Information durch das Integrationsbüro

ShortId
04.3661
Id
20043661
Updated
28.07.2023 11:20
Language
de
Title
Information durch das Integrationsbüro
AdditionalIndexing
04;10;Direktion für europäische Angelegenheiten;europäische Integration (speziell);Evaluation;Informationsverbreitung;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
1
  • L05K0804090401, Direktion für europäische Angelegenheiten
  • L03K090202, europäische Integration (speziell)
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion 04.3449, "Schengen/Dublin. Staatspropaganda", festgehalten, dass die Information der Öffentlichkeit eine Bringschuld darstellt und Teil der Führungsaufgabe des Bundesrates ist. Sowohl die Bundesverfassung wie das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz verpflichten Bundesrat und Bundesverwaltung zu frühzeitiger und kontinuierlicher Information. Gemäss Leitbild der Konferenz der Informationsdienste bewirkt aktive und umfassende Information, dass weniger Falschinformationen und Vorurteile entstehen können.</p><p>1. Im Rahmen der Verabschiedung der Botschaft zu den Bilateralen II am 1. Oktober 2004 hat der Bundesrat auch das Informationskonzept zu den Bilateralen II beschlossen. Die Grundlinien der Informationstätigkeit sind folgende:</p><p>- Ziel ist die sachliche und kontinuierliche Information der Öffentlichkeit.</p><p>- Der gesamte Bundesrat setzt sich unter Führung des Bundespräsidenten für die Bilateralen II ein. Im Vorfeld einer allfälligen Volksabstimmung führt der Bund keine Kampagne. Der Einsatz von Bundesrat und Verwaltung wird im üblichen Rahmen erfolgen. Die Information der Bevölkerung wird durch das Integrationsbüro EDA/EVD im Einvernehmen mit den betroffenen Departementen koordiniert.</p><p>- Die Abkommen werden publikumsgerecht aufgearbeitet. Der Genehmigungsprozess wird durch öffentliche Informationsauftritte von Bundesräten und Chefbeamten begleitet. Zudem leisten die zuständigen Verwaltungsstellen einen Vortrags- und Auskunftsdienst.</p><p>- Es wird kein besonderer Informationskredit beantragt. Informationsmaterialien und -anlässe können im Rahmen der bestehenden Informationskredite finanziert bzw. unterstützt werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat das Integrationsbüro EDA/EVD im Beschluss des Bundesrates vom 27. Januar 1999 mit der Information über die schweizerische Europapolitik sowie die europäische Integration generell beauftragt. Zu diesem Zweck verfügt das Integrationsbüro über einen Informationskredit, mit welchem auch Informationsprojekte Dritter unterstützt werden. Dieser Kredit betrug 2004 800 947 Franken. Für das laufende Jahr 2005 wurden 753 718 Franken budgetiert. Die Unterstützungstätigkeit des Integrationsbüros unterliegt - wie diejenige anderer Bundesstellen - den üblichen Kontrollen durch die übergeordneten Stellen sowie den Kontrollen der Finanzaufsichtsorgane des Bundes (d. h. der parlamentarischen Finanzdelegation sowie der Eidgenössischen Finanzkontrolle). Das Integrationsbüro ist verantwortlich für Qualität und Effektivität der Information gegenüber der Öffentlichkeit. Ein über die Aufsicht der zuständigen Departemente EDA und EVD hinausgehender spezieller Kontrollmechanismus besteht nicht. Insofern Informationsprodukte wie Publikationen und Anlässe öffentlich zugänglich sind, besteht jedoch eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit, was die sachgemässe Darstellung der Inhalte sowie die angemessene Umsetzung des Informationsauftrages betrifft.</p><p>3. Das Integrationsbüro spricht keine fixen jährlichen Unterstützungsbeiträge. Eine finanzielle Unterstützung wird ausschliesslich projektweise (teilweise auch aufgeteilt über mehrere Jahre) geleistet. Das Integrationsbüro unterstützt Projekte diverser Veranstalter wie Universitäten sowie Vereine und Organisationen. Die finanziell am stärksten unterstützten Projekte im Jahr 2004 waren die folgenden: Die Tagung des Vereins Europa-Forum Luzern zum Thema "Die EU-Erweiterung und die Schweiz" wurde mit 50 000 Franken, die Tagung "Bilaterale II" der bürgerlichen Organisation "Frauen-Info" mit 61 500 Franken unterstützt. Das Internet- und Lehrmittel-Projekt "Plate-forme Eurocité" des Europainstitutes der Universität Genf erhielt in der Aufbauphase 2004 100 000 Franken und soll in den Folgejahren 2005 und 2006 mit durchschnittlich 