Weiterbildungsangebote im Nachdiplombereich

ShortId
04.3659
Id
20043659
Updated
28.07.2023 10:51
Language
de
Title
Weiterbildungsangebote im Nachdiplombereich
AdditionalIndexing
32;Universität;Koordination;Gleichwertigkeit der Diplome;Weiterbildung;Fachhochschule;Qualitätssicherung;Kosten des Schulbesuchs;Bologna-Prozess;Erwachsenenbildung
1
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K1302050105, Universität
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L04K08020314, Koordination
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
  • L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
  • L04K13030119, Bologna-Prozess
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit den Bologna-Richtlinien vom 4. Dezember 2003 hat die Schweizerische Universitätskonferenz die Gliederung der Studiengänge in die Stufen Bachelor, Master und Doktorat sowie den Zugang zu den (spezialisierten) Masterstudiengängen für alle Universitäten verbindlich geregelt. Neben diesen drei geregelten Studienstufen nehmen Weiterbildungskurse und -lehrgänge einen immer wichtiger werdenden Anteil im tertiären Angebot ein. Trotz der zunehmenden Bedeutung, welche die Weiterbildung in unserem Land auch im Sinne des lebenslangen Lernens erlangt, sind auf dieser Ebene keine Bestrebungen zu einer gesamtschweizerischen Harmonisierung oder Regelung zu erkennen. Aus diesem Grunde weichen die Weiterbildungsveranstaltungen an den Universitäten und an den Fachhochschulen in Bezug auf die Gebühren und auch auf die Teilnahmebedingungen sehr stark voneinander ab. Wegen der knappen Mittel besteht zudem die Gefahr, dass solche Weiterbildungsveranstaltungen zunehmend die Rolle zusätzlicher Finanzierungsquellen einnehmen und die Fragen der Gebühren sowie der Teilnahmebedingungen somit vorwiegend unter dem finanziellen Aspekt betrachtet werden.</p>
  • <p>In der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 vom 29. November 2002 hebt der Bundesrat hervor, dass die Weiterbildung von grundlegender Bedeutung ist für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft. Deshalb ist es wichtig, dass die Hochschulen (kantonale Universitäten, Fachhochschulen und Eidgenössische Technische Hochschulen) auch in Zukunft ein breites Spektrum an Nachdiplomstudien anbieten.</p><p>1. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der Transparenz und der Chancengleichheit im Weiterbildungssektor. Das Projekt "Hochschullandschaft Schweiz 2008" wird dem Bund und den Kantonen die Möglichkeit bieten, neue Rahmenbedingungen im Bereich der Tertiär- und der Weiterbildung einzuführen. Im Übrigen sieht der von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates erarbeitete Entwurf eines Bildungsrahmenartikels in der Bundesverfassung (97.419) eine besondere Bestimmung vor, dass der Bund allgemeine Grundsätze für die Weiterbildung erlassen und diese fördern kann.</p><p>2. Der Bundesrat hebt hervor, dass die universitären Hochschulen und die Fachhochschulen derzeit ein breites Spektrum an Nachdiplomstudien von hoher Qualität auf allen Gebieten anbieten, und zwar unabhängig von ihrer Lukrativität. Darüber hinaus enthalten die gesetzlichen Leistungsaufträge an die Fachhochschulen und die Eidgenössischen Technischen Hochschulen Bestimmungen zur Weiterbildung. Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass diese Weiterbildungsangebote, unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Regeln des Wettbewerbes und des Markts unterliegen sollten, um so eine grössere Transparenz zwischen den einzelnen Angeboten zu ermöglichen.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Weiterbildung eine sehr wichtige Rolle spielt. Dem Einzelnen, der Gesellschaft und der Wirtschaft bietet sich namentlich über die Weiterbildung die Möglichkeit, die Lernfähigkeit zu erhalten und die Kompetenzentwicklung zu fördern. So ist die Weiterbildung an den Hochschulen - wie das Diplomstudium - kantonal und auf Bundesebene durch Rahmenbedingungen geregelt. Diese umfassen u. a. den Studienumfang, die Zulassung und die Anerkennung der Nachdiplomstudien. Einige Bestimmungen werden zurzeit im Anschluss an die Einführung des Bologna-Prozesses an den Hochschulen überarbeitet. Wie bereits dargelegt, sind alle Beteiligten in der Verantwortung, einen Beitrag für ein offenes und auf dem Grundsatz der Chancengleichheit beruhendes Angebot zu leisten. Dieser Zielsetzung sind auch die zuständigen Behörden bei der Erarbeitung neuer Rahmenbedingungen verpflichtet. