Familienergänzende Betreuung. Koordinationsrolle des Bundes
- ShortId
-
04.3668
- Id
-
20043668
- Updated
-
28.07.2023 08:59
- Language
-
de
- Title
-
Familienergänzende Betreuung. Koordinationsrolle des Bundes
- AdditionalIndexing
-
28;Unternehmensführung;Koordination;Subvention;Kinderbetreuung
- 1
-
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L04K08020314, Koordination
- L05K0703050103, Unternehmensführung
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Familienergänzende Betreuung ist in aller Munde. Im ganzen Lande werden - auch dank der im Jahre 2003 geschaffenen Möglichkeit von Finanzhilfen des Bundes - neue Einrichtungen gegründet. Sehr oft gehen diese Gründungen auf Privatinitiativen (Elternvereine) zurück. Dieses an sich erfreuliche Engagement hat auch seine Schwächen. Die Einrichtungen sind sehr klein, und vieles muss jedes Mal "neu erfunden" werden. Hier könnte der Bund jene Koordinationsaufgabe übernehmen, welche ihm in den verschiedenen, kürzlich veröffentlichten Familienberichten empfohlen wird.</p><p>Erste Erfahrungen mit den Finanzhilfen des Bundes zeigen zudem, dass sich durch diese Unterstützung, welche nur an neu geschaffene Plätze geht, einzelne bestehende Betriebe benachteiligt fühlen. Viele von diesen "alten" Betrieben haben finanzielle, manche auch konzeptionelle Schwierigkeiten. Den einen fehlt einfach das Geld, weil Gemeinden und Kantone nicht bereit sind, für die einkommenschwächeren Eltern die Differenz zwischen dem Betrag, den die Eltern zahlen können und den Vollkosten zu übernehmen. Andere Betriebe haben Schwierigkeiten, weil sie zu klein sind, über kein pädagogisches und betriebliches Konzept verfügen, zu schlecht strukturiert oder politisch zu wenig eingebettet sind. Ehrenamtliche Trägerschaften mit Eltern, die sich nur während der wenigen Jahre engagieren, während denen ihre eigenen Kinder die Angebote nutzen, stossen hier an ihre Grenzen. </p><p>Durch die fehlende Koordination im Bereich der familienergänzenden Betreuung werden enorme Ressourcen verschwendet. Es ist deshalb absehbar, dass ein starker Ausbau des Angebotes, wie er von den Familien und der Wirtschaft gewünscht wird, auf diese Art nicht möglich ist. Wenn wir ein paar tausend Plätze pro Jahr schaffen müssen, macht es keinen Sinn, wenn pro zwölf Plätze je ein eigenes Modell erfunden wird.</p>
- <p>Die bestehenden Angebote im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung sind sehr vielfältig. Diese Vielfalt ist einerseits erfreulich, andererseits kann sie tatsächlich dazu führen, dass verhältnismässig viele Ressourcen eingesetzt werden müssen. Der Bundesrat begrüsst daher Bestrebungen, den interessierten Kreisen Informationen und Hilfestellungen für die Planung, den Aufbau und den Betrieb neuer Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. Er lässt zudem im Rahmen der Evaluation der Anstossfinanzierung prüfen, wo Verbesserungsmöglichkeiten bestehen und wie diese allenfalls umgesetzt werden könnten. Das Impulsprogramm ändert an der grundsätzlichen Zuständigkeit nichts. Es ist und bleibt primär Aufgabe der Kantone und Gemeinden, für ein bedarfsgerechtes Angebot zu sorgen.</p><p>1./2. In der Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (SR 211.222.338) regelt der Bund die Aufnahme von Kindern ausserhalb des familiären Umfeldes und legt einige Minimalvorschriften betreffend die Qualität der Betreuung fest. Bei der Schaffung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) hat das Parlament darauf verzichtet, weiter gehende qualitative Anforderungen zu formulieren. Dies deshalb, weil es in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden ist, aktiv zu werden.