Nationales Gefangenenregister

ShortId
04.3653
Id
20043653
Updated
28.07.2023 11:07
Language
de
Title
Nationales Gefangenenregister
AdditionalIndexing
12;Datenspeicherung;Eindämmung der Kriminalität;Verzeichnis;Häftling;Datenbasis
1
  • L04K05010301, Häftling
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L06K120301010301, Datenbasis
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L04K12030404, Datenspeicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im internationalen Kampf gegen die Kriminalität liegt, insbesondere auf internationaler Ebene, einer der Erfolgsfaktoren im raschen Handeln der Polizei- und Nachrichtendienste. Dies ist einer der Gründe für die europäische Zusammenarbeit über das Schengener Informationssystem (SIS). Dieses System soll die Reaktionsschnelligkeit erhöhen und alle unnötigen Hindernisse beseitigen, welche die Ermittlungen der Behörden behindern könnten.</p><p>Neben der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, die konstant intensiviert und mit unserer Assoziierung an das Schengener Übereinkommen zusätzlich verstärkt wird, müsste nun auch die Situation in der Schweiz selbst verbessert werden, wobei vor allem Regelungen, die heute möglicherweise nicht mehr angemessen sind, neu zu prüfen wären. Kürzlich hat etwa der Fall eines mutmasslichen Terroristen, der von einem Schweizer Gefängnis aus ein Terrornetz angeführt haben soll, von sich reden gemacht. Da die Schweiz über kein nationales Gefangenenregister verfügt, scheinen die anfänglichen Ermittlungen erheblich gebremst worden zu sein. In einem solchen Fall müssen die verantwortlichen Behörden die fehlende Effizienz mit Geduld kompensieren, durch die ganze Schweiz reisen und die Informationen in jedem einzelnen der 26 Kantone einholen.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Heute existiert keine nationale Datenbank, in der zentral abgefragt werden kann, wer wo in der Schweiz inhaftiert ist. Der Zugriff auf ein nationales Gefangenenregister könnte für die Aufgabenerfüllung der Strafverfolgungs-, der Strafvollzugs- und der Staatsschutzbehörden wie auch zur Verbesserung der statistischen Grundlagen im Strafvollzugsbereich nützlich sein (namentlich zur Vermeidung von Leerläufen in der Fahndung, zur Verbesserung der Anstaltsplanung oder zur Schliessung wichtiger Statistiklücken). An ihrer Errichtung könnte damit grundsätzlich ein öffentliches Interesse bestehen.</p><p>2. Das EJPD hat die rechtlichen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten der Schaffung einer nationalen Gefangenendatenbank Anfang dieses Jahres geprüft. Grundsätzlich würde der Bund über die verfassungsmässigen Kompetenzen verfügen, um eine Rechtsgrundlage für ein Gefangenenregister zu erlassen. Notwendig wäre dafür eine formell-gesetzliche Grundlage. Dem möglichen Nutzen eines solchen Instrumentes stünden jedoch zusätzliche Kosten gegenüber. Im Rahmen der Abklärungen wurde klar, dass der Aufwand der Erstellung und insbesondere des Betriebes einer solchen Datenbank im Verhältnis zum Nutzen zu gross wäre. Die Vertreter der Kantone, welche im Rahmen der KKJPD befragt wurden, teilen diese Beurteilung.</p><p>3. Die vom Interpellanten angesprochenen Fragen waren Gegenstand der erwähnten Abklärungen. Da der Bundesrat jedoch darauf verzichtet, der Bundesversammlung die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein nationales Gefangenenregister vorzuschlagen, erübrigen sich Angaben zur konkreten technischen Ausgestaltung einer solchen Datenbank.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es im allgemeinen Interesse liegen würde, den Strafverfolgungsbehörden, der Polizei und den Nachrichtendiensten den Zugriff auf ein nationales Gefangenenregister zu ermöglichen?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Einführung eines nationalen Registers bereits einmal geprüft? Welche Gesetzesvorschriften müssten dazu erlassen oder geändert werden?</p><p>3. Sollte ein solches Register eingeführt werden, welche praktischen Massnahmen wären dann erforderlich, um einerseits die angestrebte Schnelligkeit, andererseits aber auch vor eventuellen Missbräuchen schützende Nutzungsbedingungen zu gewährleisten?</p>
