Teilzeitarbeit für hohe Bundesangestellte

ShortId
04.3674
Id
20043674
Updated
28.07.2023 09:40
Language
de
Title
Teilzeitarbeit für hohe Bundesangestellte
AdditionalIndexing
04;Personalverwaltung;leitende/r Bundesangestellte/r;Hauswirtschaft;Bundesangestellte;Erwerbsleben;Familienpolitik;Teilzeitarbeit;Einstellung;Führungskraft
1
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
  • L06K080601030103, Bundesangestellte
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L04K07020102, Personalverwaltung
  • L05K0702010204, Einstellung
  • L04K01030304, Familienpolitik
  • L06K070202010402, Erwerbsleben
  • L05K0704060202, Hauswirtschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer mehr Studien beweisen, dass es wirtschaftlich gesehen zunehmend wichtig ist, Paaren die Möglichkeit zu geben, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. In einer Gesellschaft, in der die Geburtenziffer stets rückläufig und zurzeit alarmierend tief ist, kann die Familie nicht mehr nur als Privatangelegenheit betrachtet werden. "Gesamtwirtschaftlich gesehen ist eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt notwendig, weil sonst die auftretenden Lücken im Fachkräfteangebot zunehmend grösser werden und der Wunsch nach Kindern für viele Paare ein Wunschtraum bleibt" (M. Steiner, Prognos AG Basel). Man kann sich nicht einerseits über die Zukunft unserer Sozialversicherungen wie der AHV Sorgen machen und andererseits die Umsetzung einer richtigen Familienpolitik ablehnen, welche diese Probleme mit der Zeit teilweise lösen könnte.</p><p>Gemäss den publizierten Studien müssen für die Vereinigung von Familie und Beruf mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Neben der Bereitstellung von Betreuungsplätzen kommt der Möglichkeit, ohne Benachteiligung Teilzeit arbeiten zu können, eine grosse Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, Männern den Zugang zu einer Teilzeitstelle zu ermöglichen. Dieser Meinung ist auch Beat Kappeler, der im Magazin "Die Volkswirtschaft" vom November 2004 meint: "Viel wirksamer ist es, in der Kinderbetreuung selbst einen Rollenwechsel vorzunehmen, indem mit einer Rollenkombination der junge Vater vor allem in den ersten Jahren sein Pensum reduzieren kann ...." Ausserdem versuchen verschiedene Studien aufzuzeigen, dass Massnahmen, die es erlauben Familie und Beruf zu vereinbaren, wie z. B. Teilzeitarbeit, "die Produktivität der Beschäftigten steigern, indem sie die Arbeitsmotivation erhöhen und Fehlzeiten verringern" .... ("Die Volkswirtschaft", November 2004).</p><p>Es ist Aufgabe des Bundes, im Bereich Personalwesen mit gutem Beispiel voranzuschreiten. Wenn der Bund die Unternehmen dazu bringen will, Teilzeitarbeit aufzuwerten, ist es deshalb wichtig, dieses Prinzip bei seinen Führungskräften anzuwenden. Dazu müssen Gesetze erlassen werden, denn gemäss den Personaldaten des Eidgenössischen Personalamtes werden nur 16 Prozent der Angestellten der Lohnklassen 24-38 in einem Teilzeitarbeitsverhältnis beschäftigt. Bei den Lohnklassen 30-38 sinkt dieser Anteil auf 3 Prozent. Diese Zahlen zeigen klar, dass Teilzeitangestellte in Führungspositionen eine Seltenheit bleiben, wenn der Bund keine diesbezüglichen Anreize schafft. Ein Mittel könnte beispielsweise die Schaffung der Möglichkeit des Jobsharings sein.</p><p>Es ist unsere Aufgabe, mit gutem Beispiel voranzuschreiten und zu zeigen, dass eine Vereinigung von Beruf und Familie auch für Kaderleute möglich ist.</p>
  • <p>Teilzeitarbeit gewinnt in der Bundesverwaltung seit Jahren an Bedeutung. Diese Entwicklung ermöglicht es Frauen und Männern, ihre verschiedenen Lebensbereiche besser aufeinander abzustimmen und so familiäre Verpflichtungen besser wahrzunehmen. Neben der Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung während der Arbeitszeit wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch durch ein breites Angebot an flexiblen Arbeitszeitformen erleichtert. Deshalb steht der Bundesrat insbesondere Initiativen von Bundesämtern positiv gegenüber, welche in ihrem Bereich das Jobsharing fördern.