Verbot von Phosphaten in Geschirrspülmitteln

ShortId
04.3679
Id
20043679
Updated
27.07.2023 23:30
Language
de
Title
Verbot von Phosphaten in Geschirrspülmitteln
AdditionalIndexing
52;Phosphat;Reinigungsmittel;Umweltrecht;Wasserverschmutzung;Elektrohaushaltsgerät;Gewässerschutz
1
  • L05K1702010102, Phosphat
  • L05K0705010107, Reinigungsmittel
  • L05K0705060202, Elektrohaushaltsgerät
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L04K06020304, Wasserverschmutzung
  • L04K06010309, Umweltrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dank dem Verbot von Phosphaten in Textilwaschmitteln konnte in der Schweiz der Phosphorgehalt in den Seen deutlich reduziert werden. Diese Massnahme reicht aber noch nicht aus. Das Ökosystem des Genfersees z. B. weist eine zu hohe Phosphorkonzentration auf. Diese führt insbesondere zu einer starken Algenbildung, die sich z. B. auf das Fischen, das Baden und die Entnahme von Seewasser zur Trinkwasserherstellung negativ auswirkt. Nach den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz des Genfersees (Cipel) muss diese Phosphorkonzentration verringert werden. Die Kommission ruft dazu auf, Massnahmen an der Quelle zu ergreifen und insbesondere Geschirrspülmittel ohne Phosphate herzustellen und zu verwenden.</p><p>Der Bundesrat hatte in seiner Antwort auf die Motion Grobet 00.3360 vom 23.Juni 2000 betont, dass ein Phosphatverbot für Geschirrspülmittel den Phosphatgehalt in den Seen nicht einmal um 1 Prozent reduzieren würde. Aber laut Cipel macht der Phosphoranteil aus Spülmitteln (besonders für Geschirrspülmaschinen), die jährlich in den Genfersee gelangen, 11 Prozent des Eintrages aus menschlichen Aktivitäten aus, ebenso viel wie jener aus der Landwirtschaft. Der positive Einfluss, den ein Verbot von Phosphaten für Geschirrspülmittel auf die Wasserqualität der Schweizer Seen hätte, ist also keineswegs zu vernachlässigen.</p><p>Der Bundesrat hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Forderung gegen die Verträge zur Vermeidung von technischen Handelshemmnissen verstossen würde. Nun geht die EU-Gesetzgebung aber in Richtung eines Verbotes von Phosphaten in Reinigungs- und Spülmitteln. In einer Verordnung vom 31. März 2004 wird den Mitgliedstaaten erlaubt, auf Wunsch strengere Normen als die geltenden Bestimmungen zu erlassen, da die jüngsten Forschungsresultate gezeigt haben, dass wirkungsvolle Reinigungs- und Spülmittel ohne Phosphate hergestellt werden können.</p>
  • <p>Das Anliegen, Phosphate in Geschirrspülmitteln zu verbieten, war bereits Gegenstand der Motionen Grobet 00.3360 und Kohler 04.3320. In seinen Antworten hatte der Bundesrat dargelegt, dass die in der Schweiz verwendeten Geschirrspülmittel nur unwesentlich zum gesamten Phosphoreintrag in die Seen beitragen. Der Genfersee weist zwar noch eine erhöhte Phosphorbelastung auf, worauf die Internationale Kommission zum Schutz des Genfersees denn auch aufmerksam macht. Dieses Phosphatproblem kann aber nicht durch das Verbot von Phosphat in Geschirrspülmitteln gelöst werden. Ein generelles Verbot wäre nicht verhältnismässig. Zudem sind bis heute - im Gegensatz zu den Textilwaschmitteln - keine vollwertigen Phosphatersatzstoffe für Geschirrspülmittel verfügbar. Die derzeit in der Schweiz im Handel erhältlichen phosphatfreien Geschirrspülmittel haben nur einen geringen Marktanteil, da sie den heutigen Ansprüchen der Konsumentinnen und Konsumenten offenbar nicht vollständig genügen.</p><p>Im Weiteren ist festzuhalten, dass im Gegensatz zu den Bemühungen auf dem Gebiet der phosphatfreien Textilwaschmittel in keinem Land ein Verbot für die Verwendung von Phosphaten in Geschirrspülmitteln existiert. Mit einem Verbot unternähme die Schweiz also in diesem Bereich einen Alleingang. Der Bundesrat verfolgt die internationale Entwicklung, vor allem jene in der EU, genau und würde gegebenenfalls seine Haltung entsprechend anpassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um Phosphate in Geschirrspülmitteln zu verbieten.</p>
