Subventionierung der Diversifizierung im Rebbau
- ShortId
-
04.3704
- Id
-
20043704
- Updated
-
28.07.2023 13:18
- Language
-
de
- Title
-
Subventionierung der Diversifizierung im Rebbau
- AdditionalIndexing
-
55;landwirtschaftliche Produktionsumstellung;Lenkung der Agrarproduktion;Weinbau;Anbauprämien;produktbezogene Direktzahlungen
- 1
-
- L05K1401010116, Weinbau
- L05K1401040104, landwirtschaftliche Produktionsumstellung
- L04K14010403, Lenkung der Agrarproduktion
- L05K1401040401, produktbezogene Direktzahlungen
- L06K140104040101, Anbauprämien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Da die Rebbauern zu wenig an einer Diversifizierung der Rebsorten interessiert sind, wurden die vorgesehenen finanziellen Beiträge zur Umstellung der Rebflächen - die Rebsorten Chasselas und Müller-Thurgau sollen ersetzt werden - letztes Jahr nicht völlig ausgeschöpft, obschon die Umstellung lobenswert und notwendig ist.</p><p>Bei genauerer Analyse dieser Feststellung zeigte sich, dass das zu schwache Interesse daher kommt, dass aufgrund der momentan tiefen Einkommen im Rebbau keine hohen Investitionen gemacht werden können. Die Rodung und Neuanpflanzung einer Rebsorte bringen hohe Kosten mit sich, deshalb ist der Bundesbeitrag von 2 Franken pro Quadratmeter zu niedrig, um genügend Anreiz zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, diesen Umstellungsbeitrag im nächsten Rechnungsjahr z. B. auf 4 Franken zu erhöhen, dabei aber den Betrag nicht zu überschreiten, den das Budget vorsieht. Dieser höhere Beitrag würde einerseits einen wirklichen Anreiz schaffen, andererseits jedoch die Bundesfinanzen nicht strapazieren, da der Budgetrahmen eingehalten würde.</p>
- <p>Die finanzielle Unterstützung der Umstellung der schweizerischen Rebflächen war Teil der Massnahmen, welche die in der Botschaft zur "Agrarpolitik 2007" für die Weinwirtschaft (BBl 2002 4819) erarbeitete Drei-Punkte-Strategie vorsah. Angesichts der Dringlichkeit der Diversifizierung im Rebbau setzte der Bundesrat diese Massnahme sogar ein Jahr früher in Kraft. Entsprechend wurden die ersten vom Bund unterstützten Umstellungen bereits ab 2003 vorgenommen. In jenem Jahr überstiegen die Gesuche die zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem. Die Kantone Genf und Wallis ergänzten die Bundesbeihilfe, indem sie die Beiträge für die überzähligen Gesuche für rund 64 Hektaren übernahmen. Die Beiträge von Bund und Kantonen betreffen für die beiden letzten Rechnungsjahre (2003: 268 Hektaren; 2004: 119 Hektaren) und das laufende Rechnungsjahr (Anmeldungen für 2005: 113 Hektaren) insgesamt eine Fläche von 500 Hektaren, wobei die Massnahme bis 2011 angewandt werden kann. Die Botschaft setzte die Umstellung von 500 bis 1000 Hektaren zum Ziel. Wie das in nur drei Jahren erreichte Ergebnis beweist, bietet die Höhe der gewährten Beiträge einen ausreichenden Anreiz.</p><p>Eine Anhebung bzw. Verdoppelung der Beihilfen je Flächeneinheit für die künftigen Umstellungen würde ausserdem als Ungleichbehandlung der Beitragsberechtigten aufgefasst. Weinbauern, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen könnten, wären gegenüber denjenigen bevorteilt, die nicht zugewartet haben. Dank denjenigen, welche das Ziel der Erneuerung überschüssiger Rebflächen in relativ kurzer Zeit umsetzten, profitieren nämlich auch jene Rebbauern von einer Entlastung des Weinmarktes, die noch zugewartet haben oder gar nicht umstellen.</p><p>Schliesslich wurden die für die Umstellungen im Weinbau vorgesehenen jährlichen Kredite infolge der vom Parlament beschlossenen Entlastungsprogramme nach unten korrigiert. Ohne entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgaben im Agrarbudget ist daher eine substanzielle Erhöhung der Beihilfen nicht mehr möglich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Beitrag pro Quadratmeter zur Diversifizierung im Rebbau zu erhöhen.</p>
