Lufttransportdienste. Einsparungen durch Zusammenlegung

ShortId
04.3739
Id
20043739
Updated
28.07.2023 07:51
Language
de
Title
Lufttransportdienste. Einsparungen durch Zusammenlegung
AdditionalIndexing
48;09;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Buchführung;Militärflugzeug;Sparmassnahme;Kostenwahrheit;Hubschrauber;Fusion von Unternehmen;Luftwaffe;Beförderung auf dem Luftweg;Flugzeug
1
  • L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
  • L05K0804030203, Luftwaffe
  • L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K1804010301, Flugzeug
  • L05K1804010302, Hubschrauber
  • L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
  • L04K07030201, Buchführung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L06K070302020109, Kostenwahrheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Dezember 2003 hat der Bundesrat entschieden, neu die Luftwaffe mit der Durchführung des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB) zu beauftragen. Eine gemeinsame Projektgruppe des VBS und des UVEK hat im Verlaufe des Jahres 2004 die Voraussetzungen für den Aufgabenwechsel vom Bazl zur Luftwaffe geschaffen.</p><p>Die Projektgruppe ist daran, ein - an die Privatwirtschaft angelehntes - Modell für eine Kostenrechnung mit Leistungsverrechnung auszuarbeiten. Dieses Kostenrechnungsmodell wird dem Bundesrat bis Mitte 2005 zur Genehmigung unterbreitet.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Vorbereitungen für die Übernahme des LTDB durch die Luftwaffe konnten bis Ende 2004 abgeschlossen werden. Der LTDB wird somit seit Jahresbeginn 2005 durch die Luftwaffe sichergestellt.</p><p>2. In der Kostenrechnung Luftwaffe wurde der Bereich Lufttransportdienst so implementiert, dass die volle Kostentransparenz gewährleistet ist und ein regelmässiges Reporting erfolgt.</p><p>3. Die Kosten des bisherigen Lufttransportdienstes wurden weder in der Luftwaffe noch im Bazl nach den nun vorliegenden neuen Kriterien erfasst. Die Vergangenheitswerte und diesbezügliche Vergleiche sind deshalb mit Vorsicht und mit Vorbehalt zu betrachten. Eine Abschätzung der Einsparungen kann erstmals Ende des Rechnungsjahres 2005 vorgenommen werden.</p><p>4. Der Zeitpunkt zur Weiterverrechnung an andere Departemente und Ämter ist durch die Einführung des neuen Rechnungsmodells des Bundes (NRM) per 1. Januar 2007 definiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Hinblick auf die Zusammenlegung des zivilen Lufttransportdienstes (Stac) mit dem militärischen (LT LW) hat der Bundesrat verschiedentlich Bekenntnisse zur Kostenreduktion abgegeben. So hat er in der Herbstsession 2004 auf eine entsprechende Anfrage hin (04.5214) festgehalten, dass mit der Konzentration der Lufttransportdienste des Bundes bei der Luftwaffe der bisherige Service mit weniger Personal und kostengünstiger weiterhin sichergestellt werden könne. Gleichzeitig hat er aber auch betont, dass zum damaligen Zeitpunkt die Einsparungen nicht genau quantifizierbar seien.</p><p>Zudem hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 03.3128 darauf hingewiesen, dass eine Arbeitsgruppe aus EFD, EDA, VBS und UVEK beauftragt worden sei, ein Modell für eine Kostenrechnung mit Proformaverrechnung zu entwickeln und dem Bundesrat zu unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Bis wann wird die Zusammenlegung des zivilen Lufttransportdienstes (Stac) mit dem militärischen (LT LW) abgeschlossen sein?</p><p>2. Ist er bereit, im Sinne erhöhter Transparenz, die effektiven Kosten für die Leistungen des Lufttransportdienstes regelmässig auszuweisen?</p><p>3. Wann kann er die Einsparung, die durch die Zusammenlegung der beiden Lufttransportdienste entstehen sollte, quantifizieren?</p><p>4. Ab welchem Zeitpunkt beabsichtigt der Bundesrat, die effektiven Kosten denjenigen Departementen in Rechnung zu stellen, welche diese Leistungen in Anspruch nehmen?</p>
