Prostitution als anerkannter Beruf?

ShortId
04.3693
Id
20043693
Updated
28.07.2023 13:07
Language
de
Title
Prostitution als anerkannter Beruf?
AdditionalIndexing
28;Gewerbe;Steuererklärung;rechtliche Vorschrift;Steuererhebung;Erwerbsleben;Legalität;Prostitution
1
  • L04K01010211, Prostitution
  • L06K070202010402, Erwerbsleben
  • L04K05030101, rechtliche Vorschrift
  • L04K08020502, Legalität
  • L05K0705070202, Gewerbe
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L04K11070603, Steuererklärung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Prostitution ist seit Jahrhunderten in den verschiedensten Gesellschaften allgegenwärtig, so auch in der Schweiz. Obwohl davon auszugehen ist, dass sich die Haltung eines grossen Teils der Bevölkerung in Bezug auf die Prostitution in Richtung zunehmender Toleranz geändert hat, bewegt sich dieses Gewerbe auch heute noch in einer riesigen Grauzone mit den entsprechenden negativen Folgeerscheinungen. Das Bundesamt für Polizei geht in seinem Lagebericht aus dem Jahre 1999 von rund 14 000 Sexworkerinnen und Sexworkern in der Schweiz aus.</p><p>Aus heutiger Sicht darf für die Politik im Umgang mit dem Phänomen Prostitution nicht die Frage im Zentrum stehen, ob Prostitution moralisch vertretbar ist oder nicht, sondern sie hat einzig und allein vom Umstand auszugehen, dass es sich bei der "Erbringung von Liebesdiensten gegen Entgelt" um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, die im Vergleich zu anderen Gewerben nicht diskriminiert werden darf. Zudem bedürfen Prostituierte eines besonderen Schutzes, da gröbste Missbräuche wie Menschenhandel, mafiaähnliche Zustände im Zuhälterwesen, Verstösse gegen das Ausländerrecht usw. eine Realität sind. Zwar stehen die Prostituierten seit 1973 unter dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Wirtschaftsfreiheit. Ihr Einkommen unterliegt dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht, nichts desto trotz fehlen die geeigneten Rahmenbedingungen sowie die nötige Transparenz, um dieses Gewerbe aus der Grauzone herauszuholen und um wirksam kriminellen Machenschaften entgegenzuwirken. Schliesslich gilt es nicht zu vergessen, dass dem Fiskus (ähnlich wie beim Cannabis) angesichts der Grauzone dringend benötigte Steuereinnahmen entgehen.</p><p>Eine Aufnahme der Prostitution als Beruf ins eidgenössische Berufsverzeichnis und die damit verbundenen Rechte und Pflichten wären ein erster Schritt in die richtige Richtung. Weitere Regelungen im Bereich der Prostitution wären in Anlehnung zu dem in Deutschland seit 2002 geltenden Prostitutionsgesetz prüfenswert. Sie müssten nebst wirtschaftlichen insbesondere auch sozial- und gesundheitspolitische Vorgaben enthalten.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat befürwortet die Absicht der Interpellation insofern, als diese die Nichtdiskriminierung des Berufes an sich, einen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung sowie bessere Rahmenbedingungen verlangt.</p><p>2. Die Einnahmen aus der Prostitution sind steuerbar. Es handelt sich dabei um Erwerbseinkommen im Sinne des AHV-Rechtes, und zwar je nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles um solches aus selbstständiger (vgl. BGE 107 V 193) oder unselbstständiger Tätigkeit. Darauf sind AHV/IV/EO- und im letzteren Fall auch ALV-Beiträge geschuldet. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung knüpft grundsätzlich am Wohnsitz und nicht an einer Erwerbstätigkeit an. Auch in Bezug auf die freiwillige Taggeldversicherung ergäben sich durch die berufliche Anerkennung der Prostitution keine Änderungen. Die Tatsache, dass in diesem Bereich eine grössere Grauzone besteht als anderswo, würde durch eine Aufnahme ins Berufsverzeichnis nicht beseitigt. Der Bundesrat sieht in diesen Bereichen keinen Handlungsbedarf.</p><p>3. Genaue Zahlen über jährliche Steuerausfälle bestehen nicht. Mit grossen Unsicherheiten behaftete Schätzungen in einer Reihe von westlichen Staaten beziffern den Anteil der bei den direkten Steuern nicht deklarierten Prostitutionseinnahmen auf rund 0,2 Prozent des BIP. Übertragen auf die Schweiz ergäbe dies für 2003 ein Steuersubstrat von rund 870 Millionen Franken. Bei der Mehrwertsteuer werden die Steuerausfälle auf rund 80 Millionen Franken geschätzt.