Hochrisikolabor in der Forschungsanstalt Changins
- ShortId
-
04.3708
- Id
-
20043708
- Updated
-
27.07.2023 19:47
- Language
-
de
- Title
-
Hochrisikolabor in der Forschungsanstalt Changins
- AdditionalIndexing
-
55;Bewilligung;Sicherheit;Agrarforschung;landwirtschaftliche Forschungsanstalten;Gemeinde;Forschungsstelle;gentechnisch veränderte Organismen
- 1
-
- L04K16020202, Forschungsstelle
- L05K0804060203, landwirtschaftliche Forschungsanstalten
- L05K1401030201, Agrarforschung
- L04K08020225, Sicherheit
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- L06K080701020106, Gemeinde
- L05K0806010102, Bewilligung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Agroscope RAC Changins, Eidgenössische landwirtschaftliche Forschungsanstalt Changins (RAC), hat vom Bund offiziell den Auftrag, Studien im Zusammenhang mit der Untersuchung von Quarantänekrankheiten von Pflanzen und entsprechenden Vorsorgemassnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung dieser Krankheiten in den Kultur- und Naturräumen unseres Landes durchzuführen.</p><p>Antwort auf die einzelnen Fragen:</p><p>1. Das bei der RAC geplante Labor dient sowohl der Diagnostik von Quarantäneorganismen bei Pflanzen als auch der Entwicklung von Analysemethoden und der Bereitstellung der notwendigen Kontrollanlagen. Da einige dieser pathogenen Organismen in die Risikoklasse 3 eingeteilt sind, ist ein Sicherheitslabor der Stufe P3 erforderlich.</p><p>2. Dieses Labor wird keine Forschung im Bereich gentechnisch veränderter Organismen betreiben, sondern sich mit klassischen natürlichen Krankheitserregern zu Präventionszwecken befassen. Beispiele: Xylella fastidiosa (Pierce'sche Krankheit der Rebe), Erwinia amylovora (Feuerbranderreger im Obstbau), Rastonia solanacearum und Clavibacter michiganensis (bakterielle Ringfäule der Kartoffel) sowie verschiedene Viroide von Kulturpflanzen.</p><p>3. Die untersuchten Krankheitserreger betreffen ausschliesslich Pflanzen. Zurzeit ist nur die Erforschung eines einzigen Bakteriums (Xylella fastidiosa) geplant, das in den USA eine gefährliche Rebenkrankheit verursacht. In der Schweiz sind vom genannten Bakterium keine Übertragungsvektoren bekannt, weshalb weder für Menschen noch Tiere oder die wild wachsende Flora eine Gefahr besteht.</p><p>Ohne dieses Labor wäre eine korrekte Untersuchung des importierten Materials nicht möglich, und es würde folglich die Gefahr bestehen, dass befallenes und für unser Land gefährliches Material eingeschleppt wird.</p><p>4. Für alle in einem Labor der Stufe P3 oder einer anderen Stufe vorgesehenen Forschungsarbeiten über einen als gefährlich eingestuften Krankheitserreger ist vorgängig eine Sonderbewilligung gemäss ESV (Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen) einzuholen. Die Gesuche werden im Rahmen des normalen Bewilligungsverfahrens behandelt und den betreffenden zuständigen Behörden zur Kenntnis gebracht. Diese Anforderungen gelten selbstverständlich auch für die RAC.</p><p>5. Die Beförderung (Einfuhr) gefährlicher Krankheitserreger ist im Zusammenhang mit dem ersten Bewilligungsgesuch (ESV) ebenfalls bewilligungspflichtig. In jedem einzelnen Fall werden angemessene Sicherheitsmassnahmen verordnet. Die RAC wendet die geltenden Regeln der Biosicherheit an.