  • Verbot von Phosphaten in Geschirrspülmitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dank dem Verbot von Phosphaten in Textilwaschmitteln konnte in der Schweiz der Phosphorgehalt in den Seen deutlich reduziert werden. Diese Massnahme reicht aber noch nicht aus. Das Ökosystem des Genfersees z. B. weist eine zu hohe Phosphorkonzentration auf. Diese führt insbesondere zu einer starken Algenbildung, die sich z. B. auf das Fischen, das Baden und die Entnahme von Seewasser zur Trinkwasserherstellung negativ auswirkt. Nach den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz des Genfersees (Cipel) muss diese Phosphorkonzentration verringert werden. Die Kommission ruft dazu auf, Massnahmen an der Quelle zu ergreifen und insbesondere Geschirrspülmittel ohne Phosphate herzustellen und zu verwenden.</p><p>Der Bundesrat hatte in seiner Antwort auf die Motion Grobet 00.3360 vom 23.Juni 2000 betont, dass ein Phosphatverbot für Geschirrspülmittel den Phosphatgehalt in den Seen nicht einmal um 1 Prozent reduzieren würde. Aber laut Cipel macht der Phosphoranteil aus Spülmitteln (besonders für Geschirrspülmaschinen), die jährlich in den Genfersee gelangen, 11 Prozent des Eintrages aus menschlichen Aktivitäten aus, ebenso viel wie jener aus der Landwirtschaft. Der positive Einfluss, den ein Verbot von Phosphaten für Geschirrspülmittel auf die Wasserqualität der Schweizer Seen hätte, ist also keineswegs zu vernachlässigen.</p><p>Der Bundesrat hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Forderung gegen die Verträge zur Vermeidung von technischen Handelshemmnissen verstossen würde. Nun geht die EU-Gesetzgebung aber in Richtung eines Verbotes von Phosphaten in Reinigungs- und Spülmitteln. In einer Verordnung vom 31. März 2004 wird den Mitgliedstaaten erlaubt, auf Wunsch strengere Normen als die geltenden Bestimmungen zu erlassen, da die jüngsten Forschungsresultate gezeigt haben, dass wirkungsvolle Reinigungs- und Spülmittel ohne Phosphate hergestellt werden können.</p>
    • <p>Das Anliegen, Phosphate in Geschirrspülmitteln zu verbieten, war bereits Gegenstand der Motionen Grobet 00.3360 und Kohler 04.3320. In seinen Antworten hatte der Bundesrat dargelegt, dass die in der Schweiz verwendeten Geschirrspülmittel nur unwesentlich zum gesamten Phosphoreintrag in die Seen beitragen. Der Genfersee weist zwar noch eine erhöhte Phosphorbelastung auf, worauf die Internationale Kommission zum Schutz des Genfersees denn auch aufmerksam macht. Dieses Phosphatproblem kann aber nicht durch das Verbot von Phosphat in Geschirrspülmitteln gelöst werden. Ein generelles Verbot wäre nicht verhältnismässig. Zudem sind bis heute - im Gegensatz zu den Textilwaschmitteln - keine vollwertigen Phosphatersatzstoffe für Geschirrspülmittel verfügbar. Die derzeit in der Schweiz im Handel erhältlichen phosphatfreien Geschirrspülmittel haben nur einen geringen Marktanteil, da sie den heutigen Ansprüchen der Konsumentinnen und Konsumenten offenbar nicht vollständig genügen.</p><p>Im Weiteren ist festzuhalten, dass im Gegensatz zu den Bemühungen auf dem Gebiet der phosphatfreien Textilwaschmittel in keinem Land ein Verbot für die Verwendung von Phosphaten in Geschirrspülmitteln existiert. Mit einem Verbot unternähme die Schweiz also in diesem Bereich einen Alleingang. Der Bundesrat verfolgt die internationale Entwicklung, vor allem jene in der EU, genau und würde gegebenenfalls seine Haltung entsprechend anpassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um Phosphate in Geschirrspülmitteln zu verbieten.</p>
    • Verbot von Phosphaten in Geschirrspülmitteln

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