Reform der Verwaltungsstrukturen des Bundes

ShortId
04.3702
Id
20043702
Updated
25.06.2025 01:41
Language
de
Title
Reform der Verwaltungsstrukturen des Bundes
AdditionalIndexing
04;Betriebsmodernisierung;Globalbudget;Leistungsauftrag;Organisation der Bundesverwaltung;Evaluation;New Public Management;Vereinfachung von Verfahren;Verwaltungsreform
1
  • L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L05K0806010801, New Public Management
  • L04K11080105, Globalbudget
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat bereits im Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 vom 25. Februar 2004 die Prüfung einer Verwaltungsreform in Aussicht gestellt (BBl 2004 1168). Mit Beschluss vom 18. August 2004 hat er das weitere Vorgehen wie folgt präzisiert: Die künftige Verwaltungsreform ist schrittweise und in einzelnen, klar umrissenen Projekten vorzunehmen. Ziele sind eine effiziente Verwaltung und Erleichterungen in der Führung durch klare Strukturen und möglichst einfache Prozesse. Ein bundesrätlicher Ausschuss steuert die Arbeiten.</p><p>Im Rahmen der geplanten Verwaltungsreform wird der Bundesrat auch die Anliegen der vorliegenden Motion prüfen. Er ist aber der Auffassung, dass die Möglichkeiten einer strukturellen Reform der Departemente und Bundesämter mit Bedacht und Umsicht untersucht werden müssen. Der Aufwand (Personal, Zeit, finanzielle Mittel) muss systematisch dem zu erwartenden Ertrag (finanziell und in Bezug auf Wirksamkeit, Effizienz und Synergien) gegenübergestellt werden.</p><p>Mit Bezug auf die Thematik der Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget verweist der Bundesrat auf seine in der Botschaft vom 24. November 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (BBl 2005 5) dargelegte Strategie. In diesem Sinne möchte er den entsprechenden Auftrag der Motion entgegennehmen.</p><p>Sollte der Erstrat die Motion überweisen, behält der Bundesrat sich vor, im Zweitrat Antrag auf Abänderung in einen Prüfungsauftrag zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Strukturen und die Organisation der Bundesverwaltung umfassend zu überprüfen, zu vereinfachen und zu straffen und die Rechtsgrundlagen entsprechend auszurichten und anzupassen. </p><p>Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:</p><p>- Doppelläufigkeiten der Verwaltungstätigkeit sind zu eliminieren; </p><p>- verwandte Sachbereiche sind in den Verwaltungseinheiten zusammenzuführen und Synergien auszuschöpfen;</p><p>- die Strukturen der Departemente und deren Bundesämter sind einander anzugleichen;</p><p>- Stabs- und zentrale Funktionen sind nur auf oberer Ebene anzusiedeln und nicht zu repetieren;</p><p>- die Zahl der direkt unterstellten Verwaltungseinheiten soll auf jeder Ebene überblickbar bleiben; die Aufgaben gleicher Ebene haben sich in ihrer Bedeutung zu entsprechen;</p><p>- beratende Kommissionen, Büros usw. sind in Verwaltungseinheiten zu integrieren und zu straffen;</p><p>- die Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget ist zu überprüfen und flächendeckend zu definieren; anzustreben sind einheitliche Führungsstrukturen;</p><p>- die Gesamtstruktur der Bundesverwaltung soll auch für die Bürgerinnen und Bürger klar und einfach erkennbar sowie für die Kantone nachvollziehbar gestaltet werden.</p><p>Die Reform der Verwaltungsstrukturen ist vom Bundesrat direkt zu führen und soll nicht delegiert werden. Die verschiedenenorts bereits aufgegleisten Reformbestrebungen (Departemente, Legislaturplanung, Ziele des Bundesrates usw.) sind zusammenzufassen und zügig durchzuziehen; die Strukturreform darf die laufende Staatstätigkeit nicht beeinträchtigen. Die Überprüfung und die nachfolgende Neugliederung hat bei den untersten Verwaltungseinheiten anzusetzen. Diese bilden die "Bausteine" der Reform. Organisationsänderungen innerhalb der Departemente sind für die Dauer der Reform tunlichst zu unterlassen.</p>