</p><p>6. Sowohl auf Bundes- als auch auf Kantons- und Gemeindeebene erfolgte das Ausschreibungs- und Baubewilligungsverfahren nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Gesuch wurde der Gemeinde Nyon eingereicht, die folglich als Erste angefragt wurde. Die Gemeinde hat das Dossier an den Kanton weitergeleitet. Das Gesuch durchlief alle zu konsultierenden Instanzen, insbesondere das kantonale Umwelt- und Energieamt (Seven). Unter der Leitung des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Alle Auflagen wurden eingehalten und vom Kanton Waadt gutgeheissen sowie öffentlich bekannt gegeben. Das BBL, die RAC und das Seven nahmen am 16. September 2004 an einer Informationssitzung der Gemeinde Nyon teil, an der sie alle Fragen des Gemeindepräsidenten beantworteten. Die Gemeinde Nyon hat alle notwendigen Informationen erhalten. Die betreffenden kantonalen Behörden teilen den Standpunkt der RAC und des BBL in dieser Frage voll und ganz.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Pflanzenbau in Changins wird ein neues Labor gebaut. Auf der Sicherheitsskala auf der dritten von vier Stufen klassiert, scheint dieses Labor gefährliche pathogene Stoffe erforschen zu wollen. Die Gemeinde Nyon, auf deren Gebiet sich die Forschungsanstalt befindet, hat aber nicht alle gewünschten Informationen zu den Tätigkeiten dieses neuen Labors erhalten.</p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Welche Art von Forschungen wird das neue Labor durchführen? Welche pathogenen Stoffe werden dabei erforscht?</p><p>2. Handelt es sich insbesondere um Forschungen im Bereich gentechnisch veränderter Organismen?</p><p>3. Haben die pathogenen Stoffe, die erforscht werden, nur Auswirkungen auf Pflanzen oder eventuell auch auf Tiere und Menschen?</p><p>4. Stellen diese Forschungen eine Bedrohung für die Umwelt dar? Wenn ja, welche Massnahmen werden dagegen getroffen?</p><p>5. Die betreffenden pathogenen Stoffe müssen aus dem Ausland importiert werden, einige kommen sogar aus Übersee. Welche Massnahmen sind geplant, um die Sicherheit des Transportes zu gewährleisten und Unfälle während des Transports zu vermeiden?</p><p>6. Wie kommt es, dass Nyon als direkt betroffene Gemeinde nicht die notwendigen Informationen erhalten hat, um sich angemessen zu diesem Bau äussern zu können? Gemäss Artikel 50 Absatz 2 der Bundesverfassung beachtet "der Bund .... bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden". Glaubt der Bundesrat, dass dieser Grundsatz im vorliegenden Fall eingehalten wurde?</p>
- Hochrisikolabor in der Forschungsanstalt Changins
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Agroscope RAC Changins, Eidgenössische landwirtschaftliche Forschungsanstalt Changins (RAC), hat vom Bund offiziell den Auftrag, Studien im Zusammenhang mit der Untersuchung von Quarantänekrankheiten von Pflanzen und entsprechenden Vorsorgemassnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung dieser Krankheiten in den Kultur- und Naturräumen unseres Landes durchzuführen.</p><p>Antwort auf die einzelnen Fragen:</p><p>1. Das bei der RAC geplante Labor dient sowohl der Diagnostik von Quarantäneorganismen bei Pflanzen als auch der Entwicklung von Analysemethoden und der Bereitstellung der notwendigen Kontrollanlagen. Da einige dieser pathogenen Organismen in die Risikoklasse 3 eingeteilt sind, ist ein Sicherheitslabor der Stufe P3 erforderlich.</p><p>2. Dieses Labor wird keine Forschung im Bereich gentechnisch veränderter Organismen betreiben, sondern sich mit klassischen natürlichen Krankheitserregern zu Präventionszwecken befassen. Beispiele: Xylella fastidiosa (Pierce'sche Krankheit der Rebe), Erwinia amylovora (Feuerbranderreger im Obstbau), Rastonia solanacearum und Clavibacter michiganensis (bakterielle Ringfäule der Kartoffel) sowie verschiedene Viroide von Kulturpflanzen.</p><p>3. Die untersuchten Krankheitserreger betreffen ausschliesslich Pflanzen. Zurzeit ist nur die Erforschung eines einzigen Bakteriums (Xylella fastidiosa) geplant, das in den USA eine gefährliche Rebenkrankheit verursacht. In der Schweiz sind vom genannten Bakterium keine Übertragungsvektoren bekannt, weshalb weder für Menschen noch Tiere oder die wild wachsende Flora eine Gefahr besteht.