50 000 Franken pro Jahr weiter unterstützt werden. Weiter beteiligt sich das Integrationsbüro an den Kosten einer Veranstaltungsreihe zur EU-Erweiterung der Organisation Forum Ost-West mit einer einmaligen Zahlung von 15 000 Franken an die generellen Kosten sowie mit 10 000 Franken pro Veranstaltung. Geplant sind vier bis fünf Anlässe im Zeitraum 2004 und 2005. Diverse Anlässe der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz - beispielsweise Seminare, Podiumsgespräche sowie Projekttage in Schulen - hat das Integrationsbüro im Jahr 2004 mit insgesamt 25 000 Franken unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Diesen Herbst kam das Integrationsbüro einmal mehr unter heftigen Beschuss. Von SVP und AUNS wurde moniert, das Integrationsbüro beeinflusse die Volksmeinung auf unlautere Art und Weise. Anlass war das informelle "Schengen-Dublin-Info-Konzept" des Integrationsbüros.</p><p>Egal ob man für oder gegen einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union ist, nur eine gut informierte Bevölkerung wird dereinst die richtigen und reifen Entscheide treffen können. Daher sind die Aufgaben und der Informationsauftrag des Integrationsbüros wichtige Elemente im europäischen Integrationsprozess.</p><p>So hat denn das Integrationsbüro den Auftrag, zur Erhöhung des Grundwissens über Europa und die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess beizutragen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wird durch polemische Attacken der isolationistischen Kräfte trotz unparteiischem Informationsauftrag immer wieder infrage gestellt und damit behindert. Die Beantwortung folgender Fragen kann der Polemik gegen das Integrationsbüro etwas den Wind aus den Segeln nehmen:</p><p>1. Hat das Integrationsbüro seinen Informationsauftrag durch eine zielgerichtete Informationsstrategie konkretisiert? Falls ja, wie sieht diese aus?</p><p>2. Besteht angesichts des sensiblen Bereiches (Behördeninformation versus "Propagandamaschine"), in welchem das Informationsbüro tätig ist, ein spezieller Kontrollmechanismus, um die Qualität und die Effektivität der initiierten und unterstützten Projekte zu überprüfen?</p><p>3. Welche Organisationen unterstützt das Integrationsbüro mit periodisch wiederkehrenden (fixen) und/oder projektbezogenen finanziellen Beiträgen?</p>
  • Information durch das Integrationsbüro
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion 04.3449, "Schengen/Dublin. Staatspropaganda", festgehalten, dass die Information der Öffentlichkeit eine Bringschuld darstellt und Teil der Führungsaufgabe des Bundesrates ist. Sowohl die Bundesverfassung wie das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz verpflichten Bundesrat und Bundesverwaltung zu frühzeitiger und kontinuierlicher Information. Gemäss Leitbild der Konferenz der Informationsdienste bewirkt aktive und umfassende Information, dass weniger Falschinformationen und Vorurteile entstehen können.</p><p>1. Im Rahmen der Verabschiedung der Botschaft zu den Bilateralen II am 1. Oktober 2004 hat der Bundesrat auch das Informationskonzept zu den Bilateralen II beschlossen. Die Grundlinien der Informationstätigkeit sind folgende:</p><p>- Ziel ist die sachliche und kontinuierliche Information der Öffentlichkeit.</p><p>- Der gesamte Bundesrat setzt sich unter Führung des Bundespräsidenten für die Bilateralen II ein. Im Vorfeld einer allfälligen Volksabstimmung führt der Bund keine Kampagne. Der Einsatz von Bundesrat und Verwaltung wird im üblichen Rahmen erfolgen. Die Information der Bevölkerung wird durch das Integrationsbüro EDA/EVD im Einvernehmen mit den betroffenen Departementen koordiniert.</p><p>- Die Abkommen werden publikumsgerecht aufgearbeitet. Der Genehmigungsprozess wird durch öffentliche Informationsauftritte von Bundesräten und Chefbeamten begleitet. Zudem leisten die zuständigen Verwaltungsstellen einen Vortrags- und Auskunftsdienst.