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Weiterbildung, obwohl sie öffentlichen wie auch privaten Charakter haben kann, grundsätzlich nicht als Teil des Service public zu betrachten ist.</p><p>4. Die Zulassungsbedingungen zu den Nachdiplomstudien sind Sache der einzelnen Hochschule. Im Prinzip bauen Nachdiplomstudien auf einem Hochschulabschluss, einem vergleichbaren Abschluss oder einer entsprechenden beruflichen Qualifikation auf. Es steht bereits heute den Hochschulen frei, Abschlüsse von Fachhochschulen und universitären Hochschulen im Hinblick auf einen Zugang zu einem Nachdiplomstudium als gleichwertig zu behandeln. Im Rahmen des Projektes "Hochschullandschaft Schweiz 2008" wird zu prüfen sein, ob die Angebote einer besseren Abstimmung und Koordination bedürfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Weiterbildungsangebote der Universitäten und der Fachhochschulen auf gesamtschweizerischer Ebene mit dem Ziel einer besseren Transparenz und Chancengleichheit geregelt werden sollten?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Universitäten und die Fachhochschulen ihre Weiterbildungsveranstaltungen vor allem im Lichte der Lukrativität gestalten?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Meinung, dass der Weiterbildung im Allgemeinen eine immer grösser werdende Bedeutung in der Gesellschaft zukommt? Dass sie - wie die Ausbildung - zum Service public gehört und daher nicht dem privaten Sektor überlassen werden kann, sondern dass der Staat teilweise regulativ eingreifen sollte, um in bestimmten Bereichen ein für alle erschwingliches, qualitativ hochstehendes und auf Chancengleichheit beruhendes Angebot zu schaffen?</p><p>4. Kann sich der Bundesrat vorstellen, dass für die Zulassung zu Nachdiplomstudiengängen auf der tertiären Stufe Fachhochschuldiplome und universitäre Abschlüsse gleichwertig behandelt werden?</p>
  • Weiterbildungsangebote im Nachdiplombereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit den Bologna-Richtlinien vom 4. Dezember 2003 hat die Schweizerische Universitätskonferenz die Gliederung der Studiengänge in die Stufen Bachelor, Master und Doktorat sowie den Zugang zu den (spezialisierten) Masterstudiengängen für alle Universitäten verbindlich geregelt. Neben diesen drei geregelten Studienstufen nehmen Weiterbildungskurse und -lehrgänge einen immer wichtiger werdenden Anteil im tertiären Angebot ein. Trotz der zunehmenden Bedeutung, welche die Weiterbildung in unserem Land auch im Sinne des lebenslangen Lernens erlangt, sind auf dieser Ebene keine Bestrebungen zu einer gesamtschweizerischen Harmonisierung oder Regelung zu erkennen. Aus diesem Grunde weichen die Weiterbildungsveranstaltungen an den Universitäten und an den Fachhochschulen in Bezug auf die Gebühren und auch auf die Teilnahmebedingungen sehr stark voneinander ab. Wegen der knappen Mittel besteht zudem die Gefahr, dass solche Weiterbildungsveranstaltungen zunehmend die Rolle zusätzlicher Finanzierungsquellen einnehmen und die Fragen der Gebühren sowie der Teilnahmebedingungen somit vorwiegend unter dem finanziellen Aspekt betrachtet werden.</p>
