Gefahr durch islamistische Gewalt und terroristische Umtriebe

ShortId
04.3633
Id
20043633
Updated
28.07.2023 11:58
Language
de
Title
Gefahr durch islamistische Gewalt und terroristische Umtriebe
AdditionalIndexing
09;10;Terrorismus;Ausländer/in;Extremismus;Kontrolle der Zuwanderungen;Neutralität;Gewalt;Staatsschutz;Islam;Personenkontrolle an der Grenze
1
  • L04K01060202, Islam
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L04K08020204, Extremismus
  • L04K04030303, Staatsschutz
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L04K10010503, Neutralität
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In seinem Extremismusbericht vom 25. August 2004 hält der Bundesrat fest, dass die innere Sicherheit der Schweiz derzeit durch keine extremistische Gruppe schwerwiegend bedroht wird. Weiter stellt er fest, dass die Situation bei ausländischen politisch oder religiös motivierten extremistischen Gruppen insgesamt als ruhig, aber gespannt zu bezeichnen ist. </p><p>Die Schweiz stellt für Aktivisten islamistischer Terrorgruppen aus dem Ausland nach wie vor kein Hauptangriffsziel dar. Aufgrund ihrer internationalen Position (IKRK, Uno-Sitz in Genf usw.) besteht aber eine Verwundbarkeit durch terroristische Akte. Die Schweiz hat deshalb die notwendigen Schutzmassnahmen ergriffen und passt diese laufend an.</p><p>Zudem sind auch Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz in den letzten Jahren mehrmals Opfer islamistischer Gewalt im Ausland geworden, so z. B. bei den Anschlägen 1997 in Luxor, 2002 in Pakistan und auf Bali, bei der Geiselnahme in der algerischen Sahara 2003 und bei Anschlägen in Riad 2003. Die Möglichkeit solcher Vorfälle besteht auch für die Zukunft.</p><p>2. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) befasst sich im Rahmen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) u. a. mit der gewalttätigen islamistischen Szene in der Schweiz. Wenn konkrete Hinweise auf strafbare Handlungen vorliegen, setzt die Strafverfolgung ein, insbesondere was die Zugehörigkeit zu kriminellen Organisationen angeht. Ein gewisses Manko ergibt sich daraus, dass die Mittel, um vorsorglich Aufklärungen zu betreiben, nicht gegeben sind. Diese Lücke soll im Rahmen der BWIS-II-Revision geschlossen werden. Die Personendaten werden gemäss Gesetz als Einzelfälle bearbeitet. Der Bund führt keine generellen Verdächtigenlisten, die eine generelle Übersicht und eine permanente zahlenmässige Aufschlüsselung erlauben würden. Als Tendenz kann angegeben werden, dass sich der Anteil gewaltorientierter Islamisten im Bereich von Bruchteilen von Promillen der muslimischen Wohnbevölkerung (rund 340 000) bewegt. Eine Tendenz zu zunehmender Radikalisierung ist aber festzustellen, was eine aufmerksame Beobachtung erfordert.</p><p>3. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gewann die Frage der Terrorismusprävention und -abwehr an Bedeutung und Dringlichkeit. Der Bundesrat beauftragte im November 2001 das EJPD, ihm über Massnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung des Terrorismus Bericht und Antrag zu unterbreiten. Am 26. Juni 2002 hiess er den Bericht "Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001" gut.</p><p>In der Folge wurden die schon früher ausgelösten Revisionsarbeiten am BWIS konkretisiert. Diese betreffen vor allem die Erweiterung des im BWIS geregelten Aufgabenbereiches, erweiterte Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung für die Präventionsbehörde, den erweiterten Umfang der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und die Ausgestaltung der Aufsichtsbehörde. Die Vernehmlassung ist für 2005 vorgesehen.</p><p>4. Die Fahndungszusammenarbeit im Rahmen von Schengen/Dublin führt dank dem Schengener Informationssystem (SIS) im Vergleich zur bestehenden Interpolzusammenarbeit zu merklichen Verbesserungen (klare Rechtsgrundlage, strenger Datenschutz, deutliche Verkürzung der Bearbeitungsdauer). Das SIS ist in erster Linie ein kriminalpolizeiliches Instrument, das der effizienten Fahndung nach gesuchten Personen und Gegenständen dient. Es enthält auch wichtige Informationen über gestohlene Ausweise, Blankodokumente und Waffen, was gerade im Kampf gegen den Terrorismus von Bedeutung ist. Zudem besteht die Möglichkeit zur verdeckten Registrierung und gezielten Kontrolle gemäss Artikel 99 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Diese Möglichkeiten werden auch im Kampf gegen den Terrorismus eingesetzt. Zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung wurden die Funktionen des SIS im vergangenen Jahr ausgedehnt und diverse Modifikationen vorgenommen. Neu haben z. B. die Strafverfolgungsbehörden und die Ausländerbehörden (in Bezug auf Einreisesperren) direkten Zugang zum SIS.