</p><p>Ohne dieses Labor wäre eine korrekte Untersuchung des importierten Materials nicht möglich, und es würde folglich die Gefahr bestehen, dass befallenes und für unser Land gefährliches Material eingeschleppt wird.</p><p>4. Für alle in einem Labor der Stufe P3 oder einer anderen Stufe vorgesehenen Forschungsarbeiten über einen als gefährlich eingestuften Krankheitserreger ist vorgängig eine Sonderbewilligung gemäss ESV (Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen) einzuholen. Die Gesuche werden im Rahmen des normalen Bewilligungsverfahrens behandelt und den betreffenden zuständigen Behörden zur Kenntnis gebracht. Diese Anforderungen gelten selbstverständlich auch für die RAC.</p><p>5. Die Beförderung (Einfuhr) gefährlicher Krankheitserreger ist im Zusammenhang mit dem ersten Bewilligungsgesuch (ESV) ebenfalls bewilligungspflichtig. In jedem einzelnen Fall werden angemessene Sicherheitsmassnahmen verordnet. Die RAC wendet die geltenden Regeln der Biosicherheit an.</p><p>6. Sowohl auf Bundes- als auch auf Kantons- und Gemeindeebene erfolgte das Ausschreibungs- und Baubewilligungsverfahren nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Gesuch wurde der Gemeinde Nyon eingereicht, die folglich als Erste angefragt wurde. Die Gemeinde hat das Dossier an den Kanton weitergeleitet. Das Gesuch durchlief alle zu konsultierenden Instanzen, insbesondere das kantonale Umwelt- und Energieamt (Seven). Unter der Leitung des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Alle Auflagen wurden eingehalten und vom Kanton Waadt gutgeheissen sowie öffentlich bekannt gegeben. Das BBL, die RAC und das Seven nahmen am 16. September 2004 an einer Informationssitzung der Gemeinde Nyon teil, an der sie alle Fragen des Gemeindepräsidenten beantworteten. Die Gemeinde Nyon hat alle notwendigen Informationen erhalten. Die betreffenden kantonalen Behörden teilen den Standpunkt der RAC und des BBL in dieser Frage voll und ganz.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Pflanzenbau in Changins wird ein neues Labor gebaut. Auf der Sicherheitsskala auf der dritten von vier Stufen klassiert, scheint dieses Labor gefährliche pathogene Stoffe erforschen zu wollen. Die Gemeinde Nyon, auf deren Gebiet sich die Forschungsanstalt befindet, hat aber nicht alle gewünschten Informationen zu den Tätigkeiten dieses neuen Labors erhalten.</p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Welche Art von Forschungen wird das neue Labor durchführen? Welche pathogenen Stoffe werden dabei erforscht?</p><p>2. Handelt es sich insbesondere um Forschungen im Bereich gentechnisch veränderter Organismen?</p><p>3. Haben die pathogenen Stoffe, die erforscht werden, nur Auswirkungen auf Pflanzen oder eventuell auch auf Tiere und Menschen?</p><p>4. Stellen diese Forschungen eine Bedrohung für die Umwelt dar? Wenn ja, welche Massnahmen werden dagegen getroffen?</p><p>5. Die betreffenden pathogenen Stoffe müssen aus dem Ausland importiert werden, einige kommen sogar aus Übersee. Welche Massnahmen sind geplant, um die Sicherheit des Transportes zu gewährleisten und Unfälle während des Transports zu vermeiden?</p><p>6. Wie kommt es, dass Nyon als direkt betroffene Gemeinde nicht die notwendigen Informationen erhalten hat, um sich angemessen zu diesem Bau äussern zu können? Gemäss Artikel 50 Absatz 2 der Bundesverfassung beachtet "der Bund .... bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden". Glaubt der Bundesrat, dass dieser Grundsatz im vorliegenden Fall eingehalten wurde?</p>
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