Keine Altspeiseöle im Nahrungsmittelkreislauf

ShortId
04.3685
Id
20043685
Updated
27.07.2023 20:48
Language
de
Title
Keine Altspeiseöle im Nahrungsmittelkreislauf
AdditionalIndexing
55;52;2841;Sonderabfall;Dieselkraftstoff;tierisches Öl;sanfte Energie;Futtermittel;pflanzliches Öl;Nahrungsmittel
1
  • L06K140206030101, pflanzliches Öl
  • L06K140206030203, tierisches Öl
  • L04K06010111, Sonderabfall
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L05K1401010401, Futtermittel
  • L06K170401010103, Dieselkraftstoff
  • L02K1705, sanfte Energie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Altspeiseöle werden in der Schweiz meist wieder in den Nahrungsmittelkreislauf zurückgeführt. Dieses Vorgehen ist bedenklich, da:</p><p>1. durch die langen Warenflüsse die Verunreinigung der Altspeiseöle gross ist (was durch hohe Chlor-Kohlenwasserstoff-Proben belegt wird);</p><p>2. die gebrauchten Fässer der Entsorgungsunternehmen oft nicht gereinigt sind und fremde Rückstände enthalten (Altmotorenöl, Lösungsmittel usw.). Dies passiert, wenn bereits gebrauchte Fässer, in denen andere Stoffe waren, ungereinigt weitergegeben werden.</p><p>Wenn in der Schweiz eine ökologische und menschenwürdige Entsorgung sichergestellt werden soll, muss dieses Vorgehen in der Schweiz unterbunden werden. Das Nutztier darf nicht länger als Abfalleimer dienen. Dies liegt schlussendlich auch im Interesse des Menschen am Ende der Nahrungskette.</p><p>Mit diesem Verbot wäre es ausserdem möglich, das Altspeiseöl in der Schweiz zu veredeln und vollumfänglich Schweizer-Biodiesel-Anlagen zuzuführen.</p>
  • <p>Altspeiseöl gilt als Sonderabfall gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS). Es darf seit 1986 nur an Unternehmen abgegeben werden, welche über eine entsprechende Bewilligung des Kantons verfügen. Die VVS wird zurzeit revidiert. Auch nach der vorgesehenen Neuregelung brauchen Betriebe, welche Altspeiseöl entgegennehmen, eine Bewilligung des Standortkantons, und sie unterliegen einer Kontrolle. Damit sind aufseiten der Abfallwirtschaft die notwendigen Kontrollen auch in Zukunft vorgesehen.</p><p>Im Frühjahr 1999 gelangten in Belgien via Altspeiseöl polychlorierte Biphenyle (PCB) ins Futtermittel. Seither schreibt das Buwal zwingend die Verbrennung von Altspeiseöl aus Gemeindesammelstellen vor, da dieses besonders anfällig für Verunreinigungen ist. Nur wenn mit Hilfe von Analysen ein tiefer Gehalt an Verunreinigungen nachgewiesen werden kann, darf das Altspeiseöl aus diesen Sammelstellen z. B. zu Dieselöl, nicht aber zu Futtermittel aufgearbeitet werden.</p><p>In der Schweiz fallen jährlich etwa 13 000 Tonnen Altspeiseöl an. Gegen 80 Prozent davon werden in Faultürmen oder in Vergärungsanlagen in Biogas umgewandelt, und dieses wird dann thermisch verwertet. Etwa 15 Prozent werden exportiert und zu chemisch-technischen Produkten verarbeitet. Ein zunehmender, aber noch geringer Anteil wird zu Treibstoffen verarbeitet. Nur etwa 2 bis 3 Prozent werden bei der Produktion von Futtermitteln eingesetzt, und dieser Anteil stammt ausschliesslich aus Gastronomiebetrieben und aus der Nahrungsmittelindustrie (z. B. aus der Herstellung von Pommes Chips). Das Altspeiseöl muss dabei zwingend analysiert werden, damit allfällige Verunreinigungen, wie z. B. Mineralölspuren, festgestellt werden können. Sauberes Altspeiseöl mit nachgewiesener Herkunft und kontrollierter Qualität stellt grundsätzlich eine wertvolle und kostengünstige Futtermittelkomponente dar.</p><p>Die Gesetzgebung enthält in der Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (SR 916.307) und der Futtermittelbuch-Verordnung (SR 916.307.1) schon heute detaillierte Anforderungen an Futtermittel. Wie die Erfahrung zeigt, können auch andere Rohstoffe als Altspeiseöl verunreinigt sein, deshalb müssen die Futtermittelhersteller im Rahmen der vorgeschriebenen Selbstkontrolle grundsätzlich die Qualität aller eingesetzten Rohstoffe überprüfen. Beim Altspeiseöl ist die Gefahr der Verunreinigung besonders ausgeprägt.</p><p>Die heute geltenden Einschränkungen und Kontrollvorschriften haben zur Folge, dass nur noch geringe Anteile Altspeiseöl, und diese in guter Qualität, ins Futtermittel gelangen. Deshalb erachtet der Bundesrat ein absolutes Verbot der Verwendung von Altspeiseöl zur Herstellung von Futtermitteln nicht als gerechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen so anzupassen, dass es untersagt ist, Altspeiseöle in den Nahrungsmittelkreislauf zurückzuführen.</p>