</p><p>Etliche Kantone haben eigene Qualitätsnormen erlassen oder die Richtlinien des Schweizerischen Krippenverbandes für massgebend erklärt. Es gibt auch Kantone, die Ziele für die Dichte und die Ausgestaltung des Angebotes gesetzt haben. Eine Koordination auf Ebene der Kantone und der Fachverbände besteht bereits heute. Viele Kantone und Gemeinden verfügen über entsprechende Fachstellen. Besteht ein weiter gehender Koordinationsbedarf, ist es Aufgabe der Kantone, hierfür gemeinsam Strukturen zu schaffen und Empfehlungen auszuarbeiten.</p><p>Sowohl der Schweizerische Krippenverband als auch der Verein Tagesschulen Schweiz bieten ebenfalls Dienstleistungen und Hilfsmittel an, wofür sie vom Bund finanzielle Unterstützung erhalten. Im Bereich der Tagesfamilien stellt Pro Juventute seit Jahren vielfältige Dienstleistungen bereit, die von den regionalen Tagesfamilienverbänden rege genutzt werden. Diese Unterstützung soll weitergeführt und dem aktuellen Bedarf angepasst werden.</p><p>Eine Führungsrolle kommt dem Bund nicht zu. Sie widerspräche dem Grundsatz von Föderalismus und Subsidiarität.</p><p>3. Die bestehenden Betreuungseinrichtungen sind bezüglich ihrer Grösse, ihres Angebotes, ihres Betriebskonzepts und der Professionalität ihrer Betriebsführung sehr verschieden. Wo ein Zusammenschluss sinnvoll ist, findet er heute bereits statt, sei es durch Initiative der Trägerschaften, sei es durch Anstoss des Kantons oder der Gemeinden. Die Frage einer Fusion muss in jedem einzelnen Fall genau geprüft und das Vorgehen auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Institutionen und die regionalen Bedürfnisse abgestimmt werden. Es kann nicht Aufgabe des Bundes sein, Richtlinien zu erlassen.</p><p>4. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist ausdrücklich als Impulsprogramm ausgestaltet und fördert die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen. Finanzhilfen werden in erster Linie neuen Institutionen zugesprochen. Sie können auch bestehenden Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich ausbauen. Die Unterstützung von bestehenden Einrichtungen ohne Angebotserhöhung ist nicht möglich. Finanzhilfen können zudem nur jenen Institutionen gewährt werden, deren Finanzierung langfristig, mindestens aber für sechs Jahre, gesichert erscheint. Kann diese Voraussetzung nicht erfüllt werden, muss ein Gesuch um Finanzhilfen abgelehnt werden. Es ist nicht Sinn des Gesetzes, bestehende Institutionen ohne lebensfähige Grundlage zu sanieren. Im Übrigen können bestehende Finanzierungsprobleme in der Regel auch nicht mit einem einmaligen Beitrag gelöst werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, beim Ausbau der familienergänzenden Betreuungsangebote eine starke koordinierende Rolle zwischen allen Akteuren auf diesem Feld (Bund, Kantone, Bezirke, Gemeinden, Fachverbände, Berufsbildungsinstitute, Beratungsfirmen, Wissenschaft, Sozialpartner usw.) einzunehmen (s. auch Motion 03.3603, Massnahmenplan für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf)?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit Fachleuten aus privaten und öffentlichen Stellen Hilfen anzubieten, welche den Aufbau und damit später auch den Betrieb von familienergänzenden Einrichtungen effizienter und kostengünstiger machen (Tarifsysteme, Subventionierungsmodelle, Abrechnungstools, Musterverträge fürs Personal, Versicherungslösungen, Förderung gemeinsamer regionaler Inkassostellen usw.)?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Kantonen und den Anbietern Modelle zu entwickeln, welche die Zusammenarbeit bis hin zur Fusion mehrerer Einrichtungen fördern und zwar mit den Ziel, die Betriebe professioneller und effizienter zu führen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, Möglichkeiten zu prüfen, wie bestehende Einrichtungen mit Unterstützung von Bundesgeldern aus der Anstossfinanzierung einmalig saniert und auf eine lebensfähige Grundlage gestellt werden könnten?</p>
