Keine Schiessübungen im Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn
- ShortId
-
04.3602
- Id
-
20043602
- Updated
-
28.07.2023 12:34
- Language
-
de
- Title
-
Keine Schiessübungen im Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn
- AdditionalIndexing
-
52;09;militärische Ausbildung;UNESCO;Naturschutzgebiet;Schutzgebiet;Schiessplatz;Alpen;Gletscher
- 1
-
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L06K060301020101, Gletscher
- L05K0402010502, Schiessplatz
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L04K15040304, UNESCO
- L05K0603010201, Alpen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Liste des Unesco-Weltnaturerbes sind die Naturjuwele der Erde eingetragen, beispielsweise die Galapagosinseln oder die Serengeti. Im Dezember 2001 wurde das einzigartige Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn-Gebiet in die Liste des Unesco-Weltnaturerbes aufgenommen. Das Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn-Gebiet darf sich also rühmen, zu den wertvollsten Naturlandschaften der Welt zu gehören. Die Schweiz darf mit Recht darauf stolz sein.</p><p>Die einmalige landschaftliche Schönheit des Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn-Gebietes muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Mit dem Unesco-Gütesiegel lässt sich auch der Tourismus ankurbeln, und damit lassen sich in der Region zahlreiche Arbeitsplätze sichern.</p><p>Die Schweizer Armee nutzt einen Teil dieses Gebietes zu Schiessübungszwecken. Dabei gelangen auch Geschosse auf die Gletscher. Zusätzlich produzieren militärische Schiessübungen Lärm. Schiessübungen sind daher nicht mit dem Grundgedanken des Weltnaturerbes zu vereinbaren. Das Welterbekomitee der Unesco hat dem Aletschgebiet unter Berücksichtigung aller bestehenden Nutzungen aussergewöhnlichen Wert zugesprochen. Die Schweiz sollte jedoch bestrebt sein, bestehende störende Nutzungen nach Möglichkeit aus dem Gebiet zu entfernen. Die Schweizer Armee wird stark reduziert. Ein Verzicht auf diesen Schiessübungsplatz sollte für die Armee daher zu keinen grösseren Schwierigkeiten führen.</p>
- <p>Gemäss Bundesverfassung hat die Schweiz eine Armee, die auch ausgebildet werden muss. Bei der Ausbildung werden die Vorschriften über Natur- und Umweltschutz eingehalten. Ein grosser Teil der Flieger-, Schiess- und Fahrausbildung wird bereits heute auf Simulatoren durchgeführt. Es wird aber nie möglich sein, ganz auf die Ausbildung im Gelände zu verzichten. Insbesondere für das Luft-Luft-Schiessen der Luftwaffe sowie für die Schiessübungen der Fliegerabwehr sind grosse, unbewohnte Sicherheitsräume notwendig, welche in der Schweiz nur in den Alpen zu finden sind. Im Rahmen der Verzichtsplanung berücksichtigt das VBS neben den militärischen, den wirtschaftlichen und den regionalpolitischen auch natur- und landschaftsschützerische Aspekte.</p><p>Das Welterbekomitee der Unesco hat dem Aletschgebiet unter Berücksichtigung aller bestehenden Nutzungen aussergewöhnlichen universellen Wert zugesprochen. Seit 1942 nutzt die Schweizer Armee einen kleinen Teil dieses Gebietes als Schiess- und Sicherheitssektor des Fliegerabwehrschiessplatzes Gluringen. Es handelt sich dabei um Inert-Geschosse, die keine Sprengstoffe enthalten und somit auch nicht zu Blindgängern führen. Der grosse Teil dieser Geschosse wird weggeräumt. Es ist aber nicht zu verhindern, dass ein Teil davon im Gletscher verschwindet und erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder an die Oberfläche gelangt.</p><p>Seit der Einführung der Simulatoren konnte auch die Fliegerabwehr das Schiessen im Gelände auf ein Minimum reduzieren. Ein totaler Verzicht auf Schiessübungen auf dem Fliegerabwehrschiessplatz Gluringen ist mangels Ausweichmöglichkeiten zurzeit jedoch nicht möglich. Gemäss geltendem Recht stehen die bisherigen Schiessübungen nicht mit den Schutzzielen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) im Konflikt. Die Aufnahme der betroffenen Hochgebirgslandschaft in das BLN erfolgte 1977 unter Berücksichtigung der militärischen Schiesstätigkeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für den Perimeter des Unesco-Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn ein Verbot für militärische Schiessübungen zu erlassen.</p>
