Einnahmenschätzungen. Vorsichtsprinzip

ShortId
04.3692
Id
20043692
Updated
27.07.2023 21:34
Language
de
Title
Einnahmenschätzungen. Vorsichtsprinzip
AdditionalIndexing
24;Finanzplanung;Budgeting-System;Prognose;Aufstellung des Haushaltsplans;Haushaltsplan;wirtschaftliche Entwicklung (speziell)
1
  • L02K1102, Haushaltsplan
  • L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L05K1602010701, Prognose
  • L04K11080102, Budgeting-System
  • L04K07040201, wirtschaftliche Entwicklung (speziell)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Vergangenheit wurden die ordentlichen Einnahmen oft deutlich zu hoch (vgl. z. B. die Jahre 1991 bis 1993, 1996, 2001 und 2003) budgetiert, bzw. konnten die Budgetwerte nur wegen Sonderfaktoren erreicht oder übertroffen werden. Während die Ausgaben meist viel weniger volatil waren, blieben die Einnahmen hinter den Schätzwerten zurück mit dem Resultat hoher Defizite in der Finanzrechnung und einer Verdoppelung der Bundesschuld im Zeitraum von gut zehn Jahren. Diese Entwicklung steht im deutlichen Widerspruch zum Finanzleitbild des Bundesrates, nach dem dieser für die Erhaltung gesunder öffentlicher Finanzen sorgt und der Bundeshaushalt über einen Konjunkturzyklus auszugleichen ist.</p><p>Bereits frühere Vorstösse gaben der Sorge um grundsätzlich zu optimistische Einnahmenschätzungen Ausdruck. Verwiesen sei insbesondere auf die Interpellation Leumann-Würsch/Loepfe 02.3551/02.3539, "Schuldenbremse. Schätzung des Trend-BIP". Dies hinderte den Bundesrat nicht, in der Botschaft zum Voranschlag 2005 auszuführen, der bei allen Einnahmenschätzungen bestehende Ermessensspielraum sei "auf der Basis einer realistischen, leicht optimistischen Schätzstrategie ausgeschöpft" worden (S. 70). Auch der Finanzplan für die Jahre 2006 bis 2008 geht von einer optimistischen Einnahmenentwicklung aus.</p><p>Gemäss Finanzhaushaltgesetz soll zwar - nach Genehmigung der Staatsrechnung für die Gesamtausgaben des Vorjahres - der festgelegte Höchstbetrag aufgrund der tatsächlich erzielten Einnahmen berichtigt werden. So sollen Abweichungen einem ausserhalb der Staatsrechnung geführten Ausgleichskonto belastet oder gutgeschrieben und der Fehlbetrag dieses Ausgleichskontos im Verlauf mehrerer Jahre durch Kürzung ausgeglichen werden. Ob dies tatsächlich im finanzpolitisch notwendigen Umfang einmal geschehen wird, ist offen.</p><p>Sowohl bei den Prognosen zum künftigen Wirtschaftswachstum (Trend-BIP) als auch bei der Festlegung der Elastizität der Einnahmen bezogen auf die Wirtschaftsentwicklung sind im Interesse einer finanzierbaren Ausgabenentwicklung und des Schuldenabbaus realistisch-konservative Annahmen zu treffen. Auf diese Weise kann die Gefahr einer systematischen Überschätzung des zulässigen Ausgabenplafonds, worauf in den Vorstössen Leumann und Loepfe eindringlich hingewiesen wurde, massgeblich reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Sollten sich die realistisch-konservativen Werte in der Realität bewahrheiten, ist die Finanzpolitik selbst für den "worst case" gut gerüstet. Sollten sich die realisitisch-konservativen Annahmen hingegen nicht bewahrheiten und positive Werte zustande kommen, können überschüssige Einnahmen für den Schuldenabbau verwendet werden, was auch angesichts der dramatischen Zunahme der Bundesschuldenquote finanzpolitisch ein Gebot der Stunde ist. Eine teilweise Abkoppelung der budget- und finanzplanrelevanten Annahmen für die Einnahmenschätzungen von den übrigen offiziellen Wirtschaftsprognosen (Seco) lässt sich daher insgesamt begründen.</p>
