Umfahrung Rapperswil-Jona als Teil der Nationalstrasse
- ShortId
-
04.3644
- Id
-
20043644
- Updated
-
28.07.2023 11:15
- Language
-
de
- Title
-
Umfahrung Rapperswil-Jona als Teil der Nationalstrasse
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;Autobahn;Schnellstrasse;Sachplan;St. Gallen (Kanton)
- 1
-
- L05K1803010208, Schnellstrasse
- L05K1803010201, Autobahn
- L04K18030102, Strassennetz
- L04K01020412, Sachplan
- L05K0301010116, St. Gallen (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verkehrsverhältnisse im Raum Rapperswil-Jona sind zunehmend unhaltbar. Täglich befahren etwa 24 000 Fahrzeuge den Seedamm und zwängen sich anschliessend durch dichtbesiedeltes Gebiet. Die Belastung für die Bevölkerung sowie ansässige Unternehmen ist nicht mehr zumutbar. Das Projekt einer Entlastungslösung ist technisch abgeschlossen und liegt vor. Hingegen fehlt nach wie vor eine Finanzierungssicherung seitens des Bundes. In Bezug auf eine allfällige Klassierung als Nationalstrasse wurde seitens des Bundes auf die Erarbeitung des Sachplans Verkehr verwiesen (Antwort zu Empfehlung David 01.3415). Im ersten Sachplanentwurf ist die Verkehrsentlastung Rapperswil-Jona im nationalen Grundnetz aufgeführt.</p><p>In den letzten Jahren wurden auf verschiedenen Kanälen diverse Begehren um Aufklassierung von Strassen zu Nationalstrassen gestellt. Sie alle wurden vom Bundesrat in Postulatform entgegengenommen, seinerzeit wiederholt mit dem Hinweis, der Sachplan liege Ende 2003 vor (u. a. Motion Jossen 01.3308, Umklassierung der Strasse Leuk-Leukerbad). Hier scheint sich nun eine Verzögerung zu ergeben, indem offensichtlich vor Herbst 2005 nichts Verbindliches vorliegen soll. Dieses lange Zuwarten ist insbesondere für die Verkehrsentlastung Rapperswil-Jona nicht akzeptierbar. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleiches liegt nun auch eine verbindliche Verfassungsgrundlage hinsichtlich Finanzierung Nationalstrassenbau vor. Schwerwiegende Verkehrsprobleme sind demgemäss als nationale Aufgaben zu betrachten. Namentlich zur Lösung der Agglomerationsprobleme wird ein verstärktes Engagement des Bundes erwartet.</p>
- <p>1. Volk und Stände haben der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 28. November 2004 zugestimmt. Im Bereich der Nationalstrassen wird - abgesehen von der Fertigstellung des beschlossenen Netzes - der Bund die alleinige Verantwortung übernehmen. Die Anpassung des Nationalstrassen-Netzbeschlusses, mithin die Aufklassierung einzelner Strecken, findet im Rahmen von NFA allerdings nicht statt.</p><p>Die Grundlagen für die Definition der Bundesnetze Strasse und Schiene werden im Sachplan Verkehr gesetzt. Dieser Sachplan besteht aus einem strategischen und programmatischen Teil, der verkehrsträgerübergreifend ist. Zum anderen umfasst er die verkehrsträgerspezifischen Umsetzungsteile Strasse und Schiene/öffentlicher Verkehr. Der Programmteil wird im Moment von mehreren Ämtern des UVEK erarbeitet. Der Bundesrat wird darüber im Frühjahr 2006 entscheiden und das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>2. Der Bundesrat will dem Parlament während der laufenden Arbeiten am Sachplan Verkehr grundsätzlich keine Aufklassierungen vorschlagen, zumal der Sachplan als Planungs- und Koordinationsinstrument einen Teil seiner Aussagekraft einbüssen würde. Vorgezogene Aufklassierungen würden zudem zu unerwünschten Präjudizien führen. Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt ab, einzelne Streckenteile wie Rapperswil-Jona aus dem Sachplan Verkehr auszuklammern und dem Parlament separat als Aufklassierungsvorlage zu unterbreiten.</p><p>Im Fall der Aufklassierung der Prättigauerstrasse verhielt es sich so, dass der Anstoss dazu auf eine parlamentarische Initiative zurückging. Der Bundesrat lehnte in seiner Stellungnahme die Aufklassierung ab, nicht zuletzt, weil er schon damals eine präjudizielle Wirkung und eine allgemeine Netzdebatte hinsichtlich Erweiterung des Nationalstrassennetzes ausserhalb eines übergeordneten Rahmens verhindern wollte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Bis wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament einen auf den Sachplan Verkehr abgestützten neuen Nationalstrassen-Netzbeschluss vorzulegen, nachdem das Schweizervolk dem NFA zugestimmt hat?</p><p>2. Wäre der Bundesrat bereit, einzelne extrem belastete Streckenteile wie Rapperswil-Jona separat als Aufklassierungsvorlage dem Parlament zu unterbreiten, zumal dieses ja zumindest im Fall Prättigauerstrasse bereits auf eine Einzelvorlage eingetreten ist?</p>