</p><p>Als Bestandteil der Förderungsmassnahmen für die Teilzeitarbeit hat das Eidgenössische Personalamt mittlerweile auch die in der Beantwortung der Interpellation Hollenstein 00.3672 aufgeführten Unterstützungsinstrumente realisiert. So liegt nun ein Konzept und ein dazugehöriges Hilfsmittel vor, das sämtlichen Mitarbeitenden per Intranet zur Verfügung steht und das aufzeigt, wie die Mitarbeitenden des Bundes bei der Kombination von Berufs- und Familienarbeit wirksamer unterstützt werden können.</p><p>Aufgrund der Grösse und der dezentralen Struktur der Bundesverwaltung sind in erster Linie die Departemente und die Bundesämter in der Lage, zu entscheiden, welche Stellen sie in Teilzeit oder sogar im Jobsharing anbieten können, da sie im konkreten Einzelfall die Vor- und Nachteile der Besetzung einer Stelle durch eine oder mehrere Teilzeitkräfte abzuwägen haben.</p><p>Gerade bei der Besetzung von Kaderstellen sollten jedoch in erster Linie die fachlichen Qualifikationen der Kandidatinnen und Kandidaten im Vordergrund stehen. Die Bereitschaft der Stellenbewerberinnen und -bewerber, eine Stelle nur in Vollzeit auszuüben, darf nach Auffassung des Bundesrates nicht das Gewicht eines Ausscheidungskriteriums erhalten. Falls sich die Auswahl bei einer Quote von 30 oder mehr Prozent aller höheren Kaderstellen auf Personen beschränkt, die an einer Teilzeitarbeit interessiert sind, würde der Handlungsspielraum der zuständigen Linieninstanzen zu stark eingeschränkt. Es ist Aufgabe der dafür verantwortlichen Führungskräfte und Führungsgremien, zu entscheiden, welche Arbeitszeitmodelle im Einzelfall unter Berücksichtigung der knappen finanziellen und personellen Ressourcen und bezogen auf die je spezifischen Organisationsziele und Aufgaben am geeignetsten erscheinen.</p><p>Aus diesen Gründen setzt der Bundesrat zur Förderung der Teilzeitarbeit weiterhin auf die bisherigen Unterstützungsmassnahmen und eine noch breitere Anwendung der flexiblen Arbeitszeitmodelle, welche die Bundesämter den Mitarbeitenden gemäss den Ausführungsbestimmungen zur Bundespersonalverordnung anbieten, soweit dies betrieblich möglich ist. Hingegen beurteilt der Bundesrat die Einführung einer Quotenregelung bei Kaderstellen gesamthaft als ungeeignet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit der Einführung einer Quote zu prüfen, damit mindestens 30 Prozent der hohen Kaderstellen Teilzeitarbeitenden zugeteilt werden können.</p>
  • Teilzeitarbeit für hohe Bundesangestellte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer mehr Studien beweisen, dass es wirtschaftlich gesehen zunehmend wichtig ist, Paaren die Möglichkeit zu geben, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. In einer Gesellschaft, in der die Geburtenziffer stets rückläufig und zurzeit alarmierend tief ist, kann die Familie nicht mehr nur als Privatangelegenheit betrachtet werden. "Gesamtwirtschaftlich gesehen ist eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt notwendig, weil sonst die auftretenden Lücken im Fachkräfteangebot zunehmend grösser werden und der Wunsch nach Kindern für viele Paare ein Wunschtraum bleibt" (M. Steiner, Prognos AG Basel). Man kann sich nicht einerseits über die Zukunft unserer Sozialversicherungen wie der AHV Sorgen machen und andererseits die Umsetzung einer richtigen Familienpolitik ablehnen, welche diese Probleme mit der Zeit teilweise lösen könnte.</p><p>Gemäss den publizierten Studien müssen für die Vereinigung von Familie und Beruf mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Neben der Bereitstellung von Betreuungsplätzen kommt der Möglichkeit, ohne Benachteiligung Teilzeit arbeiten zu können, eine grosse Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, Männern den Zugang zu einer Teilzeitstelle zu ermöglichen. Dieser Meinung ist auch Beat Kappeler, der im Magazin "Die Volkswirtschaft" vom November 2004 meint: "Viel wirksamer ist es, in der Kinderbetreuung selbst einen Rollenwechsel vorzunehmen, indem mit einer Rollenkombination der junge Vater vor allem in den ersten Jahren sein Pensum reduzieren kann ...." Ausserdem versuchen verschiedene Studien aufzuzeigen, dass Massnahmen, die es erlauben Familie und Beruf zu vereinbaren, wie z. B. Teilzeitarbeit, "die Produktivität der Beschäftigten steigern, indem sie die Arbeitsmotivation erhöhen und Fehlzeiten verringern" .... ("Die Volkswirtschaft", November 2004).