Verstärkung des Grenzwachtkorps durch Teile der Militärischen Sicherheit

ShortId
04.3645
Id
20043645
Updated
25.06.2025 00:04
Language
de
Title
Verstärkung des Grenzwachtkorps durch Teile der Militärischen Sicherheit
AdditionalIndexing
10;09;Personalverwaltung;EFD;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Stellenbewirtschaftung;Grenzwachtkorps;Grenzkontrolle;VBS;Personenkontrolle an der Grenze
1
  • L06K070104040201, Grenzwachtkorps
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L04K07020102, Personalverwaltung
  • L05K0702010212, Stellenbewirtschaftung
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L03K080403, VBS
  • L03K080405, EFD
  • L05K0701040402, Grenzkontrolle
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Plan zur Reduktion des Grenzwachtkorps (GWK) </p><p>Es liegt im Interesse der Kantone - der Grenz- und der Binnenkantone -, dass der Bund einen Minimalbestand an GWK-Kräften aufrechterhält. Eigentlich geht es darum, nicht einfach den Bestand, sondern die Stärke des GWK zu erhalten.</p><p>2004 ist eine "kleine" Reorganisation gestartet worden. In der Bundesverwaltung soll im Allgemeinen eine Reduktion um 5 Prozent vorgenommen werden, teilweise um 10 Prozent. Das mag angezeigt sein. Aber warum gerade 10 Prozent beim GWK, ausgerechnet mit Blick auf Schengen? Von 2000 auf 1800 Personen? Ursprünglich wurde gemäss Usis eine Aufstockung auf etwa 2300 Personen empfohlen. Damals offenbar aufgrund einer Lagebeurteilung! Es geht nicht um eine Kleinigkeit: Die Differenz beträgt bis 500 Personen, 500 Grenzwächter. Wir sprechen nicht nur von Quantitäten: Diese Differenz ist mit 10 bis 15 Prozent von qualitativer Bedeutung. </p><p>Diese Differenz ist sachlich und politisch wichtig: sachlich für den Schutz der Grenze und politisch für die Akzeptanz von Schengen!</p><p>2. Optimierung durch die Militärische Sicherheit (FWK)</p><p>Der Bund hält neben dem GWK andere Polizeiorgane, namentlich das ehemalige FWK, heute ausgeweitet zur sogenannten Militärischen Sicherheit (Art. 100 des Militärgesetzes).</p><p>- Dieser Dienst unterstützt heute schon das GWK - untechnisch gesprochen - im Sinne einer Abkommandierung.</p><p>- Dies ist keine optimale Lösung. Sie ist rechtlich nicht auf Dauer gesichert, ist tendenziell teuer sowie wenig effizient. Zudem ist sie kritisch, weil Schengen offenbar von ziviler Polizei ausgeht.</p><p>Hier kann der Bundesrat Synergien nutzen. Zu denken ist konsequenterweise an einen Stellentransfer von professionellen Militärpolizisten zum GWK. Namentlich drängt es sich auf, etwa 50 bis 200 Vollzeitstellen zu entmilitarisieren und ins GWK umzuteilen.</p><p>Diese Problematik ist nicht etwa durch Mitarbeiter des GWK ins Spiel gebracht worden. Sie ist aus der Arbeit in einem Grenzkanton und in einer Grenzbrigade bekannt. Das Parlament kennt sie ebenfalls.</p><p>Warum bisher zwischen GWK und FWK nicht mehr Synergien genutzt wurden, ist nicht zu verstehen.</p><p>Daher ist der Bundesrat einzuladen, darüber Bericht zu erstatten. Es gibt zweifellos Optimierungsmöglichkeiten zugunsten des GWK.</p>
  • <p>1. Bestand des Grenzwachtkorps</p><p>Am 17. Dezember 2004 hat das Parlament den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin verabschiedet (BB 2004 7149). Während der Beratung des Beschlusses hatte es eine Bestimmung über den Personalbestand des Grenzwachtkorps eingefügt (Art. 1 Abs. 3 letzter Satz): "Das Grenzwachtkorps behält mindestens den Bestand vom 31. Dezember 2003." Damit ist das Grenzwachtkorps von den Abbauvorgaben ausgenommen, welche das Postulat kritisiert.</p><p>2. Unterstützung durch die Militärische Sicherheit</p><p>Seit 1997 unterstützt die Armee das Grenzwachtkorps. Auf diese Unterstützung kann es auch weiterhin zählen. Grundlage dafür ist der Bundesbeschluss vom 5. Oktober 2004 über den Einsatz der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzaufgaben (BBl 2004 5511). Gestützt darauf haben im Januar 2005 der Chef der Armee und der Oberzolldirektor eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, welche diesen Einsatz näher regelt. Im Übrigen wurde der Transfer von Stellen von der Militärischen Sicherheit zu anderen Sicherheitsorganen bereits im Rahmen der Vertiefung der Planungsvarianten Kombi und Kantone aus Usis IV geprüft und verworfen (Bericht vom 15. Juni 2004).</p><p>Mit dem garantierten Bestand des Grenzwachtkorps und der Unterstützung durch die Armee ist die vom Postulat geforderte genügende Grenzkontrolle zur Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkommens gewährleistet.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, mit Blick auf die Gewährleistung einer genügenden Grenzkontrolle zur Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkommens Bericht über die Verstärkung des Grenzwachtkorps, insbesondere durch die Verschiebung von 50 bis 200 Vollzeitstellen von der Militärischen Sicherheit (VBS) zum Grenzwachtkorps (EFD), zu erstatten.</p><p>Der Bericht ist rechtzeitig für die öffentliche Diskussion zu erstellen, d. h. auf den Zeitpunkt des Endes der Referendumsfrist.</p>