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, wonach die Berufsanerkennung ein erfolgversprechender Weg wäre. Aus der Sicht der Berufsbildung sind die Rahmenbedingungen für eine Berufsanerkennung nicht vorhanden: Einerseits setzt eine Aufnahme ins Berufsverzeichnis eine berufliche Grundbildung oder eine höhere Berufsbildung gemäss Berufsbildungsgesetz voraus. Andererseits hat die Aufnahme in das Verzeichnis keine rechtlichen Auswirkungen. Ausserdem ist fraglich, welchen Mehrwert die geschützte Berufsbezeichnung "Sexworkerin/Sexworker" für die Betroffenen hätte.</p><p>5. Die deutsche Regierung hat eine Studie über die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden im Sommer 2005 erwartet.</p><p>6. Der Bund ist mit zahlreichen Projekten im Bereich Prävention, Information und Therapie aktiv. Der Aktionsplan 2005-2008 der Begleitgruppe Female Sex Work des Bundesamtes für Gesundheit setzt im Bereich Verhältnisprävention für die weibliche Sexarbeit Globalziele, die mit dem Anliegen der Interpellation übereinstimmen und auch für männliche Sexarbeit Gültigkeit haben. Ferner setzt sich der Bund - u. a. in der internationalen Zusammenarbeit - für die Bekämpfung von illegaler Immigration und Menschenhandel ein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Prostitution in der Schweiz zu beantworten:</p><p>1. Ist er mit mir der Ansicht, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um die Gleichstellung von Prostituierten mit anderen Berufsgruppen zu fördern?</p><p>2. Ist er ebenfalls der Meinung, dass ein Grossteil der Prostitution in einer Grauzone stattfindet und somit im Bereich des Sozialversicherungs-, Gesundheits-, Steuer- und Arbeitsrechtes Handlungsbedarf besteht?</p><p>3. Wie hoch schätzt er die jährlichen steuerlichen Ausfälle von Bund und Kantonen, aufgrund mangelnder Transparenz im Bereich der Prostitution?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, wonach mit der Berufsanerkennung der Prostitution ein Schritt in die richtige Richtung getan würde, damit dieses Gewerbe mittel- und langfristig nicht mehr in die Illegalität abgedrängt wird?</p><p>5. Wie beurteilt er die Notwendigkeit, ein Prostitutionsgesetz wie in Deutschland zu schaffen? Hat er Kenntnis von den in Deutschland gemachten Erfahrungen seit dem in Krafttreten des Gesetzes im Jahre 2002? Konnten die Ziele, nämlich die Verbesserung der rechtlichen und der sozialen Position der Sexworkerinnen und Sexworker, verwirklicht werden?</p><p>6. Sieht er weitere Mittel und Wege als den der nationalen Gesetzgebung, um die gewünschte Gleichbehandlung der Prostitution mit anderen Berufsgruppen zu erreichen?</p>
  • Prostitution als anerkannter Beruf?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Prostitution ist seit Jahrhunderten in den verschiedensten Gesellschaften allgegenwärtig, so auch in der Schweiz. Obwohl davon auszugehen ist, dass sich die Haltung eines grossen Teils der Bevölkerung in Bezug auf die Prostitution in Richtung zunehmender Toleranz geändert hat, bewegt sich dieses Gewerbe auch heute noch in einer riesigen Grauzone mit den entsprechenden negativen Folgeerscheinungen. Das Bundesamt für Polizei geht in seinem Lagebericht aus dem Jahre 1999 von rund 14 000 Sexworkerinnen und Sexworkern in der Schweiz aus.</p><p>Aus heutiger Sicht darf für die Politik im Umgang mit dem Phänomen Prostitution nicht die Frage im Zentrum stehen, ob Prostitution moralisch vertretbar ist oder nicht, sondern sie hat einzig und allein vom Umstand auszugehen, dass es sich bei der "Erbringung von Liebesdiensten gegen Entgelt" um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, die im Vergleich zu anderen Gewerben nicht diskriminiert werden darf. Zudem bedürfen Prostituierte eines besonderen Schutzes, da gröbste Missbräuche wie Menschenhandel, mafiaähnliche Zustände im Zuhälterwesen, Verstösse gegen das Ausländerrecht usw. eine Realität sind. Zwar stehen die Prostituierten seit 1973 unter dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Wirtschaftsfreiheit. Ihr Einkommen unterliegt dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht, nichts desto trotz fehlen die geeigneten Rahmenbedingungen sowie die nötige Transparenz, um dieses Gewerbe aus der Grauzone herauszuholen und um wirksam kriminellen Machenschaften entgegenzuwirken. Schliesslich gilt es nicht zu vergessen, dass dem Fiskus (ähnlich wie beim Cannabis) angesichts der Grauzone dringend benötigte Steuereinnahmen entgehen.</p><p>Eine Aufnahme der Prostitution als Beruf ins eidgenössische Berufsverzeichnis und die damit verbundenen Rechte und Pflichten wären ein erster Schritt in die richtige Richtung. Weitere Regelungen im Bereich der Prostitution wären in Anlehnung zu dem in Deutschland seit 2002 geltenden Prostitutionsgesetz prüfenswert. Sie müssten nebst wirtschaftlichen insbesondere auch sozial- und gesundheitspolitische Vorgaben enthalten.