Wie geht der Bundesrat den Aufgabenverzicht an?

ShortId
04.3635
Id
20043635
Updated
28.07.2023 12:39
Language
de
Title
Wie geht der Bundesrat den Aufgabenverzicht an?
AdditionalIndexing
24;Aufgaben der Exekutive;Aufgabenüberprüfung;Leistungsabbau;Durchführung eines Projektes;Sparmassnahme
1
  • L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Aufgrund der strukturellen Defizite im Bundeshaushalt gehörte die Überprüfung der Aufgaben in den vergangenen zwei Jahren zu den Dauerthemen im Bundesrat. Als Ergebnis unterbreitete er dem Parlament u. a. die Entlastungsprogramme 2003 und 2004. Sodann leitete er in der Verwaltung eine Aufgabenverzichtsplanung ein, die bei den Funktionsausgaben bis 2008 zu Einsparungen von knapp 200 Millionen Franken führen soll. Im Weiteren beschloss der Bundesrat, eine Verwaltungsreform vorzunehmen. Damit soll die Führung in der Verwaltung erleichtert und die Effizienz gesteigert werden. Schliesslich beschloss der Bundesrat, den Bundeshaushalt auf weitere Einsparungen in namhaftem Ausmass zu durchleuchten und aufzuzeigen, wie und mit welchen Folgen solche Aufgabenreduktionen realisiert werden könnten.</p><p>2. In seiner Aussprache vom 22. Dezember 2004 entschied der Bundesrat, die Prüfung weiterer Einsparungen in namhaftem Ausmass selber vorzunehmen. Er verzichtete damit darauf, für diesen Zweck eine externe Expertengruppe einzusetzen, und erteilte den Auftrag an das EFD, als Grundlage für die Überprüfung ein Aufgabenportfolio zu erstellen. Weitere Anweisungen an die Verwaltung existieren zurzeit nicht.</p><p>3. Verwaltungsreorganisationen sowie Aufgabenverzichte im Funktionsbereich liegen in der Zuständigkeit des Bundesrates. Ebenso in eigener Kompetenz hat der Bundesrat eine Verordnung mit flankierenden Massnahmen im Personalbereich erlassen, die den Personalabbau erleichtern und möglichst sozialverträglich ausgestalten soll. Zu diesen Vorhaben sind keine Botschaften an das Parlament zu erwarten. Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte indes zu gegebener Zeit über die Ergebnisse informieren. Die Prüfung von weiteren namhaften Aufgabenreduktionen ist ein komplexes Unterfangen, das einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Es kann deshalb kaum in diesem Jahr abgeschlossen werden, zumal gleichzeitig zahlreiche andere Arbeiten zur Sanierung des Haushaltes im Gang sind. Auch ist offen, in welcher Form der Bundesrat dem Parlament das Ergebnis dieser Überprüfung unterbreiten wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Aufgabenverzicht ist nötig, um die Bundesfinanzen in den Griff zu bekommen. Dem Bundesrat kommt dabei die Führungsrolle zu. Wie nimmt er sie wahr? Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Auf welchem Weg, mit welchen Mitteln und nach welchen Kriterien gedenkt der Bundesrat die Aufgaben des Bundes und seiner Verwaltung zu überprüfen?</p><p>2. Gibt es bereits Anweisungen an die Departemente, Prioritäten, Zeitpläne?</p><p>3. Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine Botschaft an das Parlament zu erwarten?</p>
  • Wie geht der Bundesrat den Aufgabenverzicht an?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Aufgrund der strukturellen Defizite im Bundeshaushalt gehörte die Überprüfung der Aufgaben in den vergangenen zwei Jahren zu den Dauerthemen im Bundesrat. Als Ergebnis unterbreitete er dem Parlament u. a. die Entlastungsprogramme 2003 und 2004. Sodann leitete er in der Verwaltung eine Aufgabenverzichtsplanung ein, die bei den Funktionsausgaben bis 2008 zu Einsparungen von knapp 200 Millionen Franken führen soll. Im Weiteren beschloss der Bundesrat, eine Verwaltungsreform vorzunehmen. Damit soll die Führung in der Verwaltung erleichtert und die Effizienz gesteigert werden. Schliesslich beschloss der Bundesrat, den Bundeshaushalt auf weitere Einsparungen in namhaftem Ausmass zu durchleuchten und aufzuzeigen, wie und mit welchen Folgen solche Aufgabenreduktionen realisiert werden könnten.</p><p>2. In seiner Aussprache vom 22. Dezember 2004 entschied der Bundesrat, die Prüfung weiterer Einsparungen in namhaftem Ausmass selber vorzunehmen. Er verzichtete damit darauf, für diesen Zweck eine externe Expertengruppe einzusetzen, und erteilte den Auftrag an das EFD, als Grundlage für die Überprüfung ein Aufgabenportfolio zu erstellen. Weitere Anweisungen an die Verwaltung existieren zurzeit nicht.</p><p>3. Verwaltungsreorganisationen sowie Aufgabenverzichte im Funktionsbereich liegen in der Zuständigkeit des Bundesrates. Ebenso in eigener Kompetenz hat der Bundesrat eine Verordnung mit flankierenden Massnahmen im Personalbereich erlassen, die den Personalabbau erleichtern und möglichst sozialverträglich ausgestalten soll. Zu diesen Vorhaben sind keine Botschaften an das Parlament zu erwarten. Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte indes zu gegebener Zeit über die Ergebnisse informieren. Die Prüfung von weiteren namhaften Aufgabenreduktionen ist ein komplexes Unterfangen, das einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Es kann deshalb kaum in diesem Jahr abgeschlossen werden, zumal gleichzeitig zahlreiche andere Arbeiten zur Sanierung des Haushaltes im Gang sind. Auch ist offen, in welcher Form der Bundesrat dem Parlament das Ergebnis dieser Überprüfung unterbreiten wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Aufgabenverzicht ist nötig, um die Bundesfinanzen in den Griff zu bekommen. Dem Bundesrat kommt dabei die Führungsrolle zu. Wie nimmt er sie wahr? Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Auf welchem Weg, mit welchen Mitteln und nach welchen Kriterien gedenkt der Bundesrat die Aufgaben des Bundes und seiner Verwaltung zu überprüfen?</p><p>2. Gibt es bereits Anweisungen an die Departemente, Prioritäten, Zeitpläne?</p><p>3. Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine Botschaft an das Parlament zu erwarten?</p>
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