Aufgabenüberprüfung der Bundesverwaltung durch externe Experten

ShortId
04.3696
Id
20043696
Updated
28.07.2023 08:24
Language
de
Title
Aufgabenüberprüfung der Bundesverwaltung durch externe Experten
AdditionalIndexing
24;04;Aufgabenüberprüfung;Leistungsabbau;Sparmassnahme;Expertise;Verwaltungstätigkeit;Staatstätigkeit
1
  • L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K02020601, Expertise
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K0807010502, Staatstätigkeit
  • L04K02020601, Expertise
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der dauerhafte Ausgleich des Bundeshaushaltes gehört zu den vorrangigen Zielen des Bundesrates. Um dieses zu erreichen, unterbreitete er dem Parlament u. a. die Entlastungsprogramme 2003 und 2004. Sodann leitete er in der Verwaltung eine Aufgabenverzichtplanung ein, die bei den Funktionsausgaben bis 2008 zu Einsparungen von knapp 200 Millionen Franken führen soll. Im Weiteren beschloss der Bundesrat, eine Verwaltungsreform vorzunehmen. Damit soll die Führung in der Verwaltung erleichtert und die Effizienz gesteigert werden. Schliesslich beschloss der Bundesrat am 22. Dezember 2004, den Bundeshaushalt auf weitere Einsparungen in namhaftem Ausmass zu durchleuchten und aufzuzeigen, wie und mit welchen Folgen solche Aufgabenreduktionen realisiert werden könnten.</p><p>Diese grundlegende Überprüfung der Aufgaben ist aus verschiedenen Gründen unerlässlich:</p><p>- Die dauerhafte Sicherung eines ausgeglichenen Haushaltes, wie sie von der von Volk und Ständen angenommenen Schuldenbremse gefordert wird, kann mit traditionellen Entlastungsprogrammen allein nicht sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang sei nur auf zwei Einflussfaktoren verwiesen: zum einen auf den insbesondere aus demografischen Gründen massiv anwachsenden Finanzierungsbedarf der Sozialversicherungen, der ohne Anpassungen auf der Leistungsseite bis 2025 je nach Szenario 5 bis 10 Mehrwertsteuerprozente beträgt, und zum anderen auf den intensiven globalen Wettbewerb um das Steuersubstrat, bei dem die Höhe der Steuersätze eine immer wichtigere Rolle spielt.</p><p>- Auf den Staat kommen ständig neue Aufgaben zu, deren Erfüllung eine höhere Priorität hat als bestehende Aufgaben. Gleichzeitig besteht die Tendenz, dass angestammte Aufgaben auch dann weitergeführt werden, wenn ihre Erfüllung nicht mehr prioritär ist. Auch aus diesem Grund drängt sich eine solche Aufgabenüberprüfung auf. Es geht also darum, neue Handlungsspielräume zur Erfüllung neuer prioritärer Aufgaben zu eröffnen.</p><p>Entscheide über die Höhe der weiteren Einsparungen sowie über konkrete Aufgabenreduktionen hat der Bundesrat noch nicht getroffen.</p><p>2. In seiner Aussprache vom 22. Dezember 2004 entschied der Bundesrat, die Prüfung weiterer Einsparungen in namhaftem Ausmass selber vorzunehmen. Er verzichtete damit darauf, für diesen Zweck eine externe Expertengruppe einzusetzen, und erteilte den Auftrag an das Eidgenössische Finanzdepartement, als Grundlage für die Überprüfung ein Aufgabenportfolio zu erstellen.</p><p>3. Die Sanierung des Haushaltes erfolgte bisher primär über kurzfristig wirksame Entlastungsprogramme. Diese sind nicht geeignet, politisch gesetzte Prioritäten grundsätzlich infrage zu stellen; der Fokus liegt vielmehr auf den finanziellen Einsparungen, die sich möglichst rasch einstellen müssen. Aus diesem Grund musste sowohl beim Entlastungsprogramm 2003 als auch beim Entlastungsprogramm 2004 auf die Durchführung einer ordentlichen Vernehmlassung verzichtet werden. Die zur langfristigen Sicherung des Haushaltgleichgewichts vom Bundesrat beschlossene Prüfung von namhaften Aufgabenreduktionen