Importverbot von Hunde- und Katzenfellen

ShortId
04.3642
Id
20043642
Updated
28.07.2023 11:34
Language
de
Title
Importverbot von Hunde- und Katzenfellen
AdditionalIndexing
15;Einfuhrbeschränkung;Haustier;Hund;Tierhaut und Fell;Tierschutz
1
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K0101030701, Hund
  • L04K01010307, Haustier
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L04K14020505, Tierhaut und Fell
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Artikel 9 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes kann der Bundesrat "aus Gründen des Tierschutzes die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren und tierischen Produkten an Bedingungen knüpfen, einschränken oder verbieten". Der Bundesrat hat von dieser Kompetenz schon wiederholt Gebrauch gemacht.</p><p>Seit 1997 wird der internationale Handel mit Hunde- und Katzenfellen dokumentiert. Jedes Jahr werden in China und anderen asiatischen Staaten über 2 Millionen Hunde und Katzen geschlachtet, um mit deren Fell Pelzmäntel, Pelzbordüren, andere modische Accessoires oder vermeintliche Volksheilmittel herzustellen und in westliche Länder zu exportieren. </p><p>Sowohl die Haltungs- als auch die Tötungsbedingungen dieser Tiere sind tierquälerisch: So werden, um Beschädigungen am Fell zu vermeiden, Katzen mit einem dünnen Seil um den Hals stranguliert. Hunde werden erschlagen und mit einem Messerstich in den Hals entblutet.</p><p>Verschiedene Länder haben deshalb legislatorische Massnahmen im verlangten Sinn ergriffen, so die USA im Jahre 2000. In Europa folgten in den letzten Jahren Italien, Dänemark und seit kurzem Frankreich. Es ist davon auszugehen, dass weitere EU-Staaten sich anschliessen werden.</p><p>Nach Auskunft amerikanischer Tierschutzorganisationen ist der Beschluss des US-Kongresses auch WTO-konform, da er nicht nur den Import, sondern auch Export und Handel mit Katzen - und Hundefell umfasst.</p><p>Die Schweiz sollte daher ihrerseits Massnahmen ergreifen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein generelles Einfuhrverbot von Hunde- und Katzenfellen und daraus hergestellten Produkten zu erlassen.</p>
  • Importverbot von Hunde- und Katzenfellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 9 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes kann der Bundesrat "aus Gründen des Tierschutzes die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren und tierischen Produkten an Bedingungen knüpfen, einschränken oder verbieten". Der Bundesrat hat von dieser Kompetenz schon wiederholt Gebrauch gemacht.</p><p>Seit 1997 wird der internationale Handel mit Hunde- und Katzenfellen dokumentiert. Jedes Jahr werden in China und anderen asiatischen Staaten über 2 Millionen Hunde und Katzen geschlachtet, um mit deren Fell Pelzmäntel, Pelzbordüren, andere modische Accessoires oder vermeintliche Volksheilmittel herzustellen und in westliche Länder zu exportieren. </p><p>Sowohl die Haltungs- als auch die Tötungsbedingungen dieser Tiere sind tierquälerisch: So werden, um Beschädigungen am Fell zu vermeiden, Katzen mit einem dünnen Seil um den Hals stranguliert. Hunde werden erschlagen und mit einem Messerstich in den Hals entblutet.</p><p>Verschiedene Länder haben deshalb legislatorische Massnahmen im verlangten Sinn ergriffen, so die USA im Jahre 2000. In Europa folgten in den letzten Jahren Italien, Dänemark und seit kurzem Frankreich. Es ist davon auszugehen, dass weitere EU-Staaten sich anschliessen werden.</p><p>Nach Auskunft amerikanischer Tierschutzorganisationen ist der Beschluss des US-Kongresses auch WTO-konform, da er nicht nur den Import, sondern auch Export und Handel mit Katzen - und Hundefell umfasst.</p><p>Die Schweiz sollte daher ihrerseits Massnahmen ergreifen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein generelles Einfuhrverbot von Hunde- und Katzenfellen und daraus hergestellten Produkten zu erlassen.</p>
    • Importverbot von Hunde- und Katzenfellen

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