Regionalpolitik. Übergang von den bisherigen regionalpolitischen Instrumenten zur NRP

ShortId
04.3727
Id
20043727
Updated
28.07.2023 10:43
Language
de
Title
Regionalpolitik. Übergang von den bisherigen regionalpolitischen Instrumenten zur NRP
AdditionalIndexing
15;Verlängerung des Gesetzes;regionale Wirtschaftspolitik;Regionalpolitik;benachteiligtes Gebiet
1
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
  • L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
  • L06K050301010207, Verlängerung des Gesetzes
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Legislaturplanung 2003-2007 eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über Regionalpolitik und eine anschliessende Botschaft zu einem Mehrjahresprogramm zur Umsetzung (mit Kreditrahmen) in Aussicht gestellt. Die im Mai 2004 in die Vernehmlassung geschickte Konzeption Neue Regionalpolitik (NRP) hat vorgesehen, dass eine neue Stiftung Regionalentwicklung ab dem 1. Januar 2007 und das Mehrjahresprogramm ab dem 1. Januar 2008 umsetzungsbereit sein würden.</p><p>Mit den nun vorliegenden Vernehmlassungsergebnissen muss der Fahrplan leicht angepasst werden. Der Stiftungsidee ist aus unterschiedlichen Gründen Opposition erwachsen. Eine grosse Mehrheit der Kantone will sich nicht an der Kapitalisierung beteiligen. Die Idee des Gemeinschaftswerkes Bund/Kantone ist damit infrage gestellt. In vielen Stellungnahmen wurde auch die Ansicht vertreten, dass sich der Bund nicht einfach durch die Auslagerung des IHG-Fonds künftigen politischen Diskussionen um die Regionalförderung entziehen könne.</p><p>Der Bundesrat hat bis heute nur Kenntnis genommen von den Vernehmlassungsergebnissen und von der Absicht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD), die Vorlage bis im Sommer 2005 zusammen mit den Kantonen zu überarbeiten. Er wird das weitere Vorgehen folglich erst in der zweiten Hälfte 2005 beschliessen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass in den Jahren 2006 und 2007 drei Massnahmen auslaufen werden. Das EVD wird in den kommenden Monaten auch klären, ob Übergangsregelungen für diese drei Instrumente nötig sind, und dem Bundesrat gegebenenfalls einen Vorschlag unterbreiten.</p><p>Angesichts dieses Sachstandes nimmt der Bundesrat zu den drei Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Vernehmlassung und zusätzliche, im Dezember 2004 veröffentlichte Evaluationen zum IHG und zum Bundesgesetz über wirtschaftliche Erneuerungsgebiete haben gezeigt, dass die Neue Regionalpolitik sachlich gerechtfertigt ist. Es dürfte weiterhin möglich sein, die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik wie bisher geplant zu Beginn der Legislatur 2008-2011 in Angriff zu nehmen. Für einzelne Instrumente könnten - sofern sie überhaupt in der NRP weitergeführt werden - ab Mitte 2006 während längstens 18 Monaten keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden.</p><p>2. Neben der Inkaufnahme eines vorübergehenden Verpflichtungsstopps sind zwei Varianten für eine Übergangslösung denkbar. Bei der ersten würden den eidgenössischen Räten zusammen mit der Botschaft für das neue Bundesgesetz über Regionalpolitik auch Anträge für befristete Verlängerungen der drei auslaufenden Massnahmen mit entsprechenden Kreditrahmen vorgelegt. Die zweite Variante - bei einer nochmaligen Verzögerung der Vorlage zum Bundesgesetz - würde in einer separaten Verlängerungsbotschaft bestehen.</p><p>3. Es laufen derzeit keine Arbeiten für eine Verlängerung der Massnahmen als Übergangslösung, da sie die Erarbeitung der Hauptvorlage beeinträchtigen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Instrumente der bisherigen expliziten Regionalpolitik und Integrationspolitik des Bundes wie der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (seinerzeitiger Bonny-Beschluss), Regio Plus und Interreg III laufen im Jahre 2006 bzw. im Jahre 2007 aus. Das neue Bundesgesetz über Regionalpolitik (NRP), welches dieses Jahr in der Vernehmlassung war, sollte diese Instrumente ersetzen.</p><p>Die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über Regionalpolitik hat gezeigt, dass die Auffassungen über das neue Gesetz hinsichtlich Zielsetzung, Massnahmen und Umsetzungsprozesse zum Teil recht gegensätzlich sind. Dies könnte bedeuten, dass der ursprünglich festgelegte Fahrplan für die Einführung des Gesetzes nicht eingehalten werden kann. Die auslaufenden Instrumente würden in diesem Fall nicht nahtlos in das Gesetz über Regionalpolitik bzw. einen neuen gesetzlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit übergehen.</p><p>Aufgrund dieser Situation wird der Bundesrat eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Ist es nach Ansicht des Bundesrates gerechtfertigt und terminlich möglich, mit dem vorgesehenen neuen Gesetz über Regionalpolitik die auslaufenden Instrumente rechtzeitig abzulösen?</p><p>2. Welche Vorkehrungen sieht er vor, um eine nahtlose Ablösung der bestehenden Instrumente zu gewährleisten, falls das Gesetz über Regionalpolitik nicht rechtzeitig in Kraft tritt?</p><p>3. Sind konkrete Massnahmen, wie die Verlängerung der entsprechenden Beschlüsse, für eine solche Übergangslösung in Vorbereitung?</p>