    • <p>In der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 vom 29. November 2002 hebt der Bundesrat hervor, dass die Weiterbildung von grundlegender Bedeutung ist für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft. Deshalb ist es wichtig, dass die Hochschulen (kantonale Universitäten, Fachhochschulen und Eidgenössische Technische Hochschulen) auch in Zukunft ein breites Spektrum an Nachdiplomstudien anbieten.</p><p>1. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der Transparenz und der Chancengleichheit im Weiterbildungssektor. Das Projekt "Hochschullandschaft Schweiz 2008" wird dem Bund und den Kantonen die Möglichkeit bieten, neue Rahmenbedingungen im Bereich der Tertiär- und der Weiterbildung einzuführen. Im Übrigen sieht der von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates erarbeitete Entwurf eines Bildungsrahmenartikels in der Bundesverfassung (97.419) eine besondere Bestimmung vor, dass der Bund allgemeine Grundsätze für die Weiterbildung erlassen und diese fördern kann.</p><p>2. Der Bundesrat hebt hervor, dass die universitären Hochschulen und die Fachhochschulen derzeit ein breites Spektrum an Nachdiplomstudien von hoher Qualität auf allen Gebieten anbieten, und zwar unabhängig von ihrer Lukrativität. Darüber hinaus enthalten die gesetzlichen Leistungsaufträge an die Fachhochschulen und die Eidgenössischen Technischen Hochschulen Bestimmungen zur Weiterbildung. Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass diese Weiterbildungsangebote, unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Regeln des Wettbewerbes und des Markts unterliegen sollten, um so eine grössere Transparenz zwischen den einzelnen Angeboten zu ermöglichen.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Weiterbildung eine sehr wichtige Rolle spielt. Dem Einzelnen, der Gesellschaft und der Wirtschaft bietet sich namentlich über die Weiterbildung die Möglichkeit, die Lernfähigkeit zu erhalten und die Kompetenzentwicklung zu fördern. So ist die Weiterbildung an den Hochschulen - wie das Diplomstudium - kantonal und auf Bundesebene durch Rahmenbedingungen geregelt. Diese umfassen u. a. den Studienumfang, die Zulassung und die Anerkennung der Nachdiplomstudien. Einige Bestimmungen werden zurzeit im Anschluss an die Einführung des Bologna-Prozesses an den Hochschulen überarbeitet. Wie bereits dargelegt, sind alle Beteiligten in der Verantwortung, einen Beitrag für ein offenes und auf dem Grundsatz der Chancengleichheit beruhendes Angebot zu leisten. Dieser Zielsetzung sind auch die zuständigen Behörden bei der Erarbeitung neuer Rahmenbedingungen verpflichtet. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Weiterbildung, obwohl sie öffentlichen wie auch privaten Charakter haben kann, grundsätzlich nicht als Teil des Service public zu betrachten ist.</p><p>4. Die Zulassungsbedingungen zu den Nachdiplomstudien sind Sache der einzelnen Hochschule. Im Prinzip bauen Nachdiplomstudien auf einem Hochschulabschluss, einem vergleichbaren Abschluss oder einer entsprechenden beruflichen Qualifikation auf. Es steht bereits heute den Hochschulen frei, Abschlüsse von Fachhochschulen und universitären Hochschulen im Hinblick auf einen Zugang zu einem Nachdiplomstudium als gleichwertig zu behandeln. Im Rahmen des Projektes "Hochschullandschaft Schweiz 2008" wird zu prüfen sein, ob die Angebote einer besseren Abstimmung und Koordination bedürfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Weiterbildungsangebote der Universitäten und der Fachhochschulen auf gesamtschweizerischer Ebene mit dem Ziel einer besseren Transparenz und Chancengleichheit geregelt werden sollten?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Universitäten und die Fachhochschulen ihre Weiterbildungsveranstaltungen vor allem im Lichte der Lukrativität gestalten?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Meinung, dass der Weiterbildung im Allgemeinen eine immer grösser werdende Bedeutung in der Gesellschaft zukommt? Dass sie - wie die Ausbildung - zum Service public gehört und daher nicht dem privaten Sektor überlassen werden kann, sondern dass der Staat teilweise regulativ eingreifen sollte, um in bestimmten Bereichen ein für alle erschwingliches, qualitativ hochstehendes und auf Chancengleichheit beruhendes Angebot zu schaffen?</p><p>4. Kann sich der Bundesrat vorstellen, dass für die Zulassung zu Nachdiplomstudiengängen auf der tertiären Stufe Fachhochschuldiplome und universitäre Abschlüsse gleichwertig behandelt werden?</p>
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