Förderung der Bienen in der Schweiz

ShortId
04.3733
Id
20043733
Updated
24.06.2025 23:58
Language
de
Title
Förderung der Bienen in der Schweiz
AdditionalIndexing
55;Agrarforschung;Lenkung der Agrarproduktion;Agrarproduktionspolitik;Bienenzucht
1
  • L05K1401010201, Bienenzucht
  • L05K1401030201, Agrarforschung
  • L04K14010401, Agrarproduktionspolitik
  • L04K14010403, Lenkung der Agrarproduktion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bienenzucht trägt in der Schweiz zu volkswirtschaftlichen Werten von etwa 300 Millionen Franken pro Jahr bei (bienenabhängige landwirtschaftliche Ernten und Wert der Bienenprodukte). Der ökologische Wert der Bestäubung für die Diversität der Wildflora kommt noch dazu. </p><p>In den letzten Jahren hat nun der Bestand an Bienenvölkern sowie die Zahl der Imkerinnen und Imker in der Schweiz in besorgniserregendem Mass abgenommen. Gleichzeitig hat die Virulenz von Bienenkrankheiten - vor allem Faul- und Sauerbrut - wie auch die Gefahr von Schädlingen wie dem Beutekäfer stark zugenommen.</p><p>Dieser gravierenden Entwicklung muss Einhalt geboten werden. Eine verstärkte Förderung der Bienen und insbesondere auch die Abgeltung des von den Imkerinnen und Imkern erbrachten gemeinwirtschaftlichen Nutzens sind angesichts des raschen Strukturwandels in der Imkerei dringend. </p><p>Alle EU-Nachbarländer setzen heute Förderungsbeiträge zugunsten der Imkerei ein, die die heute bestehenden Mittel in der Schweiz im Verhältnis je Imker oder Bienenvolk um ein vielfaches übersteigen. Die EU-Staaten erhalten sodann aufgrund ihrer Unterstützung subsidiär von der EU Mittel, die sie in der Krankheitsbekämpfung und Prävention und im Honigabsatz sowie für direkte Finanzierungsbeihilfen wie Zuschüsse an Imkereien verwenden. Damit erhöht sich die Diskrepanz zwischen der EU und der Schweiz. </p><p>Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der interessierten und betroffenen Kreise soll deshalb ein innovatives Förderungsinstrumentarium erstellen, welches dieses Ungleichgewicht gegenüber der EU ausgleichen kann und für eine gezielte Förderung der Bienen in der Schweiz sorgt. </p><p>Zentrale Anliegen sind dabei die Sicherung der flächendeckenden Bestäubungsleistung sowie - im Interesse der Nachhaltigkeit - der Aus- und Weiterbildung der Imkerinnen und Imker.</p><p>Nötig ist dafür insbesondere auch die Verstärkung der Forschung, Beratung und Expertentätigkeit des Bundes, weil zahlreiche fachliche Probleme zu lösen sind, welche die Praxis alleine nicht überwinden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt die wichtigen und vielfältigen Funktionen der schweizerischen Bienenzucht, namentlich die Wirtschaftstätigkeit, die Erzeugung von Honig und anderen Bienenstockerzeugnissen sowie die Bestäubung der Nutz- und Wildpflanzen als Beitrag zur Erhaltung des biologischen Gleichgewichtes und zur Sicherung des landwirtschaftlichen Ernteertrages.</p><p>Zu den einzelnen Punkten nimmt er wie folgt Stellung.</p><p>1. Es trifft zu, dass die Zahl der Imker und Imkerinnen und Bienenvölker seit längerer Zeit deutlich im Abnehmen begriffen ist. Trotzdem weist die Schweiz mit 4,6 Bienenvölkern pro Quadratkilometer in Europa nach wie vor eine relativ hohe Bestandesdichte aus. In Österreich und Italien werden rund 4 und in Deutschland rund 2 Völker pro Quadratkilometer gezählt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es die Aufgabe der interessierten Landwirtschaftskreise ist, ihre Mitglieder auf die Entwicklung der Bienendichte und der Nachwuchssituation in der schweizerischen Imkerei aufmerksam zu machen. Diese sollen insbesondere dazu motiviert werden, die Bestäubung ihrer Kulturen sicherzustellen, indem sie selbst in der Bienenzucht tätig werden oder die Dienste von Imkern und Imkerinnen in Anspruch nehmen. Der Bundesrat erachtet eine zusätzliche Verankerung der Bienenzucht im Landwirtschaftsgesetz (LWG) vom 29. April 1998 (SR 910.1) als nicht erforderlich.