  • Regionalpolitik. Übergang von den bisherigen regionalpolitischen Instrumenten zur NRP
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Legislaturplanung 2003-2007 eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über Regionalpolitik und eine anschliessende Botschaft zu einem Mehrjahresprogramm zur Umsetzung (mit Kreditrahmen) in Aussicht gestellt. Die im Mai 2004 in die Vernehmlassung geschickte Konzeption Neue Regionalpolitik (NRP) hat vorgesehen, dass eine neue Stiftung Regionalentwicklung ab dem 1. Januar 2007 und das Mehrjahresprogramm ab dem 1. Januar 2008 umsetzungsbereit sein würden.</p><p>Mit den nun vorliegenden Vernehmlassungsergebnissen muss der Fahrplan leicht angepasst werden. Der Stiftungsidee ist aus unterschiedlichen Gründen Opposition erwachsen. Eine grosse Mehrheit der Kantone will sich nicht an der Kapitalisierung beteiligen. Die Idee des Gemeinschaftswerkes Bund/Kantone ist damit infrage gestellt. In vielen Stellungnahmen wurde auch die Ansicht vertreten, dass sich der Bund nicht einfach durch die Auslagerung des IHG-Fonds künftigen politischen Diskussionen um die Regionalförderung entziehen könne.</p><p>Der Bundesrat hat bis heute nur Kenntnis genommen von den Vernehmlassungsergebnissen und von der Absicht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD), die Vorlage bis im Sommer 2005 zusammen mit den Kantonen zu überarbeiten. Er wird das weitere Vorgehen folglich erst in der zweiten Hälfte 2005 beschliessen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass in den Jahren 2006 und 2007 drei Massnahmen auslaufen werden. Das EVD wird in den kommenden Monaten auch klären, ob Übergangsregelungen für diese drei Instrumente nötig sind, und dem Bundesrat gegebenenfalls einen Vorschlag unterbreiten.</p><p>Angesichts dieses Sachstandes nimmt der Bundesrat zu den drei Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Vernehmlassung und zusätzliche, im Dezember 2004 veröffentlichte Evaluationen zum IHG und zum Bundesgesetz über wirtschaftliche Erneuerungsgebiete haben gezeigt, dass die Neue Regionalpolitik sachlich gerechtfertigt ist. Es dürfte weiterhin möglich sein, die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik wie bisher geplant zu Beginn der Legislatur 2008-2011 in Angriff zu nehmen. Für einzelne Instrumente könnten - sofern sie überhaupt in der NRP weitergeführt werden - ab Mitte 2006 während längstens 18 Monaten keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden.</p><p>2. Neben der Inkaufnahme eines vorübergehenden Verpflichtungsstopps sind zwei Varianten für eine Übergangslösung denkbar. Bei der ersten würden den eidgenössischen Räten zusammen mit der Botschaft für das neue Bundesgesetz über Regionalpolitik auch Anträge für befristete Verlängerungen der drei auslaufenden Massnahmen mit entsprechenden Kreditrahmen vorgelegt. Die zweite Variante - bei einer nochmaligen Verzögerung der Vorlage zum Bundesgesetz - würde in einer separaten Verlängerungsbotschaft bestehen.</p><p>3. Es laufen derzeit keine Arbeiten für eine Verlängerung der Massnahmen als Übergangslösung, da sie die Erarbeitung der Hauptvorlage beeinträchtigen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Instrumente der bisherigen expliziten Regionalpolitik und Integrationspolitik des Bundes wie der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (seinerzeitiger Bonny-Beschluss), Regio Plus und Interreg III laufen im Jahre 2006 bzw. im Jahre 2007 aus. Das neue Bundesgesetz über Regionalpolitik (NRP), welches dieses Jahr in der Vernehmlassung war, sollte diese Instrumente ersetzen.</p><p>Die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über Regionalpolitik hat gezeigt, dass die Auffassungen über das neue Gesetz hinsichtlich Zielsetzung, Massnahmen und Umsetzungsprozesse zum Teil recht gegensätzlich sind. Dies könnte bedeuten, dass der ursprünglich festgelegte Fahrplan für die Einführung des Gesetzes nicht eingehalten werden kann. Die auslaufenden Instrumente würden in diesem Fall nicht nahtlos in das Gesetz über Regionalpolitik bzw. einen neuen gesetzlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit übergehen.</p><p>Aufgrund dieser Situation wird der Bundesrat eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Ist es nach Ansicht des Bundesrates gerechtfertigt und terminlich möglich, mit dem vorgesehenen neuen Gesetz über Regionalpolitik die auslaufenden Instrumente rechtzeitig abzulösen?</p><p>2. Welche Vorkehrungen sieht er vor, um eine nahtlose Ablösung der bestehenden Instrumente zu gewährleisten, falls das Gesetz über Regionalpolitik nicht rechtzeitig in Kraft tritt?</p><p>3. Sind konkrete Massnahmen, wie die Verlängerung der entsprechenden Beschlüsse, für eine solche Übergangslösung in Vorbereitung?</p>
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