- Umfahrung Rapperswil-Jona als Teil der Nationalstrasse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Verkehrsverhältnisse im Raum Rapperswil-Jona sind zunehmend unhaltbar. Täglich befahren etwa 24 000 Fahrzeuge den Seedamm und zwängen sich anschliessend durch dichtbesiedeltes Gebiet. Die Belastung für die Bevölkerung sowie ansässige Unternehmen ist nicht mehr zumutbar. Das Projekt einer Entlastungslösung ist technisch abgeschlossen und liegt vor. Hingegen fehlt nach wie vor eine Finanzierungssicherung seitens des Bundes. In Bezug auf eine allfällige Klassierung als Nationalstrasse wurde seitens des Bundes auf die Erarbeitung des Sachplans Verkehr verwiesen (Antwort zu Empfehlung David 01.3415). Im ersten Sachplanentwurf ist die Verkehrsentlastung Rapperswil-Jona im nationalen Grundnetz aufgeführt.</p><p>In den letzten Jahren wurden auf verschiedenen Kanälen diverse Begehren um Aufklassierung von Strassen zu Nationalstrassen gestellt. Sie alle wurden vom Bundesrat in Postulatform entgegengenommen, seinerzeit wiederholt mit dem Hinweis, der Sachplan liege Ende 2003 vor (u. a. Motion Jossen 01.3308, Umklassierung der Strasse Leuk-Leukerbad). Hier scheint sich nun eine Verzögerung zu ergeben, indem offensichtlich vor Herbst 2005 nichts Verbindliches vorliegen soll. Dieses lange Zuwarten ist insbesondere für die Verkehrsentlastung Rapperswil-Jona nicht akzeptierbar. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleiches liegt nun auch eine verbindliche Verfassungsgrundlage hinsichtlich Finanzierung Nationalstrassenbau vor. Schwerwiegende Verkehrsprobleme sind demgemäss als nationale Aufgaben zu betrachten. Namentlich zur Lösung der Agglomerationsprobleme wird ein verstärktes Engagement des Bundes erwartet.</p>
- <p>1. Volk und Stände haben der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 28. November 2004 zugestimmt. Im Bereich der Nationalstrassen wird - abgesehen von der Fertigstellung des beschlossenen Netzes - der Bund die alleinige Verantwortung übernehmen. Die Anpassung des Nationalstrassen-Netzbeschlusses, mithin die Aufklassierung einzelner Strecken, findet im Rahmen von NFA allerdings nicht statt.</p><p>Die Grundlagen für die Definition der Bundesnetze Strasse und Schiene werden im Sachplan Verkehr gesetzt. Dieser Sachplan besteht aus einem strategischen und programmatischen Teil, der verkehrsträgerübergreifend ist. Zum anderen umfasst er die verkehrsträgerspezifischen Umsetzungsteile Strasse und Schiene/öffentlicher Verkehr. Der Programmteil wird im Moment von mehreren Ämtern des UVEK erarbeitet. Der Bundesrat wird darüber im Frühjahr 2006 entscheiden und das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>2. Der Bundesrat will dem Parlament während der laufenden Arbeiten am Sachplan Verkehr grundsätzlich keine Aufklassierungen vorschlagen, zumal der Sachplan als Planungs- und Koordinationsinstrument einen Teil seiner Aussagekraft einbüssen würde. Vorgezogene Aufklassierungen würden zudem zu unerwünschten Präjudizien führen. Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt ab, einzelne Streckenteile wie Rapperswil-Jona aus dem Sachplan Verkehr auszuklammern und dem Parlament separat als Aufklassierungsvorlage zu unterbreiten.</p><p>Im Fall der Aufklassierung der Prättigauerstrasse verhielt es sich so, dass der Anstoss dazu auf eine parlamentarische Initiative zurückging. Der Bundesrat lehnte in seiner Stellungnahme die Aufklassierung ab, nicht zuletzt, weil er schon damals eine präjudizielle Wirkung und eine allgemeine Netzdebatte hinsichtlich Erweiterung des Nationalstrassennetzes ausserhalb eines übergeordneten Rahmens verhindern wollte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Bis wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament einen auf den Sachplan Verkehr abgestützten neuen Nationalstrassen-Netzbeschluss vorzulegen, nachdem das Schweizervolk dem NFA zugestimmt hat?</p><p>2. Wäre der Bundesrat bereit, einzelne extrem belastete Streckenteile wie Rapperswil-Jona separat als Aufklassierungsvorlage dem Parlament zu unterbreiten, zumal dieses ja zumindest im Fall Prättigauerstrasse bereits auf eine Einzelvorlage eingetreten ist?</p>
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