  • Verstärkung des Grenzwachtkorps durch Teile der Militärischen Sicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Plan zur Reduktion des Grenzwachtkorps (GWK) </p><p>Es liegt im Interesse der Kantone - der Grenz- und der Binnenkantone -, dass der Bund einen Minimalbestand an GWK-Kräften aufrechterhält. Eigentlich geht es darum, nicht einfach den Bestand, sondern die Stärke des GWK zu erhalten.</p><p>2004 ist eine "kleine" Reorganisation gestartet worden. In der Bundesverwaltung soll im Allgemeinen eine Reduktion um 5 Prozent vorgenommen werden, teilweise um 10 Prozent. Das mag angezeigt sein. Aber warum gerade 10 Prozent beim GWK, ausgerechnet mit Blick auf Schengen? Von 2000 auf 1800 Personen? Ursprünglich wurde gemäss Usis eine Aufstockung auf etwa 2300 Personen empfohlen. Damals offenbar aufgrund einer Lagebeurteilung! Es geht nicht um eine Kleinigkeit: Die Differenz beträgt bis 500 Personen, 500 Grenzwächter. Wir sprechen nicht nur von Quantitäten: Diese Differenz ist mit 10 bis 15 Prozent von qualitativer Bedeutung. </p><p>Diese Differenz ist sachlich und politisch wichtig: sachlich für den Schutz der Grenze und politisch für die Akzeptanz von Schengen!</p><p>2. Optimierung durch die Militärische Sicherheit (FWK)</p><p>Der Bund hält neben dem GWK andere Polizeiorgane, namentlich das ehemalige FWK, heute ausgeweitet zur sogenannten Militärischen Sicherheit (Art. 100 des Militärgesetzes).</p><p>- Dieser Dienst unterstützt heute schon das GWK - untechnisch gesprochen - im Sinne einer Abkommandierung.</p><p>- Dies ist keine optimale Lösung. Sie ist rechtlich nicht auf Dauer gesichert, ist tendenziell teuer sowie wenig effizient. Zudem ist sie kritisch, weil Schengen offenbar von ziviler Polizei ausgeht.</p><p>Hier kann der Bundesrat Synergien nutzen. Zu denken ist konsequenterweise an einen Stellentransfer von professionellen Militärpolizisten zum GWK. Namentlich drängt es sich auf, etwa 50 bis 200 Vollzeitstellen zu entmilitarisieren und ins GWK umzuteilen.</p><p>Diese Problematik ist nicht etwa durch Mitarbeiter des GWK ins Spiel gebracht worden. Sie ist aus der Arbeit in einem Grenzkanton und in einer Grenzbrigade bekannt. Das Parlament kennt sie ebenfalls.</p><p>Warum bisher zwischen GWK und FWK nicht mehr Synergien genutzt wurden, ist nicht zu verstehen.</p><p>Daher ist der Bundesrat einzuladen, darüber Bericht zu erstatten. Es gibt zweifellos Optimierungsmöglichkeiten zugunsten des GWK.</p>
    • <p>1. Bestand des Grenzwachtkorps</p><p>Am 17. Dezember 2004 hat das Parlament den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin verabschiedet (BB 2004 7149). Während der Beratung des Beschlusses hatte es eine Bestimmung über den Personalbestand des Grenzwachtkorps eingefügt (Art. 1 Abs. 3 letzter Satz): "Das Grenzwachtkorps behält mindestens den Bestand vom 31. Dezember 2003." Damit ist das Grenzwachtkorps von den Abbauvorgaben ausgenommen, welche das Postulat kritisiert.</p><p>2. Unterstützung durch die Militärische Sicherheit</p><p>Seit 1997 unterstützt die Armee das Grenzwachtkorps. Auf diese Unterstützung kann es auch weiterhin zählen. Grundlage dafür ist der Bundesbeschluss vom 5. Oktober 2004 über den Einsatz der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzaufgaben (BBl 2004 5511). Gestützt darauf haben im Januar 2005 der Chef der Armee und der Oberzolldirektor eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, welche diesen Einsatz näher regelt. Im Übrigen wurde der Transfer von Stellen von der Militärischen Sicherheit zu anderen Sicherheitsorganen bereits im Rahmen der Vertiefung der Planungsvarianten Kombi und Kantone aus Usis IV geprüft und verworfen (Bericht vom 15. Juni 2004).</p><p>Mit dem garantierten Bestand des Grenzwachtkorps und der Unterstützung durch die Armee ist die vom Postulat geforderte genügende Grenzkontrolle zur Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkommens gewährleistet.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, mit Blick auf die Gewährleistung einer genügenden Grenzkontrolle zur Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkommens Bericht über die Verstärkung des Grenzwachtkorps, insbesondere durch die Verschiebung von 50 bis 200 Vollzeitstellen von der Militärischen Sicherheit (VBS) zum Grenzwachtkorps (EFD), zu erstatten.</p><p>Der Bericht ist rechtzeitig für die öffentliche Diskussion zu erstellen, d. h. auf den Zeitpunkt des Endes der Referendumsfrist.</p>
    • Verstärkung des Grenzwachtkorps durch Teile der Militärischen Sicherheit

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