- Keine Schiessübungen im Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Liste des Unesco-Weltnaturerbes sind die Naturjuwele der Erde eingetragen, beispielsweise die Galapagosinseln oder die Serengeti. Im Dezember 2001 wurde das einzigartige Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn-Gebiet in die Liste des Unesco-Weltnaturerbes aufgenommen. Das Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn-Gebiet darf sich also rühmen, zu den wertvollsten Naturlandschaften der Welt zu gehören. Die Schweiz darf mit Recht darauf stolz sein.</p><p>Die einmalige landschaftliche Schönheit des Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn-Gebietes muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Mit dem Unesco-Gütesiegel lässt sich auch der Tourismus ankurbeln, und damit lassen sich in der Region zahlreiche Arbeitsplätze sichern.</p><p>Die Schweizer Armee nutzt einen Teil dieses Gebietes zu Schiessübungszwecken. Dabei gelangen auch Geschosse auf die Gletscher. Zusätzlich produzieren militärische Schiessübungen Lärm. Schiessübungen sind daher nicht mit dem Grundgedanken des Weltnaturerbes zu vereinbaren. Das Welterbekomitee der Unesco hat dem Aletschgebiet unter Berücksichtigung aller bestehenden Nutzungen aussergewöhnlichen Wert zugesprochen. Die Schweiz sollte jedoch bestrebt sein, bestehende störende Nutzungen nach Möglichkeit aus dem Gebiet zu entfernen. Die Schweizer Armee wird stark reduziert. Ein Verzicht auf diesen Schiessübungsplatz sollte für die Armee daher zu keinen grösseren Schwierigkeiten führen.</p>
- <p>Gemäss Bundesverfassung hat die Schweiz eine Armee, die auch ausgebildet werden muss. Bei der Ausbildung werden die Vorschriften über Natur- und Umweltschutz eingehalten. Ein grosser Teil der Flieger-, Schiess- und Fahrausbildung wird bereits heute auf Simulatoren durchgeführt. Es wird aber nie möglich sein, ganz auf die Ausbildung im Gelände zu verzichten. Insbesondere für das Luft-Luft-Schiessen der Luftwaffe sowie für die Schiessübungen der Fliegerabwehr sind grosse, unbewohnte Sicherheitsräume notwendig, welche in der Schweiz nur in den Alpen zu finden sind. Im Rahmen der Verzichtsplanung berücksichtigt das VBS neben den militärischen, den wirtschaftlichen und den regionalpolitischen auch natur- und landschaftsschützerische Aspekte.</p><p>Das Welterbekomitee der Unesco hat dem Aletschgebiet unter Berücksichtigung aller bestehenden Nutzungen aussergewöhnlichen universellen Wert zugesprochen. Seit 1942 nutzt die Schweizer Armee einen kleinen Teil dieses Gebietes als Schiess- und Sicherheitssektor des Fliegerabwehrschiessplatzes Gluringen. Es handelt sich dabei um Inert-Geschosse, die keine Sprengstoffe enthalten und somit auch nicht zu Blindgängern führen. Der grosse Teil dieser Geschosse wird weggeräumt. Es ist aber nicht zu verhindern, dass ein Teil davon im Gletscher verschwindet und erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder an die Oberfläche gelangt.</p><p>Seit der Einführung der Simulatoren konnte auch die Fliegerabwehr das Schiessen im Gelände auf ein Minimum reduzieren. Ein totaler Verzicht auf Schiessübungen auf dem Fliegerabwehrschiessplatz Gluringen ist mangels Ausweichmöglichkeiten zurzeit jedoch nicht möglich. Gemäss geltendem Recht stehen die bisherigen Schiessübungen nicht mit den Schutzzielen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) im Konflikt. Die Aufnahme der betroffenen Hochgebirgslandschaft in das BLN erfolgte 1977 unter Berücksichtigung der militärischen Schiesstätigkeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für den Perimeter des Unesco-Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn ein Verbot für militärische Schiessübungen zu erlassen.</p>
- Keine Schiessübungen im Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn
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