Vernehmlassungsverfahren für Verordnungen. Rolle der Kantone

ShortId
04.3711
Id
20043711
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Vernehmlassungsverfahren für Verordnungen. Rolle der Kantone
AdditionalIndexing
12;04
1
  • L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
  • L05K0503010103, Verordnung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L05K0701050101, Einzelhandel
  • L06K070105010402, Verkaufspersonal
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus der Beratung des neuen Berufsbildungsgesetzes geht hervor, dass der Gesetzgeber der Rolle der Kantone mehr Gewicht verleihen wollte. Bundesrat Couchepin erklärte, die Verordnungen würden im Einvernehmen mit den Sozialpartnern erarbeitet. Die Verordnung werde dem Sinn des Gesetzes entsprechen und die Interessen der verschiedenen betroffenen Kreise respektieren. Diese Erklärung schien die Sozialpartner zu überzeugen. Man konnte sie aber auch als Hinweis auf die zukünftige Haltung des für die Erarbeitung der Verordnung zuständigen Amtes verstehen. Bei der Vernehmlassung zur Verordnung wurde aber offensichtlich den Kantonen nicht das Gewicht beigemessen, das man ihnen geben wollte. Dies sorgt in den betroffenen Kantonen für Unzufriedenheit. Die Kantone sollten ja bei der Gesetzesanwendung die bevorzugten Partner des Bundes bleiben. Aber die Art und Weise, wie das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie die Kantone behandelt, könnte die guten Beziehungen zwischen den Kantonen und dem Bund gefährden.</p>
  • <p>1. Bereits heute werden die Kantone nach Artikel 147 der Bundesverfassung ständig bei Vernehmlassungsverfahren begrüsst. Zu Verordnungen wird ein Vernehmlassungsverfahren nach geltendem Recht dann durchgeführt, wenn sie von erheblicher Tragweite sind oder in erheblichem Mass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen werden. Neu präzisiert Artikel 3 Absatz 2bis des Entwurfes zum Vernehmlassungsgesetz zudem, dass bei Verordnungen, welche die Kantone in einem erheblichen Mass betreffen, die Kantone in einem Vernehmlassungsverfahren begrüsst werden.</p><p>2./3. Der Bundesrat hat wiederholt betont, dass den Stellungnahmen der Kantone im Vernehmlassungsverfahren eine besondere Bedeutung beizumessen sei (beispielsweise in BBl 1998 3787 oder BBl 1999 3411). Die besondere Gewichtung der Stellungnahmen der Kantone wird überdies in der neuen Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren ausdrücklich verankert.</p><p>4. Beim von der Interpellantin erwähnten Verfahren zur Verordnung über Detailhandelsberufe handelte es sich nicht um eine durch den Bundesrat zu eröffnende Vernehmlassung, sondern um eine Anhörung, die das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie selbstständig durchführte. Der Bundesrat wird vermehrt auf die materielle Koordination der von den Departementen selbstständig eröffneten Anhörungen achten. Im Bereich der Berufsbildung erachtet der Bundesrat die Zusammenarbeit mit den Kantonen als unproblematisch und konstruktiv. Die Kantone sind nicht nur Partner im Rahmen der Anhörungen. Sie sind als Mitglieder der jeweiligen Reformkommissionen auch am ganzen Erarbeitungsprozess einer Verordnung über die berufliche Grundbildung beteiligt. Überdies haben die Kantone die Möglichkeit, ihre Interessen im Rahmen der übergeordneten Arbeitsgruppe "Masterplan Berufsbildung" einzubringen.</p>
  • <p>Die Art der Vernehmlassung zur Verordnung über Detailhandelsberufe hat bei einigen Kantonen für Unzufriedenheit gesorgt. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, das Parlament über folgende Punkte zu informieren:</p><p>1. Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass die Kantone bei Vernehmlassungsverfahren zu Verordnungen als Partner betrachtet werden sollten?</p><p>2. Gedenkt er dafür zu sorgen, dass die Stellungnahmen der Kantone stärker berücksichtigt werden?</p><p>3. Wird er dafür sorgen, dass die Stellungnahmen der Kantone das gleiche Gewicht haben wie diejenigen der Berufsverbände?</p><p>4. Denkt er nicht auch, dass angesichts der Tatsache, dass die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes auf der Zusammenarbeit mit den Kantonen beruht, die Bande zwischen dem Bund und den Kantonen enger geknüpft werden sollten?</p>