</p><p>Das SIS ist somit auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung ein wichtiges Instrument. Heute ist der Zugang zum SIS nur indirekt möglich. Dies gilt es, komplementär zu den anderen wichtigen Zusammenarbeitsformen, namentlich im nachrichtendienstlichen Bereich, zu nutzen. Im Interesse unseres Landes sollten alle vorhandenen Instrumente im Kampf gegen den Terrorismus eingesetzt werden. Wie hoch die Erfolgsquote allein durch das Schengener Informationssystem ist, kann nicht schlüssig ermittelt werden.</p><p>5. Während bis vor einigen Jahren terroristische, auch islamistische Gewaltakte vorwiegend in Krisengebieten stattgefunden haben, hat sich der Terrorismus heute internationalisiert. Zielländer sind vorwiegend Länder mit einer islamischen Mehrheitsbevölkerung, die gemäss den Vorstellungen radikaler islamistischer Gruppen zu weit vom rechten Weg abgekommen sind. Ebenfalls wird der Terrorismus durch radikale Gruppen in der Auseinandersetzung im Mittleren Osten eingesetzt. Weitere Ziele sind die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten, beispielsweise im Irak-Krieg. Anschläge in Marokko, Saudi-Arabien, Indonesien und Spanien bestätigen diese Entwicklung.</p><p>Die Nichtbeteiligung an Kriegen und die Nichtparteinahme in kriegerischen Auseinandersetzungen gehören zu den Kernelementen des Neutralitätsrechtes und der schweizerischen Neutralitätspolitik. Damit wird das Land weniger in feindliche Auseinandersetzungen hineingezogen. Diese Politik muss konsequent weiter umgesetzt werden.</p><p>Andererseits ist die Schweiz auf die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus mit den Informationsdiensten und der Polizei anderer Länder, mit Interpol, der Uno und der OSZE angewiesen. Diese Zusammenarbeit betrifft u. a. Massnahmen wie Reiseverbote oder das Einfrieren von Guthaben mutmasslicher Terroristen. Darüber hinaus setzt sich die Schweiz auch mittels Förderung der Menschenrechte und der friedlichen Konfliktbewältigung in der Bekämpfung des Terrorismus ein.</p><p>6. Das geltende Ausländerrecht ermöglicht Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen gegen Ausländerinnen und Ausländer, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen. Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Imame können nur mit der Zustimmung des Bundesamtes für Migration erteilt werden. Sie werden im Einzelfall verweigert, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die Antragstellenden durch ihre geplante Tätigkeit und ihre Einstellung grundlegende Werte unseres demokratischen Rechtsstaates gefährden.</p><p>Der Bundesrat strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung an (Art. 1 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer; BVO, SR 823.21). Dieses Verhältnis orientiert sich an der Gesamtheit von gesellschaftlichen, bevölkerungspolitischen, wirtschaftlichen, kulturellen und umweltbezogenen Kriterien; es lässt sich am Grad der gelebten und wahrgenommenen Integration der Ausländerinnen und Ausländer in unserem Land beurteilen (siehe auch Antwort zur Kommissionsmotion 00.3232, Stabilisierung des Ausländeranteils). Gemäss dem derzeit im Parlament in Beratung befindlichen neuen Ausländergesetz sollen erwerbstätige Personen ausserhalb des EU- und Efta-Raumes nur zugelassen werden, wenn sie hohe Qualifikationskriterien erfüllen.