erfordert hingegen einen erweiterten Blickwinkel. Insbesondere sind dabei die Konsequenzen möglicher Abbau- und Reformmassnahmen in ihrer ganzen Breite zu prüfen und zu bewerten. Sodann werden Vorlagen ans Parlament die üblichen Konsultationsverfahren zu durchlaufen haben. Besonders wichtig ist dem Bundesrat der frühzeitige, im Detail noch zu regelnde Einbezug der Kantone, zumal es notwendig sein wird, u. a. auch die Möglichkeit weiterer Aufgabenentflechtungen zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bekanntlich (vgl. "NZZ" vom 13./14. November 2004) beabsichtigt der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, die Aufgaben des Bundes einer breiten Überprüfung zu unterziehen. Externe Experten sollen entsprechende Szenarien entwickeln und deren Konsequenzen aufzeigen. Auf diese Weise sollen mit einem gezielten Abbau von Bundesaufgaben Einsparungen von 10 bis 40 Prozent erzielt werden.</p><p>Die Absicht, die Bundesaufgaben von Zeit zu Zeit auf ihre Aktualität sowie auf ihre politische Legitimation hin zu überprüfen, kann durchaus sinnvoll sein. Wenn diese Absicht aber primär nur durch das Sparen legitimiert wird und von externen Unternehmensberatern umgesetzt werden soll, drängen sich folgende Fragen auf:</p><p>1. Ist der Bundesrat tatsächlich der Meinung, dass 10 bis 40 Prozent aller Bundesaufgaben nicht mehr aktuell sind und/oder keine genügende politische Legitimation haben?</p><p>2. Welche Anforderungen stellt der Bundesrat an die beizuziehenden externen Experten, wenn man bedenkt, dass in der Vergangenheit Experten internationaler Firmen mit den politischen Rahmenbedingungen des staatlichen Handelns kaum vertraut waren und daher die in sie gesetzten Erwartungen nicht immer zu erfüllen vermochten?</p><p>3. Wie will der Bundesrat gewährleisten, dass in den zu entwickelnden Szenarien neben den Spareffekten auch die ganze Breite der politischen Konsequenzen und der tangierten Interessen (z. B. der Kantone) ersichtlich wird?</p>
  • Aufgabenüberprüfung der Bundesverwaltung durch externe Experten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der dauerhafte Ausgleich des Bundeshaushaltes gehört zu den vorrangigen Zielen des Bundesrates. Um dieses zu erreichen, unterbreitete er dem Parlament u. a. die Entlastungsprogramme 2003 und 2004. Sodann leitete er in der Verwaltung eine Aufgabenverzichtplanung ein, die bei den Funktionsausgaben bis 2008 zu Einsparungen von knapp 200 Millionen Franken führen soll. Im Weiteren beschloss der Bundesrat, eine Verwaltungsreform vorzunehmen. Damit soll die Führung in der Verwaltung erleichtert und die Effizienz gesteigert werden. Schliesslich beschloss der Bundesrat am 22. Dezember 2004, den Bundeshaushalt auf weitere Einsparungen in namhaftem Ausmass zu durchleuchten und aufzuzeigen, wie und mit welchen Folgen solche Aufgabenreduktionen realisiert werden könnten.</p><p>Diese grundlegende Überprüfung der Aufgaben ist aus verschiedenen Gründen unerlässlich:</p><p>- Die dauerhafte Sicherung eines ausgeglichenen Haushaltes, wie sie von der von Volk und Ständen angenommenen Schuldenbremse gefordert wird, kann mit traditionellen Entlastungsprogrammen allein nicht sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang sei nur auf zwei Einflussfaktoren verwiesen: zum einen auf den insbesondere aus demografischen Gründen massiv anwachsenden Finanzierungsbedarf der Sozialversicherungen, der ohne Anpassungen auf der Leistungsseite bis 2025 je nach Szenario 5 bis 10 Mehrwertsteuerprozente beträgt, und zum anderen auf den intensiven globalen Wettbewerb um das Steuersubstrat, bei dem die Höhe der Steuersätze eine immer wichtigere Rolle spielt.