  • <p>Der Motionär weist darauf hin, dass in gewissen Jahren die Einnahmen zu hoch geschätzt wurden. Im Jahr 2001 war diese Entwicklung allerdings ausschliesslich einem Sonderfaktor zuzuschreiben: Die Erlöse aus dem Verkauf von UMTS-Lizenzen wurden überschätzt. Demgegenüber müsste das Jahr 2002 als weiteres Beispiel einer zu hohen Einschätzung der Einnahmen angeführt werden, da der Voranschlagswert nur dank den ausserordentlichen Erlösen aus den Swisscom-Aktienverkäufen erreicht werden konnte.</p><p>Wie der Bundesrat bereits mehrfach ausführte, werden die Einnahmenschätzungen nach bestem Wissen und unter Einbezug sämtlicher im Zeitpunkt der Budgetierung vorhandenen relevanten Informationen vorgenommen. Der bei allen Einnahmenschätzungen bestehende Ermessensspielraum wird jeweils auf der Basis einer realistischen Schätzstrategie ausgeschöpft. Dies entspricht auch dem Grundsatz von "true and fair view", welcher mit dem neuen Finanzhaushaltgesetz (NRM) an die Stelle des geltenden, obligationenrechtlich geprägten Vorsichtsprinzips treten soll. Per saldo wurden über die letzten dreissig Jahre hinweg die Einnahmen nicht über-, sondern unterschätzt, wie dies der Bundesrat auch in seiner Antwort zur Interpellation Bignasca 00.3050 dargelegt hat. Die vom Motionär geäusserte Vermutung, die starke Erhöhung der Schulden sei auf eine systematische Überschätzung der Einnahmen zurückzuführen, trifft somit nicht zu. Ebenso gilt es zu beachten, dass der Schuldenanstieg auch auf Transaktionen des Bundes mit den SBB, der Post, der Ruag sowie den Pensionskassen des Bundes und der SBB zurückzuführen ist, welche über die Bilanz abgewickelt wurden.</p><p>Es besteht kein Anlass zur Annahme, dass die Einnahmen systematisch überschätzt werden und sich daraus auf dem Ausgleichskonto Defizite äufnen werden. Auch in einem Gutachten aus dem Jahre 2001 betreffend Einnahmenschätzungen beurteilt die Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF) das Budgetverfahren des Bundes als grundsätzlich adäquat. Der Abbau von Fehlbeträgen auf dem Ausgleichskonto ist gesetzlich geregelt (Art. 24e FHG). Es besteht für den Bundesrat kein Anreiz, Abweichungen von einer realistischen Schätzung bewusst in Kauf zu nehmen.</p><p>Die Anwendung von "angepassten" Wirtschaftsprognosen im Voranschlag, die von denjenigen des Seco abweichen, würde zu Inkonsistenz und damit fehlender Transparenz führen. Abgesehen von der Frage, welcher "angepasste" Wert als zielführend einzusetzen ist, müsste auch entschieden werden, welche Eckwerte auf der Ausgabenseite unterstellt werden müssten.</p><p>Eine zu vorsichtige Schätzung der Einnahmen hätte niedrigere Ausgabenplafonds zur Folge. Gleichzeitig würden sich Guthaben auf dem Ausgleichskonto anhäufen, und das an und für sich schon ehrgeizige Ziel der Schuldenstabilisierung würde übertroffen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine strikte Einhaltung der Schuldenbremse ausreichend Raum schafft zur Bewältigung der finanzpolitischen Herausforderungen der Zukunft.</p><p>In Bezug auf die aktuellen Prognosen im Voranschlag 2005 und im Finanzplan 2006-2008 basierten die Schätzungen auf der Erfahrung, dass konjunkturelle Aufschwünge in der Vergangenheit systematisch unterschätzt wurden, wie dies auch in der Antwort des Bundesrates zur Motion der SP-Fraktion 03.3665 ausgeführt wird. Die "optimistischen" Schätzungen befinden sich zwar am oberen Rand, aber innerhalb einer erwarteten realistischen Bandbreite, welche die nach bestem Wissen und Können ermittelten Konjunkturprognosen widerspiegelt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Einnahmenschätzungen für den Voranschlag und den Finanzplan realistisch-konservative Annahmen zugrunde zu legen und damit das Vorsichtsprinzip anzuwenden. Das Finanzleitbild des Bundesrates ist um das so verstandene Vorsichtsprinzip zu ergänzen.</p>