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzeptes für die Bienenförderung einzusetzen.</p><p>3. Die Imker und Imkerinnen stehen insbesondere mit der Bekämpfung der Varroa-Milben und anderer Bienenkrankheiten sowie neu mit den Selbstkontrollen nach Lebensmittelgesetz vor einer grossen Herausforderung. In diesem Zusammenhang sind eine gute Beratung und die Weiterbildung der Imker sehr wichtig. Der Bund unterhält an der Agroscope Liebefeld-Posieux ein Zentrum für Bienenforschung mit einem jährlichen Budget von rund 920 000 Franken für die Forschung, die Beratung und die Vollzugsaufgaben. Die imkerliche Beratung wird zusätzlich mit 150 000 Franken pro Jahr (für Weiterbildungskurse und Beratungstätigkeiten der Bienenzüchterverbände) unterstützt. Der Bund investiert zudem jährlich 40 000 bis 50 000 Franken in die Forschung zur Bekämpfung der Bienenkrankheiten. Ferner wurden dem Verband Schweizerischer Bienenzüchtervereine - gestützt auf Artikel 12 des LWG - in den letzten Jahren für Marktanalysen und Absatzförderung in der Regel jährlich zwischen 10 000 und 20 000 Franken gewährt. Aufgrund von Artikel 12 der Tierzuchtverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 916.310) werden in den Jahren 2003-2006 Projekte zur Erhaltung der Rassen und der genetischen Diversität unter der Leitung der Agroscope Liebefeld-Posieux mit insgesamt 100 000 Franken unterstützt. Seitens des Bundes sind keine weiteren Massnahmen zugunsten der Bienenzucht vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Förderung der Bienen in der Schweiz: </p><p>1. die Bienenzucht im Landwirtschaftsgesetz zu verankern;</p><p>2. eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundesämter sowie der Imker- und Landwirtschaftsverbände einzusetzen, welche ein Konzept für die Bienenförderung in unserem Land erarbeiten soll;</p><p>3. die nötigen Mittel für eine angemessene Förderung der Bienen in der Schweiz bereitzustellen.</p>
  • Förderung der Bienen in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bienenzucht trägt in der Schweiz zu volkswirtschaftlichen Werten von etwa 300 Millionen Franken pro Jahr bei (bienenabhängige landwirtschaftliche Ernten und Wert der Bienenprodukte). Der ökologische Wert der Bestäubung für die Diversität der Wildflora kommt noch dazu. </p><p>In den letzten Jahren hat nun der Bestand an Bienenvölkern sowie die Zahl der Imkerinnen und Imker in der Schweiz in besorgniserregendem Mass abgenommen. Gleichzeitig hat die Virulenz von Bienenkrankheiten - vor allem Faul- und Sauerbrut - wie auch die Gefahr von Schädlingen wie dem Beutekäfer stark zugenommen.</p><p>Dieser gravierenden Entwicklung muss Einhalt geboten werden. Eine verstärkte Förderung der Bienen und insbesondere auch die Abgeltung des von den Imkerinnen und Imkern erbrachten gemeinwirtschaftlichen Nutzens sind angesichts des raschen Strukturwandels in der Imkerei dringend. </p><p>Alle EU-Nachbarländer setzen heute Förderungsbeiträge zugunsten der Imkerei ein, die die heute bestehenden Mittel in der Schweiz im Verhältnis je Imker oder Bienenvolk um ein vielfaches übersteigen. Die EU-Staaten erhalten sodann aufgrund ihrer Unterstützung subsidiär von der EU Mittel, die sie in der Krankheitsbekämpfung und Prävention und im Honigabsatz sowie für direkte Finanzierungsbeihilfen wie Zuschüsse an Imkereien verwenden. Damit erhöht sich die Diskrepanz zwischen der EU und der Schweiz. </p><p>Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der interessierten und betroffenen Kreise soll deshalb ein innovatives Förderungsinstrumentarium erstellen, welches dieses Ungleichgewicht gegenüber der EU ausgleichen kann und für eine gezielte Förderung der Bienen in der Schweiz sorgt. </p><p>Zentrale Anliegen sind dabei die Sicherung der flächendeckenden Bestäubungsleistung sowie - im Interesse der Nachhaltigkeit - der Aus- und Weiterbildung der Imkerinnen und Imker.