</p><p>- Auf den Staat kommen ständig neue Aufgaben zu, deren Erfüllung eine höhere Priorität hat als bestehende Aufgaben. Gleichzeitig besteht die Tendenz, dass angestammte Aufgaben auch dann weitergeführt werden, wenn ihre Erfüllung nicht mehr prioritär ist. Auch aus diesem Grund drängt sich eine solche Aufgabenüberprüfung auf. Es geht also darum, neue Handlungsspielräume zur Erfüllung neuer prioritärer Aufgaben zu eröffnen.</p><p>Entscheide über die Höhe der weiteren Einsparungen sowie über konkrete Aufgabenreduktionen hat der Bundesrat noch nicht getroffen.</p><p>2. In seiner Aussprache vom 22. Dezember 2004 entschied der Bundesrat, die Prüfung weiterer Einsparungen in namhaftem Ausmass selber vorzunehmen. Er verzichtete damit darauf, für diesen Zweck eine externe Expertengruppe einzusetzen, und erteilte den Auftrag an das Eidgenössische Finanzdepartement, als Grundlage für die Überprüfung ein Aufgabenportfolio zu erstellen.</p><p>3. Die Sanierung des Haushaltes erfolgte bisher primär über kurzfristig wirksame Entlastungsprogramme. Diese sind nicht geeignet, politisch gesetzte Prioritäten grundsätzlich infrage zu stellen; der Fokus liegt vielmehr auf den finanziellen Einsparungen, die sich möglichst rasch einstellen müssen. Aus diesem Grund musste sowohl beim Entlastungsprogramm 2003 als auch beim Entlastungsprogramm 2004 auf die Durchführung einer ordentlichen Vernehmlassung verzichtet werden. Die zur langfristigen Sicherung des Haushaltgleichgewichts vom Bundesrat beschlossene Prüfung von namhaften Aufgabenreduktionen erfordert hingegen einen erweiterten Blickwinkel. Insbesondere sind dabei die Konsequenzen möglicher Abbau- und Reformmassnahmen in ihrer ganzen Breite zu prüfen und zu bewerten. Sodann werden Vorlagen ans Parlament die üblichen Konsultationsverfahren zu durchlaufen haben. Besonders wichtig ist dem Bundesrat der frühzeitige, im Detail noch zu regelnde Einbezug der Kantone, zumal es notwendig sein wird, u. a. auch die Möglichkeit weiterer Aufgabenentflechtungen zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bekanntlich (vgl. "NZZ" vom 13./14. November 2004) beabsichtigt der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, die Aufgaben des Bundes einer breiten Überprüfung zu unterziehen. Externe Experten sollen entsprechende Szenarien entwickeln und deren Konsequenzen aufzeigen. Auf diese Weise sollen mit einem gezielten Abbau von Bundesaufgaben Einsparungen von 10 bis 40 Prozent erzielt werden.</p><p>Die Absicht, die Bundesaufgaben von Zeit zu Zeit auf ihre Aktualität sowie auf ihre politische Legitimation hin zu überprüfen, kann durchaus sinnvoll sein. Wenn diese Absicht aber primär nur durch das Sparen legitimiert wird und von externen Unternehmensberatern umgesetzt werden soll, drängen sich folgende Fragen auf:</p><p>1. Ist der Bundesrat tatsächlich der Meinung, dass 10 bis 40 Prozent aller Bundesaufgaben nicht mehr aktuell sind und/oder keine genügende politische Legitimation haben?</p><p>2. Welche Anforderungen stellt der Bundesrat an die beizuziehenden externen Experten, wenn man bedenkt, dass in der Vergangenheit Experten internationaler Firmen mit den politischen Rahmenbedingungen des staatlichen Handelns kaum vertraut waren und daher die in sie gesetzten Erwartungen nicht immer zu erfüllen vermochten?</p><p>3. Wie will der Bundesrat gewährleisten, dass in den zu entwickelnden Szenarien neben den Spareffekten auch die ganze Breite der politischen Konsequenzen und der tangierten Interessen (z. B. der Kantone) ersichtlich wird?</p>
    • Aufgabenüberprüfung der Bundesverwaltung durch externe Experten

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