  • Einnahmenschätzungen. Vorsichtsprinzip
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Vergangenheit wurden die ordentlichen Einnahmen oft deutlich zu hoch (vgl. z. B. die Jahre 1991 bis 1993, 1996, 2001 und 2003) budgetiert, bzw. konnten die Budgetwerte nur wegen Sonderfaktoren erreicht oder übertroffen werden. Während die Ausgaben meist viel weniger volatil waren, blieben die Einnahmen hinter den Schätzwerten zurück mit dem Resultat hoher Defizite in der Finanzrechnung und einer Verdoppelung der Bundesschuld im Zeitraum von gut zehn Jahren. Diese Entwicklung steht im deutlichen Widerspruch zum Finanzleitbild des Bundesrates, nach dem dieser für die Erhaltung gesunder öffentlicher Finanzen sorgt und der Bundeshaushalt über einen Konjunkturzyklus auszugleichen ist.</p><p>Bereits frühere Vorstösse gaben der Sorge um grundsätzlich zu optimistische Einnahmenschätzungen Ausdruck. Verwiesen sei insbesondere auf die Interpellation Leumann-Würsch/Loepfe 02.3551/02.3539, "Schuldenbremse. Schätzung des Trend-BIP". Dies hinderte den Bundesrat nicht, in der Botschaft zum Voranschlag 2005 auszuführen, der bei allen Einnahmenschätzungen bestehende Ermessensspielraum sei "auf der Basis einer realistischen, leicht optimistischen Schätzstrategie ausgeschöpft" worden (S. 70). Auch der Finanzplan für die Jahre 2006 bis 2008 geht von einer optimistischen Einnahmenentwicklung aus.</p><p>Gemäss Finanzhaushaltgesetz soll zwar - nach Genehmigung der Staatsrechnung für die Gesamtausgaben des Vorjahres - der festgelegte Höchstbetrag aufgrund der tatsächlich erzielten Einnahmen berichtigt werden. So sollen Abweichungen einem ausserhalb der Staatsrechnung geführten Ausgleichskonto belastet oder gutgeschrieben und der Fehlbetrag dieses Ausgleichskontos im Verlauf mehrerer Jahre durch Kürzung ausgeglichen werden. Ob dies tatsächlich im finanzpolitisch notwendigen Umfang einmal geschehen wird, ist offen.</p><p>Sowohl bei den Prognosen zum künftigen Wirtschaftswachstum (Trend-BIP) als auch bei der Festlegung der Elastizität der Einnahmen bezogen auf die Wirtschaftsentwicklung sind im Interesse einer finanzierbaren Ausgabenentwicklung und des Schuldenabbaus realistisch-konservative Annahmen zu treffen. Auf diese Weise kann die Gefahr einer systematischen Überschätzung des zulässigen Ausgabenplafonds, worauf in den Vorstössen Leumann und Loepfe eindringlich hingewiesen wurde, massgeblich reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Sollten sich die realistisch-konservativen Werte in der Realität bewahrheiten, ist die Finanzpolitik selbst für den "worst case" gut gerüstet. Sollten sich die realisitisch-konservativen Annahmen hingegen nicht bewahrheiten und positive Werte zustande kommen, können überschüssige Einnahmen für den Schuldenabbau verwendet werden, was auch angesichts der dramatischen Zunahme der Bundesschuldenquote finanzpolitisch ein Gebot der Stunde ist. Eine teilweise Abkoppelung der budget- und finanzplanrelevanten Annahmen für die Einnahmenschätzungen von den übrigen offiziellen Wirtschaftsprognosen (Seco) lässt sich daher insgesamt begründen.</p>