  • Nationales Gefangenenregister
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im internationalen Kampf gegen die Kriminalität liegt, insbesondere auf internationaler Ebene, einer der Erfolgsfaktoren im raschen Handeln der Polizei- und Nachrichtendienste. Dies ist einer der Gründe für die europäische Zusammenarbeit über das Schengener Informationssystem (SIS). Dieses System soll die Reaktionsschnelligkeit erhöhen und alle unnötigen Hindernisse beseitigen, welche die Ermittlungen der Behörden behindern könnten.</p><p>Neben der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, die konstant intensiviert und mit unserer Assoziierung an das Schengener Übereinkommen zusätzlich verstärkt wird, müsste nun auch die Situation in der Schweiz selbst verbessert werden, wobei vor allem Regelungen, die heute möglicherweise nicht mehr angemessen sind, neu zu prüfen wären. Kürzlich hat etwa der Fall eines mutmasslichen Terroristen, der von einem Schweizer Gefängnis aus ein Terrornetz angeführt haben soll, von sich reden gemacht. Da die Schweiz über kein nationales Gefangenenregister verfügt, scheinen die anfänglichen Ermittlungen erheblich gebremst worden zu sein. In einem solchen Fall müssen die verantwortlichen Behörden die fehlende Effizienz mit Geduld kompensieren, durch die ganze Schweiz reisen und die Informationen in jedem einzelnen der 26 Kantone einholen.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Heute existiert keine nationale Datenbank, in der zentral abgefragt werden kann, wer wo in der Schweiz inhaftiert ist. Der Zugriff auf ein nationales Gefangenenregister könnte für die Aufgabenerfüllung der Strafverfolgungs-, der Strafvollzugs- und der Staatsschutzbehörden wie auch zur Verbesserung der statistischen Grundlagen im Strafvollzugsbereich nützlich sein (namentlich zur Vermeidung von Leerläufen in der Fahndung, zur Verbesserung der Anstaltsplanung oder zur Schliessung wichtiger Statistiklücken). An ihrer Errichtung könnte damit grundsätzlich ein öffentliches Interesse bestehen.</p><p>2. Das EJPD hat die rechtlichen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten der Schaffung einer nationalen Gefangenendatenbank Anfang dieses Jahres geprüft. Grundsätzlich würde der Bund über die verfassungsmässigen Kompetenzen verfügen, um eine Rechtsgrundlage für ein Gefangenenregister zu erlassen. Notwendig wäre dafür eine formell-gesetzliche Grundlage. Dem möglichen Nutzen eines solchen Instrumentes stünden jedoch zusätzliche Kosten gegenüber. Im Rahmen der Abklärungen wurde klar, dass der Aufwand der Erstellung und insbesondere des Betriebes einer solchen Datenbank im Verhältnis zum Nutzen zu gross wäre. Die Vertreter der Kantone, welche im Rahmen der KKJPD befragt wurden, teilen diese Beurteilung.</p><p>3. Die vom Interpellanten angesprochenen Fragen waren Gegenstand der erwähnten Abklärungen. Da der Bundesrat jedoch darauf verzichtet, der Bundesversammlung die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein nationales Gefangenenregister vorzuschlagen, erübrigen sich Angaben zur konkreten technischen Ausgestaltung einer solchen Datenbank.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es im allgemeinen Interesse liegen würde, den Strafverfolgungsbehörden, der Polizei und den Nachrichtendiensten den Zugriff auf ein nationales Gefangenenregister zu ermöglichen?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Einführung eines nationalen Registers bereits einmal geprüft? Welche Gesetzesvorschriften müssten dazu erlassen oder geändert werden?</p><p>3. Sollte ein solches Register eingeführt werden, welche praktischen Massnahmen wären dann erforderlich, um einerseits die angestrebte Schnelligkeit, andererseits aber auch vor eventuellen Missbräuchen schützende Nutzungsbedingungen zu gewährleisten?</p>
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