</p><p>Daneben ist geplant, den Vorrang der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die zahlenmässige Beschränkung der Zulassungen weiterzuführen. Ausschlaggebend sind die langfristigen beruflichen und sozialen Integrationschancen und die gesamtwirtschaftlichen Interessen. Ausgenommen von diesen Grundsätzen ist die Zulassung aus humanitären Gründen, im Rahmen des Familiennachzuges oder zur Aus- und Weiterbildung. Das geplante Gesetz enthält ebenfalls neue, griffige Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen namentlich im Bereich des Familiennachzuges. Die Zunahme der ausländischen Bevölkerung während der letzten zwei Jahre ist auch im Rahmen des geltenden Rechtes fast ausschliesslich auf die Zuwanderung von Personen aus den EU- und Efta-Staaten zurückzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zahl der Gewalttaten islamistischer Extremisten hat in letzter Zeit europa- und weltweit zugenommen. Die Welle der Gewalt ist längst nicht mehr auf die Krisengebiete beschränkt, sondern hat auch auf die europäischen Länder übergegriffen und gefährdet die zivile Bevölkerung. Rasches präventives Handeln drängt sich auf. Auch in unserem Land ist eine umfassende Lagebeurteilung angezeigt. Wir ersuchen den Bundesrat daher dringend um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Gefährdung unseres Landes und der im Ausland wohnhafter bzw. tätiger Schweizer Bürgerinnen und Bürger durch Gewalttaten islamistischer Extremisten?</p><p>2. Hat er einen aktuellen Überblick über die zahlenmässige Entwicklung der in der Schweiz agierenden Gruppen islamistischer Gewalttäter und Terroristen?</p><p>3. Erachtet er unsere nachrichtendienstlichen, polizeilichen und rechtlichen Mittel und Instrumente zur Früherkennung und Bekämpfung extremistischer und terroristischer Umtriebe und Gewalttaten für ausreichend? Wo sieht er Handlungsbedarf?</p><p>4. Welche konkreten Erfolge haben Schengen-Staaten dank dem SIS im Kampf gegen terroristische Umtriebe und Gewalttaten bisher verzeichnet? Teilt der Bundesrat die Meinung, dass das Schengener Informationssystem SIS gegen terroristische Angriffe wie in Madrid oder in Holland keine Wirkung entfaltet, weil dafür relevante delikate Daten nicht ins SIS eingegeben werden? Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass aufgrund der jüngsten Entwicklungen eine Neubeurteilung der Sicherheitswirkung des Schengener Vertrages vorzunehmen ist?</p><p>5. Ist er auch der Meinung, dass die schweizerische Neutralität der strikten Nichtparteinahme und Nichteinmischung an Bedeutung gewonnen hat, weil die Schweiz sich so weniger der Gefahr aussetzt, zur Zielscheibe zu werden? Wird der Bundesrat der integralen Neutralität wieder einen gebührenden Stellenwert einräumen?</p><p>6. Welche weiteren Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um der Gefahr durch islamistischen Terror vorzubeugen? Wird der Bundesrat insbesondere dem Stabilisierungsziel des Ausländeranteiles Nachachtung verschaffen?</p>
  • Gefahr durch islamistische Gewalt und terroristische Umtriebe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In seinem Extremismusbericht vom 25. August 2004 hält der Bundesrat fest, dass die innere Sicherheit der Schweiz derzeit durch keine extremistische Gruppe schwerwiegend bedroht wird. Weiter stellt er fest, dass die Situation bei ausländischen politisch oder religiös motivierten extremistischen Gruppen insgesamt als ruhig, aber gespannt zu bezeichnen ist. </p><p>Die Schweiz stellt für Aktivisten islamistischer Terrorgruppen aus dem Ausland nach wie vor kein Hauptangriffsziel dar. Aufgrund ihrer internationalen Position (IKRK, Uno-Sitz in Genf usw.) besteht aber eine Verwundbarkeit durch terroristische Akte. Die Schweiz hat deshalb die notwendigen Schutzmassnahmen ergriffen und passt diese laufend an.</p><p>Zudem sind auch Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz in den letzten Jahren mehrmals Opfer islamistischer Gewalt im Ausland geworden, so z. B. bei den Anschlägen 1997 in Luxor, 2002 in Pakistan und auf Bali, bei der Geiselnahme in der algerischen Sahara 2003 und bei Anschlägen in Riad 2003. Die Möglichkeit solcher Vorfälle besteht auch für die Zukunft.</p><p>2. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) befasst sich im Rahmen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) u. a. mit der gewalttätigen islamistischen Szene in der Schweiz. Wenn konkrete Hinweise auf strafbare Handlungen vorliegen, setzt die Strafverfolgung ein, insbesondere was die Zugehörigkeit zu kriminellen Organisationen angeht. Ein gewisses Manko ergibt sich daraus, dass die Mittel, um vorsorglich Aufklärungen zu betreiben, nicht gegeben sind. Diese Lücke soll im Rahmen der BWIS-II-Revision geschlossen werden. Die Personendaten werden gemäss Gesetz als Einzelfälle bearbeitet. Der Bund führt keine generellen Verdächtigenlisten, die eine generelle Übersicht und eine permanente zahlenmässige Aufschlüsselung erlauben würden. Als Tendenz kann angegeben werden, dass sich der Anteil gewaltorientierter Islamisten im Bereich von Bruchteilen von Promillen der muslimischen Wohnbevölkerung (rund 340 000) bewegt. Eine Tendenz zu zunehmender Radikalisierung ist aber festzustellen, was eine aufmerksame Beobachtung erfordert.