    • <p>Der Motionär weist darauf hin, dass in gewissen Jahren die Einnahmen zu hoch geschätzt wurden. Im Jahr 2001 war diese Entwicklung allerdings ausschliesslich einem Sonderfaktor zuzuschreiben: Die Erlöse aus dem Verkauf von UMTS-Lizenzen wurden überschätzt. Demgegenüber müsste das Jahr 2002 als weiteres Beispiel einer zu hohen Einschätzung der Einnahmen angeführt werden, da der Voranschlagswert nur dank den ausserordentlichen Erlösen aus den Swisscom-Aktienverkäufen erreicht werden konnte.</p><p>Wie der Bundesrat bereits mehrfach ausführte, werden die Einnahmenschätzungen nach bestem Wissen und unter Einbezug sämtlicher im Zeitpunkt der Budgetierung vorhandenen relevanten Informationen vorgenommen. Der bei allen Einnahmenschätzungen bestehende Ermessensspielraum wird jeweils auf der Basis einer realistischen Schätzstrategie ausgeschöpft. Dies entspricht auch dem Grundsatz von "true and fair view", welcher mit dem neuen Finanzhaushaltgesetz (NRM) an die Stelle des geltenden, obligationenrechtlich geprägten Vorsichtsprinzips treten soll. Per saldo wurden über die letzten dreissig Jahre hinweg die Einnahmen nicht über-, sondern unterschätzt, wie dies der Bundesrat auch in seiner Antwort zur Interpellation Bignasca 00.3050 dargelegt hat. Die vom Motionär geäusserte Vermutung, die starke Erhöhung der Schulden sei auf eine systematische Überschätzung der Einnahmen zurückzuführen, trifft somit nicht zu. Ebenso gilt es zu beachten, dass der Schuldenanstieg auch auf Transaktionen des Bundes mit den SBB, der Post, der Ruag sowie den Pensionskassen des Bundes und der SBB zurückzuführen ist, welche über die Bilanz abgewickelt wurden.</p><p>Es besteht kein Anlass zur Annahme, dass die Einnahmen systematisch überschätzt werden und sich daraus auf dem Ausgleichskonto Defizite äufnen werden. Auch in einem Gutachten aus dem Jahre 2001 betreffend Einnahmenschätzungen beurteilt die Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF) das Budgetverfahren des Bundes als grundsätzlich adäquat. Der Abbau von Fehlbeträgen auf dem Ausgleichskonto ist gesetzlich geregelt (Art. 24e FHG). Es besteht für den Bundesrat kein Anreiz, Abweichungen von einer realistischen Schätzung bewusst in Kauf zu nehmen.</p><p>Die Anwendung von "angepassten" Wirtschaftsprognosen im Voranschlag, die von denjenigen des Seco abweichen, würde zu Inkonsistenz und damit fehlender Transparenz führen. Abgesehen von der Frage, welcher "angepasste" Wert als zielführend einzusetzen ist, müsste auch entschieden werden, welche Eckwerte auf der Ausgabenseite unterstellt werden müssten.</p><p>Eine zu vorsichtige Schätzung der Einnahmen hätte niedrigere Ausgabenplafonds zur Folge. Gleichzeitig würden sich Guthaben auf dem Ausgleichskonto anhäufen, und das an und für sich schon ehrgeizige Ziel der Schuldenstabilisierung würde übertroffen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine strikte Einhaltung der Schuldenbremse ausreichend Raum schafft zur Bewältigung der finanzpolitischen Herausforderungen der Zukunft.</p><p>In Bezug auf die aktuellen Prognosen im Voranschlag 2005 und im Finanzplan 2006-2008 basierten die Schätzungen auf der Erfahrung, dass konjunkturelle Aufschwünge in der Vergangenheit systematisch unterschätzt wurden, wie dies auch in der Antwort des Bundesrates zur Motion der SP-Fraktion 03.3665 ausgeführt wird. Die "optimistischen" Schätzungen befinden sich zwar am oberen Rand, aber innerhalb einer erwarteten realistischen Bandbreite, welche die nach bestem Wissen und Können ermittelten Konjunkturprognosen widerspiegelt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Einnahmenschätzungen für den Voranschlag und den Finanzplan realistisch-konservative Annahmen zugrunde zu legen und damit das Vorsichtsprinzip anzuwenden. Das Finanzleitbild des Bundesrates ist um das so verstandene Vorsichtsprinzip zu ergänzen.</p>
    • Einnahmenschätzungen. Vorsichtsprinzip

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