Armeebudget nur für Sicherheitsaufgaben

ShortId
04.3701
Id
20043701
Updated
28.07.2023 11:38
Language
de
Title
Armeebudget nur für Sicherheitsaufgaben
AdditionalIndexing
09;Leistungsauftrag;Sicherheit;Armee;Haushaltsplan;Haushaltsausgabe;Verteidigungsausgaben
1
  • L04K04020109, Verteidigungsausgaben
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L02K1102, Haushaltsplan
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L03K040203, Armee
  • L04K08020225, Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als einziges Departement hat das VBS in den letzten Jahren das ihm vorgegebene, auch in Bezug auf die Armee stets kleiner gewordene Budget immer eingehalten und auf diese Weise massive Sparbeiträge geleistet. Dies, obwohl das Volk der "Armee XXI" mit einem Budget von 4,3 Milliarden Franken zugestimmt hat. Heute operiert das VBS noch mit einem Budget von unter 4 Milliarden Franken.</p><p>Soll die Armee weiterhin in der Lage sein, glaubwürdige Antworten auf Bedrohungen von heute bereitzuhalten und einzuüben, so dürfen dem Armeebudget künftig ausschliesslich jene Ausgaben belastet werden, welche unmittelbar der Sicherheit des Landes dienen. Es geht nicht an, dass andere Departemente das VBS mit Auflagen wie z. B. Denkmalpflege für ausgediente Kasernen, Bunker usw. oder Naturschutz für ehemalige Panzersperren und ähnliche nicht mehr benutzte Anlagen belasten, wobei die Aufwendungen für diese Aufgaben dem Armeebudget belastet werden. Diese Aufgaben sind jenem Departement zu belasten, das die entsprechenden Auflagen erlassen hat.</p>
  • <p>Sämtliche Aufgaben der Armee, dazu gehören auch Bau und Unterhalt von Infrastrukturen, unterstehen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbindungen führen in den vom Motionär angesprochenen Bereichen Umwelt- und Denkmalschutz, aber auch in vielen anderen Bereichen wie z. B. Sicherheit (u. a. Brandschutz, Arbeitssicherheit, Störfallvorsorge) oder Umgang mit Lebensmitteln zu Auflagen und damit in der Regel auch zu entsprechenden Ausgaben.</p><p>Nicht nur beim VBS, sondern bei allen Departementen werden sowohl die eigentliche Aufgabe wie auch die Ausgaben aus den gesetzlichen Auflagen aus dem departementseigenen Budget bezahlt.</p><p>Die vorgeschlagene Regelung, dass die Ausgaben für gesetzliche Auflagen aus dem Budget des fachlich zuständigen Departementes und nicht mehr aus dem Armeebudget bezahlt werden müssten, wäre ein Sonderfall, der zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung z. B. mit anderen Infrastrukturbereichen wie Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen usw. führen würde. Zudem wäre mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei allen Departementen für Koordination, Budgetierung, Abwicklung usw. zu rechnen. Aus diesem Grund ist die Motion abzulehnen.</p><p>Eine Sonderregelung könnte allenfalls im Bereich der vom Motionär angesprochenen militärisch nicht mehr benötigten Bauten mit natur- und denkmalschützerischen Auflagen zweckmässig sein. Der Bundesrat ist deshalb bereit, eine Übergabe der Bauten mit natur- und denkmalschützerischen Auflagen in die Verantwortung der zuständigen Bundesämter BAK und Buwal zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit inskünftig dem Armeebudget ausschliesslich noch Aufwendungen für die Sicherheit des Landes belastet werden.</p>
  • Armeebudget nur für Sicherheitsaufgaben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als einziges Departement hat das VBS in den letzten Jahren das ihm vorgegebene, auch in Bezug auf die Armee stets kleiner gewordene Budget immer eingehalten und auf diese Weise massive Sparbeiträge geleistet. Dies, obwohl das Volk der "Armee XXI" mit einem Budget von 4,3 Milliarden Franken zugestimmt hat. Heute operiert das VBS noch mit einem Budget von unter 4 Milliarden Franken.</p><p>Soll die Armee weiterhin in der Lage sein, glaubwürdige Antworten auf Bedrohungen von heute bereitzuhalten und einzuüben, so dürfen dem Armeebudget künftig ausschliesslich jene Ausgaben belastet werden, welche unmittelbar der Sicherheit des Landes dienen. Es geht nicht an, dass andere Departemente das VBS mit Auflagen wie z. B. Denkmalpflege für ausgediente Kasernen, Bunker usw. oder Naturschutz für ehemalige Panzersperren und ähnliche nicht mehr benutzte Anlagen belasten, wobei die Aufwendungen für diese Aufgaben dem Armeebudget belastet werden. Diese Aufgaben sind jenem Departement zu belasten, das die entsprechenden Auflagen erlassen hat.</p>
    • <p>Sämtliche Aufgaben der Armee, dazu gehören auch Bau und Unterhalt von Infrastrukturen, unterstehen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbindungen führen in den vom Motionär angesprochenen Bereichen Umwelt- und Denkmalschutz, aber auch in vielen anderen Bereichen wie z. B. Sicherheit (u. a. Brandschutz, Arbeitssicherheit, Störfallvorsorge) oder Umgang mit Lebensmitteln zu Auflagen und damit in der Regel auch zu entsprechenden Ausgaben.</p><p>Nicht nur beim VBS, sondern bei allen Departementen werden sowohl die eigentliche Aufgabe wie auch die Ausgaben aus den gesetzlichen Auflagen aus dem departementseigenen Budget bezahlt.</p><p>Die vorgeschlagene Regelung, dass die Ausgaben für gesetzliche Auflagen aus dem Budget des fachlich zuständigen Departementes und nicht mehr aus dem Armeebudget bezahlt werden müssten, wäre ein Sonderfall, der zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung z. B. mit anderen Infrastrukturbereichen wie Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen usw. führen würde. Zudem wäre mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei allen Departementen für Koordination, Budgetierung, Abwicklung usw. zu rechnen. Aus diesem Grund ist die Motion abzulehnen.</p><p>Eine Sonderregelung könnte allenfalls im Bereich der vom Motionär angesprochenen militärisch nicht mehr benötigten Bauten mit natur- und denkmalschützerischen Auflagen zweckmässig sein. Der Bundesrat ist deshalb bereit, eine Übergabe der Bauten mit natur- und denkmalschützerischen Auflagen in die Verantwortung der zuständigen Bundesämter BAK und Buwal zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit inskünftig dem Armeebudget ausschliesslich noch Aufwendungen für die Sicherheit des Landes belastet werden.</p>
    • Armeebudget nur für Sicherheitsaufgaben

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