  • Reform der Verwaltungsstrukturen des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20043803
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat bereits im Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 vom 25. Februar 2004 die Prüfung einer Verwaltungsreform in Aussicht gestellt (BBl 2004 1168). Mit Beschluss vom 18. August 2004 hat er das weitere Vorgehen wie folgt präzisiert: Die künftige Verwaltungsreform ist schrittweise und in einzelnen, klar umrissenen Projekten vorzunehmen. Ziele sind eine effiziente Verwaltung und Erleichterungen in der Führung durch klare Strukturen und möglichst einfache Prozesse. Ein bundesrätlicher Ausschuss steuert die Arbeiten.</p><p>Im Rahmen der geplanten Verwaltungsreform wird der Bundesrat auch die Anliegen der vorliegenden Motion prüfen. Er ist aber der Auffassung, dass die Möglichkeiten einer strukturellen Reform der Departemente und Bundesämter mit Bedacht und Umsicht untersucht werden müssen. Der Aufwand (Personal, Zeit, finanzielle Mittel) muss systematisch dem zu erwartenden Ertrag (finanziell und in Bezug auf Wirksamkeit, Effizienz und Synergien) gegenübergestellt werden.</p><p>Mit Bezug auf die Thematik der Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget verweist der Bundesrat auf seine in der Botschaft vom 24. November 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (BBl 2005 5) dargelegte Strategie. In diesem Sinne möchte er den entsprechenden Auftrag der Motion entgegennehmen.</p><p>Sollte der Erstrat die Motion überweisen, behält der Bundesrat sich vor, im Zweitrat Antrag auf Abänderung in einen Prüfungsauftrag zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Strukturen und die Organisation der Bundesverwaltung umfassend zu überprüfen, zu vereinfachen und zu straffen und die Rechtsgrundlagen entsprechend auszurichten und anzupassen. </p><p>Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:</p><p>- Doppelläufigkeiten der Verwaltungstätigkeit sind zu eliminieren; </p><p>- verwandte Sachbereiche sind in den Verwaltungseinheiten zusammenzuführen und Synergien auszuschöpfen;</p><p>- die Strukturen der Departemente und deren Bundesämter sind einander anzugleichen;</p><p>- Stabs- und zentrale Funktionen sind nur auf oberer Ebene anzusiedeln und nicht zu repetieren;</p><p>- die Zahl der direkt unterstellten Verwaltungseinheiten soll auf jeder Ebene überblickbar bleiben; die Aufgaben gleicher Ebene haben sich in ihrer Bedeutung zu entsprechen;</p><p>- beratende Kommissionen, Büros usw. sind in Verwaltungseinheiten zu integrieren und zu straffen;</p><p>- die Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget ist zu überprüfen und flächendeckend zu definieren; anzustreben sind einheitliche Führungsstrukturen;</p><p>- die Gesamtstruktur der Bundesverwaltung soll auch für die Bürgerinnen und Bürger klar und einfach erkennbar sowie für die Kantone nachvollziehbar gestaltet werden.</p><p>Die Reform der Verwaltungsstrukturen ist vom Bundesrat direkt zu führen und soll nicht delegiert werden. Die verschiedenenorts bereits aufgegleisten Reformbestrebungen (Departemente, Legislaturplanung, Ziele des Bundesrates usw.) sind zusammenzufassen und zügig durchzuziehen; die Strukturreform darf die laufende Staatstätigkeit nicht beeinträchtigen. Die Überprüfung und die nachfolgende Neugliederung hat bei den untersten Verwaltungseinheiten anzusetzen. Diese bilden die "Bausteine" der Reform. Organisationsänderungen innerhalb der Departemente sind für die Dauer der Reform tunlichst zu unterlassen.</p>
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