- Familienergänzende Betreuung. Koordinationsrolle des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Familienergänzende Betreuung ist in aller Munde. Im ganzen Lande werden - auch dank der im Jahre 2003 geschaffenen Möglichkeit von Finanzhilfen des Bundes - neue Einrichtungen gegründet. Sehr oft gehen diese Gründungen auf Privatinitiativen (Elternvereine) zurück. Dieses an sich erfreuliche Engagement hat auch seine Schwächen. Die Einrichtungen sind sehr klein, und vieles muss jedes Mal "neu erfunden" werden. Hier könnte der Bund jene Koordinationsaufgabe übernehmen, welche ihm in den verschiedenen, kürzlich veröffentlichten Familienberichten empfohlen wird.</p><p>Erste Erfahrungen mit den Finanzhilfen des Bundes zeigen zudem, dass sich durch diese Unterstützung, welche nur an neu geschaffene Plätze geht, einzelne bestehende Betriebe benachteiligt fühlen. Viele von diesen "alten" Betrieben haben finanzielle, manche auch konzeptionelle Schwierigkeiten. Den einen fehlt einfach das Geld, weil Gemeinden und Kantone nicht bereit sind, für die einkommenschwächeren Eltern die Differenz zwischen dem Betrag, den die Eltern zahlen können und den Vollkosten zu übernehmen. Andere Betriebe haben Schwierigkeiten, weil sie zu klein sind, über kein pädagogisches und betriebliches Konzept verfügen, zu schlecht strukturiert oder politisch zu wenig eingebettet sind. Ehrenamtliche Trägerschaften mit Eltern, die sich nur während der wenigen Jahre engagieren, während denen ihre eigenen Kinder die Angebote nutzen, stossen hier an ihre Grenzen. </p><p>Durch die fehlende Koordination im Bereich der familienergänzenden Betreuung werden enorme Ressourcen verschwendet. Es ist deshalb absehbar, dass ein starker Ausbau des Angebotes, wie er von den Familien und der Wirtschaft gewünscht wird, auf diese Art nicht möglich ist. Wenn wir ein paar tausend Plätze pro Jahr schaffen müssen, macht es keinen Sinn, wenn pro zwölf Plätze je ein eigenes Modell erfunden wird.</p>
- <p>Die bestehenden Angebote im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung sind sehr vielfältig. Diese Vielfalt ist einerseits erfreulich, andererseits kann sie tatsächlich dazu führen, dass verhältnismässig viele Ressourcen eingesetzt werden müssen. Der Bundesrat begrüsst daher Bestrebungen, den interessierten Kreisen Informationen und Hilfestellungen für die Planung, den Aufbau und den Betrieb neuer Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. Er lässt zudem im Rahmen der Evaluation der Anstossfinanzierung prüfen, wo Verbesserungsmöglichkeiten bestehen und wie diese allenfalls umgesetzt werden könnten. Das Impulsprogramm ändert an der grundsätzlichen Zuständigkeit nichts. Es ist und bleibt primär Aufgabe der Kantone und Gemeinden, für ein bedarfsgerechtes Angebot zu sorgen.</p><p>1./2. In der Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (SR 211.222.338) regelt der Bund die Aufnahme von Kindern ausserhalb des familiären Umfeldes und legt einige Minimalvorschriften betreffend die Qualität der Betreuung fest. Bei der Schaffung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) hat das Parlament darauf verzichtet, weiter gehende qualitative Anforderungen zu formulieren. Dies deshalb, weil es in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden ist, aktiv zu werden.</p><p>Etliche Kantone haben eigene Qualitätsnormen erlassen oder die Richtlinien des Schweizerischen Krippenverbandes für massgebend erklärt. Es gibt auch Kantone, die Ziele für die Dichte und die Ausgestaltung des Angebotes gesetzt haben. Eine Koordination auf Ebene der Kantone und der Fachverbände besteht bereits heute. Viele Kantone und Gemeinden verfügen über entsprechende Fachstellen. Besteht ein weiter gehender Koordinationsbedarf, ist es Aufgabe der Kantone, hierfür gemeinsam Strukturen zu schaffen und Empfehlungen auszuarbeiten.