</p><p>Es ist Aufgabe des Bundes, im Bereich Personalwesen mit gutem Beispiel voranzuschreiten. Wenn der Bund die Unternehmen dazu bringen will, Teilzeitarbeit aufzuwerten, ist es deshalb wichtig, dieses Prinzip bei seinen Führungskräften anzuwenden. Dazu müssen Gesetze erlassen werden, denn gemäss den Personaldaten des Eidgenössischen Personalamtes werden nur 16 Prozent der Angestellten der Lohnklassen 24-38 in einem Teilzeitarbeitsverhältnis beschäftigt. Bei den Lohnklassen 30-38 sinkt dieser Anteil auf 3 Prozent. Diese Zahlen zeigen klar, dass Teilzeitangestellte in Führungspositionen eine Seltenheit bleiben, wenn der Bund keine diesbezüglichen Anreize schafft. Ein Mittel könnte beispielsweise die Schaffung der Möglichkeit des Jobsharings sein.</p><p>Es ist unsere Aufgabe, mit gutem Beispiel voranzuschreiten und zu zeigen, dass eine Vereinigung von Beruf und Familie auch für Kaderleute möglich ist.</p>
    • <p>Teilzeitarbeit gewinnt in der Bundesverwaltung seit Jahren an Bedeutung. Diese Entwicklung ermöglicht es Frauen und Männern, ihre verschiedenen Lebensbereiche besser aufeinander abzustimmen und so familiäre Verpflichtungen besser wahrzunehmen. Neben der Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung während der Arbeitszeit wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch durch ein breites Angebot an flexiblen Arbeitszeitformen erleichtert. Deshalb steht der Bundesrat insbesondere Initiativen von Bundesämtern positiv gegenüber, welche in ihrem Bereich das Jobsharing fördern.</p><p>Als Bestandteil der Förderungsmassnahmen für die Teilzeitarbeit hat das Eidgenössische Personalamt mittlerweile auch die in der Beantwortung der Interpellation Hollenstein 00.3672 aufgeführten Unterstützungsinstrumente realisiert. So liegt nun ein Konzept und ein dazugehöriges Hilfsmittel vor, das sämtlichen Mitarbeitenden per Intranet zur Verfügung steht und das aufzeigt, wie die Mitarbeitenden des Bundes bei der Kombination von Berufs- und Familienarbeit wirksamer unterstützt werden können.</p><p>Aufgrund der Grösse und der dezentralen Struktur der Bundesverwaltung sind in erster Linie die Departemente und die Bundesämter in der Lage, zu entscheiden, welche Stellen sie in Teilzeit oder sogar im Jobsharing anbieten können, da sie im konkreten Einzelfall die Vor- und Nachteile der Besetzung einer Stelle durch eine oder mehrere Teilzeitkräfte abzuwägen haben.</p><p>Gerade bei der Besetzung von Kaderstellen sollten jedoch in erster Linie die fachlichen Qualifikationen der Kandidatinnen und Kandidaten im Vordergrund stehen. Die Bereitschaft der Stellenbewerberinnen und -bewerber, eine Stelle nur in Vollzeit auszuüben, darf nach Auffassung des Bundesrates nicht das Gewicht eines Ausscheidungskriteriums erhalten. Falls sich die Auswahl bei einer Quote von 30 oder mehr Prozent aller höheren Kaderstellen auf Personen beschränkt, die an einer Teilzeitarbeit interessiert sind, würde der Handlungsspielraum der zuständigen Linieninstanzen zu stark eingeschränkt. Es ist Aufgabe der dafür verantwortlichen Führungskräfte und Führungsgremien, zu entscheiden, welche Arbeitszeitmodelle im Einzelfall unter Berücksichtigung der knappen finanziellen und personellen Ressourcen und bezogen auf die je spezifischen Organisationsziele und Aufgaben am geeignetsten erscheinen.</p><p>Aus diesen Gründen setzt der Bundesrat zur Förderung der Teilzeitarbeit weiterhin auf die bisherigen Unterstützungsmassnahmen und eine noch breitere Anwendung der flexiblen Arbeitszeitmodelle, welche die Bundesämter den Mitarbeitenden gemäss den Ausführungsbestimmungen zur Bundespersonalverordnung anbieten, soweit dies betrieblich möglich ist. Hingegen beurteilt der Bundesrat die Einführung einer Quotenregelung bei Kaderstellen gesamthaft als ungeeignet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit der Einführung einer Quote zu prüfen, damit mindestens 30 Prozent der hohen Kaderstellen Teilzeitarbeitenden zugeteilt werden können.</p>
    • Teilzeitarbeit für hohe Bundesangestellte

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