- Subventionierung der Diversifizierung im Rebbau
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Da die Rebbauern zu wenig an einer Diversifizierung der Rebsorten interessiert sind, wurden die vorgesehenen finanziellen Beiträge zur Umstellung der Rebflächen - die Rebsorten Chasselas und Müller-Thurgau sollen ersetzt werden - letztes Jahr nicht völlig ausgeschöpft, obschon die Umstellung lobenswert und notwendig ist.</p><p>Bei genauerer Analyse dieser Feststellung zeigte sich, dass das zu schwache Interesse daher kommt, dass aufgrund der momentan tiefen Einkommen im Rebbau keine hohen Investitionen gemacht werden können. Die Rodung und Neuanpflanzung einer Rebsorte bringen hohe Kosten mit sich, deshalb ist der Bundesbeitrag von 2 Franken pro Quadratmeter zu niedrig, um genügend Anreiz zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, diesen Umstellungsbeitrag im nächsten Rechnungsjahr z. B. auf 4 Franken zu erhöhen, dabei aber den Betrag nicht zu überschreiten, den das Budget vorsieht. Dieser höhere Beitrag würde einerseits einen wirklichen Anreiz schaffen, andererseits jedoch die Bundesfinanzen nicht strapazieren, da der Budgetrahmen eingehalten würde.</p>
- <p>Die finanzielle Unterstützung der Umstellung der schweizerischen Rebflächen war Teil der Massnahmen, welche die in der Botschaft zur "Agrarpolitik 2007" für die Weinwirtschaft (BBl 2002 4819) erarbeitete Drei-Punkte-Strategie vorsah. Angesichts der Dringlichkeit der Diversifizierung im Rebbau setzte der Bundesrat diese Massnahme sogar ein Jahr früher in Kraft. Entsprechend wurden die ersten vom Bund unterstützten Umstellungen bereits ab 2003 vorgenommen. In jenem Jahr überstiegen die Gesuche die zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem. Die Kantone Genf und Wallis ergänzten die Bundesbeihilfe, indem sie die Beiträge für die überzähligen Gesuche für rund 64 Hektaren übernahmen. Die Beiträge von Bund und Kantonen betreffen für die beiden letzten Rechnungsjahre (2003: 268 Hektaren; 2004: 119 Hektaren) und das laufende Rechnungsjahr (Anmeldungen für 2005: 113 Hektaren) insgesamt eine Fläche von 500 Hektaren, wobei die Massnahme bis 2011 angewandt werden kann. Die Botschaft setzte die Umstellung von 500 bis 1000 Hektaren zum Ziel. Wie das in nur drei Jahren erreichte Ergebnis beweist, bietet die Höhe der gewährten Beiträge einen ausreichenden Anreiz.</p><p>Eine Anhebung bzw. Verdoppelung der Beihilfen je Flächeneinheit für die künftigen Umstellungen würde ausserdem als Ungleichbehandlung der Beitragsberechtigten aufgefasst. Weinbauern, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen könnten, wären gegenüber denjenigen bevorteilt, die nicht zugewartet haben. Dank denjenigen, welche das Ziel der Erneuerung überschüssiger Rebflächen in relativ kurzer Zeit umsetzten, profitieren nämlich auch jene Rebbauern von einer Entlastung des Weinmarktes, die noch zugewartet haben oder gar nicht umstellen.</p><p>Schliesslich wurden die für die Umstellungen im Weinbau vorgesehenen jährlichen Kredite infolge der vom Parlament beschlossenen Entlastungsprogramme nach unten korrigiert. Ohne entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgaben im Agrarbudget ist daher eine substanzielle Erhöhung der Beihilfen nicht mehr möglich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Beitrag pro Quadratmeter zur Diversifizierung im Rebbau zu erhöhen.</p>
- Subventionierung der Diversifizierung im Rebbau
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