</p><p>Sowohl der Schweizerische Krippenverband als auch der Verein Tagesschulen Schweiz bieten ebenfalls Dienstleistungen und Hilfsmittel an, wofür sie vom Bund finanzielle Unterstützung erhalten. Im Bereich der Tagesfamilien stellt Pro Juventute seit Jahren vielfältige Dienstleistungen bereit, die von den regionalen Tagesfamilienverbänden rege genutzt werden. Diese Unterstützung soll weitergeführt und dem aktuellen Bedarf angepasst werden.</p><p>Eine Führungsrolle kommt dem Bund nicht zu. Sie widerspräche dem Grundsatz von Föderalismus und Subsidiarität.</p><p>3. Die bestehenden Betreuungseinrichtungen sind bezüglich ihrer Grösse, ihres Angebotes, ihres Betriebskonzepts und der Professionalität ihrer Betriebsführung sehr verschieden. Wo ein Zusammenschluss sinnvoll ist, findet er heute bereits statt, sei es durch Initiative der Trägerschaften, sei es durch Anstoss des Kantons oder der Gemeinden. Die Frage einer Fusion muss in jedem einzelnen Fall genau geprüft und das Vorgehen auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Institutionen und die regionalen Bedürfnisse abgestimmt werden. Es kann nicht Aufgabe des Bundes sein, Richtlinien zu erlassen.</p><p>4. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist ausdrücklich als Impulsprogramm ausgestaltet und fördert die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen. Finanzhilfen werden in erster Linie neuen Institutionen zugesprochen. Sie können auch bestehenden Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich ausbauen. Die Unterstützung von bestehenden Einrichtungen ohne Angebotserhöhung ist nicht möglich. Finanzhilfen können zudem nur jenen Institutionen gewährt werden, deren Finanzierung langfristig, mindestens aber für sechs Jahre, gesichert erscheint. Kann diese Voraussetzung nicht erfüllt werden, muss ein Gesuch um Finanzhilfen abgelehnt werden. Es ist nicht Sinn des Gesetzes, bestehende Institutionen ohne lebensfähige Grundlage zu sanieren. Im Übrigen können bestehende Finanzierungsprobleme in der Regel auch nicht mit einem einmaligen Beitrag gelöst werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, beim Ausbau der familienergänzenden Betreuungsangebote eine starke koordinierende Rolle zwischen allen Akteuren auf diesem Feld (Bund, Kantone, Bezirke, Gemeinden, Fachverbände, Berufsbildungsinstitute, Beratungsfirmen, Wissenschaft, Sozialpartner usw.) einzunehmen (s. auch Motion 03.3603, Massnahmenplan für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf)?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit Fachleuten aus privaten und öffentlichen Stellen Hilfen anzubieten, welche den Aufbau und damit später auch den Betrieb von familienergänzenden Einrichtungen effizienter und kostengünstiger machen (Tarifsysteme, Subventionierungsmodelle, Abrechnungstools, Musterverträge fürs Personal, Versicherungslösungen, Förderung gemeinsamer regionaler Inkassostellen usw.)?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Kantonen und den Anbietern Modelle zu entwickeln, welche die Zusammenarbeit bis hin zur Fusion mehrerer Einrichtungen fördern und zwar mit den Ziel, die Betriebe professioneller und effizienter zu führen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, Möglichkeiten zu prüfen, wie bestehende Einrichtungen mit Unterstützung von Bundesgeldern aus der Anstossfinanzierung einmalig saniert und auf eine lebensfähige Grundlage gestellt werden könnten?</p>
- Familienergänzende Betreuung. Koordinationsrolle des Bundes
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