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat befürwortet die Absicht der Interpellation insofern, als diese die Nichtdiskriminierung des Berufes an sich, einen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung sowie bessere Rahmenbedingungen verlangt.</p><p>2. Die Einnahmen aus der Prostitution sind steuerbar. Es handelt sich dabei um Erwerbseinkommen im Sinne des AHV-Rechtes, und zwar je nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles um solches aus selbstständiger (vgl. BGE 107 V 193) oder unselbstständiger Tätigkeit. Darauf sind AHV/IV/EO- und im letzteren Fall auch ALV-Beiträge geschuldet. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung knüpft grundsätzlich am Wohnsitz und nicht an einer Erwerbstätigkeit an. Auch in Bezug auf die freiwillige Taggeldversicherung ergäben sich durch die berufliche Anerkennung der Prostitution keine Änderungen. Die Tatsache, dass in diesem Bereich eine grössere Grauzone besteht als anderswo, würde durch eine Aufnahme ins Berufsverzeichnis nicht beseitigt. Der Bundesrat sieht in diesen Bereichen keinen Handlungsbedarf.</p><p>3. Genaue Zahlen über jährliche Steuerausfälle bestehen nicht. Mit grossen Unsicherheiten behaftete Schätzungen in einer Reihe von westlichen Staaten beziffern den Anteil der bei den direkten Steuern nicht deklarierten Prostitutionseinnahmen auf rund 0,2 Prozent des BIP. Übertragen auf die Schweiz ergäbe dies für 2003 ein Steuersubstrat von rund 870 Millionen Franken. Bei der Mehrwertsteuer werden die Steuerausfälle auf rund 80 Millionen Franken geschätzt.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, wonach die Berufsanerkennung ein erfolgversprechender Weg wäre. Aus der Sicht der Berufsbildung sind die Rahmenbedingungen für eine Berufsanerkennung nicht vorhanden: Einerseits setzt eine Aufnahme ins Berufsverzeichnis eine berufliche Grundbildung oder eine höhere Berufsbildung gemäss Berufsbildungsgesetz voraus. Andererseits hat die Aufnahme in das Verzeichnis keine rechtlichen Auswirkungen. Ausserdem ist fraglich, welchen Mehrwert die geschützte Berufsbezeichnung "Sexworkerin/Sexworker" für die Betroffenen hätte.</p><p>5. Die deutsche Regierung hat eine Studie über die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden im Sommer 2005 erwartet.</p><p>6. Der Bund ist mit zahlreichen Projekten im Bereich Prävention, Information und Therapie aktiv. Der Aktionsplan 2005-2008 der Begleitgruppe Female Sex Work des Bundesamtes für Gesundheit setzt im Bereich Verhältnisprävention für die weibliche Sexarbeit Globalziele, die mit dem Anliegen der Interpellation übereinstimmen und auch für männliche Sexarbeit Gültigkeit haben. Ferner setzt sich der Bund - u. a. in der internationalen Zusammenarbeit - für die Bekämpfung von illegaler Immigration und Menschenhandel ein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Prostitution in der Schweiz zu beantworten:</p><p>1. Ist er mit mir der Ansicht, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um die Gleichstellung von Prostituierten mit anderen Berufsgruppen zu fördern?</p><p>2. Ist er ebenfalls der Meinung, dass ein Grossteil der Prostitution in einer Grauzone stattfindet und somit im Bereich des Sozialversicherungs-, Gesundheits-, Steuer- und Arbeitsrechtes Handlungsbedarf besteht?</p><p>3. Wie hoch schätzt er die jährlichen steuerlichen Ausfälle von Bund und Kantonen, aufgrund mangelnder Transparenz im Bereich der Prostitution?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, wonach mit der Berufsanerkennung der Prostitution ein Schritt in die richtige Richtung getan würde, damit dieses Gewerbe mittel- und langfristig nicht mehr in die Illegalität abgedrängt wird?</p><p>5. Wie beurteilt er die Notwendigkeit, ein Prostitutionsgesetz wie in Deutschland zu schaffen? Hat er Kenntnis von den in Deutschland gemachten Erfahrungen seit dem in Krafttreten des Gesetzes im Jahre 2002? Konnten die Ziele, nämlich die Verbesserung der rechtlichen und der sozialen Position der Sexworkerinnen und Sexworker, verwirklicht werden?</p><p>6. Sieht er weitere Mittel und Wege als den der nationalen Gesetzgebung, um die gewünschte Gleichbehandlung der Prostitution mit anderen Berufsgruppen zu erreichen?</p>
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