliegen der Strafverfolgungsbehörden nach einer raschen und umfassenden Registrierung aller Kunden stehen die Interessen der Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) nach einem möglichst effizienten und kostengünstigen Verfahren für die Registrierung, das auch den Anliegen ihrer Kunden Rechnung trägt, gegenüber. Der Bundesrat hatte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen der betroffenen Kreise den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1. August 2004 festgesetzt.</p><p>1. Bereits bei der Diskussion im Sommer 2003 über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung von Artikel 15 Absatz 5bis des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, dem sogenannten "Prepaid-Artikel", hat sich das mit der Umsetzung beauftragte UVEK für eine Verschiebung des Inkrafttretens vom 1. Januar 2004 auf einen späteren Zeitpunkt eingesetzt. Das federführende Departement hat demnach schon damals erkannt, dass die Umsetzung der Bestimmung innert kurzer Frist mit beträchtlichen Schwierigkeiten verbunden sein wird.</p><p>2. Bei der Festsetzung der Frist für die Nachregistrierung durch den Bundesrat waren die Interessen der Strafverfolgungsbehörden, der FDA und der Kunden zu berücksichtigen.</p><p>Bereits im Vernehmlassungsverfahren hat sich gezeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden aus naheliegenden Gründen kein Interesse an einer langen Frist für die Nachregistrierung haben: Während des Fristenlaufes konnten Prepaid-Kartenbesitzer, die ihre Karten vor dem 1. August 2004 gekauft haben, nicht anhand der Telefonnummer identifiziert werden. Da das Gesetz eine Datenaufbewahrungsfrist von mindestens zwei Jahren vorsieht und für einen längeren Zeitraum eine Pflicht nicht statuiert ist, ist die nachträgliche Erfassung der Kunden umso unwirksamer, je länger die Frist für die Nachregistrierung angesetzt wird.</p><p>Ein gewisses Interesse an einer möglichst raschen Nachregistrierung lag aber auch bei den FDA: Der Aufwand für die Nachregistrierung ist, unabhängig von der Dauer der Frist, gross. Die FDA waren daher daran interessiert, die mit der Nachregistrierung gebundenen Ressourcen möglichst rasch wieder für andere Aufgaben freistellen zu können, anstatt sie über Monate hinweg gebunden zu haben. Erfahrungsgemäss werden Fristen von den Kunden und Kundinnen erst gegen Ablaufende ausgenützt, unabhängig davon, wie lange sie dauern.</p><p>Hinzu kommt, dass es die konzentrierte Aktion erlaubte, in den Medien präsent zu sein und damit die Registrierungspflicht im Bewusstsein der Kunden zu behalten. Bei langen Fristen ist eine derartige Präsenz nicht möglich. Für einen einzelnen Kunden ist es auch durchaus zumutbar, innert dreier Monate eine Verkaufsstelle für Handys bzw. eine Poststelle aufzusuchen.</p><p>Unter Berücksichtigung dieser Interessen wurden bei den FDA die zu erfassenden Prepaid-Kundenzahlen erhoben (geschätzt) und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Verkaufsstellen ermittelt. Dies ergab, gerechnet auf eine Ladenöffnungszeit von sechs Tagen pro Woche, eine Zahl von durchschnittlich vier Kunden pro Verkaufsstelle und Tag, die zu registrieren waren.</p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass nach Ablauf der dreimonatigen Frist die nicht registrierten Karten nicht wertlos werden: Auch nach dem 1. November 2004 werden Kunden nachregistriert, wenn sie sich bei ihrer FDA melden. Der Gebrauch der nicht registrierten Handys wird demnach nur unterbrochen und nicht definitiv verunmöglicht.</p><p>3./4. Das zuständige Departement hat in enger Zusammenarbeit mit den FDA eine Lösung ausgearbeitet, die zielgerichtet ist und mit der sowohl den Anliegen der Strafverfolgungsbehörden wie auch denjenigen der FDA Rechnung getragen werden konnte. Die Lösung berücksichtigt den Umstand, dass die FDA aus technischen und organisatorischen Gründen täglich nur eine bestimmte Zahl von nicht registrierten Prepaid-Karten ausser Betrieb nehmen können. Die Zahl ist je nach FDA verschieden und hängt von den technischen und personellen Kapazitäten ab. Allen FDA ist es jedoch möglich, die Arbeiten innert Monatsfrist abzuschliessen.</p><p>Mit der vereinbarten Lösung werden von Anfang bis längstens Ende November 2004 die noch nicht registrierten Prepaid-Karten gestaffelt suspendiert. Eine Verlängerung der bundesrätlichen Frist ist deshalb nicht nötig.</p><p>5. Bei Erlass der Ausführungsbestimmungen waren alle betroffenen Kreise (Strafverfolgungsbehörden und FDA) einbezogen, und das federführende Departement hat die Umsetzung der Norm in enger Zusammenarbeit mit den FDA vorgenommen. Mit diesem Vorgehen wurde eine Lösung gefunden, die von den FDA und den Strafverfolgungsbehörden akzeptiert werden konnte. Es besteht deshalb kein Anlass, in zukünftigen Fällen an der Vorgehensweise etwas zu ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass das verantwortliche Amt die Schwierigkeiten der Umsetzung der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs unterschätzt hat?</p><p>2. Welche Behörde übernimmt die Verantwortung für diese bürokratische und wenig realistische Lösung?</p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Übergangsfristen so angepasst werden, dass eine Registrierung wirklich möglich ist?</p><p>4. Ist für ihn eine Verlängerung der Frist um ein Jahr vorstellbar?</p><p>5. Wie kann sichergestellt werden, dass so etwas nicht mehr vorkommt?</p>
- Prepaid-SIM-Karten. Unrealistische Anmeldefristen
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