Investitionen für die Armee. Mehrjährige Rahmenkredite

ShortId
04.3636
Id
20043636
Updated
28.07.2023 10:59
Language
de
Title
Investitionen für die Armee. Mehrjährige Rahmenkredite
AdditionalIndexing
09;Globalbudget;Investitionspolitik;militärische Anlage;Finanzplanung;Verteidigungsausgaben;Rahmenkredit
1
  • L04K04020109, Verteidigungsausgaben
  • L04K11020305, Rahmenkredit
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L04K04020105, militärische Anlage
  • L04K11090106, Investitionspolitik
  • L04K11080105, Globalbudget
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen zusammenfassend wie folgt:</p><p>Im Sinne der Optimierung der Budgetabläufe und der Erhöhung der Transparenz gegenüber der Politik bezüglich der Investitionsplanung hat das VBS erste Überlegungen angestellt. Diese gehen in zwei Richtungen: Einerseits wird näher untersucht, wieweit Rüstungsprogramm, Immobilienbotschaft und Teilbudgets "Rüstung" zusammengefasst werden können. Andererseits prüft das VBS zurzeit die Möglichkeit, Rüstungsprogramme und Immobilienbotschaften über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu präsentieren. Das hätte den Vorteil, dass der Handlungsspielraum als auch die Planungssicherheit des VBS verbessert und die Kohärenz sowie Konsistenz der Inhalte auf der Zeitachse besser gewährleistet würden (langfristige Rüstungsplanung).</p><p>Für die allfällige Umsetzung dieser Vorhaben bestehen keine rechtlichen Einschränkungen.</p><p>In der Bundesverwaltung bestehen bereits heute verschiedene Rahmenkredite mit delegierter Spezifikationsbefugnis. Neben den bekannten Beispielen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und Osthilfe sowie Wohnbauförderung wurde vom Parlament im Jahr 2003 ein Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS bewilligt (BBl 2003 S. 2197). Aus der Sicht des Bundesrates sind solche mehrjährige Kredite je nach Bereich sinnvoll. Die Möglichkeit wird auch im beschriebenen Zusammenhang eingehend geprüft.</p><p>Gemäss Botschaft zur Revision des Finanzhaushaltgesetzes werden die Bestimmungen über die Verpflichtungskredite im Wesentlichen jenen des geltenden Rechtes entsprechen. Die Umstellung auf das Neue Rechnungsmodell (NRM) wird somit die Weiterführung der Rahmenkredite erlauben. Die Verpflichtungskreditkontrolle wird anspruchsvoller, aber weiterhin gewährleistet bleiben. Durch die Einführung der Investitionsrechnung werden sich die zahlenmässigen Grössenordnungen verändern. Die zeitgleiche Einführung eines Rahmenkredites für die Investitionen der Armee mit der Einführung des NRM ist grundsätzlich denkbar. </p><p>Das VBS wird dem Bundesrat die Resultate der erwähnten Abklärungen zu gegebener Zeit unterbreiten. Die zuständigen Kommissionen (SiK/FK) werden über allfällige Entscheide des Bundesrates orientiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Diskussionen im Zusammenhang mit dem Rüstungsprogramm 2004 und der Immobilienbotschaft 2005 haben gezeigt, wie wichtig es ist, sich bei Entscheiden auf eine Gesamtanalyse der Situation abstützen zu können, insbesondere in Sicherheitsfragen. Ebenfalls klar geworden ist die Notwendigkeit, die mittelfristigen Investitionen aufgrund von klaren und globalen Grundsätzen festzulegen. Man kann sich diesbezüglich zu Recht fragen, ob die aktuelle Vorgehensweise der eidgenössischen Räte zur Prüfung der Rüstungs- und Immobilienprogramme nicht revidiert werden sollte, damit die Armee die politischen Ziele, die ihr vorgegeben sind, besser erreichen kann.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat immer noch der Meinung, dass es sinnvoll ist, das Rüstungsprogramm und die Immobilienbotschaft getrennt und zwar jedes Jahr bekannt zu geben? Glaubt er nicht, dass der strategische Wert und die Gesamtkohärenz dieser Entscheidungen verbessert werden könnten, wenn man nur alle paar Jahre eine einzige Botschaft zu den Gesamtinvestitionen der Armee vorlegen würde?</p><p>2. Gibt es im Moment gesetzliche oder reglementarische Vorschriften, die einem Übergang zum Konzept eines mehrjährigen Rahmenkredites für die Armee entgegenstehen?</p><p>3. Hat man bereits an andere - vergleichbare - Situationen in der Bundesverwaltung gedacht? Kann man aus den Erfahrungen, die anderswo mit solchen mehrjährigen Rahmenkrediten gemacht wurden, nützliche Lehren ziehen?</p><p>4. Angenommen, für die Armee wird ein solcher Rahmenkredit eingeführt: Was hält der Bundesrat von der Lösung, der Bundesversammlung eine globale Botschaft vorzulegen, die einen Zeitraum von vier Jahren umfasst und die jährlich in den Sicherheitspolischen Kommissionen des Parlamentes besprochen werden muss?</p><p>5. Würde sich eine solche Lösung finanzpolitisch gesehen nicht harmonisch in das neue Rechnungsmodell des Bundes einfügen? Dieses Rechnungsmodell wird 2007 eingeführt und sieht ja u. a. auch den Übergang vom Zahlungskredit zu einer Investitionsrechnung mit jährlichen Abschreibungen vor. Wäre es vorstellbar, dass zum gleichen Zeitpunkt ein mehrjähriger Rahmenkredit für Investitionen für die Armee eingeführt werden könnte?</p>