  • Lufttransportdienste. Einsparungen durch Zusammenlegung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Dezember 2003 hat der Bundesrat entschieden, neu die Luftwaffe mit der Durchführung des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB) zu beauftragen. Eine gemeinsame Projektgruppe des VBS und des UVEK hat im Verlaufe des Jahres 2004 die Voraussetzungen für den Aufgabenwechsel vom Bazl zur Luftwaffe geschaffen.</p><p>Die Projektgruppe ist daran, ein - an die Privatwirtschaft angelehntes - Modell für eine Kostenrechnung mit Leistungsverrechnung auszuarbeiten. Dieses Kostenrechnungsmodell wird dem Bundesrat bis Mitte 2005 zur Genehmigung unterbreitet.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Vorbereitungen für die Übernahme des LTDB durch die Luftwaffe konnten bis Ende 2004 abgeschlossen werden. Der LTDB wird somit seit Jahresbeginn 2005 durch die Luftwaffe sichergestellt.</p><p>2. In der Kostenrechnung Luftwaffe wurde der Bereich Lufttransportdienst so implementiert, dass die volle Kostentransparenz gewährleistet ist und ein regelmässiges Reporting erfolgt.</p><p>3. Die Kosten des bisherigen Lufttransportdienstes wurden weder in der Luftwaffe noch im Bazl nach den nun vorliegenden neuen Kriterien erfasst. Die Vergangenheitswerte und diesbezügliche Vergleiche sind deshalb mit Vorsicht und mit Vorbehalt zu betrachten. Eine Abschätzung der Einsparungen kann erstmals Ende des Rechnungsjahres 2005 vorgenommen werden.</p><p>4. Der Zeitpunkt zur Weiterverrechnung an andere Departemente und Ämter ist durch die Einführung des neuen Rechnungsmodells des Bundes (NRM) per 1. Januar 2007 definiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Hinblick auf die Zusammenlegung des zivilen Lufttransportdienstes (Stac) mit dem militärischen (LT LW) hat der Bundesrat verschiedentlich Bekenntnisse zur Kostenreduktion abgegeben. So hat er in der Herbstsession 2004 auf eine entsprechende Anfrage hin (04.5214) festgehalten, dass mit der Konzentration der Lufttransportdienste des Bundes bei der Luftwaffe der bisherige Service mit weniger Personal und kostengünstiger weiterhin sichergestellt werden könne. Gleichzeitig hat er aber auch betont, dass zum damaligen Zeitpunkt die Einsparungen nicht genau quantifizierbar seien.</p><p>Zudem hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 03.3128 darauf hingewiesen, dass eine Arbeitsgruppe aus EFD, EDA, VBS und UVEK beauftragt worden sei, ein Modell für eine Kostenrechnung mit Proformaverrechnung zu entwickeln und dem Bundesrat zu unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Bis wann wird die Zusammenlegung des zivilen Lufttransportdienstes (Stac) mit dem militärischen (LT LW) abgeschlossen sein?</p><p>2. Ist er bereit, im Sinne erhöhter Transparenz, die effektiven Kosten für die Leistungen des Lufttransportdienstes regelmässig auszuweisen?</p><p>3. Wann kann er die Einsparung, die durch die Zusammenlegung der beiden Lufttransportdienste entstehen sollte, quantifizieren?</p><p>4. Ab welchem Zeitpunkt beabsichtigt der Bundesrat, die effektiven Kosten denjenigen Departementen in Rechnung zu stellen, welche diese Leistungen in Anspruch nehmen?</p>
    • Lufttransportdienste. Einsparungen durch Zusammenlegung

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