Schutz vor dem Passivrauchen im Parlamentsgebäude

ShortId
04.3609
Id
20043609
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Schutz vor dem Passivrauchen im Parlamentsgebäude
AdditionalIndexing
2841;0421
1
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
  • L07K07050303030101, Bundeshaus
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die durch das Passivrauchen hervorgerufenen gesundheitlichen Schäden sind gut belegt. Die Prävention kann nur erfolgreich sein, wenn Raucher- und Nichtraucherbereiche streng voneinander getrennt werden. Andernfalls ist ein Schutz völlig illusorisch. In der Wandelhalle gilt zwar ein Rauchverbot, doch dringt der Rauch trotz Lüftung aus den angrenzenden Arbeitsräumen in die Wandelhalle. Konsequenterweise müsste also das Rauchen verboten werden, wenn die verfügbaren Flächen und Räume nicht genügend gross sind oder wenn die Raucherinnen und Raucher nicht von den anderen Personen örtlich getrennt werden können. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass im Bundeshaus das Rauchen im Prinzip verboten sein müsste, namentlich in den Sitzungszimmern. Orte, in denen das Rauchen erlaubt ist, müssten klar gekennzeichnet sein. Das Gleiche müsste für das Café Vallotton gelten, entsprechende Massnahmen müssten beim geplanten Umbau berücksichtigt werden.</p>
  • <p>Das Hausrecht im Parlamentsgebäude ist in Artikel 69 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung geregelt. Demnach wird es in den Ratssälen durch die Ratspräsidenten, in den übrigen Räumen durch die Verwaltungsdelegation ausgeübt. Das Hausrecht umfasst auch die Kompetenz zum Erlass einer Hausordnung und damit einer Regelung des Rauchens.</p><p>Die Verwaltungsdelegation hat sich aufgrund parlamentarischer Vorstösse mit der Frage des Rauchens im Parlamentsgebäude befasst. Sie ist der Auffassung, dass dem Schutz der Nichtrauchenden vor den Folgen des Passivrauchens im Parlamentsgebäude tatsächlich mehr Beachtung geschenkt werden sollte. Sie hat deshalb das Rauchen in einer differenzierten Lösung mit Beschluss vom 3. März 2005 geregelt.</p>
  • <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen für einen echten Schutz vor dem Passivrauchen im Parlamentsgebäude zu treffen.</p>
  • Schutz vor dem Passivrauchen im Parlamentsgebäude
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20043580
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die durch das Passivrauchen hervorgerufenen gesundheitlichen Schäden sind gut belegt. Die Prävention kann nur erfolgreich sein, wenn Raucher- und Nichtraucherbereiche streng voneinander getrennt werden. Andernfalls ist ein Schutz völlig illusorisch. In der Wandelhalle gilt zwar ein Rauchverbot, doch dringt der Rauch trotz Lüftung aus den angrenzenden Arbeitsräumen in die Wandelhalle. Konsequenterweise müsste also das Rauchen verboten werden, wenn die verfügbaren Flächen und Räume nicht genügend gross sind oder wenn die Raucherinnen und Raucher nicht von den anderen Personen örtlich getrennt werden können. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass im Bundeshaus das Rauchen im Prinzip verboten sein müsste, namentlich in den Sitzungszimmern. Orte, in denen das Rauchen erlaubt ist, müssten klar gekennzeichnet sein. Das Gleiche müsste für das Café Vallotton gelten, entsprechende Massnahmen müssten beim geplanten Umbau berücksichtigt werden.</p>
    • <p>Das Hausrecht im Parlamentsgebäude ist in Artikel 69 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung geregelt. Demnach wird es in den Ratssälen durch die Ratspräsidenten, in den übrigen Räumen durch die Verwaltungsdelegation ausgeübt. Das Hausrecht umfasst auch die Kompetenz zum Erlass einer Hausordnung und damit einer Regelung des Rauchens.</p><p>Die Verwaltungsdelegation hat sich aufgrund parlamentarischer Vorstösse mit der Frage des Rauchens im Parlamentsgebäude befasst. Sie ist der Auffassung, dass dem Schutz der Nichtrauchenden vor den Folgen des Passivrauchens im Parlamentsgebäude tatsächlich mehr Beachtung geschenkt werden sollte. Sie hat deshalb das Rauchen in einer differenzierten Lösung mit Beschluss vom 3. März 2005 geregelt.</p>
    • <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen für einen echten Schutz vor dem Passivrauchen im Parlamentsgebäude zu treffen.</p>
    • Schutz vor dem Passivrauchen im Parlamentsgebäude

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