  • Investitionen für die Armee. Mehrjährige Rahmenkredite
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen zusammenfassend wie folgt:</p><p>Im Sinne der Optimierung der Budgetabläufe und der Erhöhung der Transparenz gegenüber der Politik bezüglich der Investitionsplanung hat das VBS erste Überlegungen angestellt. Diese gehen in zwei Richtungen: Einerseits wird näher untersucht, wieweit Rüstungsprogramm, Immobilienbotschaft und Teilbudgets "Rüstung" zusammengefasst werden können. Andererseits prüft das VBS zurzeit die Möglichkeit, Rüstungsprogramme und Immobilienbotschaften über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu präsentieren. Das hätte den Vorteil, dass der Handlungsspielraum als auch die Planungssicherheit des VBS verbessert und die Kohärenz sowie Konsistenz der Inhalte auf der Zeitachse besser gewährleistet würden (langfristige Rüstungsplanung).</p><p>Für die allfällige Umsetzung dieser Vorhaben bestehen keine rechtlichen Einschränkungen.</p><p>In der Bundesverwaltung bestehen bereits heute verschiedene Rahmenkredite mit delegierter Spezifikationsbefugnis. Neben den bekannten Beispielen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und Osthilfe sowie Wohnbauförderung wurde vom Parlament im Jahr 2003 ein Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS bewilligt (BBl 2003 S. 2197). Aus der Sicht des Bundesrates sind solche mehrjährige Kredite je nach Bereich sinnvoll. Die Möglichkeit wird auch im beschriebenen Zusammenhang eingehend geprüft.</p><p>Gemäss Botschaft zur Revision des Finanzhaushaltgesetzes werden die Bestimmungen über die Verpflichtungskredite im Wesentlichen jenen des geltenden Rechtes entsprechen. Die Umstellung auf das Neue Rechnungsmodell (NRM) wird somit die Weiterführung der Rahmenkredite erlauben. Die Verpflichtungskreditkontrolle wird anspruchsvoller, aber weiterhin gewährleistet bleiben. Durch die Einführung der Investitionsrechnung werden sich die zahlenmässigen Grössenordnungen verändern. Die zeitgleiche Einführung eines Rahmenkredites für die Investitionen der Armee mit der Einführung des NRM ist grundsätzlich denkbar. </p><p>Das VBS wird dem Bundesrat die Resultate der erwähnten Abklärungen zu gegebener Zeit unterbreiten. Die zuständigen Kommissionen (SiK/FK) werden über allfällige Entscheide des Bundesrates orientiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Diskussionen im Zusammenhang mit dem Rüstungsprogramm 2004 und der Immobilienbotschaft 2005 haben gezeigt, wie wichtig es ist, sich bei Entscheiden auf eine Gesamtanalyse der Situation abstützen zu können, insbesondere in Sicherheitsfragen. Ebenfalls klar geworden ist die Notwendigkeit, die mittelfristigen Investitionen aufgrund von klaren und globalen Grundsätzen festzulegen. Man kann sich diesbezüglich zu Recht fragen, ob die aktuelle Vorgehensweise der eidgenössischen Räte zur Prüfung der Rüstungs- und Immobilienprogramme nicht revidiert werden sollte, damit die Armee die politischen Ziele, die ihr vorgegeben sind, besser erreichen kann.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat immer noch der Meinung, dass es sinnvoll ist, das Rüstungsprogramm und die Immobilienbotschaft getrennt und zwar jedes Jahr bekannt zu geben? Glaubt er nicht, dass der strategische Wert und die Gesamtkohärenz dieser Entscheidungen verbessert werden könnten, wenn man nur alle paar Jahre eine einzige Botschaft zu den Gesamtinvestitionen der Armee vorlegen würde?</p><p>2. Gibt es im Moment gesetzliche oder reglementarische Vorschriften, die einem Übergang zum Konzept eines mehrjährigen Rahmenkredites für die Armee entgegenstehen?</p><p>3. Hat man bereits an andere - vergleichbare - Situationen in der Bundesverwaltung gedacht? Kann man aus den Erfahrungen, die anderswo mit solchen mehrjährigen Rahmenkrediten gemacht wurden, nützliche Lehren ziehen?</p><p>4. Angenommen, für die Armee wird ein solcher Rahmenkredit eingeführt: Was hält der Bundesrat von der Lösung, der Bundesversammlung eine globale Botschaft vorzulegen, die einen Zeitraum von vier Jahren umfasst und die jährlich in den Sicherheitspolischen Kommissionen des Parlamentes besprochen werden muss?</p><p>5. Würde sich eine solche Lösung finanzpolitisch gesehen nicht harmonisch in das neue Rechnungsmodell des Bundes einfügen? Dieses Rechnungsmodell wird 2007 eingeführt und sieht ja u. a. auch den Übergang vom Zahlungskredit zu einer Investitionsrechnung mit jährlichen Abschreibungen vor. Wäre es vorstellbar, dass zum gleichen Zeitpunkt ein mehrjähriger Rahmenkredit für Investitionen für die Armee eingeführt werden könnte?</p>
    • Investitionen für die Armee. Mehrjährige Rahmenkredite

Back to List