  • Vernehmlassungsverfahren für Verordnungen. Rolle der Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus der Beratung des neuen Berufsbildungsgesetzes geht hervor, dass der Gesetzgeber der Rolle der Kantone mehr Gewicht verleihen wollte. Bundesrat Couchepin erklärte, die Verordnungen würden im Einvernehmen mit den Sozialpartnern erarbeitet. Die Verordnung werde dem Sinn des Gesetzes entsprechen und die Interessen der verschiedenen betroffenen Kreise respektieren. Diese Erklärung schien die Sozialpartner zu überzeugen. Man konnte sie aber auch als Hinweis auf die zukünftige Haltung des für die Erarbeitung der Verordnung zuständigen Amtes verstehen. Bei der Vernehmlassung zur Verordnung wurde aber offensichtlich den Kantonen nicht das Gewicht beigemessen, das man ihnen geben wollte. Dies sorgt in den betroffenen Kantonen für Unzufriedenheit. Die Kantone sollten ja bei der Gesetzesanwendung die bevorzugten Partner des Bundes bleiben. Aber die Art und Weise, wie das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie die Kantone behandelt, könnte die guten Beziehungen zwischen den Kantonen und dem Bund gefährden.</p>
    • <p>1. Bereits heute werden die Kantone nach Artikel 147 der Bundesverfassung ständig bei Vernehmlassungsverfahren begrüsst. Zu Verordnungen wird ein Vernehmlassungsverfahren nach geltendem Recht dann durchgeführt, wenn sie von erheblicher Tragweite sind oder in erheblichem Mass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen werden. Neu präzisiert Artikel 3 Absatz 2bis des Entwurfes zum Vernehmlassungsgesetz zudem, dass bei Verordnungen, welche die Kantone in einem erheblichen Mass betreffen, die Kantone in einem Vernehmlassungsverfahren begrüsst werden.</p><p>2./3. Der Bundesrat hat wiederholt betont, dass den Stellungnahmen der Kantone im Vernehmlassungsverfahren eine besondere Bedeutung beizumessen sei (beispielsweise in BBl 1998 3787 oder BBl 1999 3411). Die besondere Gewichtung der Stellungnahmen der Kantone wird überdies in der neuen Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren ausdrücklich verankert.</p><p>4. Beim von der Interpellantin erwähnten Verfahren zur Verordnung über Detailhandelsberufe handelte es sich nicht um eine durch den Bundesrat zu eröffnende Vernehmlassung, sondern um eine Anhörung, die das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie selbstständig durchführte. Der Bundesrat wird vermehrt auf die materielle Koordination der von den Departementen selbstständig eröffneten Anhörungen achten. Im Bereich der Berufsbildung erachtet der Bundesrat die Zusammenarbeit mit den Kantonen als unproblematisch und konstruktiv. Die Kantone sind nicht nur Partner im Rahmen der Anhörungen. Sie sind als Mitglieder der jeweiligen Reformkommissionen auch am ganzen Erarbeitungsprozess einer Verordnung über die berufliche Grundbildung beteiligt. Überdies haben die Kantone die Möglichkeit, ihre Interessen im Rahmen der übergeordneten Arbeitsgruppe "Masterplan Berufsbildung" einzubringen.</p>
    • <p>Die Art der Vernehmlassung zur Verordnung über Detailhandelsberufe hat bei einigen Kantonen für Unzufriedenheit gesorgt. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, das Parlament über folgende Punkte zu informieren:</p><p>1. Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass die Kantone bei Vernehmlassungsverfahren zu Verordnungen als Partner betrachtet werden sollten?</p><p>2. Gedenkt er dafür zu sorgen, dass die Stellungnahmen der Kantone stärker berücksichtigt werden?</p><p>3. Wird er dafür sorgen, dass die Stellungnahmen der Kantone das gleiche Gewicht haben wie diejenigen der Berufsverbände?</p><p>4. Denkt er nicht auch, dass angesichts der Tatsache, dass die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes auf der Zusammenarbeit mit den Kantonen beruht, die Bande zwischen dem Bund und den Kantonen enger geknüpft werden sollten?</p>
    • Vernehmlassungsverfahren für Verordnungen. Rolle der Kantone

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