Entsendegesetz. Wirksamkeit der Sanktionen

ShortId
04.3647
Id
20043647
Updated
24.06.2025 23:47
Language
de
Title
Entsendegesetz. Wirksamkeit der Sanktionen
AdditionalIndexing
10;15;Wirtschaftssanktion;Arbeitnehmerschutz;entsandte/r Arbeitnehmer/in;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Gesetzesevaluation
1
  • L05K0702020108, entsandte/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat anerkennt die Berechtigung des Vorstosses. Es handelt sich um ein zentrales Thema, und es wird deshalb notwendig sein, nach Ablauf einer gewissen Zeit eine Situationsanalyse vorzunehmen. Dies wird dann möglich sein, wenn wir über genügend Rückmeldungen und über konkretes Erfahrungsmaterial verfügen. Da die kantonalen tripartiten Kommissionen ihre Jahresberichte jeweils auf das Kalenderjahr abstellen und auch die Eidgenössische Überwachungsstelle für die Personenfreizügigkeit auf der Basis eines Kalenderjahres arbeitet, werden wir erst im Frühjahr 2006 über die notwendigen Informationen verfügen. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat, die Frist für die Erstellung des Berichtes bis zum Frühjahr 2006 zu erstrecken.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates, wobei der Bericht im Frühjahr 2006 vorzulegen ist.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, bis Ende 2005 einen Bericht über die Wirksamkeit der Sanktionen im Zusammenhang mit dem Entsendegesetz vorzulegen. Der Bericht soll namentlich den Vollzug der Sanktionen im internationalen Verhältnis beleuchten.</p>
  • Entsendegesetz. Wirksamkeit der Sanktionen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20040067
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat anerkennt die Berechtigung des Vorstosses. Es handelt sich um ein zentrales Thema, und es wird deshalb notwendig sein, nach Ablauf einer gewissen Zeit eine Situationsanalyse vorzunehmen. Dies wird dann möglich sein, wenn wir über genügend Rückmeldungen und über konkretes Erfahrungsmaterial verfügen. Da die kantonalen tripartiten Kommissionen ihre Jahresberichte jeweils auf das Kalenderjahr abstellen und auch die Eidgenössische Überwachungsstelle für die Personenfreizügigkeit auf der Basis eines Kalenderjahres arbeitet, werden wir erst im Frühjahr 2006 über die notwendigen Informationen verfügen. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat, die Frist für die Erstellung des Berichtes bis zum Frühjahr 2006 zu erstrecken.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates, wobei der Bericht im Frühjahr 2006 vorzulegen ist.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, bis Ende 2005 einen Bericht über die Wirksamkeit der Sanktionen im Zusammenhang mit dem Entsendegesetz vorzulegen. Der Bericht soll namentlich den Vollzug der Sanktionen im internationalen Verhältnis beleuchten.</p>
    • Entsendegesetz. Wirksamkeit der Sanktionen

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