  • Keine Altspeiseöle im Nahrungsmittelkreislauf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Altspeiseöle werden in der Schweiz meist wieder in den Nahrungsmittelkreislauf zurückgeführt. Dieses Vorgehen ist bedenklich, da:</p><p>1. durch die langen Warenflüsse die Verunreinigung der Altspeiseöle gross ist (was durch hohe Chlor-Kohlenwasserstoff-Proben belegt wird);</p><p>2. die gebrauchten Fässer der Entsorgungsunternehmen oft nicht gereinigt sind und fremde Rückstände enthalten (Altmotorenöl, Lösungsmittel usw.). Dies passiert, wenn bereits gebrauchte Fässer, in denen andere Stoffe waren, ungereinigt weitergegeben werden.</p><p>Wenn in der Schweiz eine ökologische und menschenwürdige Entsorgung sichergestellt werden soll, muss dieses Vorgehen in der Schweiz unterbunden werden. Das Nutztier darf nicht länger als Abfalleimer dienen. Dies liegt schlussendlich auch im Interesse des Menschen am Ende der Nahrungskette.</p><p>Mit diesem Verbot wäre es ausserdem möglich, das Altspeiseöl in der Schweiz zu veredeln und vollumfänglich Schweizer-Biodiesel-Anlagen zuzuführen.</p>
    • <p>Altspeiseöl gilt als Sonderabfall gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS). Es darf seit 1986 nur an Unternehmen abgegeben werden, welche über eine entsprechende Bewilligung des Kantons verfügen. Die VVS wird zurzeit revidiert. Auch nach der vorgesehenen Neuregelung brauchen Betriebe, welche Altspeiseöl entgegennehmen, eine Bewilligung des Standortkantons, und sie unterliegen einer Kontrolle. Damit sind aufseiten der Abfallwirtschaft die notwendigen Kontrollen auch in Zukunft vorgesehen.</p><p>Im Frühjahr 1999 gelangten in Belgien via Altspeiseöl polychlorierte Biphenyle (PCB) ins Futtermittel. Seither schreibt das Buwal zwingend die Verbrennung von Altspeiseöl aus Gemeindesammelstellen vor, da dieses besonders anfällig für Verunreinigungen ist. Nur wenn mit Hilfe von Analysen ein tiefer Gehalt an Verunreinigungen nachgewiesen werden kann, darf das Altspeiseöl aus diesen Sammelstellen z. B. zu Dieselöl, nicht aber zu Futtermittel aufgearbeitet werden.</p><p>In der Schweiz fallen jährlich etwa 13 000 Tonnen Altspeiseöl an. Gegen 80 Prozent davon werden in Faultürmen oder in Vergärungsanlagen in Biogas umgewandelt, und dieses wird dann thermisch verwertet. Etwa 15 Prozent werden exportiert und zu chemisch-technischen Produkten verarbeitet. Ein zunehmender, aber noch geringer Anteil wird zu Treibstoffen verarbeitet. Nur etwa 2 bis 3 Prozent werden bei der Produktion von Futtermitteln eingesetzt, und dieser Anteil stammt ausschliesslich aus Gastronomiebetrieben und aus der Nahrungsmittelindustrie (z. B. aus der Herstellung von Pommes Chips). Das Altspeiseöl muss dabei zwingend analysiert werden, damit allfällige Verunreinigungen, wie z. B. Mineralölspuren, festgestellt werden können. Sauberes Altspeiseöl mit nachgewiesener Herkunft und kontrollierter Qualität stellt grundsätzlich eine wertvolle und kostengünstige Futtermittelkomponente dar.</p><p>Die Gesetzgebung enthält in der Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (SR 916.307) und der Futtermittelbuch-Verordnung (SR 916.307.1) schon heute detaillierte Anforderungen an Futtermittel. Wie die Erfahrung zeigt, können auch andere Rohstoffe als Altspeiseöl verunreinigt sein, deshalb müssen die Futtermittelhersteller im Rahmen der vorgeschriebenen Selbstkontrolle grundsätzlich die Qualität aller eingesetzten Rohstoffe überprüfen. Beim Altspeiseöl ist die Gefahr der Verunreinigung besonders ausgeprägt.</p><p>Die heute geltenden Einschränkungen und Kontrollvorschriften haben zur Folge, dass nur noch geringe Anteile Altspeiseöl, und diese in guter Qualität, ins Futtermittel gelangen. Deshalb erachtet der Bundesrat ein absolutes Verbot der Verwendung von Altspeiseöl zur Herstellung von Futtermitteln nicht als gerechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen so anzupassen, dass es untersagt ist, Altspeiseöle in den Nahrungsmittelkreislauf zurückzuführen.</p>
    • Keine Altspeiseöle im Nahrungsmittelkreislauf

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