</p><p>- Es wird kein besonderer Informationskredit beantragt. Informationsmaterialien und -anlässe können im Rahmen der bestehenden Informationskredite finanziert bzw. unterstützt werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat das Integrationsbüro EDA/EVD im Beschluss des Bundesrates vom 27. Januar 1999 mit der Information über die schweizerische Europapolitik sowie die europäische Integration generell beauftragt. Zu diesem Zweck verfügt das Integrationsbüro über einen Informationskredit, mit welchem auch Informationsprojekte Dritter unterstützt werden. Dieser Kredit betrug 2004 800 947 Franken. Für das laufende Jahr 2005 wurden 753 718 Franken budgetiert. Die Unterstützungstätigkeit des Integrationsbüros unterliegt - wie diejenige anderer Bundesstellen - den üblichen Kontrollen durch die übergeordneten Stellen sowie den Kontrollen der Finanzaufsichtsorgane des Bundes (d. h. der parlamentarischen Finanzdelegation sowie der Eidgenössischen Finanzkontrolle). Das Integrationsbüro ist verantwortlich für Qualität und Effektivität der Information gegenüber der Öffentlichkeit. Ein über die Aufsicht der zuständigen Departemente EDA und EVD hinausgehender spezieller Kontrollmechanismus besteht nicht. Insofern Informationsprodukte wie Publikationen und Anlässe öffentlich zugänglich sind, besteht jedoch eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit, was die sachgemässe Darstellung der Inhalte sowie die angemessene Umsetzung des Informationsauftrages betrifft.</p><p>3. Das Integrationsbüro spricht keine fixen jährlichen Unterstützungsbeiträge. Eine finanzielle Unterstützung wird ausschliesslich projektweise (teilweise auch aufgeteilt über mehrere Jahre) geleistet. Das Integrationsbüro unterstützt Projekte diverser Veranstalter wie Universitäten sowie Vereine und Organisationen. Die finanziell am stärksten unterstützten Projekte im Jahr 2004 waren die folgenden: Die Tagung des Vereins Europa-Forum Luzern zum Thema "Die EU-Erweiterung und die Schweiz" wurde mit 50 000 Franken, die Tagung "Bilaterale II" der bürgerlichen Organisation "Frauen-Info" mit 61 500 Franken unterstützt. Das Internet- und Lehrmittel-Projekt "Plate-forme Eurocité" des Europainstitutes der Universität Genf erhielt in der Aufbauphase 2004 100 000 Franken und soll in den Folgejahren 2005 und 2006 mit durchschnittlich 50 000 Franken pro Jahr weiter unterstützt werden. Weiter beteiligt sich das Integrationsbüro an den Kosten einer Veranstaltungsreihe zur EU-Erweiterung der Organisation Forum Ost-West mit einer einmaligen Zahlung von 15 000 Franken an die generellen Kosten sowie mit 10 000 Franken pro Veranstaltung. Geplant sind vier bis fünf Anlässe im Zeitraum 2004 und 2005. Diverse Anlässe der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz - beispielsweise Seminare, Podiumsgespräche sowie Projekttage in Schulen - hat das Integrationsbüro im Jahr 2004 mit insgesamt 25 000 Franken unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Diesen Herbst kam das Integrationsbüro einmal mehr unter heftigen Beschuss. Von SVP und AUNS wurde moniert, das Integrationsbüro beeinflusse die Volksmeinung auf unlautere Art und Weise. Anlass war das informelle "Schengen-Dublin-Info-Konzept" des Integrationsbüros.</p><p>Egal ob man für oder gegen einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union ist, nur eine gut informierte Bevölkerung wird dereinst die richtigen und reifen Entscheide treffen können. Daher sind die Aufgaben und der Informationsauftrag des Integrationsbüros wichtige Elemente im europäischen Integrationsprozess.</p><p>So hat denn das Integrationsbüro den Auftrag, zur Erhöhung des Grundwissens über Europa und die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess beizutragen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wird durch polemische Attacken der isolationistischen Kräfte trotz unparteiischem Informationsauftrag immer wieder infrage gestellt und damit behindert. Die Beantwortung folgender Fragen kann der Polemik gegen das Integrationsbüro etwas den Wind aus den Segeln nehmen:</p><p>1. Hat das Integrationsbüro seinen Informationsauftrag durch eine zielgerichtete Informationsstrategie konkretisiert? Falls ja, wie sieht diese aus?</p><p>2. Besteht angesichts des sensiblen Bereiches (Behördeninformation versus "Propagandamaschine"), in welchem das Informationsbüro tätig ist, ein spezieller Kontrollmechanismus, um die Qualität und die Effektivität der initiierten und unterstützten Projekte zu überprüfen?</p><p>3. Welche Organisationen unterstützt das Integrationsbüro mit periodisch wiederkehrenden (fixen) und/oder projektbezogenen finanziellen Beiträgen?</p>
    • Information durch das Integrationsbüro

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