Bundesgesetz über den Konsumkredit. Erfahrungsbericht

ShortId
04.3639
Id
20043639
Updated
27.07.2023 20:23
Language
de
Title
Bundesgesetz über den Konsumkredit. Erfahrungsbericht
AdditionalIndexing
24;Konsumkredit;Verschuldung;Statistik;Gesetzesevaluation
1
  • L04K11040305, Konsumkredit
  • L05K1104030102, Verschuldung
  • L03K020218, Statistik
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Postulat greift zwei unterschiedliche Anliegen auf, die separater Erörterung bedürfen.</p><p>Ziffer 1 weist darauf hin, dass es in der Schweiz keine verlässliche Statistik zur Verschuldungssituation von Privathaushalten gibt. Zwar führt das Bundesamt für Statistik eine Konkursstatistik. Die bei den kantonalen Konkursämtern erhobenen Angaben erlauben aber nicht, auf die im Postulat aufgeworfenen Fragen verbindliche Antworten zu geben. Der Bundesrat ist daher bereit, die Möglichkeit zu prüfen, wie die statistische Situation verbessert werden kann.</p><p>In Ziffer 2 verlangt das Postulat eine Evaluation des Bundesgesetzes vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (SR 221.214.1). Das Konsumkreditgesetz ist seit dem 1. Januar 2003 in Kraft und damit seit knapp mehr als zwei Jahren. Dieser Zeitraum genügt erklärtermassen nicht, um verlässliche Aussagen darüber machen zu können, ob sich ein Gesetz bewährt hat oder nicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme von Ziffer 1 und die Ablehnung von Ziffer 2 des Postulats.
  • <p>1. Trotz der wachsenden Bedeutung der Überschuldung gibt es nach wie vor nur Schätzungen über die Anzahl verschuldeter Privathaushalte. Der Bundesrat wird daher beauftragt, die Anzahl der verschuldeten Haushalte zu erheben. Diese Statistik soll auch die Haushaltsformen, die Altersgruppen und Einkommenskategorien der Verschuldeten einschliessen.</p><p>2. Weiter wird verlangt, dass der Bundesrat eine Studie in Auftrag gibt, welche die Auswirkungen - positive und negative - des neuen Konsumkreditgesetzes, namentlich in den Bereichen Prävention, Kreditfähigkeitsprüfung, und die Konsequenzen der angewandten Berechnungsgrundlagen zur Festlegung der Kreditfähigkeitsprüfung erörtert.</p>
  • Bundesgesetz über den Konsumkredit. Erfahrungsbericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Postulat greift zwei unterschiedliche Anliegen auf, die separater Erörterung bedürfen.</p><p>Ziffer 1 weist darauf hin, dass es in der Schweiz keine verlässliche Statistik zur Verschuldungssituation von Privathaushalten gibt. Zwar führt das Bundesamt für Statistik eine Konkursstatistik. Die bei den kantonalen Konkursämtern erhobenen Angaben erlauben aber nicht, auf die im Postulat aufgeworfenen Fragen verbindliche Antworten zu geben. Der Bundesrat ist daher bereit, die Möglichkeit zu prüfen, wie die statistische Situation verbessert werden kann.</p><p>In Ziffer 2 verlangt das Postulat eine Evaluation des Bundesgesetzes vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (SR 221.214.1). Das Konsumkreditgesetz ist seit dem 1. Januar 2003 in Kraft und damit seit knapp mehr als zwei Jahren. Dieser Zeitraum genügt erklärtermassen nicht, um verlässliche Aussagen darüber machen zu können, ob sich ein Gesetz bewährt hat oder nicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme von Ziffer 1 und die Ablehnung von Ziffer 2 des Postulats.
    • <p>1. Trotz der wachsenden Bedeutung der Überschuldung gibt es nach wie vor nur Schätzungen über die Anzahl verschuldeter Privathaushalte. Der Bundesrat wird daher beauftragt, die Anzahl der verschuldeten Haushalte zu erheben. Diese Statistik soll auch die Haushaltsformen, die Altersgruppen und Einkommenskategorien der Verschuldeten einschliessen.</p><p>2. Weiter wird verlangt, dass der Bundesrat eine Studie in Auftrag gibt, welche die Auswirkungen - positive und negative - des neuen Konsumkreditgesetzes, namentlich in den Bereichen Prävention, Kreditfähigkeitsprüfung, und die Konsequenzen der angewandten Berechnungsgrundlagen zur Festlegung der Kreditfähigkeitsprüfung erörtert.</p>
    • Bundesgesetz über den Konsumkredit. Erfahrungsbericht

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