</p><p>3. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gewann die Frage der Terrorismusprävention und -abwehr an Bedeutung und Dringlichkeit. Der Bundesrat beauftragte im November 2001 das EJPD, ihm über Massnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung des Terrorismus Bericht und Antrag zu unterbreiten. Am 26. Juni 2002 hiess er den Bericht "Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001" gut.</p><p>In der Folge wurden die schon früher ausgelösten Revisionsarbeiten am BWIS konkretisiert. Diese betreffen vor allem die Erweiterung des im BWIS geregelten Aufgabenbereiches, erweiterte Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung für die Präventionsbehörde, den erweiterten Umfang der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und die Ausgestaltung der Aufsichtsbehörde. Die Vernehmlassung ist für 2005 vorgesehen.</p><p>4. Die Fahndungszusammenarbeit im Rahmen von Schengen/Dublin führt dank dem Schengener Informationssystem (SIS) im Vergleich zur bestehenden Interpolzusammenarbeit zu merklichen Verbesserungen (klare Rechtsgrundlage, strenger Datenschutz, deutliche Verkürzung der Bearbeitungsdauer). Das SIS ist in erster Linie ein kriminalpolizeiliches Instrument, das der effizienten Fahndung nach gesuchten Personen und Gegenständen dient. Es enthält auch wichtige Informationen über gestohlene Ausweise, Blankodokumente und Waffen, was gerade im Kampf gegen den Terrorismus von Bedeutung ist. Zudem besteht die Möglichkeit zur verdeckten Registrierung und gezielten Kontrolle gemäss Artikel 99 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Diese Möglichkeiten werden auch im Kampf gegen den Terrorismus eingesetzt. Zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung wurden die Funktionen des SIS im vergangenen Jahr ausgedehnt und diverse Modifikationen vorgenommen. Neu haben z. B. die Strafverfolgungsbehörden und die Ausländerbehörden (in Bezug auf Einreisesperren) direkten Zugang zum SIS.</p><p>Das SIS ist somit auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung ein wichtiges Instrument. Heute ist der Zugang zum SIS nur indirekt möglich. Dies gilt es, komplementär zu den anderen wichtigen Zusammenarbeitsformen, namentlich im nachrichtendienstlichen Bereich, zu nutzen. Im Interesse unseres Landes sollten alle vorhandenen Instrumente im Kampf gegen den Terrorismus eingesetzt werden. Wie hoch die Erfolgsquote allein durch das Schengener Informationssystem ist, kann nicht schlüssig ermittelt werden.</p><p>5. Während bis vor einigen Jahren terroristische, auch islamistische Gewaltakte vorwiegend in Krisengebieten stattgefunden haben, hat sich der Terrorismus heute internationalisiert. Zielländer sind vorwiegend Länder mit einer islamischen Mehrheitsbevölkerung, die gemäss den Vorstellungen radikaler islamistischer Gruppen zu weit vom rechten Weg abgekommen sind. Ebenfalls wird der Terrorismus durch radikale Gruppen in der Auseinandersetzung im Mittleren Osten eingesetzt. Weitere Ziele sind die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten, beispielsweise im Irak-Krieg. Anschläge in Marokko, Saudi-Arabien, Indonesien und Spanien bestätigen diese Entwicklung.</p><p>Die Nichtbeteiligung an Kriegen und die Nichtparteinahme in kriegerischen Auseinandersetzungen gehören zu den Kernelementen des Neutralitätsrechtes und der schweizerischen Neutralitätspolitik. Damit wird das Land weniger in feindliche Auseinandersetzungen hineingezogen. Diese Politik muss konsequent weiter umgesetzt werden.</p><p>Andererseits ist die Schweiz auf die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus mit den Informationsdiensten und der Polizei anderer Länder, mit Interpol, der Uno und der OSZE angewiesen. Diese Zusammenarbeit betrifft u. a. Massnahmen wie Reiseverbote oder das Einfrieren von Guthaben mutmasslicher Terroristen. Darüber hinaus setzt sich die Schweiz auch mittels Förderung der Menschenrechte und der friedlichen Konfliktbewältigung in der Bekämpfung des Terrorismus ein.