</p><p>Nötig ist dafür insbesondere auch die Verstärkung der Forschung, Beratung und Expertentätigkeit des Bundes, weil zahlreiche fachliche Probleme zu lösen sind, welche die Praxis alleine nicht überwinden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt die wichtigen und vielfältigen Funktionen der schweizerischen Bienenzucht, namentlich die Wirtschaftstätigkeit, die Erzeugung von Honig und anderen Bienenstockerzeugnissen sowie die Bestäubung der Nutz- und Wildpflanzen als Beitrag zur Erhaltung des biologischen Gleichgewichtes und zur Sicherung des landwirtschaftlichen Ernteertrages.</p><p>Zu den einzelnen Punkten nimmt er wie folgt Stellung.</p><p>1. Es trifft zu, dass die Zahl der Imker und Imkerinnen und Bienenvölker seit längerer Zeit deutlich im Abnehmen begriffen ist. Trotzdem weist die Schweiz mit 4,6 Bienenvölkern pro Quadratkilometer in Europa nach wie vor eine relativ hohe Bestandesdichte aus. In Österreich und Italien werden rund 4 und in Deutschland rund 2 Völker pro Quadratkilometer gezählt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es die Aufgabe der interessierten Landwirtschaftskreise ist, ihre Mitglieder auf die Entwicklung der Bienendichte und der Nachwuchssituation in der schweizerischen Imkerei aufmerksam zu machen. Diese sollen insbesondere dazu motiviert werden, die Bestäubung ihrer Kulturen sicherzustellen, indem sie selbst in der Bienenzucht tätig werden oder die Dienste von Imkern und Imkerinnen in Anspruch nehmen. Der Bundesrat erachtet eine zusätzliche Verankerung der Bienenzucht im Landwirtschaftsgesetz (LWG) vom 29. April 1998 (SR 910.1) als nicht erforderlich.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzeptes für die Bienenförderung einzusetzen.</p><p>3. Die Imker und Imkerinnen stehen insbesondere mit der Bekämpfung der Varroa-Milben und anderer Bienenkrankheiten sowie neu mit den Selbstkontrollen nach Lebensmittelgesetz vor einer grossen Herausforderung. In diesem Zusammenhang sind eine gute Beratung und die Weiterbildung der Imker sehr wichtig. Der Bund unterhält an der Agroscope Liebefeld-Posieux ein Zentrum für Bienenforschung mit einem jährlichen Budget von rund 920 000 Franken für die Forschung, die Beratung und die Vollzugsaufgaben. Die imkerliche Beratung wird zusätzlich mit 150 000 Franken pro Jahr (für Weiterbildungskurse und Beratungstätigkeiten der Bienenzüchterverbände) unterstützt. Der Bund investiert zudem jährlich 40 000 bis 50 000 Franken in die Forschung zur Bekämpfung der Bienenkrankheiten. Ferner wurden dem Verband Schweizerischer Bienenzüchtervereine - gestützt auf Artikel 12 des LWG - in den letzten Jahren für Marktanalysen und Absatzförderung in der Regel jährlich zwischen 10 000 und 20 000 Franken gewährt. Aufgrund von Artikel 12 der Tierzuchtverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 916.310) werden in den Jahren 2003-2006 Projekte zur Erhaltung der Rassen und der genetischen Diversität unter der Leitung der Agroscope Liebefeld-Posieux mit insgesamt 100 000 Franken unterstützt. Seitens des Bundes sind keine weiteren Massnahmen zugunsten der Bienenzucht vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Förderung der Bienen in der Schweiz: </p><p>1. die Bienenzucht im Landwirtschaftsgesetz zu verankern;</p><p>2. eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundesämter sowie der Imker- und Landwirtschaftsverbände einzusetzen, welche ein Konzept für die Bienenförderung in unserem Land erarbeiten soll;</p><p>3. die nötigen Mittel für eine angemessene Förderung der Bienen in der Schweiz bereitzustellen.</p>
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