</p><p>6. Das geltende Ausländerrecht ermöglicht Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen gegen Ausländerinnen und Ausländer, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen. Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Imame können nur mit der Zustimmung des Bundesamtes für Migration erteilt werden. Sie werden im Einzelfall verweigert, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die Antragstellenden durch ihre geplante Tätigkeit und ihre Einstellung grundlegende Werte unseres demokratischen Rechtsstaates gefährden.</p><p>Der Bundesrat strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung an (Art. 1 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer; BVO, SR 823.21). Dieses Verhältnis orientiert sich an der Gesamtheit von gesellschaftlichen, bevölkerungspolitischen, wirtschaftlichen, kulturellen und umweltbezogenen Kriterien; es lässt sich am Grad der gelebten und wahrgenommenen Integration der Ausländerinnen und Ausländer in unserem Land beurteilen (siehe auch Antwort zur Kommissionsmotion 00.3232, Stabilisierung des Ausländeranteils). Gemäss dem derzeit im Parlament in Beratung befindlichen neuen Ausländergesetz sollen erwerbstätige Personen ausserhalb des EU- und Efta-Raumes nur zugelassen werden, wenn sie hohe Qualifikationskriterien erfüllen.</p><p>Daneben ist geplant, den Vorrang der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die zahlenmässige Beschränkung der Zulassungen weiterzuführen. Ausschlaggebend sind die langfristigen beruflichen und sozialen Integrationschancen und die gesamtwirtschaftlichen Interessen. Ausgenommen von diesen Grundsätzen ist die Zulassung aus humanitären Gründen, im Rahmen des Familiennachzuges oder zur Aus- und Weiterbildung. Das geplante Gesetz enthält ebenfalls neue, griffige Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen namentlich im Bereich des Familiennachzuges. Die Zunahme der ausländischen Bevölkerung während der letzten zwei Jahre ist auch im Rahmen des geltenden Rechtes fast ausschliesslich auf die Zuwanderung von Personen aus den EU- und Efta-Staaten zurückzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zahl der Gewalttaten islamistischer Extremisten hat in letzter Zeit europa- und weltweit zugenommen. Die Welle der Gewalt ist längst nicht mehr auf die Krisengebiete beschränkt, sondern hat auch auf die europäischen Länder übergegriffen und gefährdet die zivile Bevölkerung. Rasches präventives Handeln drängt sich auf. Auch in unserem Land ist eine umfassende Lagebeurteilung angezeigt. Wir ersuchen den Bundesrat daher dringend um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Gefährdung unseres Landes und der im Ausland wohnhafter bzw. tätiger Schweizer Bürgerinnen und Bürger durch Gewalttaten islamistischer Extremisten?</p><p>2. Hat er einen aktuellen Überblick über die zahlenmässige Entwicklung der in der Schweiz agierenden Gruppen islamistischer Gewalttäter und Terroristen?</p><p>3. Erachtet er unsere nachrichtendienstlichen, polizeilichen und rechtlichen Mittel und Instrumente zur Früherkennung und Bekämpfung extremistischer und terroristischer Umtriebe und Gewalttaten für ausreichend? Wo sieht er Handlungsbedarf?</p><p>4. Welche konkreten Erfolge haben Schengen-Staaten dank dem SIS im Kampf gegen terroristische Umtriebe und Gewalttaten bisher verzeichnet? Teilt der Bundesrat die Meinung, dass das Schengener Informationssystem SIS gegen terroristische Angriffe wie in Madrid oder in Holland keine Wirkung entfaltet, weil dafür relevante delikate Daten nicht ins SIS eingegeben werden? Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass aufgrund der jüngsten Entwicklungen eine Neubeurteilung der Sicherheitswirkung des Schengener Vertrages vorzunehmen ist?</p><p>5. Ist er auch der Meinung, dass die schweizerische Neutralität der strikten Nichtparteinahme und Nichteinmischung an Bedeutung gewonnen hat, weil die Schweiz sich so weniger der Gefahr aussetzt, zur Zielscheibe zu werden? Wird der Bundesrat der integralen Neutralität wieder einen gebührenden Stellenwert einräumen?</p><p>6. Welche weiteren Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um der Gefahr durch islamistischen Terror vorzubeugen? Wird der Bundesrat insbesondere dem Stabilisierungsziel des Ausländeranteiles Nachachtung verschaffen?</p>
    • Gefahr durch islamistische Gewalt und terroristische Umtriebe

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